Archive for the ‘Allgemein’ Category

Auch „Kurzparker“ haben vor der Feuerwehr- ausfahrt nichts zu suchen

Posted by Klaus on 30th Juni 2016 in Allgemein, Stuttgart Wangen

DurchfahrtsbreiteWieder ein interessanter Beitrag bei wilih.de

Deutlicher geht es wohl nimmer

K-Wa-Feuerwehrausfahrt-1 Siehe hierzu den Videofilm der FFW Wangen)
Flyer, Feuerwehr Stuttgart (feuerwehr-stuttgart)

Foto, Klaus

Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW beteiligt die Öffent- lichkeit vor der Antragstellung

Posted by Klaus on 28th Juni 2016 in Allgemein

Pressemitteilungen

K-Neckarwestheim-1Neckarwestheim. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) wird in diesem Jahr für das Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) eine neue behördliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser aus dem Neckar beantragen. Dieser Schritt ist erforderlich, weil die Gültigkeit der bestehenden Erlaubnisse für die Blöcke GKN I und II in absehbarer Zeit ablaufen wird. Bevor die EnKK die neue Erlaubnis beantragt, führt sie eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch und stellt hierfür weitere Informationen zur Verfügung.

Für Betrieb und Nachbetrieb sowie während des Rückbaus der beiden Kraftwerksblöcke wird auch in Zukunft Neckarwasser benötigt. Es wird für die Kühlung verschiedener Komponenten der Anlagen eingesetzt, ohne dabei in Kontakt mit nuklearen Kreisläufen zu kommen. Für die Nutzung des Wassers und ebenso für seine Wiedereinleitung benötigt die EnKK eine sogenannte „wasserrechtliche Erlaubnis“. Diese deckt auch die Einleitung von Betriebsabwässern ab, die nur unter Einhaltung strenger Vorgaben in den Neckar eingeleitet werden dürfen. Die bestehenden Erlaubnisse sind noch bis Ende 2018 bzw. Ende 2021 gültig. Federführende Behörde für das neue Erlaubnisverfahren ist das Landratsamt Heilbronn.

Vor der Antragstellung führt die EnKK eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Im ersten Schritt hat die EnKK hierzu unter der Adresse www.enbw.com/neckarwestheim eine Informationsunterlage auf der EnBW-Website veröffentlicht, in der die verschiedenen Aspekte des Vorhabens erläutert werden. Auf dieser Basis können interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Anmerkungen oder Hinweise bis zum 18. Juli 2016 an die EnKK senden:

Entweder per Post:
EnBW Kernkraft GmbH
Beteiligung Wasserrecht
Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim

Oder per E-Mail:
wasserrecht-gkn@kk.enbw.com

Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger werden für die Antragstellung betrachtet und öffentlich dokumentiert. Nach der Antragstellung wird die Genehmigungsbehörde auch noch ein formales Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchführen.

EnBW-Pressestelle
Unternehmenskommunikation

Foto, Klaus

Kein Kavaliersdelikt, sondern Straftat – Eine Katze mit dem Luftgewehr zu erschießen

Posted by Sabine on 27th Juni 2016 in Allgemein

TräumerleAufgrund eines aktuellen Zwischenfalls im Regierungsbezirk Stuttgart hat die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, klargestellt, dass es eine Straftat sei, eine Katze mit dem Luftgewehr zu erschießen und dies nicht toleriert werden könne.

„Aus Ärger Nachbars Katze mit dem Luftgewehr zu erschießen, ist eindeutig eine Straftat und kann nicht toleriert werden“, stellte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, klar. Ein aktueller Zwischenfall im Land im Regierungsbezirk Stuttgart zeige, dass es immer noch Menschen gebe, die die Grundregeln des Tierschutzrechts nicht respektieren. Die Landestierschutzbeauftragte kündigte an, in dem ihr aktuell vorliegenden Fall Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter zu erstatten. Die Autopsie des getöteten Tieres hatte eine eindeutigen Zusammenhang zwischen den Schussverletzungen und dem Tod der Katze ergeben.

„Es gehört bereits seit Jahrzehnten zum gesellschaftlichen Konsens, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf“, betonte Jäger und unterstrich die Bedeutung dieses im Tierschutzgesetz verankerten Grundsatzes. „Selbstverständlich gilt dies nicht nur für Katzen“, so Jäger. Außerdem sei gerichtlich längst klargestellt, dass Verärgerung über ein Tier oder dessen Besitzerin oder Besitzer keinesfalls eine ausreichende Begründung dafür sei, einem Tier das Leben zu nehmen. „Ein vernünftiger Grund fehlt im Übrigen auch dann, wenn Tiere deshalb getötet werden, weil sie überzählig oder lästig sind,“ ergänzte die Landestierschutzbeauftragte und verwies damit auf weitere, leider nach wie vor gängige Tötungsdelikte bei Katzen. „Es ist glasklar verboten, Katzenwelpen zu ertränken oder zu erschlagen. Wer so etwas tut, handelt ebenfalls strafbar.“ Jäger betonte, dass heutzutage die Kastration der richtige Weg ist, um die Katzenvermehrung zu begrenzen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeauftragte für Tierschutz

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Synbolfoto, Sabine

Reutlingen – Feuerwehr im Dauereinsatz

Posted by Klaus on 25th Juni 2016 in Allgemein

FeuerwehrUm 22.10 Uhr ist ein schweres Unwetter mit starken Niederschlägen über Reutlingen und Pfullingen gezogen. Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr sind unterwegs.

Großeinsatz für die Feuerwehr

Hochwasser in Reutlingen geht zurück

Die Pegel der Echaz sind gesunken. Die Feuerwehr hat bereits mit den Aufräumarbeiten begonnen.
Die Ortsdurchfahrt Pfullingen ist wieder geöffnet.

Foto, Blogarchiv

Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Gefahr von Hitzeschäden

Posted by Klaus on 23rd Juni 2016 in Allgemein

S-80-Hitzeschäden2Aufgrund der Gefahr von aufplatzenden Fahrbahnen – sogenannten „Blow-Ups“ – wird das Land Baden-Württemberg in den nächsten Tagen tagsüber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den betroffenen Autobahnab- schnitten anordnen.

An besonders heißen Tagen steigt die Gefahr von Hitzeschäden an Autobahnen die in Betonweise gebaut sind. Deswegen ordnet das Verkehrsministerium an bestimmten Straßen im Land Geschwindigkeitsbeschränkungen an wenn das Thermometer dauerhaft über 30 Grad Celcius steigt.

Im Sommer 2015 führten in Baden-Württemberg Temperaturen von dauerhaft über 30 Grad Celcius zu insgesamt fünf Hitzeschäden auf Bundesfernstraßen in Betonbauweise. Unter anderem kam es auch zu drei Blow-Ups – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten. Wegen dieser Vorfälle und der anhaltenden Hitzeprognose wies das damalige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die vier Regierungspräsidien an, Tempolimits von 80 Kilometern pro Stunde und Verkehrswarnungen auf Autobahnen mit Beton auszugeben. Durch die Schadensfälle wurde 2015 das MVI vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur ständigen Teilnahme an der Expertengruppe „Fahrbahndecken aus Beton – Hitzeschäden“ eingeladen, um den Sachstand bezüglich der Hitzeschäden 2015 zu erörtern und die weitere Vorgehensweise zu vereinheitlichen.

Die Erkenntnisse und Festlegungen aus dieser Expertengruppe haben als Entscheidungsgrundlage gedient, um das weitere Vorgehen in Baden-Württemberg für 2016 festzulegen: Künftig werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur noch tagsüber in der Zeit von 10 bis 20 Uhr verhängt.

Mittelfristiges Ziel ist es, für alle betroffenen Fahrbahnabschnitte den Austausch der Betondecken vorzusehen. Nach vorläufigen Erhebungen sind etwa 270 Kilometer Richtungsfahrbahnen betroffen, davon im Regierungsbezirk Stuttgart circa 172 Kilometer und im Regierungsbezirk Karlsruhe rund 98 Kilometer. Die betroffenen Abschnitte befinden sich auf den Autobahnen A 5, A 6, A 656, A 7, A 8 und A 81. Es ist von einem Umsetzungszeitraum von maximal zehn Jahren auszugehen.

Als kurzfristige Maßnahme zur wirksamen Vorbeugung gegen weitere verkehrssicherheitsgefährdende Hitzeschäden wurde bei vielen Fahrbahnen, die nach 2018 saniert werden, der Einbau von Entspannungsstreifen eingeführt. Alle vorliegenden Erkenntnisse haben ergeben, dass bei Streckenabschnitten mit Entspannungsbereichen aus Asphalt keine direkte Gefahr von Hitzeschäden mehr gegeben ist. Die Festlegung, in welchen Bereichen die Entspannungsstreifen eingebaut werden, erfolgte aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da die Entspannungsstreifen bei der späteren Sanierung wieder ausgebaut werden müssen, sowie auf Grundlage der kurzfristigen Umsetzbarkeit. Für die übrigen Betonfahrbahnen in Baden-Württemberg, welche bis Ende 2018 saniert werden (etwa 60 Prozent) sind temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen nach wie vor erforderlich.

Quelle, Ministerium für Verkehr

Foto, Sabine

Sommersonnwende – Der längste Tag und die kürzeste Nacht des Jahres

Posted by Klaus on 21st Juni 2016 in Allgemein

stroh19Der 21. Juni ist der längste Tag des Jahres. An Ihm wird auch die Sommersonnenwende gefeiert. Midsummer, Mittsommernacht, Sommer- sonnenwende, Sonnwendtag, Spargelsilvester, Jani (in Lettland) Besonders in den skandinavischen Länder wird dieser Tag groß gefeiert. Auch auf der schwäbischen Alb dem Schurwald und auf den Fildern werden diese Tage gefeiert.

wikipedia/Mittsommerfest

Foto, Klaus

EnBW will mit Schiffstransport von Brenn- elementen den Rückbau in Obrigheim schneller realisieren

Posted by Klaus on 20th Juni 2016 in Allgemein

PM EnBW
Bau eines weiteren Zwischenlagers wird überflüssig
Schiffstransport hat deutliche Vorteile gegenüber der Straße

o6Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) plant, verbrauchte Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) per Schiff in das Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) zu transportieren und damit den Rückbau in Obrigheim schneller zu realisieren. „Der Bau eines weiteren Zwischenlagers wird damit überflüssig. Dadurch kann der Standort Obrigheim schneller zu einer nicht-nuklearen Industriefläche, also der sprichwörtlichen „grünen Wiese“ werden. Der Abtransport der Brennelemente unterstützt zudem maßgeblich den weiteren verzögerungsfreien Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim“, erklärt EnKK-Chef Jörg Michels. Insgesamt sollen 15 Castor-Behälter mit Brennelementen per Schiff über den Neckar nach Neckarwestheim transportiert werden. Die Kapazität des dortigen, schon vorhandenen Zwischenlagers reicht ohne Erweiterung aus .Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die hierfür notwendigen Genehmigungen erteilt.

Die 342 verbrauchten („abgebrannten“) Brennelemente aus dem früheren Betrieb des KWO lagern derzeit abgesichert in einem Nasslager innerhalb des Kernkraftwerks Obrigheim. Diese Form der Lagerung wird in absehbarer Zeit den seit 2008 laufenden Rückbau des KWO behindern.

Technisch machbar, genehmigungsfähig und sicher umsetzbar

„Wir haben sehr frühzeitig – nämlich schon im Jahr 2013 – über unsere ersten Überlegungen zur Verlagerung der Obrigheimer Brennelemente informiert. Damals lag noch kein konkretes Transport- und Handhabungskonzept vor. Seither haben wir viel Arbeit in die Erstellung eines solchen Konzepts und die Prüfung diverser Fragestellungen investiert“, erläutert Jörg

Michels. „Wir sind davon überzeugt, dass ein solcher Transport sicher und verantwortlich machbar ist. Auch unsere Gespräche mit den zuständigen staatlichen Behörden sind weit fortgeschritten und auf gutem Weg. Damit sind nun die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung von unserer Seite gegeben. Der eigentliche Transport und die Einlagerung stehen natürlich noch unter dem Vorbehalt der Genehmigungserteilung.“

Im Wesentlichen stehen noch zwei Genehmigungen aus. Zum einen eine Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim. Diese ist erforderlich, weil die vorhandene atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung nur die Einlagerung von Brennelementen der Blöcke GKN I und GKN II vorsieht. Zum anderen eine Genehmigung für den Transport der Brennelemente. Genehmigungsbehörde ist jeweils das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Um Gespräche über die Machbarkeit führen zu können, wurden die Genehmigungen bereits Ende 2013 bzw. Anfang 2014 beantragt.

Der Schiffsverkehr ist nicht eingestelltSchiffstransport hat deutliche Vorteile

Nach Abschluss einer Transport- und Handhabungsstudie hatte die EnKK im Jahr März 2014 darüber berichtet, dass der Weg über den Neckar die bevorzugte Transportoption ist. Die Kraftwerke KWO und GKN liegen direkt am Neckar, so dass die Be- und Entladung von Schiffen auf kurzem Wege erfolgen kann. Vorteile gegenüber einem Straßentransport sind, dass bei einem Schiffstransport deutlich weniger Einzelmaßnahmen (z. B. Umgehung von Engstellen wie Unterführungen und Verkehrskreiseln) erforderlich sind und der Straßenverkehr insgesamt unbehelligt bleibt. Zum Einsatz kommen spezielle Schubschiffe, die für die Anforderungen eines solchen Transports geeignet sind.

Am Kraftwerksstandort Obrigheim kann eine vorhandene Laderampe am Neckar genutzt werden. In Neckarwestheim wird die Laderampe der Schiffsanlegestelle genutzt, die dort zur Unterstützung der Rückbau-Logistik seit März 2016 in Bau ist (siehe Pressemitteilung vom

  1. März 2016). Die EnKK rechnet mit der Fertigstellung der Schiffsanlegestelle voraussichtlich Anfang 2017. Damit ist auch klar, dass im Jahr 2016 keine Transporte stattfinden werden.

Frühzeitige Entscheidung sorgt für Klarheit und schafft Zeit für den Dialog

„Obwohl die erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorliegen, halten wir es für richtig, unsere grundsätzliche Entscheidung für den Transport schon jetzt zu treffen und bekannt zu geben. Dadurch sorgen wir für Klarheit und Transparenz für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Kommunen, durch deren Gebiet die Route des Schiffstransports führt. Auf diese Kommunen werden wir aktiv zugehen und sind offen für den Dialog“, erklärt Jörg Michels. Über ihre Überlegungen hatte die EnKK seit 2013 immer wieder umfassend berichtet und den möglichen Transport in Informationsbroschüren und einer Bürgerdialogveranstaltung in Neckarwestheim thematisiert.

Fotos, Blogarchiv

Stuttgart soll schöner werden – Warum muss so vieles so hässlich sein?

Posted by Klaus on 17th Juni 2016 in Allgemein, Stuttgart

Stgt-soll-schöner-werd0016_Buchtipp
Das Büchlein ist mir heute mal wieder in die Hände gekommen
Ist schon 2007 erschienen, doch immer noch aktuell

Stuttgart ist inzwischen eher hässlicher geworden

„Wettbewerb der Stiftung Architekturforum Baden-Württemberg – Erstes Schwarzbuch“

ISBN 978-3-927340-78-2

karl-kraemer.info/ und stuttgart-fotos.de/stuttgart-soll-schoner-werden

Einladung zum Vortrag: Hätte Don Quixote einen Coach gebraucht?

Posted by Klaus on 17th Juni 2016 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Klassik-im-Kloster-LOGOam 30.06.2016 startet die Klassik im Kloster® Business-Reihe, die einen Unternehmer aus der Region vorstellt: Volker Rojahn. Der Personalberater, Coach und Mediatior lebt auf dem Dobel und referiert über das Thema Veränderung. Mit seinem spannenden Titel: “Hätte Don Quixote einen Coach gebraucht?” berichtet der versierte Unternehmer aus seinem beruflichen Umfeld. Er informiert über den Umgang mit Veränderungen im beruflichen Kontext, dem Kampf gegen Windmühlen, der Kraft von Utopien und reflektiert über das Scheitern und den daraus entstehenden Chancen.

K-Bh-Ziegelmuseum

Termin: 30.06.2016 – 18.30 Uhr – Eintritt frei – Ziegelmuseum Bad Herrenalb

Spende an das Ziegelmuseum erbeten

plus.google.com

Weitere Infos unter klassik-im-kloster

 

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Zoller

Fotos, S. Zoller, Klaus

17. Juni 1953 – Historischer Tag für Deutschland

Posted by Klaus on 17th Juni 2016 in Allgemein

Beflaggung1Reichstag

Gedenken an den Volksaufstand in der DDR 17. Juni 1953

Infos für diejenigen die es vergessen haben oder gar nicht wissen:

17. Juni 1953 – Der Aufstand

wikipedia/Tag_der_Deutschen_Einheit

Info der Bundesregierung: bundesregierung/Deutsche_Einheit/17-juni-1953-Gedenken

Nationalfeiertag seit 1954 bis 1990, danach wurde der 3. Oktober Nationalfeiertag

Fotos, Klaus