S-21-Kostenobergrenze gilt weiterhin

„Die Landesregierung hält an der vereinbarten Kostenobergrenze für das Projekt Stuttgart 21 von 4,526 Milliarden Euro fest. Dies haben die grün-rote Koalition und das Landeskabinett in großer Einmütigkeit mehrfach beschlossen. Zugleich soll es aber beim Dialog über die weitere Planung auf den Fildern keine Denkverbote geben.“ Dies erklärte der Amtschef des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, Hartmut Bäumer in Stuttgart. Er trat damit Spekulationen entgegen, das Ministerium sei bereit, den Kostendeckel anzuheben. Ministerialdirektor Bäumer betonte, er habe beim Kommunalen Arbeitskreis Filder am Vorabend für eine offene Diskussion geworben, auf die sich die S-21-Projektpartner für den Filder-Dialog verständigt hatten.

Dabei war unter anderem vereinbart worden:
„Neben der Antragstrasse werden weitere relevante Varianten vertiefter behandelt. Die Projektpartner stehen der Einbeziehung weiterer Trassenvorschläge offen gegenüber. Als Ergebnis des Dialogverfahrens soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, deren Kreis noch festzulegen ist, die Möglichkeit geboten werden, Stellungnahmen zum Vorhaben abzugeben, die einer Empfehlung an die Projektpartner entsprechen.
….
Sollte sich aus den Empfehlungen des Dialogverfahrens eine andere Trasse als konsensfähige Alternative aufdrängen, werden die Projektpartner deren Machbarkeit anhand der auch für diese Variante geltenden Planungsprämissen und Bewertungskriterien ernsthaft prüfen. Dabei können die Planungsprämissen und Bewertungskriterien nochmals gemeinsam überprüft werden.“

Ministerialdirektor Bäumer unterstrich: „Die abschließende Entscheidung über die zu realisierende Trassenführung liegt in jedem Fall bei den Projektpartnern.“

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

One Response to “S-21-Kostenobergrenze gilt weiterhin”

  1. stratkon sagt:

    Hallo,

    die Kostenobergrenze ist wishful thinking!

    In den Finanzierungsvereinbarungen ist klar geregelt, dass im Falle einer Überschreitung die Projektpartner über die Verteilung – nicht aber über die grundsätzliche Übernahme – der zusätzlich anfallenden Kosten beraten müssen.

    Das Land wird sich nicht wehren können, denn es ist vertraglich dazu verpflichtet, Schwachsinn 21 nach Kräften zu befördern. Insofern ist der DB die Einhaltung der Kostenobergrenze völlig egal – die Projektpartner bezahlen ja.

    Unfrohe Grüße
    stratkon

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