Intensive Kontrollen in der Faschingszeit

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

„Es ist uralter Brauch, dass bei uns in der fünften Jahreszeit ausgiebig gefeiert wird. Verstöße gegen den Jugendschutz oder die Verkehrsvorschriften können jedoch nicht toleriert werden. Für eine sichere Faschingszeit muss die Polizei intensive Jugendschutz- und Verkehrskontrollen durchführen, Narrenfreiheit kann es dabei nicht geben“, betonte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.

Die Krankenhausbehandlungen wegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen gingen in den letzten Jahren zwar schrittweise zurück, Entwarnung sei jedoch nicht angezeigt. Es bleibe zu hoffen, dass bei Jugendlichen ein dauerhafter Bewusstseinswechsel einsetze. Gall: „Für viele gilt schon jetzt: Wer bis zum Kontrollverlust trinkt, macht sich nur lächerlich. Ausgelassen feiern und seine Grenzen kennen, ist wirklich cool.“

Die Erfahrung zeige jedoch, dass in der Faschingszeit vor allem junge Menschen über die Stränge schlagen würden. Die Folgen seien oft verheerend. Übermäßiger Alkoholkonsum schade massiv der eigenen Gesundheit und sei häufig Auslöser für Provokationen, Vandalismus und Schlägereien. „Seit Jahren müssen wir feststellen, dass rund ein Drittel aller Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss begangen werden“, so der Innenminister.

Daher appelliere er an die Gewerbetreibenden und Festveranstalter ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Für einen friedlichen Verlauf der vielen Veranstaltungen im Land seien beim Verkauf von alkoholischen Getränken die Altersgrenzen und das Ausschankverbot an erkennbar Betrunkene zwingend zu beachten.

Ein verantwortungsloser Umgang mit Alkohol berge die Gefahr, Opfer von Straftaten zu werden. Der Kontrollverlust stark alkoholisierter Personen werde von Straftätern häufig ausgenutzt. Nicht unterschätzt werden dürfe auch die Gefahr durch sogenannte K.O.-Tropfen. Diese würden den arglosen Opfern meist unbemerkt in deren Getränk gemischt. Offene Getränke sollten daher nie unbeaufsichtigt stehengelassen werden. Bereits bei ersten Anzeichen einer Desorientierung sei es wichtig, bei Freunden zu bleiben oder das Veranstaltungspersonal um Hilfe zu bitten und nicht etwa aus Scham die Gruppe zu verlassen. Anschließend solle schnell ärztliche Hilfe geholt werden. „Eine schnelle Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls sinnvoll, da K.O.-Tropfen im Körper nur eine begrenzte Zeit nachweisbar sind“, so der Innenminister.

Absolut verantwortungslos sei es, sich alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer zu setzen. Hier stehe bei weitem nicht nur der Führerschein auf dem Spiel. Schwerer wiege die Gefahr für sich selbst und für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Komme es zum Verkehrsunfall, seien auch die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen enorm. Schadensersatzforderungen der Geschädigten oder Versicherungen könnten die Zukunft verbauen.

Die Polizei werde deshalb auch während der tollen Tage (21. Januar bis 12. Februar 2013) gezielt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Im vergangenen Jahr sei von 1.277 Fahrzeuglenkern der Führerschein eingezogen worden. 1.017 seien alkoholisiert und 260 unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. Weiter habe die Polizei in der Fastnachtszeit 2012 (30. Januar bis 21. Februar 2012) 276 Verkehrsunfälle aufnehmen müssen, bei denen die Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss gestanden hätten, bei 20 Verkehrsunfällen habe Drogeneinfluss vorgelegen. Drei Menschen seien bei diesen Unfällen ums Leben gekommen und 107 verletzt worden. „Alkohol oder Drogen am Steuer sind absolut nicht tolerierbar. Mein Appell lautet deshalb: Einer muss nüchtern bleiben. Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht“, sagte Gall.

Zusatzinformationen:

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Alkohol- und Drogenkonsum stehen im Internet unter bleib-klar.

Mit Partnern der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR wurde speziell für Vereine ein besonderes Plakat aus der Serie ‚Besser ankommen’ mit dem Motto „Fährst du nüchtern, steig ich ein“ kreiert. Bezug über die Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention (kev-bw(at)gib-acht-im-verkehr.de).

Die Jugendschutzbestimmungen und weitere Informationen und Tipps gibt es unter diesen Internetadressen:

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