Weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona von der Landesregierung beschlossen

Posted by Klaus on 20th März 2020 in Allgemein

Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen, außerdem schliesst das Land die Gastronomie. Verstöße – zum Beispiel gegen das neue Niederlassungsverbot – könnten mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Pressekonferenz 20.03. 14:15 Uhr

Der Pressetext>>>>>

Gaststätten und Restaurants werden nach Kretschmanns Worten von Samstag 21.3.2020 an schließen. Essen zum Mitnehmen sei aber weiter erlaubt. Auch die Friseure werden geschlossen.
Man müsse auf die Schwächsten in der Gesellschaft Rücksicht nehmen, das seien die chronisch Kranken und die Älteren. „Bleiben Sie daheim. Reduzieren Sie jetzt ihre Kontakte“, mahnte der Regierungschef.

Coronavirus in Baden-Württemberg Gruppen von mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit verboten
red/dpa

Kampf gegen Corona – OB Fritz Kuhn begrüßt Verschärfungen des Landes: „Verbot von Ansammlungen ist richtig und notwendig“

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die Verschärfungen der infektionsschützenden Maßnahmen durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt.
Der OB sagte am Freitag, 20. März: „Das Verbot von Ansammlungen mit mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist richtig. Wir müssen die Menschen vor Ansteckung schützen, auch mit einschneidenden Maßnahmen. Und wir müssen offenbar auch Menschen, die trotz eindringlicher Warnungen immer noch in größeren Gruppen anzutreffen sind, vor sich selbst schützen. Deswegen ist das Verbot dringend notwendig. Ich appelliere eindringlich an alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter: Halten Sie sich an das Verbot und zwar ab sofort. Sie schützen sich und Ihre Mitmenschen, und Sie helfen damit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.“

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hatte am Freitag, 20. März, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. So werden nach einem Beschluss der Landesregierung ab Samstag, 21. März, alle Gastronomiebetriebe im Land geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen ist weiterhin zulässig. Zudem sind nur noch Ansammlungen von bis zu drei Personen auf öffentlichen Plätzen erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Eltern mit ihren Kindern. Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro oder auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können. Die Landespolizei werde auf die Einhaltung der Beschränkungen achten.

Foto, Manu’s Bilderecke

 

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