Archive for the ‘Allgemein’ Category

Klimaschutzprojekt von Deutsche Post DHL Group als erstes nach dem neuen Fairtrade-Klimastandard zertifiziert

Posted by Klaus on 12th Januar 2017 in Allgemein

Pressemitteilung

Klimaneutrales Angebot gleicht logistikbedingte Emissionen aus und verbessert die Lebensbedingungen in Lesotho

lesotho-01-600Das Klimaschutzprojekt von Deutsche Post DHL Group in Lesotho ist die erste Initiative, die den Fairtrade-Klimastandard erfüllt. Dieser Standard ist eine innovative Kooperation von Fairtrade, dem bekanntesten Siegel des fairen Handels, und Gold Standard, der führenden Zertifizierungsnorm im Klimaschutz. Über das eigene Projekt sowie die Förderung anderer Klimaschutzprojekte ist der weltweit führende Post- und Logistikkonzern in der Lage, im Rahmen der klimaneutralen Angebote für seine Kunden logistikbedingte Treibhausgasemissionen auszugleichen. Die Zertifizierung nach dem Fairtrade-Klimastandard belegt neben der Einsparung von Treibhausgasen ebenso den gesellschaftlichen Nutzen des Projektes, mit dem die Entwicklung in den Dorfgemeinschaften Lesothos dank raucharmer effizienter Kocher gefördert wird. Fairtrade ermöglicht die langfristige Finanzierung der Projektkosten durch einen Mindestpreis für Emissionszertifikate (Carbon Credits) und sorgt für eine zusätzliche Prämienzahlung, die die Dorfgemeinschaften in Klimaadaptionsmaßnahmen vor Ort investieren können. Neben der Zertifizierung durch Fairtrade erfüllt das Klimaschutzprojekt in Lesotho bereits die Kriterien des Clean Development Mechanism (CDM) der Vereinten Nationen sowie die strengen Vorgaben des Gold-Standards.

Foto, DP DHL – Die Zertifizierung nach dem Fairtrade-Klimastandard belegt neben der Einsparung von …….

lesotho-02-600Lesotho ist mit rund zwei Millionen Einwohnern und etwa 30.000 Quadratkilometern Fläche eines der kleinsten und ärmsten Länder Afrikas. Ein großes ökologisches Problem vor Ort ist die Nutzung von Feuerholz. Durch das Kochen über offenem Feuer hat das Land in den vergangenen 25 Jahren bereits zwei Drittel des Waldbestands verloren. Ein unverminderter Holzverbrauch würde binnen 15 Jahren zur völligen Entwaldung des Landes führen – die Folgen wie Erosion und Ernteausfälle sind bereits heute deutlich spürbar. Um diesen entgegenzuwirken, hat Deutsche Post DHL Group die Anschaffung von 10.000 sogenannten Save80-Kochern für die Dörfer Lesothos finanziell unterstützt sowie deren Verteilung, Nutzung und Wartung sichergestellt. Jeder dieser Kocher spart gegenüber dem Kochen über offener Flamme pro Jahr rund zwei Tonnen CO2 ein; dadurch werden der Verbrauch an Feuerholz sowie entstehende Treibhausgasemissionen um bis zu 80 Prozent reduziert. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in Kooperation mit der gemeinnützigen Klimaschutzorganisation atmosfair und dem lokalen Partner Solar Lights.

Foto, DP DHL – Ein großes ökologisches Problem vor Ort ist die Nutzung von Feuerholz. Durch das …..

„Die unabhängige Zertifizierung nach dem Fairtrade-Klimastandard ist für uns von großer Bedeutung“, sagt Katharina Tomoff, Vice President GoGreen bei Deutsche Post DHL Group. „Als weltweit führender Logistikkonzern sehen wir uns in einer Vorreiterrolle für den Klimaschutz. Deshalb ergreifen wir wirksame CO2-Effizienzmaßnahmen in unserem eigenen Geschäft und unterstützen überdies unsere Kunden darin, ihre Lieferketten emissionsärmer zu gestalten. Mit dem Projekt in Lesotho können wir unseren Kunden den klimaneutralen Versand anbieten und leisten gleichzeitig einen positiven Beitrag für die lokale Gemeinschaft.“

„Der Klimawandel ist für Fairtrade ein Kernthema: Ob Kleinbauern und dörfliche Gemeinschaften ihre Zukunft nachhaltig gestalten und Armut abbauen können, ist eng damit verknüpft, ob der Klimawandel ungebremst weitergeht“, sagt Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von TransFair e.V., der Fairtrade in Deutschland vertritt. „Deshalb fordern wir Unternehmen auf, ihre soziale und ökologische Verantwortung auszuweiten und sich mit dem neuen Fairtrade-Klimastandard konkret für den Klimaschutz stark zu machen. Mit dem Lesotho-Projekt übernehmen die Dorfgemeinschaften vor Ort und Deutsche Post DHL Group eine Vorbildfunktion.“

„Wir freuen uns über die Weiterentwicklung dieses Projekts“, sagt Dietrich Brockhagen, Geschäftsführer von atmosfair. „Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, bei der es auf ganzheitliches Engagement ankommt. Daher begrüßen wir die konsequente Initiative von Deutsche Post DHL Group, denn sie hilft dem Klima und verbessert gleichzeitig die Lebenssituationen der Menschen in Lesotho unmittelbar.“

Grünes Logistikangebot

Unter der Bezeichnung „GoGreen Services“ fasst Deutsche Post DHL Group das Angebot umweltfreundlicher Produkte zusammen, das sowohl standardisierte Lösungen als auch individuelle Beratungsangebote enthält. Zur Erfassung oder zum Ausgleich der Emissionen der Kunden stellt der Konzern CO2-Reports bereit, die den Kunden dabei helfen, die Umweltauswirkungen ihrer Transport- und Logistikaktivitäten nachzuvollziehen. Durch den Einsatz klimaneutraler Produkte können Kunden ihre transport- und logistikbezogenen Treibhausgasemissionen ausgleichen. Im Jahr 2015 beförderte Deutsche Post DHL Group mehr als zwei Milliarden klimaneutrale Sendungen. Dafür wurden rund 253.000 Tonnen CO2 ausgeglichen. Der Produktbereich „Grüne Optimierung“ umfasst individuelle Logistiklösungen, mit denen der Konzern seine Kunden dabei unterstützt, Emissionen in deren Lieferketten zu reduzieren.

Wichtige Änderungen für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen

Posted by Klaus on 4th Januar 2017 in Allgemein

K-Bürgerbus-Botnang-1Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungs- verfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die für Betroffene weitreichende Folgen haben können. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 19. Januar 2013 auch für bestehende Führerscheine

Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

  • Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Betroffen von der Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Dagegen genießen alle Fahrerlaubnisse der Klasse C 1, die bis 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, Besitzstand. Für sie ändert sich also nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.

Die Änderungen im Einzelnen stehen unten zum Download bereit. Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert.

Mit Rückfragen können sich betroffene Fahrerlaubnisinhaber/innen an die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

Übersicht der Änderungen im Fahrerlaubnisrecht (PDF)

Info des Ministerium für Verkehr

Foto, Blogarchiv

Es schneielet, es beielet………………..

Posted by Klaus on 2nd Januar 2017 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Neuschnee1Dieses Lied fällt mir ein wenn ich jetzt aus dem Fenster sehe und die Schneeflocken langsam auf den Boden sinken. Ja, jetzt hat’s doch tatsächlich zu schneien begonnen.

Das ganze Lied kann man hier nachlesen: Altbasel und ingeb/Lieder/esschnei

 

Foto, Klaus

Gewinner beim Jubiläumswettbewerb zum Fahrrad-Jahr 2017 stehen fest

Posted by Klaus on 30th Dezember 2016 in Allgemein, Fotos
FeuerwehrfahrradAm 12. Juni 1817 ist Karl Drais erstmals auf seiner Laufmaschine (Draisine) durch Mannheim gefahren. Das Fahrrad feiert 2017 also 200. Geburtstag. „Ich freue mich, mit den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg, 2017 das große Fahrrad-Jubiläum feiern zu können“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Die Laufmaschine gilt als die Urform des Fahrrads. Anlässlich des 200-jährigen Fahrrad-Jubiläums stellen das Land Baden-Württemberg und zahlreiche Partner über das Jahr verteilt ein vielfältiges Programm auf die Beine. „Dabei wird für jeden etwas dabei sein“, ist sich Minister Hermann sicher. Zu den Highlights des Jubiläumsjahres zählen beispielsweise die „Jubiläumstour. Die nachhaltigste Roadshow der Welt.“, die als mobile Ausstellung von Mai bis August 2017 mit Lastenfahrrädern durch Baden-Württemberg tourt sowie die bereits im November 2016 eröffnete Landesausstellung „2 Räder – 200 Jahre“ im Mannheimer Technoseum. Als enge Partner des Landes bereiten auch die beiden Drais-Städte Mannheim und Karlsruhe große Veranstaltung anlässlich des Fahrrad-Jubiläums vor.

Fahrrad9Um das Fahrrad-Jubiläum mit möglichst vielfältigen Aktivitäten landesweit gestalten zu können, wurde schon 2016 der „Jubiläumswettbewerb. Fahrrad. Ideen. Entwickeln.” ausgeschrieben. Gesucht waren spannende Ideen für Aktionen in und aus Baden-Württemberg, mit denen das Fahrrad 2017 gefeiert wird. „Das Interesse am Wettbewerb war enorm – es gab über 70 eingereichte Beiträge, allesamt kreative Ideen rund um das Thema Fahrrad. Die Bandbreite reichte von Veranstaltungen, Design- und Sportwettbewerben über Forschungsbeiträge bis hin zu touristischen Inszenierungen. Die Gewinner des Jubiläumswettbewerbs stehen nun zum Start des Jubiläumsjahres fest“, freut sich Minister Hermann.

FahrradfunzelZu den jeweils drei Gewinnern aus acht Kategorien zählt die Idee von Uwe Mayer für ein erzählendes, historisches Bilderbuch für Kinder mit dem Titel „Die Laufmaschine – Vom Herrn Baron von Drais und seiner erstaunlich nützlichen, sagenhaften Erfindung!“. Mit einer anderen prämierten Projektidee legt der Landkreis Göppingen im Jahr des Fahrrad-Jubiläums den Fokus auf das Themenfeld Radfahren und Inklusion und möchte damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Perspektiven in der Fortbewegung mit dem Fahrrad aufzeigen. Explorinho – die Werkstatt junger Forscher an der Hochschule Aalen will für Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren einen Kurs für den Bau eines kreativen Fahrradrahmens unter ästhetischen, praktischen und unter Leichtbau-Aspekten anbieten. Die Stadt Konstanz plant in Kooperation mit der Hochschule Konstanz, studentische Kampagnen-Entwürfe zur Förderung des Radverkehrs ausarbeiten zu lassen.

Die Gewinner des Jubiläumswettbewerbs erhalten zwischen 1.000 und 3.000 Euro für die Projektideen. „Ich freue mich, dass wir mit dem Wettbewerb so zahlreiche Akteurinnen und Akteure für das Fahrrad-Jubiläum begeistern konnten. Ich hoffe, dass nun auch alle Beiträge im Jahr 2017 umgesetzt werden können.“

200. Geburtstag des Fahrrads

1859 gehrad2017 feiert Baden-Württemberg gemeinsam mit vielen Partnern und Kommunen den 200. Geburtstag des Fahrrads mit zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen über das ganze Jahr hinweg.

Der „Jubiläumswettbewerb. Fahrrad. Ideen. Entwickeln.“ richtete sich von Juli bis Oktober 2016 an Kommunen, Institutionen, Unternehmen, Vereine und Verbände und ist in acht Themenbereiche (Kunst & Kultur, Wissenschaft/Schule & Bildung, Wirtschaft, Stadtentwicklung & Mobilität, Tourismus, Umwelt, Sicherheit, Sport) gegliedert. In jedem der acht Themenbereiche erhielten die besten drei Projektideen Geldpreise: der erste Preis 3.000 Euro, der zweite 2.000 Euro und für den dritten Platz gibt es 1.000 Euro. Eine Jury – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der am Fahrrad-Jubiläum beteiligten Ministerien beurteilte die Einreichungen nach vorab definierten Kriterien.

Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg

FahrradschlauchBaden-Württemberg macht sich stark für die Entwicklung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität. Das Fahrrad und der Radverkehr nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Um das Mobilitätsverhalten im Land dauerhaft zu verändern und den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zu steigern, setzt sich die im Jahr 2012 vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gestartete Initiative RadKULTUR für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur im Land ein. Gemeinsam mit den vom Land geförderten RadKULTUR-Kommunen bietet sie ein vielfältiges Programm, um den Spaß am Fahren zu fördern und die Menschen zu motivieren, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen.

Übersicht der Gewinner des Jubiläumswettbewerbes (PDF)

Radkultur BW

200 Jahre Fahrrad

Quelle, Ministerium für Verkehr

Fotos, Blogarchiv

Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Posted by Klaus on 28th Dezember 2016 in Allgemein

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern – Informationsblatt der Polizei klärt auf

SilvesterImmer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennun-gen und Ver- letzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Ge- brauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum be-kannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvester-feuerwerk.
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zuge-lassene Böller. „Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, so Klotter weiter.
Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, z.B. auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Spreng-stoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, son-dern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.
Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:
– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlge-zündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: polizei-beratung.de/medienangebot

112--1

 

 

Notrufnummer

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste

 

Fotos, Blogarchiv

Reste vom Festessen in leckere Gerichte umwandeln

Posted by Klaus on 27th Dezember 2016 in Allgemein

Essen-Marbach-N„Wenn an den Feiertagen Familie oder Freunde zusammenkommen, hat gutes Essen einen hohen Stellenwert und trägt zur festlichen Stimmung bei“, sagte Friedlinde Gurr-Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Doch auch von den besten Leckereien bleiben häufig Reste übrig – weil es einfach zu viel ist oder die Lust darauf vergeht. Leider werden viele dieser Reste letztendlich weggeworfen und tragen so zu den rund elf Millionen Tonnen Lebensmitteln bei, die jährlich in Deutschland im Müll landen“, so die Staatssekretärin.

Dabei lässt sich aus fast allem noch etwas schmackhaftes Neues zaubern – sofern es nicht einfach direkt in die Tiefkühltruhe wandert und zu gegebener Zeit wieder auf den Tisch kommt. „Der Phantasie sind auch bei der weihnachtlichen Resteküche kaum Grenzen gesetzt. Häufig hat man nach den Feiertagen auch mal Zeit und Ruhe, etwas Neues auszuprobieren und beim Kochen zu experimentieren“, so die Staatssekretärin.
Reste vom Feste

Knödel vom Vortag etwa ergeben mit Zwiebeln und Ei ein leckeres Pfannengericht. Auch für Aufläufe – zusammen mit Gemüse und überbacken mit Käse – eignen sich klein geschnittene Knödel hervorragend. Rotkohlreste vom Festmahl können zum Beispiel als Belag für einen herzhaften Kuchen verwendet werden. Dazu den Kohl vorher abtropfen lassen, damit der Teig nicht durchweicht. Mit Gemüsebrühe und Gewürzen püriert und mit Sahne oder Crème fraîche verfeinert, ergibt Rotkohl auch eine leckere Suppe. Reste von sonstigem Gemüse, Kartoffeln, Gans oder anderem Fleisch ergeben zusammen einen deftigen, aber einfachen Eintopf – genau das Richtige nach den oft aufwändigen Festtagsgerichten. Oder wie wäre es mit Reste-Raclette? In den kleinen Pfännchen lassen sich die Reste zusammen mit übrig gebliebenem Käse schnell und nach individuellem Geschmack zubereiten.
Süßes mal anders

Wer am Weihnachtsmann aus Schokolade keine Freude mehr hat, kann diesen zusammen mit etwas Sahne einschmelzen. Gemischt mit gehackten Nüssen und Cornflakes und in kleinen Häufchen auf Backpapier gesetzt, ergibt er abgekühlt eine zeitlose Nascherei. Oder die Schoko-Sahne-Mischung erlebt als Schoko-Fondue mit Obst oder übrigen Plätzchen zu Silvester ein gefeiertes Comeback. Stollenreste finden Wiederverwendung in leckeren Desserts, beispielsweise geschichtet mit Apfelmus oder statt Löffelbiskuit im Tiramisu. Wer sich an diese Zubereitungen nicht ohne Anleitung heranwagt, findet im Internet entsprechende Rezepte.
Verderblichkeit beachten

Frische Mahlzeit-Reste sollten direkt nach dem Essen kalt gestellt werden, damit sie nicht verderben. Ganz besonders gilt dies für Fleisch- und Fischwaren. Solche leicht verderblichen Produkte tragen ein Verbrauchsdatum und dürfen nach Erreichen dieses Datums nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist dagegen kein letztes Verzehrdatum und die Lebensmittel sind meist auch darüber hinaus verwendbar. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel unbedingt entsorgt werden. Vor der weiteren Verwendung sollte man alle Produkte auf ihre Genießbarkeit überprüfen. Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr.

„Jeder kann genießbare Lebensmittel vor dem Müll retten und damit einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klima- und Umweltschutz leisten. Das gilt nicht nur für die Tage nach Weihnachten, sondern ist auch ein guter Vorsatz für das neue Jahr,“
betonte Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Lebensmittelverschwendung

11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland weggeworfen. Rund 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. 65 Prozent dieser weggeworfenen Lebensmittel sind sogenannte vermeidbare Abfälle, also Lebensmittel, die zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar sind. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Lebensmittelverschwendung hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit – beginnend in Kindergarten und Kita – möchte sie auf dieses Thema aufmerksam machen und ein Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel schaffen.

Umfangreiche Informationen dazu sowie entsprechende Bildungsangebote der Landesanstalten und Veranstaltungen finden sich unter Ernährung BW sowie im Veranstaltungskalender auf Machs Mahl.

Info, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken
Foto, Klaus

Rettungsgassen retten Leben

Posted by Klaus on 27th Dezember 2016 in Allgemein
Rettungsgasse

Bei einem Unfall oder Notfall zählt jede Sekunde – eine richtige Rettungsgasse rettet Leben. Umso wichtiger, dass auch Rettungsfahrzeuge bei Stau oder stockendem Verkehr schnell zu den Menschen kommen, die Hilfe benötigen. Auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer daher eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei ohne Behinderungen zum Einsatzort kommen können.

Mit dem Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 14. Dezember 2016 ist nun eindeutig klargestellt, wann und wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. Fahrzeugführer müssen demnach eine Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!

Foto und Info: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest

Posted by Klaus on 23rd Dezember 2016 in Allgemein, Fotos

Fröhliche Weihnachten!

Merry Christmas, Happy Christmas!

Joyeux Noel!

Hyvaa joulua!

Kala Christouyenna!

Buone Feste Natalizie!

Boas Festas! Feliz Navidad!

Noeliniz Ve Yeni Yiliniz Kutlu Olsun!

und noch in weiteren Sprachen froehlichtrans/Advent/

Wünscht der Gablenberger-Klaus-Blog

Fotos, Archivbilder

Erneute Warnung vor dem Verzehr von getrocknetem Salzfisch

Posted by Sabine on 20th Dezember 2016 in Allgemein

Info, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Nach dem Verzehr von getrocknetem Salzfisch sind Mitte November bereits mehrere Menschen an Botulismus erkrankt. Nun ist eine weitere Person nach dem Verzehr von „Plötze getrocknet und gesalzen” erkrankt.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) warnt nochmals vor dem Verzehr von „Plötze getrocknet und gesalzen”, bundesweit vertrieben über Mix-Märkte und russische Geschäfte.

Nachdem von Mitte November bis Anfang Dezember Menschen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern an Botulismus erkrankten, ist nun eine weitere Person im Zusammenhang mit dem betroffenen Produkt schwer erkrankt. Dabei wurde der getrocknete Salzfisch bereits im November gekauft. Aufgrund der langen Haltbarkeit bis teilweise Februar 2017 weist das MLR nochmals auf die Warnung der Firma Monolith hin.

Verbraucher, die im Zeitraum 12. Juli 2016 bis 21. November 2016 das oben genannte Produkt gekauft haben, werden dringend gebeten, dies nicht zu verzehren!

Hintergrund

Botulismus ist eine schwere Erkrankung, die durch Gifte, die „Botulinum-Toxine“, ausgelöst wird und zum Tod führen kann. Die Gifte werden unter bestimmten Bedingungen von Bakterien der Spezies Clostridium (C.) botulinum in Lebensmitteln gebildet und mit der Nahrung aufgenommen. In seltenen Fällen kann auch der Keim selbst Auslöser des Botulismus sein. Nach zwölf bis 36 Stunden (wenn nur geringe Toxinmengen aufgenommen wurden auch erst nach mehreren Tagen) treten Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung sowie neurologische Symptome auf. Dabei kann es zu Mundtrockenheit, Sehstörungen (Doppelbilder, Verschwommensehen, Lichtscheu), Schluckstörungen und einer akut einsetzenden Augenmuskellähmung sowie einer schnell fortschreitenden schlaffen Lähmung (auch der Atemmuskulatur) kommen.
Mix Markt ist eine Supermarktkette in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern, die auf den Vertrieb von Frischware und Lebensmitteln für die mittel- und osteuropäischen Länderküchen spezialisiert ist.

Die Schiene in Deutschland zukunftsfähig machen

Hesse-Bahn9-KIst die Schiene in Deutschland zukunftsfähig? „Baden-Württemberg, wie auch andere Länder, haben erhebliche Zweifel. Der Sanierungs- und Modernisierungsstau im Bereich des Schienenverkehrs, insbesondere im Schienengüterverkehr, ist offenkundig“, so Verkehrsminister Winfried Hermann heute im Bundestag in Berlin. Er hielt dort eine Rede zum Bundes- schienenwegeausbaugesetz. 

„Wenn Güterverkehre von der Straße auf die Schiene verlagert werden und mehr Personen vom Auto auf die Bahn umsteigen sollen, dann bedarf es einer umfassenden Strategie, mit welchen Maßnahmen dieses erreicht werden soll. Das Bundesschienen- wegeausbaugesetz ist zum Großteil eine Liste unbewerteter und nicht priorisierter Projekte“, sagte Hermann.

Güterzüge auf der Gäubahn, hier am WestbehnhofMit Blick auf die heute erfolgte Abstimmung zum Bundeschienenwegeausbaugesetz müsse man sich laut Hermann folgende Fragen stellen:

  • bleibt der BVWP im Bereich Schiene ein Beitrag für zukunftsfähige Mobilität?
  • gelingt damit die Verlagerung von der Straße auf die Schiene?
  • leistet der BVWP einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr?

Hermann dazu: „Die Chance auf eine erfolgreiche Verkehrswende auf der Schiene wird damit vertan. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist unvollständig und benachteiligt die Schiene gegenüber der Straße.“ Wichtige Projekte seien in der Warteschleife des potenziellen Bedarfs. Andere Projekte habe der Bund wegen angeblicher Unzuständigkeit für regionale Strecken gar nicht erst bewertet. Bei vielen Projekten habe man ausstehende Bewertungen für die Einstufung in den vordringlichen Bedarf. Das führe zu Unsicherheit und Verzögerungen dringend notwendiger Investitionen. Der Bund weigere sich, regional wirksame Schienenprojekte in das Ausbaugesetz aufzunehmen und komme so seiner Verantwortung zum Ausbau des Schienennetzes abseits der großen europäischen Magistralen nicht nach.

Gäubahn Robert-Mayer Straße und TunzhoferstraßeMan brauche nicht nur milliardenschwere Großprojekte. In vielen Orten würden auch viele kleine Maßnahmen drängen, wie z.B.:

  • Elektrifizierungen,
  • der Ausbau eingleisiger Strecken,
  • der Einbau moderner Signaltechnik an den Strecken,
  • und die Entlastung der im Nah- und Fernverkehr stark belasteten Knoten.

Für die Schiene wurden – bis auf die Gäubahn – alle vom Land angemeldeten Verbindungen zwischen Oberzentren und zur Anbindung der ländlichen Räume vom Bund abgelehnt. Bei gleicher Methodik würden für die Straße nur Autobahnen und ganz wenige Bundesstraßen aufgenommen werden. Das sei Verkehrspolitik durch die Windschutzscheibe.

Das Land stimme dem Bundesschienenwegeausbaugesetz dennoch zu, weil eine Reihe von wichtigen Projekten für Baden-Württemberg aufgenommen seien und weil zumindest auf dem Papier 2/3 der Investitionen in Erhalt und Sanierung gehen würden. Der Beitrag des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Verkehrswende und zum Klimaschutz bleibe bescheiden. Die Verlagerungspotenziale von der Straße auf die Schiene würden nicht ausgeschöpft. Die Verkehrspolitik des Bundes müsse sich endlich und umfassend um die Modernisierung des Schienenverkehrs in Deutschland kümmern, so Hermann.

Quelle, Ministerium für Verkehr
Fotos, Blogarchiv