Betreten von Eisflächen in Stuttgart wegen Lebensgefahr verboten

Posted by Klaus on 7th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

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Die Stadt Stuttgart weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen und das Schlittschuhlaufen in öffentlichen Anlagen per Polizeiverordnung generell untersagt ist.

In Stuttgart ist kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben. Es erfolgt keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen. Das Betreten zugefrorener Gewässer ist daher lebensgefährlich. Erwachsene werden gebeten, Kinder auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam zu machen.

Foto, Archiv

One Response to “Betreten von Eisflächen in Stuttgart wegen Lebensgefahr verboten”

  1. Hans-Hermann Schock sagt:

    „In Stuttgart ist kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben“. Eine Falschmeldung der Stadt Stuttgart. Generell sind alle Wasserflächen durch das Wassergesetz zur allgemeinen Benutzung freigegeben. Auch zum Wintersport. Die Stadt hat es einfach verboten. Ohne vernünftigen Grund. Jeder der eine Eisfläche betritt hat die Eigenverantwortung das Eis auf Tragfähigkeit zu prüfen. In fast allen Städten funktioniert das. In der Verbotsstadt Stuttgart leider nicht.

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