Archive for the ‘Allgemein’ Category

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 1. März 2021

Posted by Klaus on 28th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 1. März 2021

Corona-Verordnung des Landes

Neuausrichtung der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Zur weiteren Qualitätsverbesserung strebt Baden-Württemberg die Neugestaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst an.

„Mit dem neu erlassenen Rettungsdienstplan stellen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst. Das ist der Einstieg in eine landesweite Planung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Wilfried Klenk.

Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten vor. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst wurde regelhaft die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt. Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen. Die genannten Anforderungen, die im Vergleich zu den bisherigen Festlegungen eine Verbesserung darstellen, sind von den Bereichsausschüssen nach und nach umzusetzen.

Einer gesonderten notärztlichen Hilfsfrist – die es ohnehin bundesweit nur in zwei von 16 Ländern gibt – bedarf es damit aus Sicht des Landes nicht mehr. Die gerade vom Bund verabschiedete eigene begrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in vitalen Notfällen, die anstehende Einführung des Telenotarztsystems und ein landesweites medizinisches Delegationskonzept werden einen dispositionsgerechteren Einsatz von Notärzten in der präklinischen Notfallversorgung ermöglichen.

„Die Hilfsfrist ist auch weiterhin eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln“, so Staatssekretär Klenk weiter.

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

Mit der Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes will das Land noch weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen einführen. „Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit  Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist“, konkretisiert der Staatssekretär die Zielrichtung.

Die Änderung des Rettungsdienstplans ist nur ein erster Schritt; weitere werden folgen: Die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Telenotarztsystems, die Implementierung eines landesweiten medizinischen Delegationskonzeptes und der Einstieg in die Forschung hinsichtlich neuer qualitativer Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mithilfe der bundesweit einmaligen Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW).

Land treibt Neuregelung voran

Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. „Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an!“, so Staatssekretär Wilfried Klenk abschließend.

Innenministerium: Rettungsdienst

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Ab 1.3.2021 sind wieder neue Versicherungs- kennzeichen für die Kleinkrafträder und Krankenstühle notwendig

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein

Auch dieses Gefährt braucht ab 1.3. ein neues KennzeichenAb 1.03. sind neue Versicherungs- kennzeichen für Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis 50 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle fallig.

 

Weitere Infos bei den Versicherungen wie z.B. wgv/portal/startseite
Foto, Blogarchiv

Alte Führerscheine werden schrittweise ersetzt

Posted by Klaus on 26th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines älteren Führerscheins sollte sich rechtzeitig informieren, bis wann für sie oder ihn der Umtausch akut wird. Es ist eine große Herausforderung, gemäß den EU-Vorgaben die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheine in Deutschland auszutauschen. Deswegen passiert der Austausch auch nicht auf einmal, sondern stufenweise.“

Führerscheinmuster in der EU vereinheitlichen

Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

  Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

  vor 1953

  19. Januar 2033

  1953 bis 1958

  19. Januar 2022

  1959 bis 1964

  19. Januar 2023

  1965 bis 1970

  19. Januar 2024

  1971 oder später

  19. Januar 2025

Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 und bis 18.01.2013

19. Januar 2033

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion – mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten – finden Sie über folgenden Link:

Ministerium für Verkehr: Regeln und Strafen

Tierschutzpreis 2021 ausgeschrieben

Posted by Klaus on 25th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.02.2021

Der Tierschutzpreis des Landes 2021 ist ausgeschrieben. Mit dem Preis werden besonders herausragende und nachhaltige Leistungen auf dem Gebiet des Tierschutzes gewürdigt.

„In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche engagierte Menschen und Organisationen, die sich vorbildlich für das Wohl der Tiere einsetzen und unseren Dank und unsere Anerkennung verdienen. Wir wollen daher besonders herausragende und nachhaltige Leistungen auf diesem Gebiet würdigen und schreiben 2021 erneut den Tierschutzpreis des Landes aus. Ich freue mich auf viele interessante Vorschläge und Bewerbungen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk. Bewerbungen können bis zum 24. Mai 2021 beim MLR eingereicht werden.

Die öffentliche Würdigung engagierter Tierschützerinnen und Tierschützer solle auch Motivation und Anreiz für andere sein, sich auf diesem Gebiet einzubringen. „Mein Ziel ist es, den Tierschutz in Baden-Württemberg nachhaltig voranzubringen“, erklärte Minister Hauk. Tierschutz sei zudem ein wichtiges Thema für die positive Weiterentwicklung der heimischen Landwirtschaft. „Der aktive Tierschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Landesregierung, sondern jedes Einzelnen. Wir alle tragen Verantwortung für den Schutz des Lebens und Wohlbefindens unserer Mitgeschöpfe und können dies durch unser Handeln gegenüber Tieren zum Ausdruck bringen“, so der Minister.

Bewerbungsfrist 24. Mai 2021

Der Tierschutzpreis Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und ist mit 7.500 Euro dotiert. Der Preis ist teilbar. Es werden herausragende, nachhaltige Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern und beispielhafte, innovative Projekte auf folgenden Gebieten gewürdigt:

  • besonders tiergerechte Haltung von Tieren,
  • ehrenamtliches Engagement beim Schutz von Tieren,
  • Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutz,
  • tierschutzgerechte Ausbildung oder Beschäftigung von Tieren,
  • besonderes tierschützerisches Engagement im pädagogischen Bereich.

Vorschläge und Bewerbungen mit Begründung, warum dieser Vorschlag den Tierschutzpreis Baden-Württemberg verdient hat und preiswürdig ist, können mit der Postanschrift der vorgeschlagenen Person/en oder Organisation/en bis zum 24. Mai 2021 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart oder per E-Mail an tierschutzpreis@mlr.bwl.de eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können nur Personen und Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb von Baden-Württemberg ausüben. Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Tierschutz prüft und bewertet die Vorschläge und Bewerbungen und schlägt dem MLR mögliche Preisträgerinnen und Preisträger vor. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stattfinden.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz im Land

Foto, Archiv

Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ verlängert

Posted by Klaus on 25th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.02.2021

Der Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ wird verlängert. Bewerben können sich Projekte, die junge Erwachsene für Ehrenämter gewinnen und qualifizieren und dadurch den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken.

„Ein Ehrenamt eröffnet die Möglichkeit, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, den Umgang mit widerstreitenden Interessen, mit Finanzen und vieles weitere zu üben und das gesellschaftliche Leben vor Ort mitzugestalten. Das Ehrenamt ist ein Grundpfeiler des Ländlichen Raums, doch um vor allem junge Menschen für Ehrenämter zu gewinnen, braucht es immer wieder kreative Ideen. Damit diese Ideen auch in die Tat umgesetzt werden können, wollen wir die jungen Menschen mit dem Ideenwettbewerb ‚Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum‘ unterstützen. Da in der aktuellen Situation das Ehrenamt vor großen Herausforderungen steht und persönliche Treffen schwierig sind, verlängern wir die Ausschreibung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Bis zum 1. April 2021 könnten sich interessierte Bündnisse aus verschiedenen Vereinen, Gruppen, Organisationen und Initiativen mit Projekten bewerben, die junge Erwachsene für Ehrenämter gewinnen und qualifizieren. Bis zu 15.000 Euro je Projekt stünden zur Verfügung. Gewünscht seien kreative, kooperative Ideen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken.

Unkonventionelle und niederschwellige Ansätze

„Wir freuen uns auf viele Ideen und Projekte, die im Ländlichen Raum verschiedene Akteure des Ehrenamts zusammenführen, um gemeinsam junge Menschen für das Ehrenamt zu begeistern und auf die Übernahme solch einer wichtigen Aufgabe vorzubereiten. Natürlich ist es in Zeiten einer Pandemie nicht einfach, verschiedene Akteure an einen Tisch zu bringen, doch die vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in Baden-Württemberg auch digital sehr gut zusammenarbeiten können und ich bin davon überzeugt, dass auch auf diesem Wege viele innovative Ideen entwickelt werden“, sagte Minister Hauk.

Der Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“ ist Teil des Impulsprogramms „Na klar, zusammen halt…“ der Landesregierung Baden-Württemberg. Ziel des Ideenwettbewerbs ist, Projekte zu fördern, in denen junge Erwachsene im Ländlichen Raum für Führungspositionen und wichtige zivilgesellschaftliche Aufgaben im Ehrenamt gewonnen und qualifiziert werden. Dafür stehen insgesamt 1,02 Millionen Euro bereit. Das ressortübergreifende Programm möchte in acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle, insbesondere niederschwellige Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Austausch und Begegnung nachhaltig stärken und fördern.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“

Impulsprogramm Zusammenhalt Baden-Württemberg

Fotos, Archiv

 

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 25.02.2021

Posted by Klaus on 24th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 24.02.

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 25. Februar 2021

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Corona-Verordnung Absonderung

Positive Verkehrsunfallbilanz 2020

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.02.2021

Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020
Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020
Grafik zur Verkehrsunfallbilanz 2020

Im Jahr 2020 waren die Unfallzahlen insgesamt stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Die Zahl der Verkehrstoten ist auf einem historischen Tiefstand. Einfluss darauf hatten auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.

„An das Jahr 2020 werden wir uns erinnern: In Baden-Württemberg sind 2020 deutlich weniger Personen im Straßenverkehr zu Schaden gekommen. Mit 330 Verkehrstoten haben wir den niedrigsten Wert seit der Einführung der amtlichen Unfallstatistik im Jahr 1953 erreicht. Die Unfallzahlen insgesamt waren stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Freilich haben auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie dazu beigetragen. Durch Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen waren deutlich weniger Menschen im Straßenverkehr unterwegs. Das schlägt sich auch in der Unfallbilanz nieder“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl.

Weniger Verkehrsunfälle und weniger Verletzte

„Der Rückgang der Verkehrstoten im vergangenen Jahr ist eine bedeutende Entwicklung in die richtige Richtung. Denn jeder Mensch, der durch einen Verkehrsunfall getötet oder verletzt wird, ist einer zu viel. Die Verkehrsteilnahme der Menschen in Baden-Württemberg so sicher wie möglich zu gestalten und die Vision Zero – einen Straßenverkehr ohne Getötete und Schwerverletzte – unnachgiebig zu verfolgen, ist ein zentrales Anliegen der gesamten Landesregierung“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Im Jahr 2020 war mit 269.557 polizeilich registrierten Verkehrsunfällen im Vergleich zum Jahr 2019 ein deutlicher Rückgang um 17,7 Prozent festzustellen. Starke Abnahmen waren sowohl bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden um 11,3 Prozent, als auch bei den Verkehrsunfällen mit Sachschaden um 18,6 Prozent zu verzeichnen. Bei knapp 90 Prozent der Verkehrsunfälle entstand lediglich Sachschaden. Die Anzahl der verletzten Personen ging um über 15 Prozent auf 39.622 Verletzte zurück. 330 Personen ließen auf den Straßen Baden-Württembergs ihr Leben.

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Ministerpräsident Kretschmann kündigt weitere Öffnungsschritte an

Posted by Klaus on 18th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.02.2021

Sollte Baden-Württemberg stabil unter eine 7-Tage-Inzidenz von 35 kommen, wird das Land gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch schon vor dem 3. März Öffnungen für den Einzelhandel unter Auflagen umsetzen.

„Wir liegen bundesweit seit mehr als zehn Tagen an der Spitze der Länder und haben durchgehend mit die geringste 7-Tage-Inzidenz Inzidenz. Diese liegt mit Stand vom Mittwoch, 16. Februar in Baden-Württemberg nur noch bei 43,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten. Der Abwärtstrend in Baden-Württemberg sei weiter stabil, ähnlich sehe es im Bund aus, so Kretschmann weiter.

„Modellrechnungen kommen zum Schluss, dass wir die Inzidenz von 35 in Baden-Württemberg als erstes Land erreichen könnten, und zwar möglicherweise schon gegen Ende der kommenden Woche.“ Kretschmann wies darauf hin, dass man bei der vergangenen Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) mit der Kanzlerin am 10. Februar beschlossen habe, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen könne.

„Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt sollten wir diese Inzidenz im Land über drei bis fünf Tage am Stück unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen“, kündigte Kretschmann im Gespräch mit der Zeitung an. Kitas und Grundschulen öffnen wie geplant vorsichtig und schrittweise am 22. Februar. Am 1. März sollen die Friseure wieder aufmachen können.

Öffnung des Einzelhandels unter Auflagen möglich

„Der nächste Schritt wäre dann, entlang des MPK-Beschlusses, den Einzelhandel im Land zu öffnen. Natürlich mit einem klaren Hygienekonzept, worin eine Begrenzung von einer Kundin oder eines Kunden pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche enthalten ist“, erläuterte Kretschmann.

„Wir wissen, was wir dem Einzelhandel, was wir den Geschäftsinhabern Tag für Tag zumuten. Sollten wir diese stabile Inzidenz unter 35 schon vor der erneuten Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März beziehungsweise vor dem Ende des jetzt verlängerten Lockdowns am 7. März erreichen, dann werden wir den Einzelhandel auch schon früher öffnen“, versprach Kretschmann.

Zugleich mahnt er aber zu Vorsicht und Behutsamkeit. „Der große Unsicherheitsfaktor sind die Mutanten und die Frage, in welche Maße und wie schnell sie unsere Gesellschaft durchdringen, ja unter Umständen auch zur beherrschenden Virusvariante werden können. Das heißt, wir müssen uns vorsichtig vortasten, Schritt für Schritt. Und sofort reagieren, wenn die Zahlen wieder nach oben schnellen sollten. Ich kann auch nicht garantieren, dass wir nicht mal einen Schritt zurückgehen müssen, eine Öffnung wieder zurücknehmen müssen, wenn der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung verlangt. Das muss an dieser Stelle auch gesagt sein. Zugleich aber können wir nicht ewig im Lockdown verharren. Wenn wir auf ein bestimmtes Niveau angelangt sind, ein Niveau, auf dem eine Beherrschung des Virus wieder möglich scheint, dann müssen wir vorsichtig Schritt für Schritt unsere Freiheiten wiederherstellen“, warnte Kretschmann abschließend.

Quelle: /red<
Foto, Klaus

Gericht hebt Verbot für Langstreckentransporte von Kälbern auf

Posted by Klaus on 17th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.02.2021

2020 hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Langstreckentransporte von Kälbern per Erlass verboten. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim wurde dieser Erlass nun zurückgezogen.

Die Freude darüber, dass endlich keine Kälber mehr auf Langstreckentransporten von Baden-Württemberg nach Spanien verbracht werden, währte nur kurz. „Diese langen Transporte von Kälbern wurden Ende letzten Jahres durch das Ministerium für Ländlichen Raum per Erlass verboten. Nun gehen diese Transporte aber weiter, da der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Eilverfahren entschieden hat, dass das zuständige Veterinäramt diese Transporte erlauben und somit abfertigen muss. Der Erlass wurde daher von unserem Haus auch zurückgezogen“, erläutert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord.

„Damit eine Kuh Milch gibt, muss sie jedes Jahr ein Kalb zu Welt bringen. Da nicht alle Kälber, vor allem die männlichen, zum Bestandserhalt der Milchbetriebe benötigt werden und es in Baden-Württemberg kaum Kälbermäster bzw. entsprechend gute Vermarktungswege gibt, werden baden-württembergische Kälber nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in die Niederlande oder nach Spanien verkauft. Nicht selten werden diese Rinder nach einer Mast in Spanien in Drittländer zur Schlachtung oder gar Schächtung verbracht“, fasst die Tierärztin den Hintergrund zusammen und betont das Dilemma, dass Bullenkälber gar als Nebenprodukt der Milchwirtschaft bezeichnet werden können. Besonders perfide in diesem Zusammenhang empfindet sie, dass ein Großteil des Kalbfleisches aus dem Ausland nach Deutschland wiederum importiert wird.

Enorme Belastungen für Kälber

„Wir müssen nun endlich die Verantwortung für diese Lebewesen übernehmen und ihnen diese enormen Belastungen auf dem langen Transport nach Spanien von derzeit 21 Stunden ersparen. Die auf Milch oder Milchaustauscher angewiesenen Kälber bekommen auf diesem Transport allenfalls ein bisschen Wasser und erleiden daher Durst und Hunger. Auch befinden sich die Tiere derzeit in der sogenannten immunologischen Lücke – der Schutz durch Antikörper der Mutter hat abgenommen, aber der eigene ist noch nicht ausgereift“, erklärt Stubenbord genannte Belastungen anhand einiger Beispiele.

Auch rechtlich hält die Landestierschutzbeauftragte die Transporte, die jedes Mal weit über die erlaubten 19 Stunden gehen, für nicht haltbar, denn diese Transporter seien keinesfalls für den Transport von Kälbern geeignet und haben keine entsprechende Zulassung. Sie betont weiter: „Wir müssen nun mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine Kehrtwende bei diesem systemimmanenten Problem bewirken. Zum einen sollte dringend die Rechtssache, ob diese Transporte so abgefertigt werden müssen, in einem Hauptsacheverfahren geklärt wären, da nicht alle Aspekte in genannte Eilverfahren eingeflossen sind. Am besten wäre es, wenn diese Fragestellung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden würde, da sie europäisches Tiertransportrecht betrifft. Auf der anderen Seite muss ein grundsätzliches Umdenken stattfinden – weniger Kälber insgesamt und wir müssen Mast- und Vermarktungsmöglichkeiten für unsere eigenen Kälber aufbauen, um diese vollumfänglich in die Wertschöpfungskette einzubinden. Auch sollte nicht unterschätzt werden, dass Verbraucher mitunter durch die aufgezeigte Problematik immer mehr zu Alternativprodukten zur Kuhmilch greifen. Denn konsequenterweise sollte jeder, der Milch trinkt, auch Kalbfleisch essen.“

Abwärtsspirale durchbrechen

„Wie alle Tierschutzproblematiken ist auch diese nicht von gestern auf heute entstanden, sondern peu à peu. Nun heißt es, diese Abwärtsspirale zu durchbrechen und dafür werden alle benötigt: Der sensibilisierte Verbraucher, der auf Herkunft von Rind- und Kalbfleisch achtet oder gar gezielt Milchprodukte aus Betrieben kauft, die alle Kälber großziehen; Landwirte, die bereit sind, Kälber tierschutzkonform zu mästen; Schlachthofbetreiber und Einzelhändler, die die Vermarktung ermöglichen; Veterinärämter, die ein Hauptsacheverfahren anstreben und schlussendlich auch weiterhin die Politik, da es dringend einer Rechtsänderung bedarf“, so Stubenbord abschließend mit dem Verweis auf ein durch die Stabsstelle finanziertes Gutachten, welches alle Aspekte rundum Langstreckentransporte von Kälbern beinhaltet.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Dr. med. vet. Alexander Rabitsch: Zum Transport nicht-entwöhnter Kälber (PDF)

Bundestierärztekammer e.V.: Transport von Kälbern: Positionspapier der Bundestierärztekammer und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

Foto, Archiv