Search Results

Gaisburg – Diebe schlagen Autoscheiben ein – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 22.12.2022

Unbekannte haben in der Nacht zum Mittwoch (21.12.2022) die Scheiben von zwei Fahrzeugen eingeschlagen, die in einer Tiefgarage an der Ulmer Straße geparkt waren. Die Diebe gelangten zwischen 21.45 Uhr und 06.50 Uhr auf bislang ungeklärte Weise in die Tiefgarage des Mehrfamilienhauses und zerschlugen anschließend die Fahrerscheiben eines VW Golf und eines Mini Clubman. Sie erbeuteten unter anderem zwei Sonnenbrillen sowie zirka 40 Euro Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto, Polizei BW

Stgt Berg – Passant hinterlässt Zettel am Unfall- fahrzeug – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 5th September 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 5.09.2022

Ein unbekannter Autofahrer hat am Freitagmittag (02.09.2022) mutmaßlich beim Parken in der Nißlestraße einen VW beschädigt und ist anschließend weggefahren ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Eine unbekannte Person hinterließ einen Zettel mit ihren Beobachtungen an dem grauen VW Golf. Offenbar soll es gegen 10.20 Uhr auf Höhe der Hausnummer 10 während des Parkens zu dem Unfall gekommen sein. Im Anschluss fuhr der Unfallverursacher weg ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro zu kümmern.

Zeugen, insbesondere der oder die unbekannte Passantin werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

Archivfoto

Gaisburg – Achtjähriges Mädchen angefahren – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 10th August 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 10.08.2022

Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall vom Dienstagmorgen (09.08.2022) bei dem ein Autofahrer ein achtjähriges Mädchen in der Hackstraße angefahren haben soll. Das Mädchen befand sich mit ihrem Cityroller gegen 07.45 Uhr am Fußgängerüberweg der Stadtbahnhaltestelle Raitels- berg. Hier wollte sie die Hackstraße von der Abelsbergstraße kommend in Richtung Parkstraße überqueren. Ein beige- farbener VW Golf mit Stuttgarter Kennzeichen soll aus Richtung Bergfriedhof kommend, in Richtung Schlachthof gefahren sein und das Mädchen auf dem Fußgängerüberweg angefahren haben. Das Mädchen stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Der Fahrer soll daraufhin abgebremst und kurz gewartet haben bis das Kind die Fahrbahn verlassen hatte. Anschließend fuhr er weiter. Der Fahrer wird als zirka 30 Jahre alt und mit heller Haut beschrieben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 bei den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei zu melden.

Archivfoto

Ostheim – Mehrere Fahrzeuge zusammen- geschoben

Posted by Klaus on 16th Juli 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 16.07.2022

Zirka 45.000 Euro Sachschaden und zwei Leicht- verletzte sind die Folgen eines Verkehrsunfalls am Samstag (16.07.2022) in der Schwarenbergstraße. Ein 22-Jähriger war gegen 09.15 Uhr mit seinem BMW X6 in Richtung Landhausstraße unterwegs, als er aus bislang unbekannter Ursache zu weit nach links kam und mit dem Mercedes eines 47-Jährigen, der gerade beim Einparken war, zusammenstieß. Durch den Aufprall wurde der Mercedes zunächst auf einen geparkten VW Tiguan und dieser wiederum auf einen geparkten VW Golf geschoben. Anschließend rollte der Mercedes gegen eine Schaufensterscheibe und beschädigte diese. Beide Fahrzeuglenker wurden leicht verletzt und kamen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus.

Archivfoto

Gaisburg – Nach Überholmanöver geflüchtet – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 4th Juli 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 4.07.2022

Zwei unbekannte Autofahrer sind am Sonntag (03.07.2022) geflüchtet, nachdem sie auf der Bundesstraße 10 mit mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit einen 20-jährigen Ford-Fahrer überholten, der daraufhin verunfallte. Der 20-Jährige fuhr die Bundesstraße in Richtung Stuttgart entlang, als ihn gegen 23.00 Uhr, im Bereich des Ausfädelungsstreifens zur Bundesstraße 14 in Richtung Waiblingen, die beiden Unbekannten mit hoher Geschwindigkeit überholten. Er bremste offenbar stark ab und touchierte in der Folge die Leitplanke. Die beiden Fahrzeuge, vermutlich ein dunkler Golf oder Hyundai und eine Limousine oder ein Kombi, fuhren nach dem Unfall weiter in Richtung Stuttgart, ohne sich um die Unfallfolgen zu kümmern. Der Schaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.

Archivfoto

Bad Cannstatt – Unklarer Unfallhergang – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 29th Juni 2022 in Stuttgart

Polizeibericht 29.06.2022

Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall, der sich am Sonntag (26.06.2022) auf der Bundesstraße 14, Höhe des Mercedes Benz Museums ereignet hat. Ein 18-Jähriger fuhr gegen 01.30 Uhr mit seinem Golf auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße 14 in Richtung Stuttgart. Auf Höhe des Mercedes Benz Museums scherte dann ein weißer 1er BMW unmittelbar vor ihm ein. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, lenkte er seinen Golf auf den mittleren Fahrstreifen, wich dort einem weiteren Fahrzeug aus und prallte anschließend gegen eine Leitplanke. Der 18-Jährige und sein 21-Jähriger Mitfahrer erlitten hierbei leichte Verletzungen. Der weiße BMW fuhr weiter.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 bei der Verkehrspolizei zu melden.

Archivfoto

Untertürkheim – Mutmaßlich Verkehrsteilnehmer gefährdet – Zeugen und Geschädigte gesucht

Posted by Klaus on 20th September 2021 in Stuttgart Untertürkheim. Luginsland, Rotenberg, Grabkapelle

Polizeibericht

Der 48-jährige Fahrer eines weißen VW Golf und ein noch unbekannter Fahrer eines weißen Mercedes sollen sich am Sonntagnachmittag (19.09.2021) auf der B14 auf Höhe Mercedes-Benz-Museum gegenseitig abgedrängt und dabei auch weitere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen gezwungen haben. Der Lenker des weißen Mercedes, mutmaßlich vom Typ „CLS“ mit dem Teilkennzeichen „MI“, soll gegen 14.20 Uhr von Waiblingen kommend auf dem rechten der drei Fahrstreifen gefahren sein, während der weiße Golf auf der mittleren Spur neben ihm fuhr. Der Mercedes-Fahrer soll dann versucht haben, sich vor den Golf auf die mittlere Spur zu setzen, wobei er ihn so bedrängte, dass der Golf-Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer bremsen mussten. Der Lenker des VW soll dann wiederum beschleunigt haben, um die entstandene Lücke zu schließen, damit der Mercedes nicht die Spur wechseln konnte und soll ihn dabei auf die rechte Spur zurückgedrängt haben. Dieses Fahrmanöver soll zur Folge gehabt haben, dass der Fahrer des Mercedes und ein unbekannter Motorradfahrer bremsen mussten, um eine Kollision zu vermeiden. Zu dem Motorradfahrer ist bekannt, dass er ein sportliches schwarzes Motorrad, mutmaßlich aus den 90er Jahren, mit Ludwigsburger Kennzeichen fuhr. Er soll blaue Jeans getragen haben und sei ansonsten schwarz gekleidet gewesen.

Zeugen und mögliche weitere Geschädigte, insbesondere der Motorradfahrer, werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 2 Wolframstraße unter der Telefonnummer +4971189903200 zu melden.

Archivfoto

Ost – Nach Unfall Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 27th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 27.05.2021

Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall, bei dem am Mittwochmittag (26.05.2021) auf der Bundesstraße 10 vier Fahrzeuge beteiligt waren und ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden ist. Ein 33 Jahre alter Fahrer eines VW Golf war gegen 13.00 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße 10 in Richtung Esslingen unterwegs. Zwischen der Gaisburger Brücke und der Auffahrt zur Bundesstraße 14 überholte ihn ein 26-Jähriger mit einem VW-Transporter auf dem rechten Fahrstreifen. Beim Einscheren vor dem VW Golf kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Einem 18-Jährigen, der mit seinem Ford Focus dahinterfuhr, gelang es, sein Auto zum Stillstand abzubremsen. Ein 26 Jahre alter Mann, der sich mit einem Porsche Cayenne dahinter befand, fuhr auf den Ford auf. Zeugen, die Hinweise zum Unfall und zur Fahrweise des 26- und 33-Jährigen bereits vor dem Unfall geben können, insbesondere der Fahrer einer dunklen Limousine, der ebenfalls in gleicher Richtung unterwegs war, werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 mit der Verkehrspolizei in Verbindung zu setzen.

Foto, Archiv

Öffnungen in Stuttgart ab Donnerstag 27.05.

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse LHS 25.05.2021

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind ab Donnerstag, 27. Mai 2021, weitreichende Öffnungen möglich. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten.

Ausschlaggebend für die Öffnungen ist, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn? und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona?Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen geblieben ist. Das Robert Koch Institut hat am Dienstag, 25. Mai, für die Stadt Stuttgart eine Sieben-Tage?Inzidenz von 81,6 festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, außer Kraft und es gelten fortan die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden?Württemberg.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Uns allen fällt ein Stein vom Herzen. Nach mehr als sechs Monaten Lockdown haben wir nun eine Perspektive und können erstmals wieder umfassend lockern. Mich freut es für alle Bürgerinnen und Bürger, wenn die tiefgreifenden Einschränkungen Stück für Stück ein Ende nehmen, und mich freut es gerade auch für alle Beschäftigten in der Gastronomie und der Hotellerie, wenn sie jetzt teilweise wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Und endlich können wir auch wieder – wenn auch noch stark eingeschränkt – Kultur genießen.“ Gleichzeitig betonte der OB, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei: „Vorsicht und Umsicht sind weiterhin geboten. Wir müssen die Abstands- und Hygieneregeln konsequent beachten und vernünftig bleiben, damit wir auch bald die nächsten Öffnungsschritte gehen können.“

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, ergänzte: „Wir haben es miteinander geschafft, die Inzidenzzahlen wirkungsvoll zu senken. Umso mehr sind wir nun alle gemeinsam gefordert, dass dies so bleibt, und müssen umsichtig aufeinander Rücksicht nehmen. Damit nützen wir uns selbst, unseren Kindern und Jugendlichen, die von den Auswirkungen der Pandemie ganz besonders betroffen sind, sowie der gesamten Gesellschaft.“

Stufenplan des Landes Baden-Württemberg

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe. Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona?Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona?Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona?Verordnung). Für die Inanspruchnahme der Öffnungen muss ein negativer Test vorgelegt werden – Genesene und geimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Der Test-, Impf- oder Genesenen?Nachweis muss in schriftlicher oder digitaler Form vorgezeigt werden.

Lockerungen in der ersten Öffnungsstufe

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands? und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen?oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt? bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben?Tage?Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm- Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Sinkt die Sieben?Tage?Inzidenz in den nächsten 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen. Details zum Stufenplan gibt es auf der  Seite des Landes Baden?Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab).

Weiterlesen>>>>>>>

Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Pressemeldung 14.05.2021

Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021 ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Weiterlesen – Überblick Änderungen der Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021