Archive for the ‘Stuttgart’ Category

Kontrollen anlässlich des Infektionsschutz- gesetzes

Posted by Klaus on 15th März 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 15.03.2020

Nach der am Freitag (13.03.2020) von der Stadt Stuttgart erlassenen Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen zum Schutz vor dem Coronavirus, haben die Polizei sowie die Stadt Stuttgart in der Nacht zum Sonntag (15.03.2020) im Stadtgebiet zahlreiche von der Verfügung betroffene Betriebe aufgesucht. Insgesamt überprüften die Beamten zwischen 16 Uhr und 01.30 Uhr rund 400 Gastronomiebetriebe, darunter Bars, Clubs, Tanzlokale, Gaststätten und zirka 80 Prostitutionsobjekte. Im gesamten Stadtgebiet waren in den frühen Abendstunden zum Zeitpunkt der Kontrollen noch viele Lokale geöffnet. Den Betreibern wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart ausgehändigt und sie wurden aufgefordert, unverzüglich den weiteren Betrieb einzustellen. Ab 23.00 Uhr wurden auch Restaurants von den Kontrollen umfasst, die über die Nacht ebenfalls schließen müssen. Insgesamt sind acht Betriebe wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes angezeigt worden. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Betroffenen für die notwendigen Maßnahmen der Behörden Verständnis, die Kontrollen liefen in einem geordneten Rahmen ab. Die von der Verfügung betroffenen Einrichtungen müssen auch in den kommenden Tagen und Wochen mit Kontrollen rechnen. Die Behörden appellieren an alle, sich an die von der Stadt erlassenen Verbote zu halten. An dieser Stelle wird nochmals auf die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart hingewiesen. Diese ist unter www.Stuttgart.de einzusehen. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar.

Foto, Blogarchiv

Coronavirus – Leiter Gesundheitsamt, Prof. Ehehalt appelliert eindringlich: „Nehmen Sie das Virus ernst, reduzieren Sie soziale Kontakte, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind“ – 150 Infizierte in Stuttgart bekannt – Missachtung einer verfügten Quarantäne strafbar

Posted by Klaus on 15th März 2020 in Stuttgart

INFO

Derzeit sind in der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand Sonntag, 15. März, 16 Uhr) 150 Menschen registriert, die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Die Stadt beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbar daran an.
Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, appellierte am Sonntag, 15. März, eindringlich an die Bevölkerung: „Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Achten Sie strikt auf Einhaltung der Hygieneregeln. Reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum und bleiben Sie zuhause, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind.“

Amtsleiter Ehehalt sagte weiter: „Jetzt sind wir alle in der Pflicht, viele gute und vernünftige Einzelentscheidungen zu treffen, die auf den ersten Blick nicht wichtig, in der Gesamtsumme aber umso weitreichender sind.“ Wichtig sei, dass jetzt jeder Einzelne das ihm Mögliche dazu beitrage, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung zu verlangsamen. „Wir treffen aktuell weitreichende und einschneidende Entscheidungen. Dies tun wir, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Die Entscheidungen sind der ernsten Lage angemessen, sowohl was ihren Zeitpunkt als auch ihre Tragweite anbetrifft“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.

Das Amt erfasse kontinuierlich die aktuelle Lage und bewerte diese. Ehehalt: „Das, was gerade in Stuttgart passiert, war aufgrund der Berichte aus anderen Ländern erwartbar und ist besorgniserregend zugleich: Es stecken sich immer mehr Menschen an. Deswegen müssen wir uns auch auf schwere Krankheitsverläufe gefasst machen.“ Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, seien Behörden und Bürger gleichermaßen gefordert.

Verstoß gegen Quarantäne ist strafbar

Das Amt für öffentliche Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verfügung strafbar sind. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Dr. Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Im Video erläutert der Leiter des Gesundheitsamts die Lage in Stuttgart

Prof. Ehehalt erläutert in einem Video Details der Entwicklung in Stuttgart und auch die Konsequenzen für die Behörden und die Bevölkerung. Das Video ist abrufbar unter: www.stuttgart.de/corona . Dort informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Infektionsschutz Coronavirus: Kindertagesstätten und Schulen ab Dienstag geschlossen – Bürgermeisterin Fezer: „Notfallbetreuung in begründeten Ausnahmefällen möglich“

Posted by Klaus on 15th März 2020 in Stuttgart

INFO

Die Schulen, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Stuttgart bleiben ab Dienstag, 17. März, bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Eine Notfallbetreuung wird eingerichtet, wenn entweder beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist.
„Eine Öffnung der Einrichtungen am Montag ist aus organisatorischen Gründen für viele Beteiligte noch notwendig“, erklärte die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, am Sonntag, 15. März. Sie appellierte zugleich aber an die Eltern oder Erziehungsberechtigten: „Wenn irgend möglich, sollten Eltern, die nicht zum Bereich kritische Infrastruktur gehören, ihre Kinder aber nicht mehr in die Kindertageseinrichtungen bringen.“ Damit könnte, so die Bürgermeisterin, das Infektionsrisiko der Kinder, die weiter betreut werden müssen, verringert werden.

Fezer sagte: „Wir haben abgewogen, um eine Lösung zu finden, die die Gesundheit der Kinder und ihrer Familien schützt und gleichzeitig den Eltern ermöglicht, sich auf die neue Situation einzustellen. Der Schutz vor Infektionen rechtfertig die schnelle Schließung. Da die Einrichtungen am Montag noch offen sind, wird ein geordneter Übergang in die Neuorganisation von Betreuung und Lernen ermöglicht. Das gibt vor allem den Familien Zeit, neu zu planen und eine Betreuung zu organisieren. Dennoch ist dies ein weitreichender Eingriff in den Alltag der Familien. In Einzelfällen werden wir eine Notfallbetreuung anbieten, damit das Gemeinwesen weiter funktioniert.“

So kann ein Kind weiterhin betreut werden, wenn entweder beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist.

Dazu zählen insbesondere

  • die Gesundheitsversorgung,
  • medizinisches und pflegerisches Personal,
  • die Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten,
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) oder
  • die Lebensmittelbranche.

Diese Ausnahmen hatte die Landesregierung am Freitag festgelegt.

Bürgermeisterin Fezer: „In allen Kitas der freien und öffentlichen Träger werden Notfallgruppen betreut. Dazu geben die Eltern eine schriftliche Erklärung ab, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.“ Wichtig sei, dass alle Kitas Notfallgruppen betreuen. „Im Sinne des Infektionsschutzes wäre es falsch, die Kinder in Großgruppen zu konzentrieren.“

Zu den Schulen sagte Fezer: „Auch in Schulen werden ab Dienstag nur die Kinder der Klassen 1 – 6 betreut, bei denen beide Elternteile, beziehungsweise der allein erziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Die Überprüfung der Voraussetzungen wird von den Schulleitungen organisiert.“

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona .

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Infektionsschutz: Stadt trifft weitreichende Entscheidungen

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie Versammlungen, auch unter 1.000 Teilnehmenden.

Der Betrieb von Clubs, Bars und Tanzlokalen ist untersagt.

Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen.

Alle städtischen Bibliotheken, das Planetarium, die Musikschule und das Stadtarchiv werden geschlossen.

Der Betrieb der vhs stuttgart, von Museen, von Kinos und von Bädern wird untersagt. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt.

Ausnahmen hiervon nur bei begründeten Einzelfällen möglich. Alle Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Das hat die Stadt am Freitag, 13. März, 13 Uhr bekannt gegeben.

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Coronavirus – Leiter Stuttgarter Gesundheitsamt, Prof. Ehehalt: „Besorgniserregender Entwicklung konsequent entgegentreten“ – 80 Infizierte in Stuttgart bekannt – Missachtung Quarantäne strafbar

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart

INFO vom 14.03. 17:00

Die Landeshauptstadt Stuttgart beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des neuartigen Corona unmittelbar daran an. Derzeit sind in Stuttgart (Stand Samstag, 14. März, 17 Uhr) 80 Menschen registriert, die an Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, 25 mehr als am Vortag.

Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, warnt die Bevölkerung eindringlich davor, das neuartige Coronavirus nicht ernst zu nehmen: „Wichtig ist, dass jetzt jeder Einzelne das ihm Mögliche dazu beiträgt, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung zu verlangsamen. Wir treffen aktuell weitreichende und einschneidende Entscheidungen. Dies tun wir, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Die Entscheidungen sind der ernsten Lage angemessen, sowohl was ihren Zeitpunkt als auch ihre Tragweite anbetrifft.“

Das Gesundheitsamt erfasse kontinuierlich die aktuelle Lage und bewerte diese. Ehehalt: „Das, was gerade in Stuttgart passiert, war aufgrund der Berichte aus anderen Ländern erwartbar und ist besorgniserregend zugleich: Es stecken sich immer mehr Menschen an. Deswegen müssen wir uns auch auf schwere Krankheitsverläufe gefasst machen.“ Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, seien Behörden und Bürger gleichermaßen gefordert: „Jetzt sind wir alle in der Pflicht, viele gute und vernünftige Einzelentscheidungen zu treffen, die auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen, in der Gesamtsumme aber umso weitreichender sind.“ Dazu zählt Prof. Ehehalt auch, die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.

Verstoß gegen Quarantäne ist strafbar

Das Amt für öffentliche Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verfügung strafbar sind. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Dr. Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafen. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Im Video erläutert der Leiter des Gesundheitsamts die Lage in Stuttgart

Prof. Ehehalt erläutert in einem Video Details der Entwicklung in Stuttgart und auch die Konsequenzen für die Behörden und die Bevölkerung. Das Video ist ab etwa 18 Uhr abrufbar unter: www.stuttgart.de/coronavirus dort informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Foto, Blogarchiv

Zum Schutz vor dem Coronavirus: Trainings- und Sportbetrieb in Vereinen und Fitnessstudios untersagt

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.
Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März, mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.

Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen.

Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Verfügung wird nach Fertigstellung veröffentlicht.

Foto, Blogarchiv

Tourist Informationen in Stuttgart geschlossen

Posted by Klaus on 13th März 2020 in Fotos, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Stuttgart-Marketing GmbH schließt i-Punkte, das Weinbaumuseum und sagt Stadtführungen ab

Die Stuttgart-Marketing GmbH trifft aufgrund der aktuellen Situation um die Corona-Infektionen folgende Entscheidungen:

  • Die Tourist Information „i-Punkt“ (Königstraße 1A, 70173 Stuttgart) und die Tourist Information Flughafen (Terminal 3, Ebene 2) haben geschlossen.
  • Sämtliche Stadtführungen werden eingestellt.
  • Die Stadtrundfahrten mit der Stuttgart Citytour (Blaue Route) finden nicht statt.
  • Das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach hat geschlossen.

Alle Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Weiteres.

Diese dienen dem Schutz der Stuttgart-Gäste und der eigenen Mitarbeiter.

Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus in Stuttgart unter: https://www.stuttgart-tourist.de/aktuelles-coronavirus-in-stuttgart.

Fotos, Stuttgart-Marketing, Klaus

Diesel-Fahrverbot in Stuttgart sofort aussetzen!

Posted by Klaus on 13th März 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Liberaler Mittelstand Baden-Württemberg will Handwerk und Selbstständige vor Doppel- belastung durch die Epidemie und Verbot schützen

Erst das Diesel-4-Fahrverbot seit 2019 (seit Januar streckenbezogen auch für Kfz mit Abgasnorm 5) und nun die Corona-Epidemie – der regionale Mittelstand ist erheblich belastet. Deshalb fordert der Liberale Mittelstand Baden-Württemberg (LIM) eine Aussetzung des Dieselfahrverbots in Stuttgart.

„Zumindest für die Dauer der Corona-Krise wäre dies von Seiten der Stadt und dem Land ein großes Zeichen der Solidarität mit den besonders bedrohten mittelständischen Firmen im Großraum Stuttgart“, sagt Dr. Thilo Scholpp, der LIM-Landesvorsitzende. Er lebt in Gablenberg und ist auch stellv. Bezirksbeirat in Stuttgart-Ost.

Von der befristeten Aufhebung des Diesel-Fahrverbots würden laut LIM auch besonders durch Corona belastete Branchen wie Tourismus-, Messe- und Veranstaltungsgewerbe, Gastronomie und Hotellerie sowie lokaler Handel profitieren. Dr. Thilo Scholpp: „Hier sind die Umsatzrückgänge dramatisch. Einnahmen brechen aufgrund abgesagter Veranstaltungen und dem Rückgang der Reisetätigkeit weg. Zudem kommen weniger Menschen in die City.“

Die mit dem Diesel-Fahrverbot bezweckte Senkung von Schadstoffemissionen sei bei dem mit Corona zu erwartenden Rückgang der Wirtschaftsaktivitäten ohnehin auch ohne Fahrverbot zu erwarten, so der LIM-Landesvorsitzende.

Und noch eine positive Folge hätte die befristete Aufhebung des Fahrverbots: Ältere Menschen, Risikopatienten und sozial Schwache könnten mit ihrem Diesel-Pkw direkt und ansteckungssicherer zu Behandlungen und Ärzten fahren.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bantle
Pressesprecher Liberaler Mittelstand BaWü e.V.

Foto, FDP S Ost

SSB öffnet Stadtbahntüren an Innenstadt- haltestellen zentral

Info der SSB

Die SSB öffnet bis auf weiteres die Türen der Stadtbahnen an Haltestellen im Innenstadtbereich zentral. Die Stadtbahntüren öffnen sich zwischen Charlottenplatz und Stadtbibliothek und Charlottenplatz und Budapester Platz, zwischen Stöckach und Erwin-Schöttle-Platz und zwischen Hauptbahnhof und Rotebühlplatz, ohne dass die Fahrgäste Türöffnerknöpfe betätigen müssen. In Bussen können die Türen nicht zentral geöffnet oder geschlossen werden.

Wer vermeiden möchte, die Türöffnerknöpfe in und an den SSB-Fahrzeugen mit der Hand zu berühren, kann beispielsweise Handschuhe, Taschentücher oder den Ärmel nutzen.

Aufgrund der Witterungseinflüsse öffnen die Stadtbahn- fahrerinnen und Stadtbahnfahrer die Türen nur an den stark frequentierten und meist unterirdisch gelegenen Haltestellen im Innenstadtbereich zentral für die Fahrgäste. Bei einer zentralen Öffnung der Türen verbringen die Fahrgäste in den Stadtbahnen die Zeit des gesamten Fahrgastwechsels bei geöffneten Stadtbahntüren. An Endhaltestellen würde dies mehrere Minuten andauern. Bei der Rücknahme der zentralen Öffnung vor der Abfahrt der Stadtbahn schließen sich alle Türen der Stadtbahn gleichzeitig.

Foto, Köhler

Coronavirus: Persönliche Bedienung in den Bürgerbüros nur nach telefonischer Anmeldung

Posted by Klaus on 13th März 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info

Aus Gründen des Infektionsschutzes schränken die 22 Bürgerbüros in Stuttgart ab sofort (Freitag, 13. März) bis auf Weiteres die Möglichkeiten der persönlichen Vorsprache ein. Kundinnen und Kunden können nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Eine Beratung per Telefon oder E-Mail findet statt.

Die Bürgerbüros prüfen im Gespräch am Telefon, ob Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können. Gegebenenfalls werden individuelle Vorsprachetermine vereinbart.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die Maßnahmen entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Aktuelle Informationen finden Sie laufend unter www.stuttgart.de/corona.