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Silvestermüll wohin man schaut
Was sind manche doch für Schweine
Für diese Schmutzfinken sollte das neue Jahr nicht gut anfangen!
Die denken, die Stadt wird’s schon richten, wenn alle so denken…!
Oldie
Anmerkung, jedes Jahr das gleiche Bild
Vorkommnisse in der Silvesternacht – Stuttgart
Polizeibericht Polizeipräsidium Stuttgart
Im Stadtgebiet mussten die Feuerwehr und Polizei im Laufe der Nacht zu knapp 60 Brandalarmen oder Kleinbränden ausrücken, die überwiegend glimpflich verliefen. In den meisten Fällen wurden Mülleimer in Brand gesetzt, wobei jeweils nur geringer Sachschaden entstand. Gegen 21.30 Uhr hantierte eine 59-Jährige in ihrem Zimmer einer Sozialunterkunft an der Katharinenstraße unachtsam mit einer Wunderkerze, worauf Möbel und Audiogeräte in Brand gerieten. Das Feuer konnte noch vor Eintreffen der Feuerwehr mit Hilfe anderer Bewohner gelöscht werden, der Sachschaden blieb mit zirka 2.000 Euro relativ gering. Bei einem Brand mehrerer Mülltonnen in Bad Cannstatt gegen 23.30 Uhr an der Straße „In den Wannenäckern“ , bei dem auch die Fassade des angrenzenden Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen wurde, entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Die Polizei wurde in weiteren zirka 130 Einsätzen zu Schlägereien, Körperverletzungen, Ruhestörungen und sonstigen eventtypischen Vorfällen gerufen, wo in manchen Fällen Personen lediglich leicht verletzt wurden.
Foto, Blogarchiv
Feuerwehr Stuttgart – Silvesterbilanz 2016
Auch der Jahreswechsel 2015/2016 führte wieder zu einem erhöhten Einsatzaufkommen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Um die Vielzahl der Notrufe zeitnah annehmen zu können, wurde das Personal in der Integrierten Leistelle Stuttgart (ILS) entsprechend verstärkt. Im Vergleich zu normalen Nächten waren fast doppelt so viele Disponenten im Dienst. So konnten die über den europaweiten Notruf 112 eingehenden Notrufe umgehend bearbeitet werden und die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes trotz der Vielzahl der Einsätze schnellstmöglich alarmiert werden.
Nachdem der Silvestertag für die Feuerwehr und den Rettungsdienst zunächst relativ ruhig verlaufen war, nahm die Anzahl der Notrufe ab Mitternacht deutlich zu.
Feuerwerkskörper verursachten diverse kleinere Brände, größere Schäden entstanden hierbei aber nicht. Meist brannten Müllbehälter, Gelbe Säcke oder auf Balkonen gelagerte Gegenstände.
In der Schwabstraße geriet gegen 2:00 Uhr ein unbeaufsichtigtes Adventsgesteck in Brand. Ein Heimrauchmelder warnte die Bewohner rechtzeitig, dadurch kamen keine Personen zu Schaden. Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen.
Aufgrund des vom Feuerwerk verursachten Rauches lösten zudem im gesamten Stadtgebiet automatische Brandmeldeanlagen aus. Die betroffenen Objekte wurden von der Feuerwehr kontrolliert und die Brandmeldeanlagen zurückgestellt.
Insgesamt verlief die Silvesternacht aus Sicht der Feuerwehr ruhiger als in den Vorjahren. Hierzu trug das nasskalte Wetter maßgeblich bei.
Wie in jedem Jahr musste der Rettungsdienst eine Vielzahl von medizinischen Notfällen bewältigen. Ursächlich hierfür waren vor allem übermäßiger Alkoholgenuss, aber auch Hand- und Gesichtsverletzungen durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Rettungswagen und Notärzte waren fast pausenlos im Einsatz.
Quelle Feuerwehr Stuttgart
Fotos, Blogarchiv
58. Aktion Dreikönigssingen eröffnet
„Euer Handeln wird zum Segen für die Kinder in Bolivien und weltweit, ein Zeichen für Respekt“
Infos unter sternsinger
Foto, Sabine
Der Wetterrückblick 2015 im SWR
Silvestermüll – Entsorgung
Info der Stadt Stuttgart
Damit die Stadt an Silverster nicht zur Müllhalde wird: Der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger.
Jahr für Jahr dasselbe Bild – nach Silvester sind die öffentlichen Stuttgarter Plätze, Straßen und Gehwege übersät mit Party-Müll und gezündeten Feuerwerkskörpern inklusive deren Verpackungs- material.
Papierkörbe** nutzen und Böllerreste mitnehmen
Alle Bürgerinnen und Bürger können viel dazu beitragen das Stadtbild sauber zu halten, indem die vor Ort aufgestellten öffentlichen Papierkörbe zur Entsorgung der Kleinteile genutzt werden. Im Fall der „Böllerreste“ sind alle aufgefordert: Nehmen Sie diese wieder mit und entsorgen Sie diese fachgerecht zum Schutz unserer Umwelt und zum Wohle einer sauberen Stadt.
**Was tun wenn die Papierkörbe schon wochenlang nicht gelerrt wurden??????
Foto, Klaus
Nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM-Zeichen oder CE-Zeichen kaufen
Am kommenden 29. Dezember beginnt der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Umweltminister Franz Untersteller weist darauf hin, dass der Spaß nicht ungefährlich ist. Beim Einkauf von Feuerwerkskörpern soll deshalb zum Beispiel auf die das notwendige Zulassungszeichen geachtet werden.
Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung frei gegeben und mit dem Kürzel BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) gekennzeichnet. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper mit dem europaeinheitlichen CE-Kennzeichen verkauft werden
Franz Untersteller: „Nur Produkte, die eine BAM-Zulassung haben oder das CE-Zeichen tragen sind sicher – vorausgesetzt sie werden auch korrekt benutzt. Deshalb nehmen Sie sich die Zeit und achten Sie beim Einkauf auf die Kennzeichnung sowie eine unbeschädigte Verpackung. Und nehmen Sie sich die Zeit, um die Gebrauchsanleitung für Ihr Silvesterfeuerwerk vor dem Gebrauch zu lesen.“
Auch Feuerwerk, das nach den europäischen Kennzeichnungsvorschriften den Aufdruck „Kat. 2“ trägt, ist geprüft. Feuerwerk der „alten“ Klasse II sowie der „neuen“ Kategorie 2 darf aber nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. Umweltminister Untersteller kündigte an, dass die Gewerbeaufsicht auch dieses Jahr wieder im Handel stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper kontrollieren und zudem prüfen werde, dass kein schadhaftes Feuerwerk angeboten wird.
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erst und nur am 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016.
In manchen Gemeinden bestehen allerdings auch an diesen Tagen zeitliche Einschränkungen für das Feuerwerk oder das Abbrennen ist in bestimmten Teilen einer Gemeinde komplett verboten. In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist Silvesterfeuerwerk aus Lärmschutzgründen ganz untersagt. Aus Brandschutzgründen ist auch das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten.
Hinweise zum sicheren Gebrauch der Böller und Raketen stehen auf den einzelnen Feuerwerkskörpern, bei kleineren Teilen auch auf der Verpackung. Die Einhaltung der dort angegebenen Schutzabstände zu Personen und Gebäuden dient der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen. Minister Untersteller betonte, dass das Unfall- und Brandrisiko durch den sorgsamen Umgang mit Silvesterböllern vermindert werde. „Feuerwerk ist kein Spielzeug. Kinder unter 12 Jahren sollten ohne ihre Eltern am besten gar nicht an Silvesterfeuerwerk gelangen.”
Vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper können über den Hausmüll entsorgt werden.
Informationen und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk
- Bis zum Jahr 2017 dürfen sowohl nach den alten wie nach den neuen Vorschriften gekennzeichnete Feuerwerkskörper verkauft werden. Nach den alten Vorschriften müssen Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen „BAM-P I-…“ oder „BAM-P II-…“ und nach der neuen Vorschrift mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
- Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) bzw. der Zulassung „BAM-P I-…“ (Klasse I) dürfen nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
- Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) bzw. der Zulassung „BAM-P II-…“ (Klasse II) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da sie gefährlicher sind als Feuerwerk der Kategorie 1 bzw. der alten Klasse I.
- Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte oder beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
- „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden.
- Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach § 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
- Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
- Bei Batteriefeuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.
- Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
- Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, etwa Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
- Silvesterfeuerwerk nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.
Auskunft über alle sprengstoffrechtlichen Fragen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände im gewerblichen Bereich stehen, erteilen die Stadtverwaltungen der Stadtkreise und die Landratsämter.
Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Behörden.
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Foto, Blogarchiv
Geschützt: Wo isch denn dees? – Silvesterausgabe
Bad Teinach – Die Baumaßnahme insgesamt soll bis Mitte 2015 abgeschlossen sein
Ende 2015 und noch nicht fertig, die Therme. Weihnachtlich ist auch was anderes. Na ja.
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Fotos, Sabine und Klaus