Luftreinhalteplan Stuttgart wird fortgeschrieben

Posted by Klaus on 18th Dezember 2013 in Allgemein, Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird den Luftreinhalteplan Stuttgart bis spätestens 30. Oktober 2014 fortschreiben. Nachdem sich das Land Baden-Württemberg Anfang der Woche mit einem Anrainer der B 14 vor dem Verwaltungsgericht geeinigt hatte, soll der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Stuttgart nun um mindestens zwei Maßnahmen ergänzt werden.

Messstation-Neckartor-FeinsDadurch soll die Schadstoffbelastung der Luft vor allem am Stuttgarter Neckartor, wo der Kläger wohnt, stufenweise weiter reduziert und die Gesundheitsbelastung für die BürgerInnen gesenkt werden. Dieser hatte gefordert, den Luftreinhalteplan um zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Mit der Fortschreibung werden nun Maßnahmen, die bereits in den Vorläufern des Luftreinhalteplans von 2005 und 2010 genannt sind, konkretisiert und festgeschrieben. Völlig neue Ansätze zur Luftreinhaltung konnten bei dem Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht nicht gefunden werden.

So sollen die positiven Erfahrungen zur Verflüssigung des Verkehrs, die erst vor Kurzem an der Hohenheimer Straße gemacht wurden, sukzessive auf andere Steigungsstrecken der Stadt Stuttgart übertragen werden. An der Hohenheimer Straße konnten durch eine geänderte Parkregelung und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h eine deutliche Verflüssigung des stadtauswärts fließenden Verkehrs und dadurch Verbesserungen der Luftbelastung erzielt werden. Derzeit noch in der Erprobungsphase ist die „emissionsabhängige Verkehrssteuerung“ mit variablem Tempolimit, die bei erfolgreichem Abschluss ebenfalls verbindlich in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden soll.

Beide Maßnahmen wurden bereits vor mehreren Monaten von der Landeshauptstadt Stuttgart geplant und sind zwischenzeitlich in der Erprobung. Bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird das Regierungspräsidium in enger Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur auch prüfen, ob weitere Maßnahmen aufgenommen und festgesetzt werden können.

Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Archivfoto

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