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Verlängerung der Busspur in der Talstraße

Posted by Klaus on 21st April 2021 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Die Schadstoffbelastung in der Talstraße soll weiter reduziert werden. Deshalb wird die Busspur in der Talstraße stadteinwärts verlängert: vom Knotenpunkt Tal-/ Landhausstraße bis zur Einmündung der Leo Vetter Straße. Dadurch kann die Buslinie 45 besser und schneller über den Verkehrsknoten gelangen.

Mit der Maßnahme will die Landeshauptstadt Stuttgart dazu beitragen, die Luftreinhaltung an dieser immer noch belasteten Stelle weiter zu verbessern. Am Dienstag, 20. April, hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik dazu berichtet.

Die Schadstoffbelastung in Stuttgart wurde in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Maßnahmen von Stadt und Land – darunter exemplarisch der Feinstaubalarm, die Straßenreinigung, der photokatalytische Straßenbelag, die Luftfiltersäulen, das Diesel-Verkehrsverbot, die Zuflussdosierung und die Geschwindig- keitsreduzierungen – deutlich reduziert. Jedoch zeigen die Messpunkte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in der Talstraße 43 und Talstraße 47 für das Jahr 2020 mit 49 und 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft noch Überschreitungen beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an. Damit auch hier eine Absenkung der Werte auf die gesetzlich festgeschriebenen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und weniger erreicht wird, sollen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie auf Wunsch der Landesregierung weitere Luftreinhaltemaßnahmen getroffen werden.

Neue Verkehrsführung ab 26. April

Die Stadt kommt dem nach, indem sie die bereits bestehende stadteinwärtige Busspur von der Schönbühlstraße in Richtung Wagenburgtunnel um etwa 80 Meter bis zum Verkehrsknoten Tal-/Landhausstraße erweitert. Dies hat verkehrliche Vorteile für die Busse. Zudem werden die bisherigen kritischen Einfädelvorgänge des übrigen Verkehrs an diesem Straßenabschnitt reduziert. Parkplätze fallen keine weg. Inwieweit sich die verlängerte Busspur auf den Verkehr auswirkt, der von der Kreuzung Talstraße/Landhausstraße sowie im Weiteren aus Richtung Gaskessel und B10-Abfahrt kommt, wird die Stadt fortlaufend beobachten und evaluieren.

Die Markierungsarbeiten für die erweiterte Busspur sollen bei entsprechender Witterung am Wochenende, 24. und 25. April, erfolgen. Die geänderte Verkehrsführung gilt dann ab Montag, 26. April 2021.

Foto, Klaus

Siehe auch den Bericht in der CZ

Hedelfingen – Nach versuchtem Raub auf Senior – Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen

Posted by Klaus on 21st April 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

21.04.2021 Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Dienstag (20.04.2021) einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Jugendlichen festgenommen, der am 08.02.2021 an der Stadtbahnhaltestelle Hedelfingen versucht haben soll, unter Vorhalt einer Pistole einen 86-Jährigen auszurauben (siehe https://t1p.de/ywt2). Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei führten auf die Spur des Tatverdächtigen. Die Beamten durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten Beweismaterial, das nun ausgewertet werden muss. Der einschlägig polizeibekannte deutsche Tatverdächtige wurde am Dienstag einem zuständigen Richter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl in Vollzug setzte.

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Ost – Unfall mit zwei Radfahrerinnen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 21st April 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeiobericht 21.04.2021

Nach einem Unfall an der Landhausstraße am Dienstagmorgen (20.04.2021) hatten die Unfallbeteiligten im Anschluss mutmaßlich eine Auseinandersetzung. Eine 22-jährige Fahrerin eines Mountainbikes war gegen 07.10 Uhr in der Landhausstraße in Richtung Talstraße unterwegs. Eine 51-Jährige fuhr mutmaßlich neben ihr auf dem Gehweg die Landhausstraße in die gleiche Richtung entlang. Aus bislang nicht abschließend geklärter Ursache sollen sich die beiden kurz vor der Kreuzung berührt haben, die 51-Jährige stürzte in der Folge und zog sich leichte Verletzungen zu. Im Anschluss soll es mutmaßlich zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen sein. Die Unfallbeteiligten machen unterschiedliche Angaben. Zeugen werden deshalb gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

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OB Nopper fordert Transparenz bei Ergänzungs- station

Presse LHS

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper fordert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf, den diesem vorliegenden Abschlussbericht einer Machbarkeitsstudie für eine von Verkehrsminister Winfried Hermann angestrebte Ergänzungsstation am künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof unverzüglich vorzulegen.

Der Abschlussbericht müsse vorliegen, bevor das Thema Gegenstand des Koalitionsvertrags auf Landesebene werde. Zu den von den „Stuttgarter Nachrichten“ bisher veröffentlichten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie stellt Nopper fest: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche konkreten Vor- und Nachteile einer solchen Ergänzungsstation die Gutachter festgestellt haben. Nach den uns bisher vorliegenden Erkenntnissen würde eine solche Ergänzungsstation den Zielsetzungen des Gemeinderats für das Rosensteinquartier zuwiderlaufen.“

Ergänzungsstation kann Auswirkungen haben

Die Landeshauptstadt hat für die künftige Nutzung der heutigen Gleisflächen bereits einen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Die Pläne auf Grundlage des Entwurfs des Stuttgarter Architekturbüros ASP sehen für das künftige Quartier Rosenstein rund 5600 Wohnungen für etwa 10000 Menschen sowie Einrichtungen für Bildung, Kultur und Parkerweiterung vor. Dies könnte durch die Ergänzungsstation gefährdet werden.

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Zurückschneiden von Pflanzen auf privaten Grundstücken

Posted by Klaus on 19th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es wieder vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum ragen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit gefährden. Um solche Beeinträchtigungen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin.

Gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Augenmerk auf Schulwege

Bei Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher auch ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege. Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Gegebenheiten prüfen

Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens viereinhalb Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens zweieinhalb Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß § 39 BNatSchG, das ansonsten untersagt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze sowie Röhricht? und Schilfbestände abzuschneiden oder zu zerstören.

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Grafik, LHS

Stadt verfügt Schließung von Schulen und Kitas

Posted by Klaus on 19th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS 19.04.2021

Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben in Stuttgart die meisten Schulen nach den Osterferien nicht für den Präsenzunterricht geöffnet. Damit sind sie der Empfehlung der Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, gefolgt. Der Empfehlung folgt nun wie angekündigt eine verbindliche Anordnung.

Die Stadtverwaltung hatte bereits am Freitag (16. April) in Vorausschau an die Eltern appelliert, ihre Kinder ab Montag zu Hause zu betreuen. Der Empfehlung folgt nun wie angekündigt eine verbindliche Anordnung. Diese sieht vor, dass die rund 230 Schulen und 600 Kindertageseinrichtungen aller Träger ab Donnerstag schließen müssen. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt am Montag, 19. April, öffentlich bekannt gab. Die Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kitas gilt ab Donnerstag als rechtlich bindend.

Bürgermeisterin Fezer sagte: „Die Schließungen von Kitas und Schulen schützen unsere Kinder und vermeiden weitere Ansteckungen. Auch Schul- und Kitakinder sind nicht sicher vor einer Infektion und können ansteckend sein. Umso wichtiger ist es, dass Eltern die Notbetreuung wirklich nur in Notfällen in Anspruch nehmen.“

Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig

Damit Eltern für ihre Kinder die Notbetreuung in Schulen und Kitas in Anspruch nehmen können, müssen sie in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sein und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Darüber hinaus werden Kinder aus Familien, die sich in besonderen Notlagen befinden, aufgenommen werden.

Zudem müssen die Kinder für die Notbetreuung negative Ergebnisse von Corona?Schnelltests vorweisen. Das wird für die Kita?Kinder aus einer weiteren Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt hervorgehen, für Schulkinder ist dies per Verordnung des Landes festgelegt.

Die Stadtverwaltung kündigt an, über die Einzelheiten der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung in Kürze detailliert zu unterrichten.

Abschlussjahrgänge ausgenommen

Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sieht eine Schließung von Schulen und Kitas vor, wenn an drei Tagen in Folge die Sieben?Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen liegt. Ausgenommen von der Schließung sind unter anderem Abschlussjahrgänge. Die Einrichtungen können wieder öffnen, wenn die Sieben-Tage?Inzidenz von 200 Neuinfektionen an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Dies muss das Gesundheitsamt Stuttgart feststellen.

Weitere Informationen zur Schließung von Schulen und Kitas sind in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (§ 14 b Abs. 14 CVO) zu finden:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Foto, Archiv

Das Plaudertelefon baut auf den gesellschaft- lichen Zusammenhalt

Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft mancherorts gespalten – und woanders näher zusammengebracht. Zahlreiche Initiativen zeugen von einer großen Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Menschen. Auf diesen Zusammenhalt in der Stadt baut auch das Plaudertelefon, ein Projekt der Bürgerstiftung Stuttgart, das im zweiten Lockdown Fahrt aufgenommen hat und bereits über 70 Telefon-Freundschaften vermitteln konnte. Seniorinnen und Senioren, die mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden. 

Besonders hart trifft die Pandemie die älteren Menschen, da Angebote für sie nicht stattfinden können und Besuche nur eingeschränkt möglich sind. Für sie bietet das Plaudertelefon eine Möglichkeit in Kontakt zu kommen und den Alltag mit etwas Unterhaltung zu beleben.

So hatte Frau Greiner einen Aushang im Infokasten ihrer Kirchengemeinde gesehen und meldete Sie sich daraufhin vor einigen Wochen beim Plaudertelefon. „Ich habe mich erst nicht getraut“, blickt Frau Greiner zurück, „doch jetzt bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Die Dame, die mich immer anruft, ist ein echter Glücksfall“. Ihre Telefonfreundin wohnt im gleichen Stadtteil, was für gemeinsame Themen beim Plaudern sorgt. „Ich freue mich immer über die Anrufe. Da erfahre ich was Neues und es tut auch gut, von mir etwas zu erzählen. Irgendwie macht man doch viel mit sich selbst aus momentan“, resümiert Frau Greiner.

Die vielen ehrenamtlichen Plauderfreundinnen und Plauderfreunde, die bei dem Angebot mitmachen, kostete ein Anruf bei der 20 300 999 weniger Überwindung. Mehr als 130 von dem Projekt begeisterte Engagierte von 17 bis 86 Jahren meldeten sich und konnten größtenteils bereits vermittelt werden. „Langweilig sind die Gespräche nie. Wir unterhalten uns über Fernsehsendungen oder ich höre mir auch gerne Geschichten von früher an. Manchmal stöhnen wir auch nur gemeinsam über die aktuellen Corona-Beschränkungen oder über Gesundheitsprobleme“, beschreibt Herr Fauser den Kontakt zu seinem 15 Jahre älteren Telefonfreund, der aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nur noch sehr selten das Haus verlassen kann.

Viele Hausarztpraxen, Begegnungsangebote, Kirchengemeinden, Pflegedienste und andere Einrichtungen, die in Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren sind, helfen dabei, das Plaudertelefon bekannt zu machen. „Es ist ein Angebot, von dem beide Seiten profitieren“, sagt Projektleitung Katja Simon. „Die Rückmeldungen sind meist sehr positiv und sollte die Chemie mal nicht so stimmen, finden wir immer eine Lösung. Wir freuen uns auf weitere Seniorinnen und Senioren, die gerne einen Plauderfreund vermittelt bekommen wollen.“

Es sind noch “Anschlüsse frei” beim Plaudertelefon. Interessenten dürfen sich direkt unter der 0711 20 300 999 melden. Alle Infos auch online: www.plaudertelefon-stuttgart.de

Logo, Plaudertelefon

Neue Open Air Ausstellung in der Fußgänger- zone Untertürkheim ab 19.4.2021

Untertürkheimer Straßennamen und Rotenberger Straßennamen 

Interessantes zu den Straßenbezeichnungen in Untertürkheim
Seit wann heißt meine Straße so -wie hieß sie früher.
Wer steckt hinter den Namen.

 im Schaufenster in der Widdersteinstraße 19
ab 19.4.2021


Plakat downloaden

Info

E i n l a d u n g Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 28. April 2021

Posted by Klaus on 18th April 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den mittleren Sitzungssaal (4.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Weiteres Vorgehen Hackstraße 73/1 und 77 – mündlicher Bericht
2. Radfahrstreifen in der Schwarenbergstraße zwischen Wagenburg- und Aspergstraße – Aktueller Planungsstand – mündlicher Bericht
3. Vorschläge für Step Maßnahmen im DHH 2022/23
4. Bericht über den Planungsstand „Am Mühlkanal“ und weitere Projekte
5. Wandel Handel im Stuttgarter-Osten – mündlicher Bericht
6. Bezirksbudget: Finanzierung der Ladenfläche für das Projekt Wandel Handel
7. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Einmündung Heidehofstraße in die Gerokstraße (Antrag Freie Wähler-Ost)

8. Bericht zur Seilbahn für Stuttgart und Stuttgart-Ost (gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost und SPD-Ost)
9. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassung de Abends von Jörg Trüdinger

Foto, Archiv

Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Posted by Klaus on 18th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundes- regierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Click&Collect bleibt weiterhin möglich – Baumärkte schließen

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  • Schulen:
    • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
    • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
    • In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
    • Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
    • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
    • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:
      • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
      • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
      • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
      • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
      • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
      • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
      • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
      • Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen.
      • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
    • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
    • Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich. 
    • Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
    • Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).
    • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
    • Wer Friseurdienstleistungen wahrnemhen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
  • Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:
    • Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a)
    • Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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