Archive for the ‘Allgemein’ Category

Landesweite Standards für die Pressearbeit der Polizei

Posted by Klaus on 21st April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 21.04.2021

Pressekodex Polizei Baden-Württemberg

Die Polizei Baden-Württemberg hat einen Pressekodex mit landesweiten Standards für die polizeiliche Pressearbeit eingeführt. Damit ist das Land abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen.

„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch ganz klar die Pressefreiheit und die freie journalistische Arbeit. Sie sind essentiell für die freiheitliche Demokratie. Gerade in der Corona-Pandemie wurde dies an vielen Stellen bereits auf eine harte Probe gestellt: Der Hass, der Zorn, der Rechtsbruch etwa der Querdenker-Bewegung richtet sich dabei auch klar gegen eine freie, unabhängige Berichterstattung. Der Polizei kommt hier eine ganz wichtige Aufgabe zu: Wie andere Grundrechte auch, schützt sie das Grundrecht der Pressefreiheit. Und sie hat durch zeitnahe, bürgernahe, transparente Kommunikation dafür Sorge zu tragen, dass Vertrauen, Akzeptanz und Verständnis für polizeiliche Maßnahmen entstehen. Mit einem Pressekodex für ihre Arbeit legen wir für die Polizei in Baden-Württemberg nun landesweite Standards fest und beschreiben den Rahmen des Möglichen für eine professionelle Zusammenarbeit“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung des Pressekodex der Polizei (PDF).

Standards für polizeiliche Medienarbeit

Der tägliche Polizeibericht gilt schon jahrzehntelang als wichtiger Bestandteil der polizeilichen Pressearbeit und ist aus vielen Tageszeitungen nicht mehr wegzudenken. Doch ebenso wie sich die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren massiv verändert hat – und sich dynamisch auch künftig verändern wird –, so sind auch die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit immer komplexer geworden. Hinzu kommt, dass gerade die polizeiliche Pressearbeit bestimmten Besonderheiten unterliegt, etwa beim Schutz persönlicher Daten oder bei einem im Raum stehenden Strafverfahren. Um diesen Aspekten besonders und ganz konkret Rechnung zu tragen, wurde nun der Pressekodex der Polizei erarbeitet. Er ist eine Sammlung publizistischer Grundsätze speziell für den Polizeibereich, wird landesweit eingeführt und ist Richtschnur für die komplette polizeiliche Medienarbeit. Das Grundsatzpapier hat den Anspruch – quasi als Selbstverpflichtung – die Pressearbeit der Polizei transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Zugleich sollen damit landesweit einheitliche Maßstäbe etabliert werden. Bislang erfolgte eine Orientierung der polizeilichen Pressearbeit unter anderem am Pressekodex des Deutschen Presserates.

Verlässlicher Partner für die Medien

„Mit der Einführung eines Pressekodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen. Wir möchten damit ein noch verlässlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger sein“, hob Innenminister Thomas Strobl hervor.

Polizei Baden-Württemberg: Pressekodex (PDF)

Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Posted by Klaus on 18th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundes- regierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Click&Collect bleibt weiterhin möglich – Baumärkte schließen

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  • Schulen:
    • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
    • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
    • In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
    • Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
    • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
    • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:
      • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
      • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
      • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
      • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
      • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
      • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
      • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
      • Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen.
      • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
    • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
    • Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich. 
    • Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
    • Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).
    • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
    • Wer Friseurdienstleistungen wahrnemhen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
  • Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:
    • Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a)
    • Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Baden-Württemberg zieht geplante Notbremse des Bundes bereits ab 19. April

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.04.2021

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umsetzen.

Die angekündigte Notbremse der Bundesregierung wird vom Land Baden-Württemberg schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 15. April, in Stuttgart mit.

In der Pandemiebekämpfung zählt jeder Tag

„Für Baden-Württemberg wird sich nicht viel ändern, da wir konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt haben. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit bieten. Da wir unsere Corona-Verordnung ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet“, sagte Lucha. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“

Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, wirken nur noch in einzelnen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes verschärfend, vieles gilt in Baden-Württemberg ohnehin bereits. Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist.

Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.04.2021

Die Schulen im Land kehren ab dem 19. April zum Präsenzbetrieb zurück. Die indirekte Testpflicht gilt inzidenzunabhängig. Mit der Regelung greift Baden-Württemberg der geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vor.

Ab dem 19. April können alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in den Präsenz- bzw. Wechselbetrieb unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zurückkehren. Darüber hat das Kultusministerium die Schulen am 14. April informiert (PDF). Das Land berücksichtigt darüber hinaus die Gesetzesinitiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene, der für Stadt- und Landkreise, die über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, eine Untersagung von Präsenzunterricht vorsieht. In den Stadt- und Landkreisen mit den entsprechenden Inzidenzen wird der Unterricht ab dem 19. April auf Fernunterricht umgestellt. Hiervon sind die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung ausgenommen.

Außerdem wird die indirekte Testpflicht, die bisher nur für Stadt- und Landkreise galt, die über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, entsprechend des Gesetzesentwurfes auf Bundesebene ab dem 19. April auf eine inzidenzunabhängige Testpflicht erweitert. „Wir möchten die Regelungen für die Schulen bereits möglichst passend zur Regelung, die auf Bundesebene absehbar ist, gestalten. So soll der Aufwand für die Schulen, sich an die neuen Regelungen anzupassen, gering sein“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie begrüße es zudem, dass an den Schulen nun ausgiebig getestet werde, dies sei ein weiterer Baustein für einen sicheren Präsenzunterricht.

Weiterlesen>>>>>>

Foto, Archiv

Land öffnet Impfterminvergabe für alle über 60-Jährigen ab kommenden Montag

Posted by Klaus on 13th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 13.04.2021

Ab Montag, dem 19. April, können sich in Baden-Württemberg alle Menschen über 60 Jahre gegen das Coronavirus impfen lassen. Da ein großer Andrang zu erwarten ist, sollten über 70-Jährige in dieser Woche noch die Chance nutzen, Termine zu vereinbaren.

Ab Montagvormittag, dem 19. April, öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen über 60 Jahre. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt. So kamen vor allem die bereits jetzt Impfberechtigten über 70- und über 80-Jährigen, die ein besonders großes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, schneller an einen Impftermin.

Weiterlesen>>>>>>>

Viele Verstöße gegen Corona-Verordnung am Wochenende

Posted by Klaus on 12th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Am vergangenen Wochenende hat die Polizei insgesamt rund 5.200 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, nicht wenige im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen.

„Es ist nicht die Zeit des Schleifenlassens oder der Resignation, sondern des Durchhaltens – bis eine hinreichende Anzahl von Menschen demnächst geimpft ist. Die dritte Welle ist derzeit da und gefährdet das Leben vieler Menschen. Wenn wir jetzt in unseren Bemühungen nachlassen, wird das Virus mit aller Macht zuschlagen – das können wir nicht einfach in Kauf nehmen. Das Leben in einer Gemeinschaft kann also nur klappen, wenn wir uns alle an gewisse Regeln halten. Das gilt auch bei Versammlungen und Demonstrationen. Hier kommt es auf jeden Einzelnen an. Und selbst wenn es manchen nicht passt: Wir möchten und wir werden mit unseren polizeilichen Kontrollen Leben schützen – und niemanden drangsalieren. Für Egoismus und Ignoranz ist die Lage schlichtweg zu ernst“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Regeln einhalten, Leben schützen

Die Polizei stellte zwischen Freitag, dem 9. April und Sonntag, dem 11. April 2021 insgesamt rund 5.200 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Davon bezogen sich mehr als 2.300 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und knapp 1.200 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 11. April 2021 wurden damit von der Polizei rund 240.000 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen festgestellt. „Die aktuellen Infektionszahlen sind eine deutliche Mahnung: Die Corona-Regeln sind einzuhalten. Das gilt für unseren Alltag ebenso wie für Demonstrationen, die auch am vergangenen Wochenende wieder Thema waren. Die Polizei war erneut im ganzen Land unterwegs, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Nicht wenige der Verstöße mussten dabei im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die derzeitigen Corona-Bestimmungen festgestellt werden“, machte Innenminister Thomas Strobl deutlich.

Zahlreiche Versammlungen am Wochenende

Allein an diesem Wochenende wurden 71 Versammlungen mit rund 4.800 Teilnehmenden polizeilich begleitet. Die Versammlungsverbote und Auflagen wurden dabei seitens der Polizei konsequent durchgesetzt. 45 der Demonstrationen mit ca. 3.500 Personen hatten einen Bezug zur Corona-Pandemie. Eine für Samstag in Rastatt angemeldete Versammlung der Querdenker wurde durch die zuständige Versammlungsbehörde verboten, was durch das Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Dennoch fanden sich mehrere Personengruppen in Rastatt ein, nachdem durch die Anmelderin über die sozialen Medien indirekt dazu aufgerufen wurde. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen wurden insgesamt 81 Platzverweise erteilt und 61 Verstöße gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige gebracht. Eine ebenfalls für Samstag angemeldete und zunächst verbotene Versammlung in Heilbronn wurde durch das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht bestätigt. Die Verbotsverfügung wurde unter Erlass von Auflagen aufgehoben.

Verstöße auch durch „Poser-Szene“

Einige Unbelehrbare fielen leider durch eine ganz besondere Ignoranz auf. So auch Vertreter der sogenannten „Poser-Szene“, die mit hochmotorisierten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen und an ähnlichen Örtlichkeiten, insbesondere mit Motorenlärm oder durchdrehenden Reifen auf sich aufmerksam macht. Alleine in und um Ulm mussten die Beamtinnen und Beamten in der Nacht zum Sonntag mehr als 200 Platzverweise aussprechen und eine Vielzahl von Verstößen gehen die Corona-Verordnung beanstanden. Auch in Ludwigsburg, Rottweil und Reutlingen musste die Polizei einschreiten, da sich dort teilweise weit mehr als 100 Personen mit ihren Fahrzeugen trafen. „Bei allem Verständnis dafür, dass wir unsere sozialen Kontakte im üblichen Maße vermissen: Es kann und es darf nicht sein, dass wir mit solch einem absolut egoistischen Verhalten Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Polizei in der aktuell für alle schwierigen Situation noch zusätzlich belasten“, so Minister Thomas Strobl. Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wurde dem hohen Infektionsgeschehen angepasst.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen am 12. April

Posted by Klaus on 8th April 2021 in Allgemein

Presse 8.04.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 12. April 2021

Corona Verordnung des Landes

Die Biene Maja ist Deutschlands schönste Briefmarke 2020

Posted by Klaus on 8th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Auf dem zweiten Platz landete das Motiv „Sesamstraße“, Platz 3 ging an die Haselmaus.

  • Mehr als 17.000 Briefmarkenfreunde haben an der Umfrage der Deutschen Post teilgenommen
  • Auf den Plätzen 2 und 3: Sesamstraße und Haselmaus

Bonn – Die Biene Maja ist die schönste Briefmarke des Jahres 2020. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Post, die in dieser Form erstmals durchgeführt wurde und an der sich mehr als 17.000 Briefeschreiber und Markenfreunde beteiligt haben. Die Gründe, warum diese Briefmarke die meisten Stimmen bekam, waren insbesondere die Farben- freude, die schöne Bildkomposition und Originalität des Motivs. Auf dem zweiten Platz landete das Motiv „Sesamstraße“, Platz 3 ging an die Haselmaus. Die Briefmarke „Willy Brandt – Kniefall von Warschau vor 50 Jahren“ schaffte es auf Platz 4.

Dazu Ole Nordhoff, Leiter Produktmanagement Post & Paket Deutschland: „Unsere Umfrage zur schönsten Briefmarke war ein voller Erfolg, denn sie hat uns wertvolle Erkenntnisse geliefert, was unseren Kunden beim Briefmarkenkauf wichtig ist. Wir werden dieses gute Kundenfeedback nutzen und auch in Zukunft Motive anbieten, die den Nerv der Zeit und den Geschmack der Briefmarkenfreunde treffen.“

Die anonyme Umfrage zur beliebtesten Briefmarke 2020 wurde im Zeitraum 2. bis 23. März 2021 online durchgeführt. 60 Prozent der Teilnehmer waren zwischen 30 und 60 Jahren alt, die Mehrheit weiblich. Zwei Drittel der Befragten gab an, die Briefmarken in der Filiale zu kaufen. Weiteres Ergebnis: Die Markenmotive sind wichtig für den Kauf von Briefmarken, sowohl für Briefeschreiber als auch für Sammler. Dabei wünschen sich die Befragten insbesondere farbenfrohe, fröhliche und aufmerksamkeitsstarke Motive, die sowohl aktuelle als auch historische Motive darstellen. Groß war die Resonanz auch bei der Frage, welche Wünsche es bei den Teilnehmern für die künftigen Motive gibt. Hier gab es rund 10.000 Rückmeldungen zu neuen Themen in den Bereichen Natur, Tiere, Persönlichkeiten, Städte und Sehenswürdigkeiten, Comics und Zeichentrickfilm-Figuren, Pop- und Rockbands sowie Figuren aus Film und Literatur.

Jedes Jahr erscheinen 52 neue Briefmarken. Einen Teil der Motive gestaltet die Deutsche Post mit eigenen Grafikern selbst. Offizieller Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Umfrage zur schönsten Briefmarke soll künftig jährlich in gleicher Weise durchgeführt werden.

Foto, DP DHL

Baden-Württemberg bringt Impfungen von älteren Menschen voran

Posted by Klaus on 7th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

In Baden-Württemberg wurde mittlerweile die zwei- millionste Corona-Impfung durchgeführt. Das Land konzentriert sich zunächst weiter auf die über 70- und 80-Jährigen. Über 60-Jährige sind derzeit nur etwa bei bestimmten Vorerkrankungen oder wegen ihres Berufs impfberechtigt.

Am 6. April wurde in Baden-Württemberg die zweimillionste Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt. 1.421.665 Menschen im Land haben eine Erstimpfung bekommen, davon sind 596.626 Menschen auch schon zum zweiten Mal geimpft. Am 1. April stand erstmals genug Impfstoff zur Verfügung, um an einem einzigen Tag in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams 40.000 Menschen zu impfen. In dieser Woche beginnen auch in Baden-Württemberg die flächendeckenden Impfungen in den Hausarztpraxen.

Über 60-Jährige noch nicht generell impfberechtigt

„Derzeit konzentrieren wir uns in Baden-Württemberg zunächst weiter auf die Impfungen für Menschen über 70 und 80 Jahren. Über 60-Jährige sind im Land derzeit noch nicht generell impfberechtigt, sondern nur etwa bei bestimmten Vorerkrankungen oder wegen ihres Berufs“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „AstraZeneca hat weiter eine hohe Nachfrage. Dieser Impfstoff kann und wird jetzt in Baden-Württemberg vor allem für die Impfberechtigten über 70 Jahren aus der ersten und zweiten Priorität eingesetzt. Darunter fallen Bürgerinnen und Bürger, die nach der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit höchster oder hoher Priorität impfberechtigt sind.“

Liste der impfberechtigten Personengruppen

In Baden-Württemberg sind – im Einklang mit dem jüngsten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz – derzeit weiterhin ausschließlich die Menschen aus der ersten und der zweiten Priorität impfberechtigt. Auf der Website des Sozialministeriums finden Bürgerinnen und Bürger eine Liste der derzeit impfberechtigten Personengruppen. Impfberechtigt sind derzeit Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer Berufsgruppe, aufgrund von Vorerkrankungen oder als Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren. Aufgrund des Alters sind weiterhin nur Menschen über 70 Jahren impfberechtigt. Durch die neue Empfehlung zu AstraZeneca können diese besonders vulnerablen Personengruppen nun schneller geimpft werden.

„Die Nachfrage nach Impfungen übersteigt das verfügbare Angebot an Impfterminen derzeit weiterhin. Deshalb konzentrieren wir uns bei den Impfungen, wie von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission empfohlen, auf die am stärksten Gefährdeten. Die Zahlen machen aber deutlich: Das Impfen kommt gut voran“, so der Minister abschließend.

Ministerium für Soziales und Integration: Informationen zur Corona-Impfung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Posted by Klaus on 7th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 7. April 2021

Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit