Bundesregierung muss Telekom-Plänen für Zwei-Klassen-Internet einen Riegel vorschieben

Posted by Klaus on 2nd November 2015 in Allgemein

Nachdem das Europa-Parlament am Dienstag die Netzneutralität faktisch aufgegeben hat, stellt die Deutsche Telekom auch schon vor, wie sie sich die Zukunft des Netzes vorstellt – zusätzliche Kosten sollen an die Stelle der bisherigen Neutralität treten.

„Schneller als erwartet stellt die Deutsche Telekom jetzt Pläne vor, wie das Zwei-Klassen-Internet nach dem Ende der Netzneutralität aussehen könnte. Das Angebot von Telekom-Chef Timotheus Höttges, Startups gegen Gebühr schnellere Dienste zur Verfügung zu stellen, die sonst nur große Internetunternehmen haben, ist vergiftet. Denn es bedeutet für kleine Unternehmen schlicht zusätzliche Kosten für eine Dienstleistung, die sie bei einem neutralen Netz gar nicht bräuchten. Man braucht nur wenig Phantasie, um zu ahnen, dass diese zusätzlichen Kosten weitergereicht werden an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Deswegen fordere ich die Bundesregierung erneut auf, klare Leitplanken einzuziehen für die Dienstequalität. Die Bundesregierung muss die Bundesnetzagentur dazu verdonnern, verbraucher- und mittelstandsfreundliche Mindestanforderungen für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen und Internetdiensten festzulegen – bevor alles zu spät ist“, sagte der Verbraucherminister Alexander Bonde.

Bund könnte als Telekom-Miteigentümer gegen Verbraucherinteressen handeln

Allerdings sei zu befürchten, dass der Bund als Miteigentümer der Telekom ganz andere Pläne habe. „Für die Netzneutralität ist es äußerst schädlich, dass die Bundesregierung derzeit noch einen direkten Anteil von 14,5 Prozent an der Deutschen Telekom hält – das entspricht einem Marktwert von rund 10 Milliarden Euro. Ich befürchte, dass der Bund sich in seiner Entscheidung alleine von den eigenen Telekom-Anteilen leiten lässt und darüber das Wohl von Verbrauchern und Mittelstand außer Acht lässt“, so Bonde abschließend.

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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