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Bilanz der Kontrollen des Wochenendes

Posted by Klaus on 6th April 2020 in Stuttgart

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Die Polizei hat am vergangenen Wochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung intensiv kontrolliert. Insgesamt wurden nahezu 1.900 Fahrzeuge und 14.700 Personen kontrolliert. Dabei wurden mehr als 1.700 Verstöße festgestellt.

„Die Lage ist nicht auf Entwarnung – und deshalb liegt ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen auf der Kontrolle der Einhaltung der Corona-Verordnung. Die Regeln sind entscheidend wichtig, um Menschenleben zu retten – und damit sie eingehalten werden, müssen die Regeln überwacht werden, durch die Polizei. Auch an diesem Wochenende wurden die regionalen Polizeipräsidien mit etwa 500 Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt. Das Gute ist: Trotz des herrlichen Frühlingswetters verhält sich die weit überwiegende Zahl der Menschen vernünftig und hält sich an die notwendigen Regeln“, bilanziert Innenminister Thomas Strobl das vergangene Wochenende.

„An diesem Wochenende wurden durch die Polizei insgesamt nahezu 1.900 Fahrzeuge und 14.700 Personen kontrolliert. Dabei wurden mehr als 1.700 Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz festgestellt“, so Innenminister Strobl zu den detaillierten Zahlen des Wochenendes: „Der Schwerpunkt liegt mit mehr als 1.250 Verstößen klar beim ‚Verweilen im öffentlichen Raum‘ in Personengruppen über zwei Personen. Außerhalb des öffentlichen Raumes wurden in 127 Fällen größere Personengruppen über vier Personen festgestellt und entsprechend verfolgt.“

Bei den Polizeipräsidien Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen und Ulm wurde auch ganz bewusst die Reiterstaffel der Polizei eingesetzt, so Innenminister Thomas Strobl: „Die Polizeireiter haben einen guten Überblick und sind selber weithin sichtbar. Wir haben insgesamt flächendeckend im ganzen Land eine hohe Präsenz der Polizei erreicht. Das gilt insbesondere auch in bekannten Naherholungsgebieten und eher ländlich geprägten Bereichen. Die Botschaft ist klar: Es geht um Menschenleben, und deshalb schaut die Polizei ganz genau hin.“

Ausblick auf Ostern

„Mir ist klar, jetzt über die Ostertage ist die Sehnsucht der Menschen besonders groß, ihre Lieben zu sehen. Aber in der aktuellen Lage bedeutet, Nähe zu zeigen: Abstand halten. Wenn die notwendigen Maßnahmen konsequent eingehalten werden, ist das das beste Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Deshalb wird die Polizei auch jetzt, in den Osterferien und über die Feiertage intensiv, mann- und fraustark kontrollieren, ob die Vorgaben der Corona-Verordnung eingehalten werden.“

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Sabine

Umbau des Regenüberlaufbeckens am Hedelfinger Platz beginnt

Posted by Klaus on 6th April 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

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Das Regenüberlaufbecken am Hedelfinger Platz im Einzugsgebiet des Hauptklärwerks Mühlhausen muss ertüchtigt werden, um die wasserrechtlichen Anforderungen an die Regenwasserbehandlung auch künftig erfüllen zu können. Die Bauarbeiten in der Hedelfinger Straße beginnen ab Montag, 20. April.
Die Hedelfinger Straße muss dafür in Fahrtrichtung Wangen ab dem Bürgerhaus (Hausnummer 163) voll gesperrt werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum Frühjahr 2021. Die Zufahrt zu den Gebäuden Hedelfinger Straße 137 bis 163 ist während der Bauzeit aus Richtung Heiligenwiesen über die gesperrte Hedelfinger Straße in umgekehrter Fahrtrichtung möglich.
Die Umleitungsstrecke in Fahrtrichtung Wangen ist ausgeschildert und erfolgt über die Otto-Hirsch-Brücken, die Straße Am Westkai sowie die Otto-Konz-Brücken. Für die Dauer der Bauarbeiten wird eine zusätzliche Auffahrt auf die B10 in Richtung Stuttgart an der Straße Am Westkai eingerichtet. Die Vorarbeiten hierzu beginnen am Dienstag, 14. April. Die provisorische Auffahrt geht ab Montag, 20. April, in Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt ist die Hedelfinger Straße in Fahrtrichtung Wangen gesperrt, eine Umleitungsstrecke für den Radweg in diese Richtung wird gesondert ausgeschildert.
Für Beeinträchtigungen während der Bauzeit bittet das Tiefbauamt alle Betroffenen um Verständnis. Die Arbeiten sind abhängig von Witterung und den an den Ausführungstagen zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im Rahmen der aktuellen Pandemiesituation. Kurzfristige Änderungen der Ausführungstermine sind daher möglich.

Foto, Blogarchiv

Ministerium präzisiert Corona-Verordnung – Vertrauenskasse bei Blumenläden jetzt möglich

Posted by Klaus on 6th April 2020 in Stuttgart

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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung bezüglich Ladenschließungen und Geschäftstätigkeiten aktualisiert. Demnach ist es Blumenläden ab sofort möglich, Blumen und Pflanzen vor dem Laden anzubieten und eine Vertrauenskasse zur Selbstbedienung der Kunden aufzustellen.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Montag, 6. April: „Wir begrüßen die Klarstellungen. Mit der Vertrauenskasse wird sichergestellt, dass es keinen Kontakt zwischen Verkäufer und Kunden gibt. Dennoch lautet die oberste Empfehlung, zuhause zu bleiben.“
Laut der Landesverordnung müssen die Geschäfte die erforderlichen Hygienestandards einhalten. So muss ein Abstand von möglichst zwei Metern, mindestens 1,5 Metern, zwischen Personen gewährleistet sein.
Ausdrücklich untersagt in den Auslegungshinweisen des Landes sind jetzt Verkaufsstände im Freien außer Wochenmärkten. Hiervon ist vor allem der Eisverkauf betroffen.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ist einzusehen unter: https://www.baden-wuerttem-berg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in § 9 der Corona-Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe den Bußgeldkatalog unter https://www.baden-wuerttem-berg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeld-katalog.pdf

Symbolfoto, Blogarchiv Klaus

Polizei Stuttgart informiert: Erneut hohe Belastung des Polizeinotrufs

Posted by Klaus on 6th April 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 6.04.2020

In den letzten Tagen haben erneut etliche Menschen den Polizeinotruf in Stuttgart gewählt, obwohl keineswegs eine Notlage existierte. Besonders steigen die Notrufe nach den bisherigen Erfahrungen aber auch dann an, wenn Regelungen zu Corona aufgrund von Verordnungen des Landes oder der Stadt geändert werden. Meist handelte es sich dieser Tage um verunsicherte Bürger, die eine bloße Auskunft erhalten wollten, ob sie Dinge des täglichen Lebens nun erlaubterweise tun oder nicht tun dürften. Teilweise gingen bis zu 75 Anrufe dieser Art pro Tag im Notrufzentrum ein. Beispielsweise meldeten sich am vergangenen Wochenende verunsicherte Menschen um nachzufragen, ob und in welchem Umfang Ausflüge mit der Familie erlaubt seien. Die Polizei stellt fest: Fragestellungen rund um mögliche Ausflüge sind keine Notrufe. Der Notruf 110 ist für gravierende Notfälle eingerichtet worden und um bei aktuell bedrohlichen Gefahren schnell reagieren zu können. Wer mit anderen Fragen und Anrufen bei 110 hierzu das Notrufsystem überlastet, schadet anderen in Gefahr. Dies kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Anrufe bei 110, die keinen echten Notruf beinhalten, sind sachfremd und es kann sich um Straftaten handeln, die angezeigt werden. Bürgerinnen und Bürger wenden sich daher mit ihren allgemeinen Fragen an die dafür eingerichtete Corona-Hotline der Stadt Stuttgart unter den Rufnummern: 0711/216-88888 und 0711/216-88688. Weitere sachdienliche Informationen gibt es auf der Internetseite https://coronavirus.stuttgart.de.

Rufnummern, Polizei BW

Coronavirus: 943 registrierte Infektionen in Stuttgart – 12 Todesfälle

Posted by Klaus on 5th April 2020 in Stuttgart

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In Stuttgart gibt es inzwischen 943 registrierte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus, teilte die Stadt am Sonntag, 5. April, mit. Genesen sind davon 470 Personen. 12 Stuttgarterinnen oder Stuttgarter sind bisher mit einer festgestellten Corona-Viruserkrankung (SARS-CoV-2) verstorben (Stand: 5. April, 15.30 Uhr).

Notwendige Verhaltenshinweise
Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, mindestens anderthalb, am besten zwei Meter. Das gilt auch beim Schlangestehen. Sinnvoll ist, einen einfachen, auch selbst hergestellten, Mund-Nase-Schutz im Nahverkehr oder beim Einkaufen zu tragen. Sie sollten soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben.Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln, insbesondere auch, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt sind.Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.

Hinweis: Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Fotos, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

15,3 Millionen Euro für ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz

Posted by Klaus on 5th April 2020 in Allgemein, Fotos

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Das Land Baden-Württemberg gewährt den Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz den Verdienstausfall, Aufwendungsersatz und Schadenersatz im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

„Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bringen sich viele, viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen mit großem Engagement ein. Für ihren großartigen Einsatz gebührt ihnen Anerkennung und Dank. Ich weiß, dass viele weit über das übliche Maß hinaus arbeiten, an der Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wer sich so einbringt, dem darf durch seinen Einsatz kein finanzieller Nachteil entstehen! Deshalb gleichen wir Verdienstausfall, Aufwendungen und entstandene Schäden schnell und unbürokratisch aus“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Samstag, 4. April 2020 in Stuttgart.

Ehrenamtliche schnell und unbürokratisch entschädigen

„Mehr als 15 Millionen Euro stellen wir direkt zur Verfügung, damit die Ehrenamtlichen schnell und unbürokratisch entschädigt werden können. Das große Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer verdient auch die finanzielle Unterstützung, dass es durch den Einsatz keine Nachteile gibt“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann.

Das Land gewährt Verdienstausfall, Aufwendungsersatz, und Schadenersatz gegenüber ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen, die bei der Bekämpfung der Corona-Virus-Lage eingesetzt werden.

Im Einzelnen werden bezahlt:

  • Erstattung von entgangenen Arbeitsentgelten oder Dienstbezügen einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen,
  • Erstattung des Verdienstausfalls in angemessener Höhe an beruflich selbständige Helferinnen und Helfer,
  • Aufwendungsersatz, hierzu gehört insbesondere ein Ausgleich gegenüber den Organisationen für verbrauchtes Einsatzmaterial (z.B. Schutzmasken) und gegenüber den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (z.B. für eine einsatzbedingt notwendige Reinigung von Dienstkleidung)
  • Ersatz von Sachschäden, die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Einsatz erleiden.

Die Regelung gilt für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die auf Veranlassung eines Landratsamts oder in den Stadtkreisen des Bürgermeisteramts, eines Regierungspräsidiums oder eines Ministeriums zur Bewältigung der Corona-Pandemie insbesondere in den Bereich Sanitätsdienst oder Betreuung eingesetzt werden.

Anträge können bereits für den laufenden Monat April von den Bevölkerungs- schutzorganisationen bei den Stadt- und Landkreisen gestellt werden. Jeden Monat zum Monatsende reichen die Bevölkerungsschutzorganisationen die gebündelten Anträge bei den Landratsämtern oder den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise ein. Die Anträge werden dort auf Plausibilität geprüft. Dann erfolgt die Bewilligung und Auszahlung.

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv

 

Fahrgastpotentiale in den Blick nehmen und S-Bahn durch neue Stadtbahnverbindungen entlasten

Posted by Klaus on 5th April 2020 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Presseinfo Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (BAUS)

 

 

Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (BAUS) beteiligt sich an Ideenwettbewerb für neue Bahnen im Landkreis Böblingen

Fahrgastpotentiale in den Blick nehmen und S-Bahn durch neue Stadtbahnverbindungen entlasten
Verbindung S-Vaihingen – LeonbergRutesheim und BöblingenTübingen vorgeschlagen | HerrenbergNagold interessant

In einem Schreiben an Landrat Bernhard und die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, sowie an den Tübinger Landrat Weber, Oberbürgermeister Palmer und den Calwer Landrat Riegger regt die Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn den Bau eines Stadtbahnnetzes im Kreis Böblingen an. Erst kürzlich hat die Böblinger Kreisverwaltung die Untersuchung verschiedener zusätzlicher Bahnverbindungen angekündigt.Die Bürgeraktion will erreichen, dass auch ihre Vorschläge geprüft werden.

Für Sprecher Erwin Eisenhardt sind drei Zielrichtungen wichtig: Die S-Bahn müsse durch tangentiale Verbindungen entlastet, neue und große Fahrgastpotentiale erschlossen und erhebliche Fahrzeitgewinne erzielt werden.

Die Bahnaktivisten machen vier Vorschläge: Eine Stadtbahn von Vaihingen über Büsnau und Leonberg nach Rutesheim, eine Stadtbahn von Böblingen über Dettenhausen nach Tübingen, eine Stadtbahn von Böblingen über Grafenau nach Weil der Stadt/Calw und eine Stadtbahnverbindung Nagold-Herrenberg.

Mit der Verbindung des Raumes Leonberg mit Vaihingen wird eine zuverlässige und zeitsparende Anbindung an das Wirtschaftszentrum auf den Fildern, die Universität und den Flughafen geschaffen. Die Bahnaktivisten sehen hier große Fahrzeitgewinne und ein großes Fahrgastpotential. Der Umweg über Stuttgart und das Stehen im Stau mit heutigen Buslinien würden der Vergangenheit angehören, zählt Klaus Hünerfeld einige Vorteile auf.

Ein sehr großes Fahrgastpotential hätte eine Stadtbahnverbindung von Böblingen über Dettenhausen geradlinig entlang der Kreisstraße 6912 (Pfrondorf) nach Tübingen.Diese Schienenachse wäre massiv kürzer als alle bisherigen Verbindungen auf den Bestandsstrecken. An beiden Enden würden Einwohnerpotentiale von jeweils rund 200 000 Menschen erschlossen.

Mit der Regionalstadtbahn Neckar-Alb wäre das nötige und geeignete Grundsystem bereits vorhanden, es entstünde also kein Inselbetrieb. Wer die Autoschlangen reduzieren will, die sich morgens auf den Weg von Reutlingen und Tübingen in den Raum Böblingen/Sindelfingen machen, hätte hier ein geeignetes Instrument, ist Erwin Eisenhardt überzeugt.

Die Bahnaktivisten haben ihre Vorschläge detailliert ausgearbeitet und den Entscheidungsträgern der drei betroffenen Landkreise zugesandt und hoffen nun auf Gesprächsbereitschaft.

Bürgeraktion Unsere Schwarzwaldbahn (BAUS)
c/o Reinhard Hackl

Kampf gegen Corona: Stadt startet Verteilung von Schutzausrüstung – 10.000 Masken für Pflegeheime, Hospize und Pflege-Wohnge- meinschaften

Posted by Klaus on 4th April 2020 in Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 4. April, damit begonnen, Schutzausrüstung im Kampf gegen das Coronavirus zu verteilen. Stadtweit wurden von städtischen Mitarbeitern sogenannte FFP2-Schutzmasken ohne Filter ausgefahren.
Der Leiter des Gesundheitsamts, Professor Stefan Ehehalt, erklärte: „Wir haben zwei Ziele im Blick: die Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden und Menschen sogenannter vulnerablen Gruppen besonders zu schützen.“

Die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann, sagte: „Uns haben in letzter Zeit viele Hilferufe von allen Stuttgarter Pflegeeinrichtungen erreicht. Hier wollten wir schnell handeln.“

Die Stadt konnte aus eigenem Bestand 10.000 FFP2-Schutzmasken verteilen. Die FFP2-Masken stammen aus dem Pandemielager. Sie waren vor Jahren auf Vorrat beschafft worden. Ein Testergebnis aus der vergangenen Woche hat gezeigt, dass die Masken die Qualitätsstandards erfüllen und voll funktionsfähig sind.

Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt auf freiwilliger Basis der Landeshauptstadt, bis die Bestellungen von Land und Bund eintreffen.

Foto, Thomas Niedermüller,  (LHS)

Land legt Soforthilfe-Fonds für Frauen- und Kinder­schutzhäuser auf

Posted by Klaus on 4th April 2020 in Allgemein

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Mit einem Soforthilfe-Fonds in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung die Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt, damit diese auch in Krisenzeiten die telefonische und virtuelle Beratung sicher- stellen können. (Foto, © Sozialministerium Baden-Württemberg)

„Die Corona-Pandemie macht weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig. Das bringt Risikofaktoren für das Auftreten von häuslicher Gewalt wie Existenzängste, Überforderung und mangelnde Möglichkeiten sozialer Interaktion mit sich. Die Vertreterinnen der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der Fachberatungsstellen berichten uns von einem deutlichen Anstieg an Beratungsgesprächen und Aufnahmegesuchen. Das bedeutet: Wir müssen leider auch mit einem weiteren Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt rechnen. Darauf wollen wir vorbereitet sein“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Bis zu zwei Millionen Euro zusätzlich

Derzeit stellen die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen ihre Arbeitsweise um. Da kaum direkte Beratung möglich ist, wird verstärkt telefonisch oder auf dem elektronischen Weg beraten. Um die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen auch bei erhöhter Nachfrage sicherzustellen, wird die Landesregierung einen Soforthilfe-Fonds in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro auflegen.

Mit der Soforthilfe soll die zeitnahe Mobilisierung der ehrenamtlichen und ehemaligen Mitarbeiterinnen sowie die Aufstockung der hauptamtlichen Beschäftigten in den Beratungsstellen durch eine Aufwandsentschädigung für die deutlich intensivere, telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden. Zudem kann die Soforthilfe für Zuschüsse für technische Ausstattungen (Computer und Telefonanlagen) sowie die technische Einrichtung verwendet werden.

Herausforderungen gemeinsam angehen

„Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg sind sehr gut vernetzt, so dass auch in schwierigen Zeiten verlässliche und passgenaue Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen sichergestellt sind. Die Landesregierung übernimmt Verantwortung, um qualifizierten Schutz und Hilfe auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Wir nehmen die aktuellen Nöte und Bedarfe der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der Fachberatungsstellen häusliche und sexuelle Gewalt sehr ernst und haben daher vor einem statistisch messbaren Anstieg der Zahlen reagiert“, betonte die Staatssekretärin.

„Wenn es zu Corona-Fällen in Frauen- und Kinderschutzhäuser kommt oder wir an die Kapazitätsgrenzen der Schutzplätze stoßen sollten, braucht es praktikable Lösungen vor Ort. Es ist die Aufgabe der Kommunen, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Daher sind wir bereits im guten Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden, um das Angebot an Schutzplätzen für Gewaltbetroffene Frauen und ihren Kindern zu halten und im Notfall auf Unterbringungsmöglichkeiten ausweichen zu können. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen konstruktiv angehen“, so die Staatssekretärin.

Der Hilfsfond für Frauen- und Kinder­schutzhäuser

Aktuell wird mit Hochdruck an der weiteren Konkretisierung der Hilfsfonds gearbeitet. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen häusliche und sexuelle Gewalt (Erwachsene und Kinder), Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Beratungsstellen für Prostituierte werden in Kürze durch das Ministerium für Soziales und Integration über die Beantragung der Fördermittel informiert.

In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.

Bundesweites Beratungsangebot für Frauen: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Sozialministerium: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Übersichtsseite Corona

Filmtipp – Die Württembergische Schwarzwald- bahn

Einst mit Stuttgart und Calw im Nordschwarzwald verbunden, wurde 1983 der Fahrbetrieb auf dem letzten Abschnitt eingestellt. Nach bald 40 Jahren Stillstand wird dieser Abschnitt nun wieder reaktiviert.

Den Film gibt es am Fr, 17.4.2020 14:15 Uhr, Eisenbahn-Romantik, SWR Fernsehen

Unsere Berichte zu Schwarzwaldbahn und Hesse-Bahn

Foto, Sabine