Archive for the ‘Allgemein’ Category

Priorisierung in Arztpraxen ab 17. Mai für alle Impfstoffe aufgehoben

Posted by Klaus on 12th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung 12.05.2021

Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Ab diesem Zeitpunkt öffnet das Land außerdem die Terminvergabe in den Impfzentren für Verkäufer, Busfahrerinnen und alle weiteren Menschen aus der dritten Priorität.

Vom kommenden Montag an (17. Mai) öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für Verkäufer, Busfahrerinnen und alle weiteren Menschen aus der dritten Priorität (nach § 4 der Corona-Impfverordnung des Bundes (PDF)). Ab diesem Zeitpunkt können hingegen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht. Das ermöglicht ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe.

Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hatten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden.

Weiterhin Geduld und Solidarität gefragt

„Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patientinnen und Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. In den Impfzentren gelte weiterhin für alle Impfstoffe die Priorisierung. Voraussichtlich ab Anfang Juni wird auch dort eine Aufhebung der Priorisierung möglich sein.

Impfzentren impfen nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen

Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

„Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Lucha weiter.

  • Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr.
  • Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche (PDF) veröffentlicht.
  • Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen.
  • Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind.
  • Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben.

Impfen kommt gut voran

Rund ein Drittel aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger haben schon mindestens eine erste Impfung erhalten. Von den über 60-Jährigen sind fast 70 Prozent geimpft. Neben der Impfung in den Impfzentren sind die Impfungen in den Hausarztpraxen hinzugekommen. Dass man impfberechtigt ist, heißt zwar weiterhin nicht, dass auch direkt ein Termin gebucht werden kann, denn die Nachfrage übersteigt nach wie vor das Angebot deutlich. Doch die Impfungen in Baden-Württemberg gehen erfolgreich voran, die Zahlen zeigen das. Deshalb ist es folgerichtig, die nächste Stufe innerhalb der Priorisierung 3 zu öffnen, und weiteren Menschen den Zugang zu ermöglichen. Ab Juni werden die Impfstoffmengen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal steigen, dann werden auch Betriebsärztinnen und -ärzte nach und nach in das Impfen einbezogen. Baden-Württemberg setzt sich gegenüber dem Bund weiter dafür ein, dass auch die Impfzentren mehr Impfstoff erhalten, so dass sie endlich unter Volllast arbeiten und noch mehr Termine anbieten können.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Impfberechtigte Personengruppen in Baden-Württemberg

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Bilanz des Aktionswochenendes Motorrad

Posted by Klaus on 12th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Bilanz des ersten Aktionswochenendes Motorrad ist gut: Die Mehrzahl der Motorradfahrer hält sich an die Regeln. Über 600 Polizistinnen und Polizisten waren landesweit an rund 170 Kontrollaktionen sowie mehr als 30 Präventionsmaßnahmen beteiligt.

„Erstmals hat die Polizei in Baden-Württemberg landesweit die Bikerinnen und Biker ein komplettes Wochenende lang in den Blick genommen. Und die Bilanz ist gut. Die Mehrzahl der Motorradfahrer hält sich an die Regeln. Wir sehen uns darin bestätigt: In der Verkehrsprävention haben wir mit gezielter und offensiver Aufklärungsarbeit den richtigen Weg eingeschlagen. Die Saison ist gut gestartet!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innen- minister Thomas Strobl bei der Vorstellung der Bilanz des ersten landesweiten Aktionswochenendes.

Mehr als 4.600 kontrollierte Motorradfahrende

Vom Tempolimit über die Führerscheinklasse bis zum technischen Zustand der Motorräder – am vergangenen Wochenende haben sich mehr als 600 Polizeibeamtinnen und -beamte bei rund 170 Kontrollaktionen schwerpunktmäßig dem Thema Verkehrssicherheit gewidmet. Hierbei wurden landesweit mehr als 4.600 Motorradfahrende kontrolliert und mehr als 850 Verstöße festgestellt. Dabei wurden knapp 300 Geschwindigkeitsverstöße sanktioniert und fast 400 technisch veränderte Motorräder aus dem Verkehr gezogen.

„Im Verhältnis zur Anzahl der kontrollierten Motorräder haben wir relativ wenig Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Das ist erfreulich, denn zu schnelles Fahren ist nach wie vor die Hauptunfallursache für tödliche Motorradunfälle. Was wir nicht durchgehen lassen können: Rund jedes zwölfte Motorrad war technisch manipuliert. Klar ist, jeder Verstoß wird konsequent sanktioniert. Die Polizei prüft deshalb auch, ob die Motorräder vor Ort stillgelegt werden können – das trifft illegale Tuner oft mehr als ein Bußgeld“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Präventionskampagne „Bitte Leise“

Neben den repressiven Maßnahmen wurden am vergangenen Wochenende mehr als 30 Präventionsmaßnahmen, unter Beteiligung der landesweiten Kooperationspartner der Präventionskampagne „Bitte Leise“ gegen Motorradlärm von ADAC, Innenministerium Baden-Württemberg und der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR durchgeführt.

„Prävention und Sanktion gehen Hand in Hand. Wir wollen die Bikerinnen und Bikern für die Gefahren sensibilisieren und davon überzeugen, vernünftig zu fahren. Das geht nur im Dialog. Wie wichtig diese Maßnahmen sind hat sich leider auch an diesem Wochenende wieder bestätigt. Bei schweren Verkehrsunfällen kamen zwei Motorradfahrer ums Leben. Diese tragischen Ereignisse sind furchtbar, aber gleichzeitig auch Ansporn für uns, im Bereich der Verkehrsüberwachung und der Verkehrsprävention weiter konsequent am Ball zu bleiben, denn unser Ziel lautet ganz klar: Die Anzahl der Verkehrstoten in Baden-Württemberg auf ein absolutes Minimum zu senken“, machte Innenminister Thomas Strobl klar.

Corona-Wochenendbilanz der Polizei

„Dass bei sommerlichen Temperaturen die Menschen insgesamt vermehrt ins Freie drängten, war überall im Land zu spüren. Aber auch hier kann attestiert werden: Die allermeisten Menschen im Land hielten sich dabei an die Regeln – in diesem Fall an die Regeln der Corona-Verordnung“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Die Polizei bilanzierte zwischen Freitag (7. Mai 2021) und Sonntag (9. Mai 2021) landesweit insgesamt rund 5.300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich mehr als 1.900 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und rund 1.000 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

„Erste Lockerungen sind mit dem Rückgang der Infektionszahlen und der Zunahme an Impfungen in greifbarer Nähe. Um die Aussicht auf eine Rückkehr zur Normalität in den Sommermonaten nicht zu gefährden, müssen wir jetzt noch einmal durchhalten und uns konsequent an die Regelungen der Corona-Verordnung halten“, so der abschließende Appell von Innenminister Thomas Strobl.

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Fotos, Archiv

Gemeinsame Lösung für Impfstoffverteilung an den Impfzentren

Posted by Klaus on 10th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung 10.05.2021

Gesundheitsminister Manne Lucha hat sich mit den Leiterinnen und Leitern der Zentralen Impfzentren auf eine gerechte Verteilung des vom Bund gelieferten Impfstoffs geeinigt. Es soll mehr Impfstoff in bevölkerungsreiche Landkreise gehen und dorthin, wo die Impfquoten noch vergleichsweise niedrig sind.

Gesundheitsminister Manne Lucha hat sich am Montag, 10. Mai, in einem digitalen Gespräch mit den Leiterinnen und Leitern der Zentralen Impfzentren auf eine gerechte Verteilung des vom Bund gelieferten Impfstoffs geeinigt. Auslöser war, dass der Bund auch im Monat Mai nicht genügend Impfstoff liefert, um die Impfzentren unter Volllast laufen zu lassen. Gleichzeitig sollen aber die Impfstoff-Reserven in den Zentren rasch aufgebraucht werden – für einige Impfzentren hat dies zur Folge, dass fast nur noch Zweitimpfungen und keine neuen Erstimpfungen mehr stattfinden können. Terminabsagen konnten durch die Umverteilung von Impfstoff jedoch vermieden werden.

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Zahl der Impfungen

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Corona-Pandemie bremst Feuerwehr nicht aus

Posted by Klaus on 7th Mai 2021 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung LHS 7.05.2021

Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ist die Stuttgarter Feuerwehr jederzeit einsatzbereit. Dank eines umfassenden Schutz- und Hygienekonzeptes gab es bislang nur wenige Infektionsfälle unter den Einsatzkräften.

Einsatzkräfte der Stuttgarter Berufsfeuerwehr neben ihren Einsatzfahrzeugen.
Foto, Feuerwehr Stgt

Die Feuerwehr Stuttgart ist für die Sicherheit in der Landeshauptstadt unverzichtbar. Rund 500 haupt- und über 1.100 ehrenamtliche Einsatzkräfte stehen für Einsätze im Stadtgebiet bereit, retten Menschen und Tiere, löschen Brände und sind Teil des medizinischen Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Stuttgart. Dank eines Schutz? und Hygienekonzeptes gab es bislang nur wenige Infektionen unter den Einsatzkräften. Feuerwehr-Leiter Dr. Georg Belge: „Die Pandemie macht auch vor uns nicht halt. Durch Schutzmaßnahmen und umsichtiges Verhalten aller Angehörigen der Feuerwehr, ist es gelungen die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen.“

Interne Teststation an Wache 1

Um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen, wurde im März 2020 das Schutz- und Hygienekonzept erstellt und stets weiterentwickelt. Beispielsweise werden die Wachschichten von anderen Bereichen getrennt. Für Fragen und Infektionsverdachtsmeldungen innerhalb der Wehr wurde eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet.
Seit November 2020 gibt es eine interne Teststation an der Feuerwache 1. So können Infektionen schnell erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Seit April 2021 wird die Teststrategie durch freiwillige Selbsttests ergänzt.

Schutz beim Einsatz

In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurden die Schutzmaßnahmen für bestimmte Einsatzlagen angepasst. So tragen die Einsatzkräfte aus Infektionsschutzgründen neben den FFP2/3-Masken auch Schutzkleidung und einen Augenschutz. Die Alarm? und Ausrückeordnung mit den Einsatzkonzepten wurde temporär angepasst. Ziel: Möglichst wenige Kontakte zwischen den verschiedenen Einsatzabteilungen.

Die Feuerwehr Stuttgart ist mit zwei Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug auch Bestandteil des medizinischen Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt. Für eine effektive und sichere Einsatzbewältigung wurden auch hier die Schutzmaßnahmen für die Kräfte erhöht und die Einsatzstandards an die Pandemie angepasst.

Weniger Einsätze in 2020 – Mehr Anrufe

Die Integrierte Leitstelle Stuttgart wird gemeinsam durch die Feuerwehr Stuttgart und den DRK Kreisverband Stuttgart e. V. betrieben. Aufgabe der Leitstelle ist die Annahme von Notrufen bei dringenden medizinischen Notfällen, Bränden, Unfällen und Notlagen, sowie die Alarmierung und Lenkung der Einsatzkräfte. Hierfür ist sie rund um die Uhr über den europaweiten Notruf 112 erreichbar.

Die Einsatzzahlen von Feuerwehr und Rettungsdienst sanken im Jahr 2020 leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Krankentransporte stieg hingegen an. Zudem wandten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Pandemie an die Leitstelle. Zu Spitzenzeiten mussten mehrere hundert Anrufe am Tag mit allgemeinen Fragen zu Corona?Schutzmaßnahmen, Impfterminen oder Bezugsmöglichkeiten von Schutzausrüstung bearbeitet werden.

Im Jahr 2020 rückte die Feuerwehr Stuttgart zu 15.118 Einsätzen aus. Dies waren 3.508 Einsätze weniger als 2019. Insgesamt 7.805 Einsätze und damit über die Hälfte der Gesamteinsätze entfielen auf die Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug der Feuerwehr.

Hohe Impfbereitschft

Seit Beginn der Pandemie konnten über lange Zeiträume keine Übungsdienste, Versammlungen oder Weiter? und Ausblidungen der Freiwilligen Feuerwehr stattfinden. Dennoch war die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart jederzeit einsatzbereit und absolvierte im Gesamtjahr 2020 über 1.000 Einsätze.

Die Impfbereitschaft innerhalb der Stuttgarter Feuerwehr ist groß. Stand Anfang Mai erhielten bereits über die Hälfte aller Einsatzkräfte der Feuerwehr Stuttgart eine Erstimpfung. Amtsleiter und Feuerwehrkommandant Dr. Georg Belge ist dankbar dafür, dass nach dem Impfgipfel der Landesregierung Mitte April weitere Einsatzkräfte, insbesondere aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr, ein Impfangebot unterbreitet werden kann.

Foto 112, Klaus

Bilanz des Aktionstags „sicher.mobil.leben“

Posted by Klaus on 7th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Bilanz des Aktionstags „sicher.mobil.leben“ kann sich sehen lassen: Bundesweit wurden insgesamt 68.338 Fahrzeuge und ihre Lenkerinnen und Lenker kontrolliert. Allein in Baden-Württemberg waren 1.300 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Das Augenmerk lag auf dem Radverkehr und den damit verbundenen Gefahren.

„Rücksicht und ein gleichberechtigtes Miteinander im Straßenverkehr standen gestern im Mittelpunkt der bundesweiten Verkehrs- sicherheitsaktion ‚sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick‘. Rund 8.600 Beamtinnen und Beamte zwischen Hamburg und München waren eingesetzt, um ihr Augenmerk auf den Radverkehr und die damit verbundenen Gefahren zu legen. Denn die Entwicklung zeigt: Mit dem steigenden Anteil von Radfahrern am Verkehrsgeschehen nehmen leider auch die Unfallzahlen zu. Diesem Trend wollen wir frühzeitig entgegenwirken. Fehlverhalten zu sanktionieren ist dabei gleichermaßen von Bedeutung wie präventive Maßnahmen. Der bundeweite Aktionstag hat eindrucksvoll gezeigt, dass unsere Verkehrssicherheitsarbeit nicht an den Ländergrenzen endet. Nur miteinander und gut vernetzt können wir nachhaltig dafür sorgen, dass unsere Straßen noch sicherer werden“, unterstrich der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Thomas Strobl zur Bilanz der Aktion.

Kontrollen an rund 3.100 Stellen bundesweit

Bundesweit wurden im Laufe des Aktionstages insgesamt 68.338 Fahrzeuge und ihre Lenkerinnen und Lenker kontrolliert, davon 45.197 Personen, die mit Rad oder Pedelec unterwegs waren. Bei den Kontrollen wurden über 25.000 Verstöße festgestellt, zum weit überwiegenden Teil gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

In Baden-Württemberg waren am Kontrolltag an rund 400 Kontrollstellen im Land circa 1.300 Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz, die am Ende des Tages 3.364 Verstöße bilanzierten.

Der Ansatz war ganzheitlich: Nicht nur ein vermeintliches Fehlverhalten von Radfahrenden wurde geahndet. Auch Regelverstöße anderer mit Bezug zum Radverkehr standen bei den bundesweit rund 3.100 Kontrollstellen im Fokus. Dazu zählen etwa zu geringer Abstand beim Überholen von Radfahrenden ebenso wie zum Beispiel das Parken auf Geh- oder Radwegen oder die verbotene Nutzung von Radverkehrsflächen.

Die Aktion sicher.mobil.leben wurde im Jahr 2018 von der Innenministerkonferenz ins Leben gerufen und hat jährlich eine andere Schwerpunktsetzung. In diesem Jahr standen die „Radfahrenden“ im Mittelpunkt.

Kampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“ startet

Um dem Thema noch mehr Nachhaltigkeit zu verleihen, fiel am Aktionstag auch der Startschuss für die baden-württembergische Präventionskampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“. Sie soll alle Verkehrsteilnehmenden für die Probleme und Gefahren im Radverkehr sensibilisieren und die gegenseitige Achtsamkeit sowie das Verständnis füreinander stärken.

„Die Sicherheit im Straßenverkehr geht uns alle gleichermaßen an. Wir sollten daher mehr denn je den Schulterschluss der unterschiedlichen Akteure suchen. Unter den verschiedenen Gruppen, die individuell am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen sich keine Fronten bilden, sondern vielmehr ein Miteinander, das von gegenseitiger Toleranz und Verständnis getragen wird. Dafür machen wir uns stark“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zur Aktion und dem Thema Verkehrssicherheit finden Sie auch auf der Webseite der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR sowie in den sozialen Medien unter dem Hashtag #sichermobilleben.

GIB ACHT IM VERKEHR

Foto, Polizei BW

Aktionstag 2021 „sicher.mobil.leben“

Posted by Klaus on 5th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Aktionstag "sicher.mobil.leben" mit Start einer neuen Verkehrrsicherheitskampage.

Mit starken Partnern setzt sich Baden-Württemberg für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ein. In diesem Jahr stehen die Radfahrenden im Mittelpunkt des Aktionstags „sicher.mobil.leben“.

„Immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer teilen sich einen begrenzten Verkehrsraum – da ist gegenseitige Rücksicht das A und O. Jeder Verkehrsteilnehme hat Rechte und Pflichten, die es zu achten gilt. Nur wenn das alle verinnerlichen, können wir die Verkehrssicherheit noch weiter erhöhen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Thomas Strobl anlässlich des bundesweiten Aktionstages .

Im Fokus stehen 2021 die Radfahrenden

Die Aktion wurde im Jahr 2018 von der Innenministerkonferenz ins Leben gerufen und hat jährlich eine andere Schwerpunktsetzung. In diesem Jahr stehen die „Radfahrenden“ im Mittelpunkt. Am Kontrolltag sind in Baden-Württemberg 278 Kontrollstellen und der Einsatz von rund 1.150 Polizeibeamtinnen und -beamten geplant. Bundesweit wird die Polizei mit mehreren Tausend Beamtinnen und Beamten kontrollieren. Neben den Verkehrs- überwachungsmaßnahmen stehen vor allem auch präventive Botschaften rund um das Thema im Vordergrund.

Der Radverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende. Verstärkt durch die Covid-19-Pandemie ist darüber hinaus ein deutlicher Trend hin zum Pedelec und Fahrrad feststellbar. Damit einhergehend stiegen auch die Anzahl der polizeilich registrierten Fahrradunfälle sowie der verletzten Radfahrenden in den letzten Jahren kontinuierlich an.

„Vision Zero“ gilt für alle Verkehrteilnehmer

Im Vergleich zum Vorjahr verunglückten 2020 bundesweit mehr als 92.000 Radfahrende (+5,7 Prozent). In Baden-Württemberg ereigneten sich im vergangenen Jahr (2020) 12.406 Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden, was im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 8,4 Prozent darstellt. Während die Zahl der Getöteten (58) erfreulicherweise um 6,5 Prozent rückläufig war, sind bei den Schwerverletzten (2.343, +18,2 Prozent) und den Leichtverletzten (8.661, +10,4 Prozent) deutliche Anstiege zu verzeichnen.

„Wir haben die „Vision Zero“, einen Straßenverkehr ohne Getötete oder Schwerverletzte. Dafür schauen wir ganz genau hin, um Probleme zu erkennen und maßgeschneiderte Konzepte für mehr Verkehrssicherheit zu entwickeln. Und wir werden dabei umso erfolgreicher sein, desto mehr hier an einem Strang ziehen. Mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) sowie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) haben wir für den heutigen Aktionstag abermals starke Partner an unserer Seite. Darüber bin ich sehr froh – und das ist auch ein wichtiges Signal“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Das Hauptaugenmerk des heutigen Aktionstages liegt keineswegs nur darin, ein eventuelles Fehlverhalten von Radlerinnen und Radlern aufzuzeigen, sondern ein regelkonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf den Radverkehr zu erreichen und die gegenseitige Rücksicht zu fördern. Dabei orientieren sich die polizeilichen Maßnahmen an den gängigen Problemfeldern, wie zum Beispiel dem technischen Zustand der Fahrräder, der Verkehrstüchtigkeit, dem Seitenabstand beim Überholen oder auch dem Parken auf Rad- und Fußwegen.

Kampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“

Um dem Thema noch mehr Gewicht zu verleihen, wird heute auch der Startschuss für die baden-württembergische Präventionskampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“ fallen. Diese soll alle Verkehrsteilnehmenden für die Probleme und Gefahren im Radverkehr sensibilisieren und die gegenseitige Achtsamkeit sowie das Verständnis füreinander stärken. Um die Zielgruppen zu erreichen, wird die Polizei dabei auch ihre Plattformen in den sozialen Medien nutzen. Zudem sind Busse und Schienenfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs sowie ein Lastkraftwagen mit den Präventionsbotschaften beklebt. Alle „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“-Botschaften werden so im wahrsten Sinne des Wortes im und in den öffentlichen Verkehrsraum „transportiert“. Die Fahrzeuge sind pünktlich zum Kampagnenstart für mehrere Monate in ganz Baden-Württemberg im Kampagnendesign unterwegs.

„Angesichts steigender Unfallzahlen im Bereich des Radverkehrs möchten wir mit unserer Präventionskampagne nachhaltig alle Verkehrsteilnehmenden erreichen. Insbesondere den vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmenden wollen wir nicht nur einen, sondern 365 Tage im Jahr die erforderliche Aufmerksamkeit zukommen lassen“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zur Aktion und dem Thema Verkehrssicherheit finden Sie auf dem Online-Portal der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR sowie in den sozialen Medien unter dem Hashtag #sichermobilleben.

Baden-Württemberg startet in die Zweiradwoche

Posted by Klaus on 4th Mai 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Auf die Räder, fertig, Rücksicht: Baden-Württemberg startet in die Zweiradwoche. Damit wird dem Boom rund um die Zweiräder Rechnung getragen. Die Aktionswoche wirbt für gegenseitige Rücksichtnahme und weist auf die bestehenden Regeln hin.

„Der Trend, sich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch mit dem Motorrad zu bewegen, ist angesagter denn je. Insbesondere der Trend zum (Elektro-)Fahrrad hält ungebrochen an. Das zeigt sich leider auch bei der Anzahl der polizeilich registrierten Fahrradunfälle. Mehr als 12.400 Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern ereigneten sich 2020 in Baden-Württemberg (Anstieg zu 2019 um 8,4 Prozent). Aus diesem Grund starten wir jetzt diese Kampagne – nicht nur landes- sondern auch bundesweit!“, so der stellver- tretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Sicherheit durch gegenseitige Rücksichtnahme

Die Unfalllage und der gestiegene Anteil des Radverkehrs rücken Fahrräder und Pedelecs in den Fokus. Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, startet die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ zum Thema „Radfahrende“. Ziel der Verkehrssicherheitsaktion ist es, im gesamten Bundesgebiet den Radverkehr sowie die damit verbundenen Regeln in den Blick zu nehmen.

„Gegenseitige Rücksichtnahme und ständige Vorsicht – so kann es gelingen. Was nicht sein darf, ist, dass Radfahrer um ihr Leben bangen müssen, nur weil einige Autofahrer sie mit viel zu wenig Seitenabstand überholen. Gleichzeitig gilt eine rote Ampel freilich für alle Verkehrsteilnehmer“, so Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die Verkehrssicherheitsaktion weiter: „Wenn Mobilitätsformen sich verändern und immer mehr Menschen den vorhandenen Verkehrsraum nutzen möchten, muss jeder seinen eigenen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit bei der Teilnahme im Straßenverkehr leisten. Nur so können alle sicher ans Ziel kommen.“

Am Kontrolltag sind alleine in Baden-Württemberg 278 Kontrollstellen und der Einsatz von 1.150 Polizeibeamtinnen und –beamten geplant. Neben Verkehrsüberwachungsmaßnahmen steht am Aktionstag auch der Start der baden-württembergischen Präventionskampagne „Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr“ im Mittelpunkt, die insbesondere für gegenseitige Achtsamkeit und mehr Verständnis wirbt.

Auch Motorradsaison im Blick

Den Abschluss der Zweiradwoche bildet das erste landesweite Aktionswochenende Motorrad, das am Freitag, 7. Mai 2021, zum Saisonauftakt startet. „Damit setzen wir auch 2021 konsequent den seit 2018 bestehenden Fünf-Punkte-Plan für mehr Sicherheit in der Motorradsaison um“, so Innenminister Thomas Strobl.

Die Polizei registrierte 2020 knapp 4.700 Verkehrs- unfälle unter Beteiligung eines Motorradnutzenden (2019: rund 4.900; – 4,3 Prozent). 71 Bikerinnen und Biker (2019: 94; – 24 Prozent) verloren hierbei ihr Leben. Damit war auch im letzten Jahr jeder fünfte Verkehrstote in Baden-Württemberg zum Unfallzeitpunkt mit dem Motorrad unterwegs. Die Hauptunfallursachen sind hier nach wie vor zu schnelles Fahren, zu geringer Sicherheitsabstand und Fehler beim Überholen.

Im vergangenem Jahr hat die Polizei in Baden-Württemberg mit ihren Spezialistinnen und Spezialisten rund 3.000 Bikerinnen und Biker angezeigt, die zu schnell unterwegs waren. Zudem wurden 1.700 Motorräder aus dem Verkehr gezogen, die technisch unzulässig verändert und damit oft zu laut waren.

Fünf-Punkte-Plan für mehr Sicherheit

„Das sind so viele Beanstandungen wie nie zuvor. Wir machen ernst, denn nicht ohne Grund lautet der erste Punkt unseres Fünf-Punkte-Plans: ‚Überwachungsoffensive – Raser und Lärm stoppen.‘ Wir werden deshalb auch in diesem Jahr wieder genau hinschauen“, machte der Innenminister deutlich. Für das landesweite Aktionswochenende vom 7. bis 9. Mai 2021 sind auf den Straßen von Lörrach im Süden bis Tauberbischofsheim im Norden mehr als 100 Kontrollaktionen und mehr als 30 präventive Aktionen geplant. Auch hier werden wieder mehrere Hundert Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz sein.

Die Präventionskampagnen „Abgefahren Ra(d)geber Verkehr“ und „Bitte Leise“ werden durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration beziehungsweise den ADAC Baden-Württemberg initiiert und durch die Polizei sowie die landesweite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt.

Bestandteile des Fünf-Punkte-Plans

  1. Überwachungsoffensive – Raser und Lärm stoppen
  2. Prävention „Ü50“ – Gefahrenbewusstsein schaffen
  3. Gutes Equipment – Motorrad und Ausrüstung checken
  4. Offensive Öffentlichkeitsarbeit – Verkehrsteilnehmer erreichen
  5. Sicherer Verkehrsraum – Strecken entschärfen

Fotos, Archiv

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen 3. Mai

Posted by Klaus on 3rd Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung 3.05.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

 

Änderungen zum 3. Mai 2021

Corona-Verordnung des Landes

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Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 3rd Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung 3.05.2021

Die Einsatzlage der Polizei im Land war am Wochenende rund um den 1. Mai überschaubar und weitestgehend ruhig. Insgesamt wurden von der Polizei 91 Versam- mlungen begleitet, 42 davon hatten einen Corona-Bezug. Insgesamt gab es rund 3.800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie und das schützt unsere Polizei, auch in Zeiten von Corona. Die Versammlungsfreiheit kennt freilich ganz klar eine Grenze, die nicht überschritten werden darf: Versammlungen müssen friedlich und ohne Waffen ablaufen. Gewaltsame Ausschreitungen, Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten oder Sachbeschädigungen sind nicht akzeptabel. Sie richten sich ganz klar gegen unseren Staat, unser Gemeinwesen, unseren freiheitlichen Grundkonsens – und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Eine konsequente Verfolgung mit allen Mitteln des Rechtsstaats ist hier die einzig richtige Antwort“, stellte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl klar.

Bilanz der Demonstrationen zum 1. Mai

In der Nacht zum 1. Mai blieb die Einsatzlage der Polizei überschaubar und weitestgehend ruhig. Am Maifeiertag, dem 1. Mai, beteiligten sich knapp zehntausend Menschen an insgesamt 61 Versammlungen, darunter in insgesamt 26 Städten 40 Demonstrationen mit Bezug zu den jährlichen stattfindenden Aufzügen am Tag der Arbeit.

Polizei schritt konsequent ein

Zu Gewalt gegen Polizeibeamte kam es am Abend des 1. Mai auf dem Honberg in Tuttlingen. Über soziale Medien wurde hier zu einem unangemeldeten Aufzug aufgerufen. Die 40 überwiegend schwarz gekleideten, vermummten und mit Fahnen und Fackeln ausgestatteten Personen legten hierbei ein hohes Gewaltpotential an den Tag und gingen körperlich gegen die Einsatzkräfte vor. Ein etwaiger Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen. Neben dem Werfen von Fackeln auf die Einsatzkräfte wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt und acht Dienstfahrzeuge beschädigt. „Die Polizei ist hier konsequent eingeschritten und hat das hohe Gewaltpotential im Keim erstickt. Baden-Württemberg ist nicht Berlin! Wir wehren den Anfängen. Das Polizeipräsidium Konstanz hat umfangreiche Ermittlungen zur Aufklärung des Tatgeschehens eingeleitet“, so Minister Thomas Strobl.

Mehrzahl der Demonstrationen verlief friedlich

Insgesamt wurden am vergangenen Wochenende vom 30. April bis zum 2. Mai 2021 von der Polizei in Baden-Württemberg 91 Versammlungen begleitet, 42 davon hatten einen Corona-Bezug. Zur Lagebewältigung setzte die Polizei über das Wochenende insgesamt rund 1.600 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein. Die weit überwiegende Mehrzahl an Versammlungen verlief friedlich. Die Polizei musste bei Demonstrationen mit Corona-Bezug vereinzelt Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Einhaltung der Auflagen hinweisen und wegen Auflagenverstößen (Mund-Nasen-Bedeckung) sowie Verstößen gegen die Corona-Verordnung (unter anderem gegen das Ansammlungsverbot) zur Anzeige bringen.

Polizei stellt 3.800 Verstöße fest

Neben der Versammlungslage stellte die Polizei im Laufe des vergangenen Wochenendes insgesamt rund 3.800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Davon bezogen sich fast 1.400 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und rund 750 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

Corona-Verordnung des Landes

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Foto, Klaus

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schul- und Kitabetrieb

Posted by Klaus on 24th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Kultusministerium hat Schulen, Kinder- tagesstätten und weitere Einrichtungen wie die Kindertagespflege über die Änderungen und Neuerungen aufgrund des Infektions- schutzgesetzes des Bundes informiert.

Baden-Württemberg hatte die Corona-Verordnung des Landes bereits am vergangenen Wochenende angepasst. Damit hat die Landesregierung maßgebliche geplante Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten umgesetzt. Diesen Schritt hat die Landesregierung bewusst unternommen, um den Schulen eine bessere Planbarkeit für die weitere Öffnung ab dem 19. April zu ermöglichen – auch wenn nicht auszuschließen war, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt. Dies ist nun geschehen, und der Bundestag hat beschlossen, dass in das Infektionsschutzgesetz ein Paragraph (§28b) eingefügt wird, der bundesweite Regelungen auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen trifft. Diese gelten demnach mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes auch in Baden-Württemberg. Das Kultusministerium hat daher umgehend Schulen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen wie die Kindertagespflege, die im Südwesten betroffen sind, über die Änderungen und Neuerungen informiert.

„Ich möchte allen am Bildungsleben Beteiligten einmal mehr meinen großen Dank aussprechen: den Leitungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen, die immer wieder neu planen müssen; den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, die sich unermüdlich für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen, und nicht zuletzt den Heranwachsenden selbst, die trotz all der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie mit Einsatz und Freude dabei sind und den Widrigkeiten der Pandemie trotzen. Ihnen und Euch allen gebührt neben Dank auch Lob und Respekt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Die wesentliche Änderung betrifft den maßgeblichen Inzidenzwert für den Unterricht und die Betreuung in Präsenz. Dieser wird von bisher 200 auf 165 herabgesetzt. Sofern also in einem Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht hat, sind Unterricht und Betreuung in Präsenz ab dem übernächsten Werktag einzustellen.

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