Ab 1.3.2021 sind wieder neue Versicherungs- kennzeichen für die Kleinkrafträder und Krankenstühle notwendig

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein

Auch dieses Gefährt braucht ab 1.3. ein neues KennzeichenAb 1.03. sind neue Versicherungs- kennzeichen für Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis 50 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle fallig.

 

Weitere Infos bei den Versicherungen wie z.B. wgv/portal/startseite
Foto, Blogarchiv

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