Kartenvorverkauf für den Frühjahrsflohmarkt

Posted by Klaus on 21st Februar 2023 in Flohmärkte, Stuttgart

Presse LHS

Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt am Sonntag, 21. Mai, beginnt am Mittwoch, 1. März, um 8.30 Uhr.

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service, Tel. 2 555 555, www.easyticket.de sowie den Easy Ticket Service?Vorverkaufsstellen Liederhalle und Neckarwiesenstraße 5 erworben werden.
Pro Person können bis maximal sechs Frontmeter erworben werden.

Reihenwünsche können berücksichtigt werden, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 5 bis 8 Uhr durch die Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.

Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Studentinnen und Studenten können dabei nicht berücksichtigt werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Frühjahrsflohmarkt findet statt am Sonntag, 21. Mai, auf dem Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, in der Kirchstraße und der Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr.

Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art,
  • Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.),
  • Kraftfahrzeuge und Kfz?Teile,
  • Gift?, Arznei? und Rauschmittel,
  • Schusswaffen und Munition jeglicher Art,
  • Hieb? und Stoßwaffen,
  • pyrotechnische Artikel,
  • Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind ebenfalls nicht zugelassen.

Archivfoto

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