Author Archive

Untertürkheim – Bei Streit schwer verletzt

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in Stuttgart Untertürkheim. Luginsland, Rotenberg, Grabkapelle

Polizeibericht 11.12.2020
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Donnerstagabend (10.12.2020) eine 45 Jahre alte Frau festgenommen, die im Verdacht steht, ihren 43 Jahre alten Lebensgefährten schwer verletzt zu haben. Ersten Ermittlungen zufolge kam es in einer Wohnung in Stuttgart-Untertürkheim gegen 20.00 Uhr zwischen der 45-Jährigen und ihrem Lebensgefährten offenbar im alkoholisierten Zustand zu einem Streit. Im Laufe dieser verbalen Auseinandersetzung soll die Tatverdächtige den 43-Jährigen mutmaßlich mit einem Messer schwer verletzt haben. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den Mann, brachten ihn in ein Krankenhaus und informierten aufgrund der Art der Verletzungen die Polizei. Im Anschluss nahmen Beamte der Kriminalpolizei die Frau noch in der Wohnung fest. Die deutsche Tatverdächtige wird im Laufe des Freitags (11.12.2020) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt.

Foto, Archiv

Stadtgebiet – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 11.12.2020

Polizeibeamte haben im Laufe des Donnerstags (10.12.2020) im Stadtgebiet Verkehrskontrollen mit verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt. Bei einer Kontrollstelle an der Kreuzung Am Neckartor / Heilmannstraße legten die Beamten ihr Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung des Rotlichts sowie die verbotswidrige Benutzung von Mobiltelefonen. Die Beamten stellten zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr 27 Fahrer fest, die ordnungswidrig ihr Handy nutzten. Darüber hinaus missachteten acht Fahrzeuglenker das Rotlicht. Insgesamt ahndeten die Beamten 38 Verstöße. Im Kontrollbereich Am Kräherwald, Pragfriedhof und Rosensteinstraße/Ehmannstraße überprüften die Beamten insgesamt über 100 Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge. Hierbei konnten unter anderem fünf mutmaßlich unter Drogeneinfluss stehende Fahrer festgestellt werden.

Foto, Archiv Manu

Ab Samstag (12.12.) ganztägige Ausgangsbe- schränkungen in ganz Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Wegen steigender Corona-Zahlen gilt in ganz Baden-Württemberg ab diesem Samstag eine Ausgangs- beschränkung. Das bestätigte Ministerpräsident Kretschmann bei einer Pressekonferenz.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist wieder in einem exponentiellen Wachstum. Seit mehreren Tagen schon liegt der 7-Tage R-Wert über 1. Das bedeutet, dass sich die täglichen Neuinfektionen innerhalb weniger Tage jeweils verdoppeln. „Das Virus breitet sich in allen Bereichen und Altersschichten aus. Es gibt keine klar erkennbaren Infektionsherde mehr, die wir gezielt bekämpfen könnten. Die Fachleute sprechen von einem diffusen Geschehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sondersitzung des Kabinetts.

Die Hoffnung, die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen zu können, habe sich nicht erfüllt, so der Ministerpräsident. „Mit dem Virus kann man leider nicht verhandeln, und keine Kompromisse schließen. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken. Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 in Baden-Württemberg müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen. Nur dann können wir die Kontakte wieder nachverfolgen und die Kontrolle über das Virus zurückgewinnen. Das geht nur mit harten, radikalen Maßnahmen“, fasste Kretschmann die Situation zusammen.

„Als zivilisierte und aufgeklärte Gesellschaft können wir nicht hinnehmen, dass Tag für Tag eine Vielzahl von Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden und hunderte von Menschen durch das Virus sterben. Oft isoliert von Angehörigen und Freunden. Menschen, von denen die meisten ohne die Pandemie noch am Leben wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in der Mitte oder ob das eher gegen Ende des Lebens geschieht. Die Menschenwürde gilt für jeden und jede Einzelnen gleichermaßen. Aber es geht auch um die Würde unserer Gesellschaft. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und die gemeinsame Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen“, so Kretschmann weiter.

Daher habe die Landesregierung entschieden, sofort weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Landesweite Ausgangbeschränkungen

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier wird sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
  • In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt werden. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
  • Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwa Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt werden.

Zudem wird der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten das Land weiter runterzufahren und einen strikten Lockdown zu verhängen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Quelle: /red

Stgt Wangen – An Haltestelle gestürzt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in Stuttgart Wangen

Polizeibericht 11.12.2020

Eine 82 Jahre alte Frau ist am Donnerstagnachmittag (10.12.2020) beim Einstieg in eine Stadtbahn an der Haltestelle Wasenstraße verletzt worden. Die Frau stieg gegen 11.15 Uhr in die Linie U9, als sie dabei zu Fall kam und sich Verletzungen zuzog. Rettungssanitäter kümmerten sich um die 82-Jährige und brachten sie zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Wie genau es zu dem Unfall kam, ist bislang noch unklar.

Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei unter der Rufnummer +4971189904100 zu melden.

Foto, Archiv

Aufstellung eines Bebauungsplans – Bergstraße/Buchwaldstaffel, Kindertagesstätte (Stgt 311)

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum

Info LHS

Im Stadtbezirk Stuttgart Ost

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.

Bebauungsplan?Aufstellung Bergstraße/Buchwaldstaffel, Kindertagesstätte (Stgt 311)PDF-Datei322,33 kB

Foto, Klaus

Weihnachtsfischverkauf des Württem- bergischen Anglerverein

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

12. und 19. Dezember 2020 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Corona-Infektionszahlen und einem sehr wahrscheinlich bevorstehenden harten Lockdown werden wir unseren Fischverkauf ausschließlich am 12.12.2020 durchführen. Der Termin am 19.12. entfällt. Sollten Sie die Abholung ihrer Bestellungen auf den 19.12. geplant haben bitten wir Sie dies am 12.12. zu erledigen.
Wir bitten um Verständnis.

Graved Lachs und kaltgeräucherter Lachs, Lachs aus Schottland, von uns gebeizt und kalt geräuchert.

4,50€ pro 100g

Geräucherte Schwarzwaldforelle, von uns am Samstag vormittag frisch geräuchert (ca. 300g)

7,50€

Württembergischer Anglerverein e.V.
Mühlhäuser Straße 311
70378 Stuttgart (Hofen)
Auf der Rückseite des Haus am See.

Zur Onlinebestellung

Weitere Infos auch unter WAV Stuttgart

 

Fotos, Archiv

Corona: Stadt verbietet Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr – Verbot gilt in der Innenstadt rund um die Uhr

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in Stuttgart

Info LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet den Gaststätten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum sofortigen Verzehr. Das Verbot gilt in der Innenstadt rund um die Uhr.

Das hat das Amt für öffentliche Ordnung mittels einer Allgemeinverfügung am Donnerstag, 10. Dezember, bekanntgemacht.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte: „Die Ansteckungen mit dem Coronavirus sind weiterhin zu hoch. Ein Risiko stellen hauptsächlich Ansammlungen dar, weil sie die Weiterverbreitung des Virus begünstigen. Wir sehen, dass sich solche Menschentrauben vor Gaststätten bilden, die alkoholische Getränke – wie beispielsweise Glühwein – verkaufen. Dort tummeln sich dann ohne Einhaltung der Mindestabstände zu viele Menschen, die ihre Getränke an Ort und Stelle bestellen und verzehren. Hier müssen wir leider eingreifen, weil die Infektionsgefahr zu groß ist.“

Laut der Allgemeinverfügung darf das Gaststättengewerbe in der Innenstadt keine alkoholischen Getränke mehr zum sofortigen Verzehr verkaufen. Mitnahme oder Lieferung sind aber weiterhin erlaubt, soweit die Bestellung nicht vor Ort (an oder in der Gaststätte) erfolgt ist. Damit bleibt es beispielsweise zulässig, sich zur Pizza auch noch eine Flasche Rotwein liefern zu lassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 12. Dezember, in Kraft und läuft am 15. Januar 2021 aus.

Das Land Baden-Württemberg hat eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt und will ein landesweit geltendes Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten einführen. Die Corona-Verordnung soll entsprechend geändert werden. Bis dahin wurden die Kommunen gebeten, selbst tätig zu werden und ein umfassendes Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit zu erlassen.

Baumfällungen in Stuttgart Ost

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum

Info LHS

Im Rahmen seiner Verpflichtung zum Erhalt der Verkehrssicherheit muss das Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Stadtbezirk Stuttgart Ost bis Ende Februar 2021 14 Bäume fällen (Kirsche, Robinien, Kiefer, Hainbuche, Linden, Götterbaum, Kastanie, Ahorn und Ulme).

Entsprechend der Ergebnisse der aktuellen Baumkontrollen weisen die Bäume Schäden im Wurzel, Stamm- und/oder Kronenbereich auf. Teilweise sind die Bäume bereits abgestorben. An acht Standorten sind Nachpflanzungen als Ersatz laut Baumschutzsatzung verpflichtend, an zwei weiteren Standorten können Bäume nachgepflanzt werden. Die Maßnahmen werden unverzüglich durchgeführt.

Anmerkung: Leider steht nicht dabei: WO

Foto, Klaus

Corona-Maßnahmen in BW

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in Allgemein

Corona-Maßnahmen in BW als pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum lesen einfach Großklicken;)

„Querdenken 711“ wird beobachtet

Posted by Klaus on 9th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 9.12.2020

Innenminister Thomas Strobl (l.) und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube (r.)

Innenminister Thomas Strobl (l.) und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube (r.)

Die Organisationsstrukturen von „Querdenken 711“ und seiner regionalen Ableger im Land werden vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung festgestellt.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz hat „Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land zum Beobachtungsobjekt erhoben. Es liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor, teilten Innenminister Thomas Strobl und die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Beate Bube mit.

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt. Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar“, sagte der stellvertretende  Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ und Rechtsextremismus

Die Präsidentin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes Beate Bube sieht mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus. „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, erklärte Präsidentin Beate Bube.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat. Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stehen in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren.

Anleihen an Verschwörungsideologie „QAnon“

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Nur Organisationsstrukturen betroffen

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Verfassungsschutz kommt seiner Rolle als Frühwarnsystem der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach. Und dieses Frühwarnsystem hat bei ‚Querdenken‘ hörbar angeschlagen“, so Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube.

Landesamt für Verfassungsschutz