Archive for the ‘Allgemein’ Category

Keine tierischen Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung 28.07.2021

Zum Schutz vor Tierseuchen sollen Sie bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mitbringen, die von Tieren stammen. Lebensmittelabfälle sind so zu entsorgen, dass sie nicht von Haus- oder Wildtieren gefressen werden können.

„Angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison appelliere ich an alle Auslandsreisenden sowie Speditions- und Fernfahrer: Fleisch- und Wurstwaren sowie andere Lebensmittel tierischen Ursprungs gehören nicht ins Gepäck! Bringen Sie bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mit, die von Tieren stammen. Lebensmittelabfälle sind so zu entsorgen, dass sie nicht von Haus- oder Wildtieren gefressen werden können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch, 28. Juli 2021 in Stuttgart.

Andernfalls steige das Risiko, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in die heimische Haus- und Wildschweinepopulation eingetragen wird und sich in dieser weiter ausbreiten kann. „Deshalb sollten sich Reisende, auch Jagdreisende und Transporteure besonders verantwortungsvoll verhalten und konsequent die Hygienemaßregeln einhalten“, betonte Minister Hauk.

Die ASP kommt in weiten Teilen Osteuropas und Asiens bei Haus- und Wildschweinen vor. Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen. Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste dürfen daher auch niemals in der freien Natur entsorgt werden, sondern gehören immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.

Die Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen, jedoch ungefährlich für Menschen. Sie kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet. In Deutschland wurde die Tierseuche im September 2020 erstmals bei Wildschweinen in Brandenburg an der Grenze zu Polen festgestellt.

Ein ASP-Ausbruch würde neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft mit sich bringen. Kritisch wäre besonders eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation, da sich hier die Seuchenbekämpfung als schwierig gestaltet.

Das ASP-Virus wird direkt von infizierten Schweinen auf andere Schweine übertragen oder über größere Entfernungen durch viruskontaminierte Gegenstände oder Lebensmittel, wie zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Haus- und Wildschweinen, verschleppt. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche in die heimische Wildschweinepopulation einzuschleppen. Essensreste sind daher generell so zu entsorgen, dass sie für Wildschweine nicht zugänglich sind. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht zudem ein striktes Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Die drei ersten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Deutschland am 16. und 17. Juli 2021 zeigen, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Hausschweinen sind. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird.

Landwirtschaftsministerium: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Foto, Klaus

Welttag des Naturschutzes am 28. Juli

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Zum Welttag des Naturschutzes am 28. Juli ruft Thekla Walker zum Engagement der Bürger im Bereich Naturschutz auf. Bereits kleine Maßnahmen können zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

In Baden-Württemberg gibt es rund 50 000 Pflanzen, Tiere und Pilze. Damit gehört das Land zu den biologisch vielfältigsten im gesamten Bundesgebiet. Zum Welttag des Naturschutzes drängt sich natürlich die Frage auf, wie viele Arten gibt es weltweit überhaupt?

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Das ist gar nicht so leicht zu beantworten. Eine exakte Zahl lässt sich nur schwer beziffern. Die Wissenschaft geht von acht bis zehn Millionen Arten aus – wovon aktuell lediglich 1,9 Millionen beschrieben sind. In Deutschland sind rund 72.000 Tiere, Pflanzen und Pilze bekannt.

„Diesen besonderen Schatz müssen wir für uns und den nachkommenden Generationen unbedingt bewahren“, sagte Umweltministerin Thekla Walker vor dem Welttag des Naturschutzes in Stuttgart. „Deshalb gehört die Erhaltung und die Stärkung der Biologischen Vielfalt neben dem Klimawandel zu den Menschheitsaufgaben dieser Zeit, die wir überall auf dem Planeten beherzt und entschlossen angehen müssen.“

Großes Engagement im Land in Sachen Naturschutz

Dabei sei genauso wichtig, den Elefantenhandtuch-Baum im Tropischen Regenwald zu schützen wie den Schwarzen Apollo-Falter auf der Schwäbischen Alb. Der Welttag des Naturschutzes, der jährlich am 28. Juli begangen wird, soll an das durch den Menschen verursachte verletzliches Ökosystem Erde erinnern und alle animieren, sich für den Naturschutz zu engagieren.

In Baden-Württemberg, hob Umweltministerin Walker hervor, erlebe sie ein hohes Engagement bei Verbänden, Unternehmen und natürlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern. „Ohne ihren leidenschaftlichen und selbstlosen Einsatz stünde es um die Artenvielfalt in unserem Land deutlich schlechter“, lobte Walker.

40 Prozent der Arten im Land sind stark gefährdet

Gleichwohl verlaufe auch der Artenschwund im Land dramatisch, etwa 40 Prozent der Arten unseres Landes wie die Smaragdeidechse, der Moorfrosch und das Auerhuhn seien nach den roten Listen stark gefährdet. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz und dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werde die Landesregierung aber ihrer Verantwortung gerecht, die Biodiversität im Land zu erhalten und zu stärken. „Vor allem das initiierte Sonderprogramm sucht bundesweit seinesgleichen“, betonte die Umweltministerin. Hier arbeiten Umwelt-, Landwirtschafts- und Verkehrsministerium eng zusammen, um wirksame Maßnahmen beim Biotopverbund oder beim Schutz besonders gefährdeter Arten umzusetzen.

„Wir sind da auf einem guten Weg, unseren Teil für den weltweiten Naturschutz beizutragen“, sagte Ministerin Walker. „Ich kann jede und jeden nur ermuntern: Engagieren Sie sich an Ihrem Wohnort, in Ihrem Garten oder auf Ihrem Balkon. Es sind auch die kleinen Maßnahmen, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.“

Erhaltung des natürlichen Lebensraums

Der 28. Juli steht als Welttag des Naturschutzes (engl. World Nature Conservation Day – WNCD) ganz im Zeichen der aktiven Erhaltung unseres natürlichen Lebensraums und seiner Ressourcen. Der Weltnaturschutztag erkennt dabei an, dass eine gesunde Umwelt die Grundlage für eine stabile und produktive Gesellschaft ist, und um das Wohlergehen der heutigen und zukünftigen Generationen zu gewährleisten. Dementsprechend rufen die unbekannten Initiatoren auch dazu auf, diesen Anlass dazu zu nutzen, die natürlichen Ressourcen zu schützen, zu erhalten und nachhaltig zu verwalten.

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt gibt es in Baden-Württemberg seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Baden-Württemberg unterstützt Rheinland-Pfalz weiter

Posted by Klaus on 27th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Unwetterhilfe Hubschrauber Polizei

Aus Baden-Württemberg sind aktuell 387 Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes, 458 des Technischen Hilfswerks und 14 der Polizei zur Unterstützung in Rheinland-Pfalz.

„Auch in den vergangenen Tagen waren weiterhin Einsatzkräfte von Technischem Hilfswerk, Feuerwehr, Deutschem Rotem Kreuz, dem Virtual Operation Support Team, Bergwacht Schwarzwald, DLRG, @fire und Polizei aus Baden-Württemberg unermüdlich im Einsatz in den vom Unwetter besonders stark betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz – hauptsächlich im Landkreis Ahrweiler. Schwerpunkt der Arbeiten ist mittlerweile die Beseitigung von Schäden, das Auspumpen von Kellern und die Wiederherstellung der Versorgung mit Strom, Wasser, Wärme und Telekommunikation“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Bilanz der Hilfen für Rheinland-Pfalz

Aus Baden-Württemberg sind aktuell 387 Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes, 458 des Technischen Hilfswerks und 14 der Polizei zur Unterstützung in Rheinland-Pfalz:

  • Die Mobile Führungsunterstützung der Feuerwehr verantwortet die kontinuierliche Lageerfassung und -darstellung für die Einsatzleitung in Ahrweiler. Für die Erkundung mit geländegängigen Fahrzeugen wird die Bergwacht Schwarzwald eingesetzt.
  • Zwei Feuerwehr-Hochwasserverbände sind mit Aufräum- und Sicherungsarbeiten in Ahrweiler und Sinzig beauftragt.
  • Das THW ist derzeit hauptsächlich beim Betrieb des Bereitstellungsraums „Nürburgring“ im Einsatz und unterstützt beim Aufbau der Infrastruktur.
  • Insgesamt 85 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes aus Baden-Württemberg übernehmen Aufgaben der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Betroffene.
  • Die DLRG unterstützte bis Freitag die Einsatzleitung vor Ort bei der Lageerkundung und -feststellung mit fünf geländegängigen Fahrzeugen.
  • Die nichtstaatliche Hilfsorganisation für internationale Hilfe bei Naturkatastrophen @fire ist mit 25 Kräften aus Baden-Württemberg im Einsatz.
  • Von der Polizei Baden-Württemberg sind folgende Einsatzkräfte vor Ort:

Zwei Angehörige der Polizeihubschrauberstaffel mit einem Führungsfahrzeug unterstützen als mobile Koordinierungsstelle.

Das Polizeipräsidium Einsatz betreibt eine mobile Basisstation des BOS-Digitalfunks und eine Einsatzküche im Katastrophengebiet. Weiterhin sind sieben Diensthundeführer mit Leichenspürhunden vor Ort. Darüber hinaus werden bis auf weiteres 100 digitale Handsprechfunkgeräte samt Zubehör zur Verfügung gestellt.

  • Zudem organisiert die Landesfeuerwehrschule die operative Zusammenführung der Kräfte im Sammelraum Bruchsal und steht vor Ort den Stäben mit Verbindungspersonen zur Verfügung.

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Innenministerium: Unterstützung der Katastrophengebiete nach Überschwemmung

Hedelfingen – Mutmaßlichen Einbrecher festgenommen

Posted by Klaus on 27th Juli 2021 in Allgemein

Polizeibericht 27.07.2021
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben in der Nacht zum Dienstag (27.07.2021) einen 46 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, in einen Supermarkt an der Straße Otto-Hirsch-Brücken eingebrochen zu sein. Ersten Ermittlungen zufolge gelangte der Tatverdächtige gegen 00.40 Uhr auf unbekannte Weise in den Supermarkt, in dem gerade Umbauarbeiten stattfinden. Dort nahm er unter anderem Zigaretten und Alkohol im Wert von mehreren Hundert Euro an sich und deponierte die Beute vor dem Geschäft. Hierbei überraschte ihn der 45-jährige Filialleiter, woraufhin der Tatverdächtige flüchtete. Alarmierte Polizeibeamte fahndeten nach dem Mann und nahmen ihn gegen 01.30 Uhr unweit des Tatortes fest. Teile der mutmaßlichen Beute hatte er noch bei sich. Der 46-jährige Deutsche wird im Laufe des Dienstags (27.07.2021) mit Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens einem zuständigen Richter vorgeführt.

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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 28.07.2021

Posted by Klaus on 27th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung  26. Juli

Änderungen zum 28. Juni 2021

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.

Die neue Verordnung richtet sich nach den verschiedenen Lebensbereichen. Mit sinkenden Inzidenzen gibt es wieder mehr Normalität im Alltag. Dies betrifft unter anderem die Kontaktbeschränkungen, private Feiern, öffentliche Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Die neuen Inzidenzstufen

  • Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50,0
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 35,0 bis einschließlich 50,0
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 10,0 bis einschließlich 35,0
  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10,0

Im Falle dass die Inzidenzen wieder drohen über 100 zu steigen, wird die Landesregierung hierzu gesonderte Regelungen erlassen.

Ausschlaggebend sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen der jeweiligen Stadt- und Landkreise. Je nach Inzidenzstufe gelten für die unterschiedlichen Bereiche wie etwa Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Sportveranstaltungen, Kontaktbeschränkungen oder privaten Feiern entsprechende Auflagen. Die Stadt- und Landkreise informieren darüber, welche Inzidenzstufe vor Ort gilt.

Was das für die einzelnen Lebensbereiche bedeutet, haben wir in unserem FAQ für Sie aufbereitet.

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 28. Juni 2021 (PDF)

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli

Posted by Klaus on 26th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.

Das baden-württembergische Kabinett hat am Freitag, 23. Juli 2021, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG) vom 6. Juli, wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus erfolgten kleinere Anpassungen und Klarstellungen. Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben. Die Landesregierung geht daher aktuell davon aus, dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis 23. August 2021
  • Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):
    • Einführung einer Begrenzung von 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 25.000 Zuschauende in den Inzidenzstufen 1 und 2. Hier ist ab Überschreitung der in den §§ 8 und 15 genannten festen Personenzahlgrenzen stets ein 3G-Nachweis erforderlich. Damit hat die Zwischenstufe der 30-Prozent- bzw. 20-Prozent-Auslastung keinen Anwendungsbereich mehr und wurde daher gestrichen.
    • Die Maskenpflicht wurde konkretisiert. Die Maske darf nun im Freien abgenommen werden, wenn fest zugewiesene Sitzplätze eingenommen werden, die den Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen.
    • Bei Sportveranstaltungen gilt ein Alkoholverbot ab einer Veranstaltungsgröße von 5.000 Personen (Hinweis: Die entsprechende Regelung wird in Baden-Württemberg in die Corona-Verordnung Sport aufgenommen).
  • Klarstellung Volksfeste, Jahrmärkte und Flohmärkte:
    • Jahrmärkte und (auch private) Flohmärkte fallen unter die Regelung des Einzelhandels (§ 14), sofern nur der Verkauf von Waren stattfindet.
    • Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellergeschäften erhalten eine neue Spezialregelung in § 11a, die der Regelung zu stationären Freizeitparks nach § 11 Absatz 3 nachgebildet wurde. Diese müssen auf einem abgegrenzten Areal mit Zutrittskontrollen stattfinden und ein Betreiber muss die Gesamtverantwortung für das Hygienekonzept übernehmen. Bei dieser Gestaltungsform sind Festzelte und Freilichtbühnen nicht gestattet, erlaubt sind aber übliche (Außen-)Gastronomieangebote.
    • Stadtfeste und Veranstaltungen mit reinem Festzelt- oder Freilichtbühnenbetrieb, aber mit einer unerheblichen Anzahl von Schaustellergeschäften, bleiben nach § 8 Absatz 1 zulässig. Auch Vereinsfeiern sind von der Vorschrift erfasst, was zur Klarstellung in den Wortlaut aufgenommen wurde.
  • Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr) erhalten eine neue Wahlmöglichkeit in Inzidenzstufe 2. Zulässig ist eine Auslastung von 100 Prozent der Fahrgastzahlen mit 3G-Nachweis oder 75 Prozent der Fahrgastzahlen ohne 3G-Nachweis.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Falsche Bankmitarbeiter erbeuten hohe Geldsumme

Posted by Klaus on 26th Juli 2021 in Allgemein

Polizeibericht 26.07.2021

Unbekannte Täter haben sich am 13. und 14.07.2021 als Bankmitarbeiter ausgegeben und hohe Geldsummen erbeutet. Die Täter fälschten zunächst eine E-Mail eines Geldinstituts, übersandten diese vorab an eine Firma und kündigten darin eine angebliche Umstellung innerhalb der Bank an. Einen Tag später riefen die Betrüger mit einer „gespooften“ Rufnummer, bei der die Rufnummer einer tatsächlich existenten Bank angezeigt wird, bei der Firma an. Den Tätern gelang es, telefonisch eine TAN-Nummer des Unternehmens zu erhalten. Kurz darauf tätigten die Betrüger mehrere Überweisungen und erbeuteten so mehrere Hunderttausend Euro. Die Ermittlungen dauern noch an.

Die Polizei rät:

   -	Geben Sie keine persönlichen Daten an fremde Personen am Telefon
preis. -	Wenn Sie von Mitarbeitern eines Geldinstituts angerufen 
werden und diesen nicht persönlich kennen, so legen Sie auf und rufen
Ihre Hausbank unter der Ihnen bekannten Telefonnummer an. Ein 
Bankmitarbeiter würde Sie zudem nie nach ihrer TAN-Nummer fragen. -	 
Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich 
die Polizei unter der Nummer 110.

Weitere Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26. Juli

Posted by Klaus on 25th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 26. Juli 2021

Corona-Verordnung des Landes

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Modellprojekt Elektrische Motorräder bei der Polizei

Posted by Klaus on 23rd Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

E-Motorrad

Bei der Polizei Baden-Württemberg beginnt ein Pilotprojekt mit elektrischen Motorrädern. Unter der Devise „Sicherheit geht auch nachhaltig“ will die Polizei Wegbereiter und Impulsgeber auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit sein.

„Erstmals setzt die Polizei zwei rein elektrisch angetriebene Motorräder ein. Unsere Mobilität befindet sich im Wandel, für eine nachhaltige Umweltbilanz geht der Trend zur Elektromobilität – das gilt auch für den Polizeifuhrpark. Unter der Devise ‚Sicherheit geht auch nachhaltig‘ will die Polizei auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit Wegbereiter und Impulsgeber sein. Mit einem Fuhrpark von rund 5.400 Fahrzeugen verfügt die Polizei über den größten Behördenfuhrpark in Baden-Württemberg und kann daher im Land wichtige Zeichen setzen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Mit einem zweijährigen Modellprojekt beim Polizeipräsidium Stuttgart testen wir zwei elektrisch angetriebene Motorräder im Streifendienst auf Herz und Nieren. Hierfür hat das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei die Modelle Zero DS ZF 12.5 und Zero SR/S DS 14.4 des Herstellers Zero Motorcycles beschafft. Neben der Erprobung der technischen und taktischen Einsatzmöglichkeiten ist es auch unser Ziel, etwaige Grenzen bei den Einsatzmöglichkeiten zu diagnostizieren“, erklärte Minister Thomas Strobl. Die E-Motorräder haben eine Reichweite von 168 Kilometern (km) (Zero DS ZF 12.5) und 200 km (Zero SR/S DS 14.4). Das Modell Zero SR/S ZF 14.4 ist zudem mit einem elektrischen Stabilitätsprogramm ausgestattet und bietet daher einen besonders hohen Sicherheitsstandard. Bei annähernd geräuschloser, geruchs- und emissionsfreier Fahrt können sich die Fahrerinnen und Fahrer ohne Kuppel- und Schaltvorgänge noch gezielter auf ihre Arbeit konzentrieren. Die leichten und wendigen Elektrokräder eignen sich insbesondere auch für enge Straßen oder Fußgängerbereiche. „Aus dem persönlichen Gespräch mit Polizisten auf den elektrisch betriebenen Motorrädern weiß ich von der Begeisterung für diese neue Art der mobilen Kriminalitätsbekämpfung“, berichtete Innenminister Thomas Strobl.

Besondere Bedeutung des Polizeifuhrparks für eine klimaneutrale Landesverwaltung

Die Landesregierung Baden-Württemberg strebt langfristig eine klimaneutrale Landesverwaltung an. Zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele kommt dabei dem großen Polizeifuhrpark eine besondere Bedeutung zu. Durch das Ministerium für Verkehr wird ein ressourcenschonender Fahrzeugbestand mittels der „Landesinitiative Elektromobilität III“ finanziell unterstützt.

Bereits seit dem Jahr 2008 werden bei der Polizei Baden-Württemberg Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erprobt und in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. „Nicht jedes Elektrofahrzeug erfüllt die hohen Anforderungen an polizeiliche Einsatzfahrzeuge. Trotzdem haben wir die Anzahl an Elektrofahrzeugen kontinuierlich erhöht. Aktuell nutzt die Polizei so 44 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, neun Streifenwagen mit Diesel-Plug-In-Hybrid-Antrieb, einen Streifenwagen mit Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid-Antrieb sowie rund 400 Pedelecs“, so Innenminister Thomas Strobl.

Preiswertes Porto

Posted by Klaus on 22nd Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Der aktuelle europäische Briefpreisvergleich der Deutschen Post zeigt deutlich: Briefe versenden ist in Deutschland eine insgesamt preiswerte Angelegenheit.

  • Deutsche Post-Studie vergleicht nominale und reale Briefpreise in Europa
  • Standardporto der Deutschen Post gehört nominal und preisbereinigt zu den günstigsten in Europa
  • Briefversand in Dänemark am teuersten, Malta mit dem günstigsten Porto

Bonn – Der aktuelle europäische Briefpreisvergleich der Deutschen Post zeigt deutlich: Briefe versenden ist in Deutschland eine insgesamt preiswerte Angelegenheit. Auch unter Berücksichtigung wesentlicher ökonomischer Faktoren wie Arbeitskosten, Kaufkraft, Inflation und der für den Briefpreis benötigten Arbeitszeit gehört das deutsche Porto in Höhe von 80 Cent für den Standardbrief zu den günstigsten in Europa. Untersucht wurden die Briefpreise in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und im mittlerweile aus der EU ausgetretenen Großbritannien.

Bereits beim Vergleich der rein nominalen Briefpreise in Europa zeigt sich, dass die Deutsche Post mit 80 Cent für den nationalen Standardbrief ein Porto deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 1,16 Euro anbietet und so im unteren Mittelfeld landet. In 19 europäischen Ländern, inklusive der großen Länder Großbritannien, Frankreich und Italien, liegt das Briefporto darüber, sogar teils deutlich. In Italien beispielsweise kostet das Produkt „Posta1“, das wie der deutsche Standardbrief eine Zustellung am nächsten Tag vorsieht, 2,80 Euro. Die „Poste Italiane“ wirbt hier mit einer vereinfachten Sendungsverfolgung, allerdings ist eine Basis-Sendungsverfolgung auch mit der Matrixcode-Briefmarke möglich, die die Deutsche Post im Februar dieses Jahres auf den Markt gebracht hat und die keinen Aufpreis kostet. Das teuerste Porto findet sich nach wie vor mit 3,88 Euro in Dänemark, während der Briefversand in Malta mit 0,30 Euro weiter konkurrenzlos günstig ist. Besonders drastisch hat die estnische Post ihr Porto erhöht, und zwar von 0,65 auf 1,50 Euro, was einer Steigerung von 130 Prozent entspricht.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, sind die nominalen Briefpreise in Europa um 53 Prozent gestiegen. Spitzenreiter in diesem Ranking ist Finnland, das seinen Standardbrief seit 2016 um 179 Prozent verteuert hat. Keine preisliche Veränderung in den zurückliegenden fünf Jahren hat es hingegen in Italien, Kroatien, Zypern und in der Schweiz gegeben. Deutschland hat sein Porto in diesem Zeitraum um lediglich 14 Prozent angehoben, was ihm gemeinsam mit Luxemburg den fünftgünstigsten Platz beschert.

Auch nach der Bereinigung um Unterschiede bei Arbeitskosten und Kaufkraft zeigt sich, dass nur in den vier wesentlich kleineren europäischen Staaten Malta, Zypern, Schweiz und Slowenien das Porto noch günstiger ist als hierzulande. Neben dem Preis für den Standardbrief ist auch der Versand eines Briefs ins europäische Ausland im Vergleich zum letzten Jahr teurer geworden. 16 Länder haben das Porto für den Europabrief angehoben, dadurch ist der Durchschnittspreis auf 1,73 Euro gestiegen. In Deutschland kostet dieses Produkt 1,10 Euro, so dass auch dieses Porto weit unter dem europäischen Durchschnittswert liegt. In nur fünf Ländern ist der Preis für den Europabrief günstiger als hierzulande.

Im europäischen Briefpreisvergleich der Deutschen Post werden die Porti auch immer um die Inflation der letzten zehn Jahre bereinigt. So betrachtet hat sich der Briefversand in den untersuchten Ländern seit 2011 um 79,11 Prozent verteuert. Im Vergleich dazu ist der deutsche Briefpreis im gleichen Zeitraum und unter Berücksichtigung der Teuerungsrate um lediglich 29,4 Prozent gestiegen. Damit liegt das Preisniveau für den Standardbrief in Deutschland auf Platz 21 im unteren Teil des europäischen Rankings. Italien liegt mit einer inflationsbereinigten Preiserhöhung um mehr als 300 Prozent in den letzten zehn Jahren an der Spitze.

Die Briefpreisstudie der Deutschen Post untersucht in der 20. Auflage am Beispiel eines Industriearbeiters auch, wie lange in den einzelnen Ländern gearbeitet werden muss, um das Porto für einen Standardbrief bezahlen zu können. Dies gibt Aufschluss darüber, wie erschwinglich das Porto tatsächlich ist. Demnach ist Deutschland nach der Schweiz und Malta das Land mit den günstigsten Briefpreisen, hier muss ein Arbeiter nur 1,44 Minuten arbeiten, um das Geld für einen Standardbrief zu verdienen. Der europäische Durchschnittswert liegt bei 4,24 Minuten, der schlechteste Wert wird in Estland mit 9,76 Minuten erreicht.

Archivfoto, Sabine