Archive for the ‘Allgemein’ Category

Neue Öffnungszeiten am Stuttgarter Fernseh- turm

Posted by Klaus on 19th August 2021 in Allgemein, Stuttgart

Neue Öffnungszeiten

Aufgrund der großen Besuchernachfrage haben wir jetzt an fünf Tagen in der Woche für Sie geöffnet. Von Mittwoch bis Sonntag können Sie den schönsten Blick aufs Ländle von Stuttgarts Wahrzeichen Nummer Eins genießen. Für den Besuch der Aussichtsplattformen müssen wir lediglich Ihre Kontaktdaten erfassen. Im Panoramacafé und im Innenbereich des Restaurant Leonhardts sind ein 3G-Nachweis und die Angabe der Kontaktdaten erforderlich.

Wann genau geöffnet ist

Foto, Klaus

Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden verschickt

Posted by Klaus on 18th August 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Etwas mehr als fünf Wochen sind es noch bis zur Bundestagswahl am 26. September. Das Statistische Amt verschickt ab Donnerstag, 19. August, bis voraussichtlich 24. August über die Deutsche Post die Wahlbenachrichtigungen.

Sie enthalten die Information, zu welchem Wahlkreis und Wahlbezirk die Wahlberechtigten gehören, in welchem Wahllokal er oder sie wählen soll und ob dieses Wahllokal rollstuhlgeeignet ist. Im Stuttgarter Amtsblatt vom 19. August gibt das Statistische Amt in zwei Amtlichen Bekanntmachungen weitere wichtige Hinweise zum Einblick in das Wählerverzeichnis sowie zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks ihre oder seine Stimme abgeben, in dessen Wählerverzeichnis sie jeweils eingetragen sind. Ausnahme: Wer einen Wahlschein hat, kann in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, in einem beliebigen Wahllokal wählen oder per Briefwahl seine Stimme zur Bundestagswahl abgeben. Über die städtische Interseite  www.stuttgart.de/bundestagswahl oder per Telefon unter 216-92233 kann man erkunden, welche Wahlräume des entsprechenden Wahlkreises barrierefrei beziehungsweise rollstuhlgeeignet sind.

Briefwahl

Wer per Brief wählen will, hat mehrere Möglichkeiten, bis Freitag, 24. September, die Unterlagen zu beantragen. Unter  www.stuttgart.de/briefwahl können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigt man die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann man den Antrag auch schriftlich stellen.

Unter der gleichen Internetadresse kann man den Antrag auf Briefwahl auch als PDF herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Sofern man für die Bundestagswahl 2021 in Stuttgart wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sendet das Statistische Amt die Briefwahlunterlagen zu. Der Antrag muss an folgende Adresse geschickt werden: Statistisches Amt, Postfach 70109, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart oder per Fax an 0711-216-98540.

Den Antrag kann man auch mündlich stellen und zwar im Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie in den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke vom 19. August jedoch nur bis einschließlich 23. September, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Da es während der Corona-Pandemie zu abweichenden Öffnungszeiten kommen kann, ist es ratsam, sich vor dem Besuch mit dem Bezirksamt in Verbindung zu setzen.

Wahlkreise im Stadtgebiet

Das Stuttgarter Stadtgebiet ist in zwei Wahlkreise und 260 Wahlbezirke eingeteilt – anders als bei der Landtagswahl, bei der es vier Wahlkreise gibt. Der Wahlkreis Nr. 258 Stuttgart I umfasst die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Mitte, Nord, Süd, West und Vaihingen. Der Wahlkreis Nr. 259 Stuttgart II besteht aus den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf und Zuffenhausen.

Weitere Informationen

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 16th August 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Einsatzlage der Polizei Baden-Württemberg am vergangenen Wochenende war ruhig und es wurden nur wenige Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Die Regelungen der neuen Corona-Verordnung fordert von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ein konsequentes Einhalten der Regeln.

„Auch an diesem Wochenende haben die Menschen in Baden-Württemberg den Infektionsschutz ganz gut eingehalten und unserer Polizei die Arbeit nicht unnötig schwer gemacht. Während ein normaleres Leben – etwa mit Fußball und anderen Veranstaltungen – Schritt für Schritt weiter zurückkehrt, muss die Polizei nur noch in Einzelfällen auf die geltenden Corona-Regelungen hinweisen. Das zeigt, dass die Vernunft in immer mehr Köpfen sich durchsetzt. Ich danke herzlich allen Menschen in unserem Land, die ihren Beitrag zum Kampf gegen das Virus nach wie vor leisten, nicht locker lassen, nicht leichtsinnig sind, nicht leichtfertig Erfolge verspielen“, erklärt der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende: „Mit der heutigen Anpassung der Corona-Verordnung kommt übrigens weiter ein Stück Normalität zurück, aber das bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Wir dürfen jetzt erst recht nicht nachlassen – weder im achtsamen Umgang miteinander, noch beim Impfen. Konsequentes Einhalten der Regeln und noch mehr Impfungen sind notwendig, damit unser Kampf gegen Corona letztlich erfolgreich bleibt. So impfen wir uns in die Freiheit.

Neue Corona-Verordnung in Kraft

Sommerliche Temperaturen lockten die Menschen auch am vergangenen Wochenende (13. bis 15. August 2021) wieder ins Freie. Insbesondere die Innenstädte im Land waren bis in die späten Abendstunden gut besucht. Dennoch war es für die Polizei ein vergleichbar ruhiges Wochenende. Nur vereinzelt mussten die Beamtinnen und Beamte auf die bestehenden Corona-Regeln hinweisen bzw. Verwarnungen aussprechen.

„Die ab heute gültige neue Corona-Verordnung beinhaltet nur noch wenige Einschränkungen für Geimpfte und Genesene. Dennoch müssen wir Verstöße gegen die noch bestehenden Regelungen wie bisher mit Konsequenz bearbeiten. Das Zusammenspiel der Corona-Maßnahmen mit einer noch steigenden Impfbereitschaft ist in der aktuellen Situation der Schlüssel zum Erfolg. Vielleicht kann hier auch die Polizei ein Ansporn sein. Hier nähern wir uns einer Quote von 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits mindestens eine Impfung erhalten haben. Die Impfung schützt in den aller­meisten Fällen vor einer schweren Erkrankung. Das ist gerade bei den Menschen von Bedeutung, die täglich im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen. Und wir wollen die Zahl erkrankter Polizistinnen und Polizisten sowieso so gering wie möglich halten – das machen wir aus Fürsorge, freilich auch wegen der Stabilität der Sicherheit in unserem Lande. Wir unterstützen daher auch bei der Polizei sehr gerne die Aktion #dranbleibenBW des Landes“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto

Neue Corona-Verordnung zum 16. August 2021

Posted by Klaus on 14th August 2021 in Allgemein

Pressemeldung 13.08.2021

Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt. Grundsätzlich gilt außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen die 3G-Regel.

An diesem Wochenende soll die neue Corona-Verordnung notverkündet werden. Letzte Details befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Fest steht allerdings bereits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel), kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen wie Kultur, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen etc. reicht ein Antigen-Schnelltest aus. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 13. August 2021 in Stuttgart.

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals und Konzerte soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Inzidenz spielt bei Lagebeurteilung weiter eine Rolle

Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Lucha stellte noch einmal klar: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (PDF) um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen. Es macht deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

Lucha: „Unser Ziel ist, jetzt vor die Lage zu kommen. Es war absehbar, dass die Infektionszahlen nun wieder ansteigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten wird. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3G-Regel erfolgen. Das muss allen klar sein. Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist.“

Foto, Staatsmin. BW

Richtig giftig — Warum Zigarettenkippen nichts auf dem Boden verloren haben

Posted by Klaus on 12th August 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

In Stuttgart werden täglich zigtausend Zigarettenkippen achtlos auf den Gehweg, die Straße oder ins Gleisbett von Stadt- oder S-Bahn geworfen. So gelangen ihre Inhaltsstoffe ins Grundwasser – zum Schaden der Umwelt.

Noch zu wenige Raucherinnen und Raucher machen sich die Mühe, ihre fertig gerauchten Zigaretten auszudrücken und dann in einem Mülleimer zu entsorgen. Wer mit offenen Augen durch Stuttgart geht, sieht unzählige Kippen herumliegen, besonders an Orten, an denen Menschen sich länger aufhalten, wie an Haltestellen oder Parkbänken. Mit den Hinterlassenschaften herumschlagen müssen sich dann die Mitarbeitenden des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), die sich seit Jahren mit stetig zu- nehmenden Müllmengen auf Straßen und Plätzen konfrontiert sehen. Seit 2018 hat die AWS im Rahmen des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ die Reinigungsleistung bereits um ein Drittel erhöht, die Zigarettenkippen bleiben jedoch ein Problem. „Die Stummel sind extrem schwierig zu beseitigen, wie zum Beispiel mit einem Kehrbesen. Sie bleiben in Fugen und Ritzen stecken. Die Zigarettenkippen widersetzen sich unseren Kehrmaschinen. Letzten Endes müssten sie einzeln von Hand eingesammelt werden, aber das ist natürlich unmöglich“, so Markus Töpfer, Geschäftsführer der AWS.

Zigarettenkippen sind unappetitlich, das weitaus größere Problem besteht jedoch für die Umwelt. Jeder Regenguss wäscht giftige Inhaltsstoffe aus den Kippen in die Kanalisation und von dort aus in den Wasserkreislauf. Zu den Inhaltsstoffen der Stummel zählen Gifte und krebserzeugende Substanzen wie Nikotin, Arsen, Blei, Kupfer, Chrom, Cadmium und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Gelangen diese ins Grundwasser, in Bäche, Flüsse und Seen, vergiften sie die darin lebenden Tiere und Kleinstorganismen. Deswegen gehören Zigarettenkippen unbedingt in den Aschenbecher oder in den Mülleimer. Wer seine Kippen trotzdem weiter auf den Boden wirft und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen: Mindestens 75 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühr sind dann fällig – insgesamt 103,50 Euro.

Für die Umsetzung des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ hat die Landeshauptstadt bis zum Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 45,4 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt 123 Stellen wurden neu geschaffen und 45 Fahrzeuge gekauft. Schwerpunkte des Konzepts sind umfangreiche Reinigungen, mehr Mülleimer, verstärkte Kontrollen und die Öffentlichkeitskampagne „Stuttgart macht’s rein“.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist weder bewusst, wie umweltschädlich Zigarettenkippen auf dem Boden sind, noch, dass sie ein Bußgeld riskieren, wenn sie sie einfach wegschnipsen. Deswegen macht die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Kampagne „Stuttgart macht’s rein“ aktuell im öffentlichen Raum und auf Social?Media auf die Problematik aufmerksam. Denn eine saubere Stadt ist letztlich nur möglich, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der korrekten Entsorgung ihrer Abfälle mitwirken, und dazu gehören Kippen.

Archivfoto, Oldie

Land informiert Kitas über Änderungen der Corona-Regelungen

Posted by Klaus on 8th August 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Kultusministerium hat die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege über geplante Änderungen in der Corona-Verordnung Kita informiert. Damit legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest.

Das Kultusministerium hat die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege über geplante Änderungen in der Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) informiert. Mit diesen Änderungen legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest. Die Änderungen sehen in Einzelfällen weitere Möglichkeiten für Einrichtungen vor, die mit einem offenen Konzept arbeiten. Gestrichen wird der Paragraf 6, der die Betriebsuntersagung ab einem Inzidenzwert von 165 vorsieht. Dementsprechend wird ebenfalls Paragraf 7 gestrichen, der die Regelungen für die Notbetreuung festlegt. Außerdem hat das Kultusministerium die Einrichtungen darüber informiert, dass das Land seine freiwillige Beteiligung an den Tests von Kindern in Kitas und in der Kindertagespflege fortsetzt.

„Die Erzieherinnen und Erzieher, das gesamte Personal der Kitas und der Kindertagespflege haben im vergangenen Kita-Jahr unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie Beeindruckendes geleistet. Dafür möchte ich meinen großen Respekt und Dank aussprechen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta. Kultusministerin Theresa Schopper ergänzt: „Mit großem Einsatz haben die Teams an den Kitas und in der Kindertagespflege in den vergangenen Monaten die Kinder betreut und auch in Zeiten der Schließungen versucht, den Kontakt aufrecht zu erhalten. Aufgrund der fortschreitenden Impfungen haben wir die Hoffnung auf ein besseres Kita-Jahr 2021/2022.“ Sie betont: „Auch den Kindern an Kitas, für die es noch keinen Impfstoff gibt, können wir Erwachsene helfen, wenn wir uns impfen lassen. Deswegen bitte ich alle Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, die Ärmel hochzukrempeln, wenn sie das noch nicht getan haben. Sie tragen damit zu einem sicheren Kitabetrieb in den kommenden Monaten bei und helfen unseren Kleinsten.“

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Kultusministerium: Allgemeine Infoschreiben für Kitas und Kindertagespflegestellen

Schreiben des Kultusministerium vom 5. August 2021: Informationen zum Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Kita-Jahr 2021/2022 unter Pandemiebedingungen, hier: Änderungen der Corona-Verordnung Kita (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Staatsmin. BW

Jahresstatistik der Feuerwehren 2020

Posted by Klaus on 6th August 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 6.08.2021

Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum Infektionsschutz hatte auch Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehren in Baden-Württemberg im Jahr 2020. So sind die Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent auf 111.302 Einsätze zurückgegangen.

„Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen – trotz eines Ausbildungs- und Übungsbetriebs, der wegen Corona anders war als sonst. Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum Infektionsschutz hatte natürlich auch Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehren in Baden-Württemberg im Jahr 2020. Das öffentliche Leben war teilweise lahmgelegt, die Menschen waren überwiegend daheim. Da das Land 2020 auch von flächendeckenden Unwettern und Stürmen verschont blieb, sind die Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent auf 111.302 Einsätze zurückgegangen. Gleichzeitig waren die Feuerwehren stark gefordert, was unter Corona-Bedingungen eine besondere Herausforderung bedeutet“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung der Feuerwehrjahresstatistik 2020.

Einsatzzahlen

Von den insgesamt 111.302 Einsätzen im Jahr 2020 entfielen:

  • 50.677 (45,5 Prozent) auf Technische Hilfeleistungen,
  • 22.161 (19,9 Prozent) auf Fehlalarme,
  • 18.139 (16,3 Prozent) auf Brandeinsätze,
  • 12.520 (11,3 Prozent) auf sonstige Einsätze, zum Beispiel Tierrettungen,
  • 7.805 (sieben Prozent) auf rettungsdienstliche Notfalleinsätze und Krankentransporte.

Bei insgesamt 111.302 Einsätzen hatte die Technische Hilfeleistung den größten Anteil am gesamten Einsatzgeschehen und stellt mit Menschen- und Tierrettung wie auch in den Vorjahren das Haupttätigkeitsfeld der Feuerwehren dar. Die Anzahl dieser Einsätze ist im Vergleich zum Vorjahr fast gleichgeblieben (plus 0,6 Prozent).

Knapp ein Fünftel aller Alarmierungen der Feuerwehren sind Fehlalarme, die 2020 um 7,7 Prozent zurückgegangen sind. Die häufigste Ursache für Fehlalarme sind Brandmeldeanlagen – auch Rauchwarnmelder in Privatgebäuden.

Die klassische Einsatzaufgabe der Feuerwehren, die Brandbekämpfung, rangiert seit Jahren erst an dritter Stelle des Einsatzgeschehens. Die Einsätze zur Brandbekämpfung sind 2020 um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen und haben fast den gleichen Anteil am Gesamteinsatzgeschehen wie in den Vorjahren.

Keine Feuerwehrleute im Dienst umgekommen

Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch bei den 163 Werkfeuerwehren in Baden-Württemberg, auch hier sind die Einsatzzahlen in allen Kategorien im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

Im Jahr 2020 wurden 11.114 Personen von den Gemeindefeuerwehren bei Brandeinsätzen und Einsätzen zur Technischen Hilfeleistung gerettet und in Sicherheit gebracht (2019: 12.857). 1.554 Menschen mussten in diesem Jahr tot geborgen werden (Vorjahr 2019: 1.595).

Glücklicherweise kamen 2020 keine Angehörigen der Feuerwehren in Ausübung ihres Dienstes bei Übungen und im Einsatz ums Leben. Auch erlitten mit 99 weniger (2019: 162) Feuerwehrangehörige der Abteilungen Berufsfeuerwehr und mit 800 weniger (2019: 1.516) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren während ihres Dienstes Verletzungen. Bei den Werkfeuerwehren ist die Anzahl der Werkfeuerwehrangehörigen, die sich im Dienst verletzt haben, leider gestiegen. „Es ist ganz besonders tragisch, wenn Menschen, die Leben retten wollen, sich dabei verletzen oder gar ihr eigenes Leben verlieren. Daher ist es mir wichtig, dass die Ausbildung, Ausrüstung und Unterstützung für unsere Feuerwehren vor Ort konsequent weiterentwickelt wird. Auch bin ich dankbar, dass der Ausbildungs- und Übungsbetrieb vor Ort und an der Landesfeuerwehrschule fast überall wieder vollumfänglich ablaufen kann“, so Minister Thomas Strobl.

Zahl der Feuerwehrangehörigen

„Auch in dieser schwierigen Zeit mit eingeschränktem Übungsbetrieb und Einsätzen unter Pandemiebedingungen sind noch genügend Frauen und Männer den kommunalen Feuerwehren beigetreten oder in der Einsatzabteilung geblieben, so dass es keinen Rückgang gab. Mit 112.341 Angehörigen (2019: 112.286) in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren haben wir eine gute Mannschaftsstärke erreicht, die es zu erhalten gilt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Von den 112.341 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, die 2020 in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren ihren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisteten, taten dies 109.902 Frauen und Männer ehrenamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr (2019: 109.920). Im Jahr 2020 gab es bei den Gemeindefeuerwehren 7.261 Feuerwehrfrauen (2019: 7.012), was einem Anteil von 6,4 Prozent (2019: 6,2 Prozent) entspricht.

Hervorragende Nachwuchsarbeit in den Jugendfeuerwehren

Dass die Feuerwehren personell so gut aufgestellt sind, ist sicher auch der hervorragenden Nachwuchsarbeit in den Jugendfeuerwehren zu verdanken. Aktuell ist bei 1.026 Gemeindefeuerwehren eine Abteilung Jugendfeuerwehr vorhanden, also bei 93,4 Prozent der 1.099 Gemeindefeuerwehren in Baden-Württemberg.

Insgesamt haben in den Jugendfeuerwehren in Baden-Württemberg 31.878 Kinder und Jugendliche im Corona-Jahr 2020 darauf gewartet, dass die Übungsstunden wieder losgehen. Damit waren 4,6 Prozent weniger Jugendliche als 2019 (33.417) bei den Jugendfeuerwehren gemeldet. Der Anteil der Mädchen in den Jugendfeuerwehren beträgt 19 Prozent (2019: 19,3 Prozent).

„Ein Großteil der aktiven Feuerwehrangehörigen hat den Weg zur Feuerwehr über die Jugendarbeit gefunden. Damit das so bleibt, haben wir kürzlich eine Nachwuchswerbekampagne des Bevölkerungsschutzes gestartet, um junge Menschen auch für die Feuerwehr zu gewinnen. Kernpunkte unserer Kampagne sind ein multifunktionales Werbemobil, ein neuer Internet-Auftritt und ein Imagefilm. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Betreuerinnen und Betreuern in den Jugendfeuerwehren der Gemeindefeuerwehren, die in dieser schwierigen Zeit die Kinder und Jugendlichen teilweise auch digital betreut haben“, sagte Minister Thomas Strobl.

Feuerwehr ist für jede Altersgruppe interessant

In den Altersabteilungen waren mit 30.951 Feuerwehrangehörigen 505 Seniorinnen und Senioren weniger als 2019 mit 31.456 gelistet. Das kann daran liegen, dass 2020 Feuerwehrangehörige später in die Altersabteilung gewechselt sind, um die Einsatzabteilungen in dieser Krise stabil zu halten. „Die Feuerwehr ist ein Abbild unserer Lebenswirklichkeit und für jede Altersgruppe interessant. Die Mitwirkung dieser erfahrenen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner aus den Altersabteilungen ist unverzichtbar“, sagte der Innenminister.

Der Bogen unserer Feuerwehrgemeinschaft spannt sich von der Kindergruppe in der Jugendfeuerwehr bis zur Altersabteilung, von der Einsatzabteilung über die Werkfeuerwehren bis hin zu den Musikabteilungen mit aktuell 3.695 Musikerinnen und Musikern in 158 Musikabteilungen.

Zusätzlich zu den 112.341 Frauen und Männern in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren übernehmen die 6.305 Angehörigen in den 163 Werkfeuerwehren in Baden-Württemberg eine wichtige Aufgabe in der betrieblichen Gefahrenabwehr, davon 1.339 als hauptberufliche Kräfte.

„Mein herzlicher Dank geht an alle Angehörigen der Feuerwehren für ihr besonderes Engagement. Damit verbinde ich den aufrichtigen Wunsch, dass alle Feuerwehrangehörigen gesund und unversehrt aus den Einsätzen nach Hause zu ihren Familien zurückkehren mögen“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Archivfotos

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

Posted by Klaus on 5th August 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet hat den aktuellen Beschluss des Bundesver- fassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt.

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet begrüßte am Donnerstag, 5. August 2021, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem gerade aktuellen parteipolitischen Gusto der CDU in Sachsen-Anhalt erknobelt, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und staatsfern ermittelt. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung hier klipp und klar bestätigt hat. Gerade in Zeiten von Desinformationen und Verschwörungsmythen ist ein sorgsam recherchierender, faktenbasierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein weit strahlender Leuchtturm für eine gut informierte Gesellschaft und damit letztlich auch für den Zusammenhalt der Bevölkerung von elementarer Bedeutung.“

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben

Posted by Klaus on 5th August 2021 in Allgemein

Info Feuerwehrverband und der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart Wangen

Presseinfo

Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen. Als Erinnerungshilfe dient dafür der jährliche Rauchmeldertag, Freitag der 13.

Rauchmelderpflicht beinhaltet mehr als die Installation

„Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“

Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen

„Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr dieAufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte. Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Anleitung: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen

Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden:

  1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht werden müssen.
  2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (mit einem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen).
  3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 cm im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten.
  4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach 10 Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.

Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ zum Download

„Rauchmelder retten Leben“ stellt Verbrauchern die neue Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ auf der Aktionstag-Webseite zum kostenlosen Download bereit. Die Broschüre beinhaltet wertvolle Tipps zur Gesetzgebung, Installation und eine Anleitung zur richtigen Prüfung von Rauchmeldern: rauchmelder-lebensretter.de/rauchmeldertag

Über „Rauchmelder retten Leben“

Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt die im Jahr 2000 gegründete Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont GmbH, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 in Deutschland immer an einem Freitag, dem 13., unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“.

Logo, Feuerwehr
Archivfotos

So wenig Verunglückte im Straßenverkehr wie noch nie

Posted by Klaus on 5th August 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall

Die Verkehrsunfallbilanz des ersten Halbjahrs 2021 verzeichnet so wenig Getötete und Verletzte wie noch nie. Auch die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ist weiter gesunken. Eine Zunahme der Unfälle gab es im Bereich Elektromobilität.

„Auf den Straßen in Baden-Württemberg gibt es bei den toten und verletzten Menschen das zweite Jahr in Folge einen historischen Tiefstand. Auch die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ist im ersten Halbjahr 2021 weiter gesunken. So niedrige Zahlen gab es seit Einführung der Unfallstatistik im Jahr 1953 nicht. Im Vorjahr war der Rückgang der Unfallzahlen auch auf die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen. In den letzten Monaten hat die Mobilität der Menschen wieder deutlich zugenommen. Deshalb ist diese Bilanz umso erfreulicher. Klar ist: Wir behalten unser ambitioniertes Ziel fest im Blick, und das heißt, keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Daran arbeiten wir tagtäglich“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung der Halbjahresstatistik der Verkehrsunfallbilanz.

Verkehrs- und Fahrradunfälle gesunken

Die Zahl der Verkehrsunfälle ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 von 129.979 auf 121.403 gesunken (-6,6 Prozent). Bei diesen Unfällen wurden 12.699 Personen leicht (-14,8 Prozent) und 2.832 Personen schwer verletzt (-17,1 Prozent). 148 Menschen ( -2 Prozent) starben auf Baden-Württembergs Straßen.

Bei den Fahrradunfällen zeichnet sich eine erfreuliche Entwicklung ab: Die Zahl der Fahrradunfälle ist auf 4.588 (-16,8 Prozent), die Zahl der Verunglückten auf 4.062 (-17,2 Prozent) zurückgegangen. „Der rasante Anstieg der Fahrradunfälle ist zunächst gestoppt. Wir haben das Thema seit diesem Jahr landesweit im Fokus. Im ersten Halbjahr hat die Polizei allein knapp 9.000 Verstöße im Hinblick auf den Radverkehr sanktioniert. Hinzu kommen zahlreiche Verstöße, die durch den gemeindlichen Vollzugsdienst im ruhenden Verkehr geahndet wurden. Flankierend leisten wir mit unserer Kampagne der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR ‚Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr‘ Aufklärungsarbeit zur Rechtslage und werben für mehr gegenseitige Rücksichtnahme“, erklärt Minister Thomas Strobl.

Elektromobilität verzeichnet steigende Unfallzahlen

Auffällig bei der Analyse der Fahrradunfälle ist die Entwicklung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Elektrofahrrädern. So sind die Unfallzahlen mit Elektrofahrrädern im Vergleichszeitraum leicht angestiegen (von 1.196 auf 1.212, +1,3 Prozent). Bei jedem vierten Fahrradunfall ist mittlerweile ein Elektrofahrrad beteiligt; jeder zweite getötete Fahrradnutzende war mit einem Elektrofahrrad unterwegs. „Elektrofahrräder sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Radverkehrs. Die höheren Geschwindigkeiten dieser Zweiräder werden aber leider häufig unterschätzt. Stürze führen nicht selten zu schwersten Verletzungen“, so Minister Thomas Strobl.

Bei den Unfällen mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen (insbesondere E-Scooter) ist ein deutlicher Anstieg festzustellen. Insgesamt ist die Zahl der Unfälle von 68 im ersten Halbjahr 2020 auf 192 im ersten Halbjahr 2021 angestiegen. Dabei haben die Fahrerinnen und Fahrer in knapp 80 Prozent der Fälle den Unfall selbst verursacht. „Wir haben leider bei E-Scootern die ersten beiden Todesopfer zu beklagen. Dieses Gefahrenpotenzial haben wir frühzeitig erkannt und bereits letztes Jahr die Kampagne ‚#RIDEITRIGHT – e-scootern, aber richtig!‘ gestartet. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch auf die neu am Markt befindlichen Verleihfirmen zugehen werden, um sie für unsere Kampagne zu gewinnen“, sagte Innenminister Strobl.

Bilanz der Motorradunfälle durchwachsen

Die Bilanz der Motorradunfälle ist durchwachsen. Neben der Zahl der Unfälle (von 2.100 auf 1.731, -17,6 Prozent) ist auch die Zahl der schwer- und leichtverletzten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer rückläufig. Negativ ist die Entwicklung bei der Zahl der getöteten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Innenminister Thomas Strobl: „Im ersten Halbjahr 2021 sind bereits neun Bikerinnen und Biker mehr ums Leben gekommen als im Vorjahr. Wir werden deshalb gemeinsam mit unseren Partnern unseren 5-Punkte-Plan zur Reduzierung von Motorradunfällen weiter konsequent umsetzen. Dieser sieht eine intensive Überwachung, eine verstärkte Präventionsarbeit, kostenlose Technikchecks, eine offensive Öffentlichkeitsarbeit sowie eine Entschärfung gefährlicher Strecken vor. Wir lassen nicht nach, um Menschenleben im Straßenverkehr zu retten.“

Hauptunfallursache Nr. 1 ist die Geschwindigkeit

Die Hauptunfallursachen für tödliche Verkehrsunfälle sind auch im ersten Halbjahr 2021 unverändert. Hauptunfallursache Nr. 1 ist überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Insgesamt verloren 51 Menschen ihr Leben, weil ein Verkehrsteilnehmender mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. „Kürzlich haben wir den zwölften Enforcement Trailer innerhalb der Polizei ausgeliefert und unseren Technikmix damit landesweit komplettiert, um gefährliche Raserei nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Grafische Darstellung zur Verkehrsunfallentwicklung im 1. Halbjahr 2021 (PDF)

GIB ACHT IM VERKEHR – Die landesweite Verkehrssicherheitsaktion in Baden-Württemberg

Polizei Baden-Württemberg

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