Schärfere Sanktionen bei Behinderung von Rettungseinsätzen

Posted by Klaus on 7th Juli 2017 in Allgemein
Rettungsgasse

Innenminister Thomas Strobl und Verkehrsminister Winfried Hermann haben sich in einer länderübergreifenden Initiative im Bundesrat für schärfere Sanktionen bei der Behinderung von Rettungseinsätzen eingesetzt.

Wer bei Unfällen im Straßenverkehr keine Rettungsgasse bildet, soll zukünftig härter bestraft werden. Der Bundesrat hat sich in seiner 959. Sitzung in Berlin einstimmig für die Erhöhung der Sanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Bilden einer Rettungsgasse eingesetzt.

Der Bundesrat hält dabei eine Geldbuße von mindestens 200 Euro sowie Fahrverbote für erforderlich. Darüber hinaus plädiert der Bundesrat für weitere präventive Maßnahmen, damit eine schnelle Hilfeleistung bei Unfällen nicht durch falsch oder gar nicht gebildete Rettungsgassen behindert wird. Die Länderkammer unterstützt mit dieser Forderung die Bundesregierung, welche in Hinblick auf die Unfälle mit Toten und Schwerstverletzten in jüngster Vergangenheit ebenfalls Handlungsbedarf sieht.

Der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Verkehrsminister Winfried Hermann haben angesichts des Busunfalls auf der A 9 in Bayern vor wenigen Tagen angekündigt, sich in einer länderübergreifenden Initiative im Bundesrat für mehr Verkehrssicherheit einzusetzen.

Wichtiger Baustein für Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr

Thomas Strobl: „Die Länder haben heute – nicht zuletzt auf Initiative von Baden-Württemberg – eine unmissverständliche Botschaft gesendet: Wer sich nach einem Unfall absolut unverantwortlich verhält und Rettungskräfte behindert, wird jetzt stärker zur Rechenschaft gezogen. Das ist ein wichtiger Baustein für Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr.“

Minister Hermann: „Ich begrüße das klare Signal des Bundesrates für mehr Verkehrssicherheit. Rettungsgassen können bei Unfällen über Leben und Tod entscheiden. Wir müssen sicherstellen, dass bei Unfällen schnellstmöglich geholfen werden kann.“

Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Bei Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Quelle, Ministerium für Verkehr

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