Wenn einen die Mücke an der Wand stört, den stört auch das Geläut der Kirchen

Posted by Klaus on 2nd Februar 2011 in Allgemein

Klage gegen morgendliches liturgisches Glockenläuten abgewiesen

Die Angelegenheit kam nun vor Gericht, das Urteil:

Mit Urteil vom 13.12.2010 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage eines Anwohners gegen das tägliche, zweiminütige Glockenläuten (Betläuten) zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirchengemeinde abgewiesen (Az.: 11 K 1705/10).

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Wir bedanken uns bei Markus C. Palmer für den Beitrag und die Fotos.

2 Responses to “Wenn einen die Mücke an der Wand stört, den stört auch das Geläut der Kirchen”

  1. stratkon sagt:

    Hallo,

    ich gehöre keiner Religionsgemeinschaft an, aber ich freue mich über dieses Urteil. Seit Jahrhunderten läuten die Glocken christlicher Kirchen, rufen Gläubige, warnen vor Gefahren ( Feuer ) oder teilen mit dem Todesglöcklein mit, dass ein Mitglied der Gemeinde verstorben ist. Das Läuten der Glocken ist ein fester Bestandteil unserer Kultur.

    Der Tenor des Urteils lässt vermuten, dass es sich bei dem Kläger um einen Mitbürger anderer Glaubensrichtung handelt. Nun, wer sich am Läuten christlicher Kirchenglocken stört, möge bitte nach Mekka oder Medina umziehen.

    Freigeistige Grüße
    stratkon

  2. BigB sagt:

    Könnte aber auch ein Atheist gewesen sein.

    Wer sich an Kirchengeläut stören möchte soll das gerne tun, aber wegen jedem Hasenfurz vor Gericht zu ziehen, ist eine Unsitte der Moderne.

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