Archive for the ‘Allgemein’ Category

Klare Regeln für Reiserückkehrer

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung 1.07.

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, auch im Urlaub vorsichtig zu sein. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten bestimmte Test- und Absonderungsregeln.

Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheits- minister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein. „Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha.

Reiserückkehrer sollen sich freiwillig testen lassen

Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“

Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:

Testpflicht:

Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.

Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Absonderungspflicht:

Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich zehn Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.

Robert-Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Digitale Einreiseanmeldung

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Archivfoto

Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land lockert aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehens die Regelungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, tritt wie bei der Corona-Verordnung des Landes automatisch wieder eine Verschärfung der Regelungen in Kraft. 

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. „Die Corona-Ausbrüche sind gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Das liegt vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen – und das zeigt nicht zuletzt auch, wie wirksam die Impfstoffe gegen das Coronavirus sind. Dies gilt auch für Infektionen mit der aktuell zunehmenden Delta-Virusvariante. Insoweit beobachten wir auch genau, ob es vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommt, was bislang erfreulicherweise nicht der Fall ist.“

Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Einrichtungen sollten Lockerungen auch umsetzen

Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.

Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung jetzt diesen wohlüberlegten Lockerungsschritt, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen. Bereits in den Wochen zuvor hatte die Landesregierung aufgrund der erfolgreichen Impfkampagne schrittweise die Schutzmaßnahmen insbesondere in Pflegeheimen gelockert. Minister Manne Lucha richtete in diesem Zusammenhang aber auch einen Appell an die Träger der Einrichtungen. „Mich erreichen noch immer Zuschriften von Angehörigen, weil einzelne Pflegeheime die Besuchsregelungen strenger handhaben als von der Verordnung vorgesehen. Ich appelliere daher an Sie: Bitte setzen Sie die Lockerungen auch um. Helfen Sie mit, ein weiteres Stückchen Normalität zurückzuerobern.“

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Schäden an Stuttgarter Bäumen nach Gewittersturm

Posted by Klaus on 30th Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS 30.06.2021

Das Unwetterereignis am Montag, 28. Juni, hat an den Stuttgarter Bäumen in Parks, auf Friedhöfen sowie im Wald teilweise starke Spuren hinterlassen. Diverse Astbrüche und Stammschäden sind zu verzeichnen. Die Aufräumarbeiten werden voraussichtlich bis zum Wochenende dauern.

„Nach solchen Sturmereignissen kann es immer sein, dass Äste bereits abgebrochen sind und nur noch locker in der Krone eines Baumes hängen“, sagt Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts. „Diese Äste können dann auch bei schwachem Wind ohne Vorwarnung herunterfallen und Menschen verletzen.“

Vor allem die Waldwege sind nach einem Unwetter wie dem vom Montag mit Blättern und Ästen übersät, manchmal liegen sogar umgestürzte Bäume quer über den Weg. Besonders Radfahrende müssen hier aufpassen. Auch kann es sein, dass durch die Wassermassen der eine oder andere Weg im Wald beschädigt wurde.

Die erforderlichen Kontroll- und Aufräumarbeiten an städtischen Bäumen werden durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt schnellstmöglich in den kommenden Tagen vorgenommen, Schäden bis zum Wochenende reduziert.

Auf Waldspaziergänge verzichten

Dort, wo eine Gefahr durch herabhängende Starkäste oder zerstörte Baumkronen erkannt wurde, werden Gefahrenbereiche für Passanten und Parkbesucher bis zur Behebung der Schäden gesperrt.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bittet alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, diese Bereiche nicht zu betreten, da eine Gefährdung durch herabfallende Äste oder Umstürze von Bäumen nicht ausgeschlossen werden kann.

Auf nicht notwendige Ausflüge und Spaziergänge vor allem im Wald sollte unmittelbar nach einem solchen Sturmereignis generell verzichtet werden. Der Deutsche Wetterdienst warnt auch in den nächsten Tagen vor lokalen Gewittern mit Starkregen und Sturmböen im Südwesten.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 30.06.

Posted by Klaus on 30th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 30.06.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusam- mengestellt

Änderungen zum 30. Juni 2021

Corona-Verordnung über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltan- schauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (aufgehoben)

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 28th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei war am Wochenende an mehreren Orten stark gefordert: In Mannheim, Heidelberg und Konstanz kam es zu Einsätzen, bei denen es unter anderem zu Flaschenwürfen und Beleidigungen kam. 

„Während ganz Europa über die Delta-Variante diskutiert, ist das Thema wohl bei einigen nicht angekommen. Feiern um jeden Preis und Aggressivität gegenüber denjenigen, die die geltenden Spielregeln durchsetzen – offenbar haben manche nicht begriffen, wie ernst die Lage ist. Mangelnde Vorsicht und Leichtsinn könnten die letzten Erfolge in der Pandemie gefährden. In vielen Städten Baden-Württembergs wurden die neu gewonnenen Freiheiten über die Maße ausgelebt. Bei allem Unmut, den das Einschreiten der Polizei beim einen oder anderen vielleicht hervorruft: Gewalt werden wir keinesfalls tolerieren“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Viele hundert Polizistinnen und Polizisten im Land haben auch am vergangenen Wochenende dafür gesorgt, dass Versammlungen und Zusammenkünfte ungestört stattfinden konnten und teilweise ausgelassene Feiern nicht zu Lasten anderer gingen. Mancherorts wurde die Polizei dabei zum Ziel von Aggressionen und Gewalt.

Neckarwiese in Heidelberg weiter ein Hotspot

So nahmen am Samstagabend rund 800 Menschen die Fußball-Europameisterschaft zum Anlass, um ausgelassen am Mannheimer Wasserturm zu feiern. Begleitet von einem Autokorso mit rund 500 Fahrzeugen schien das Treiben auch nach Mitternacht kein Ende zu nehmen. Stattdessen wurde die Stimmung aggressiver und richtete sich gegen die Polizei. Flaschenwürfe und das Zünden von Pyrotechnik waren die Reaktion auf das Einschreiten der Beamtinnen und Beamten.

Nur wenige Kilometer entfernt musste die Polizei in Heidelberg für Ruhe sorgen. Dort hatten sich bis in die späten Abendstunden rund 1.500 Personen auf der Neckarwiese eingefunden, von denen circa 100 zunehmend aggressiv und alkoholisiert waren. Bei der Räumung durch die Polizei kam es auch hier zu Flaschenwürfen und Beleidigungen.

Aufruf zur Versammlung in Konstanz per Social Media 

Nicht besser erging es den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Konstanz, wo sich, ebenfalls am Samstagabend, nach einem Aufruf in den Sozialen Medien rund 3.000 junge Menschen zu einer Party zusammengefunden hatten. Die Feiernden missachteten jegliche Abstandsregeln und trugen keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Zudem wurde laute Musik abgespielt, was zu zahlreichen Anwohnerbeschwerden führte. Unter Flaschenwürfen und Beleidigungen beendete die Polizei die Party, erteilte Platzverweise und beschlagnahmte neun Musikanlagen.

Daneben zählen zur Wochenendbilanz der Polizei auch 29 begleitete Versammlungen mit rund 3.700 Teilnehmenden. Hiervon hatten sieben Kundgebungen mit insgesamt rund 400 Teilnehmenden einen Bezug zur Corona-Pandemie.

Keine Änderung an bisheriger Linie in den kommenden Wochen

„Wer glaubt, mit massiven Beleidigungen oder dem Werfen von Gegenständen das Kommunikationsangebot der Polizistinnen und Polizisten ausschlagen zu müssen, dem muss klar sein, dass er eine Grenze überschreitet. In den nächsten Tagen und Wochen wird es keine Änderung an der bisherigen Linie geben. Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Kavaliersdelikte und Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte völlig inakzeptabel. Konsequent und schnell werden es diejenigen zu spüren bekommen, die das nicht verstanden haben“, stellte Innenminister Thomas Strobl klar.

Die Polizei bilanzierte zwischen Freitag und Sonntag landesweit insgesamt rund 1.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich rund 470 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und 70 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

Weiter Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen

Posted by Klaus on 26th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 26.06.2021

Sinkende Inzidenzen erlauben eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr. Ab 28. Juni ist das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt von Montag, 28. Juni, an auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.

Sinkende Inzidenzen erlauben Lockerungen

Verkehrsminister Winfried Hermann befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“ Über eine entsprechende Regelung wird derzeit auch in den anderen Bundesländern beraten, nachdem sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf Initiative Baden-Württembergs in der Verkehrsministerkonferenz hierzu ausgetauscht haben.

Maskenpflicht in Fahrzeugen gilt weiter

Dennoch rief Minister Hermann zu umsichtigem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Es ist allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits und Abstand halten und konsequentes Maske tragen andererseits sind wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz. Auch Apps zur Kontaktnachverfolgung sollten genutzt werden.“ Logo, SSB

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 28.06.

Posted by Klaus on 26th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 28. Juni 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Bäder und Saunen

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Corona-Verordnung Sport

Siehe auch>>>>>>>

Insektenschutzpaket des Bundes im Bundesrat verabschiedet

Posted by Klaus on 25th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Der Bundesrat hat das Insektenschutzpaket des Bundes verabschiedet. Ein gesellschaftlicher Konsens, Dialog auf Augenhöhe und Flexibilität im Bundesrecht, die den Besonderheiten in den Ländern Rechnung trägt, sind bei der Umsetzung unab- dingbar.

„Die Klima- und Biodiversitätsfrage kann nur im Rahmen eines ambitionierten rechtlichen Rahmens sowie in einem gesellschaftlichen Konsens von Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern gelöst werden“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Der parlamentarische Prozess zum Insektenschutzpaket war nicht einfach. Letztendlich geht es darum, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Sinne einer umwelt- und tierwohlgerechten Bewirtschaftung zu erreichen und die Artenvielfalt in Deutschland gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken. Die Umsetzung der Ziele des Insektenschutzpakets müssen im Rahmen der in den Ländern bereits angestrengten Dialogprozesse und deren Verein- barungen erfolgen. Klare Länderöffnungsklauseln sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind unabdingbar, um den gesellschaft- lichen, naturräumlichen und agrarstrukturellen Besonderheiten in den Ländern Rechnung zu tragen“, betonte Minister Hauk.

Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen

Baden-Württemberg habe mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im letzten Jahr klare und mit Blick auf den Insektenschutz sehr ambitionierte Ziele umgesetzt. Mit einem gesellschaftlichen Dialog auf Augenhöhe und dem gesetzlich verankerten Kooperationsansatz im Naturschutz- und Landwirtschaftsrecht habe Baden-Württemberg Maßstäbe gesetzt.

„Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige wirtschaftliche Basis für ihre Produktion, dann sind sie auch bereit, weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Wenn dann eine aktive Begleitung der Länderverwaltungen in der Beratung, gezielte Förderprogramme sowie die notwendigen Gestaltungsspielräume in den Ländern vorhanden sind, steht einem erfolgreich praktizierten Insektenschutz in Deutschland nichts entgegen“, erklärte Minister Hauk.

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz

Kernbotschaften des Biodiversitätsstärkungsgesetzes in Baden-Württemberg (das heißt des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur- gesetzes) sind im Hinblick auf den Pflanzenschutz bis zum Jahr 2030

  • den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren,
  • den ökologischen Landbau auf 30 bis 40 Prozent auszubauen und
  • ab 1. Januar 2022 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten zu verbieten.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

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Elektronischer Personalausweis für das Smartphone

Posted by Klaus on 25th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Der elektronische Personalausweis fürs Handy kommt – einfach, nutzerfreundlich, unkompliziert, unbürokratisch und praktisch. Heute stimmte der Bundesrat dafür.

„Für die allermeisten Deutschen ist ihr Smartphone ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag: Telefonbuch, Kalender, Fotoapparat, Soziale Medien, Nachrichtenquelle. Durchschnittlich 80 Apps befinden sich hierzulande auf jedem Smartphone. Jetzt kann eine einundachtzigste App dazukommen. Eine App, mit der sich jede Bürgerin, jeder Bürger ihren oder seinen Identitätsnachweis aufs Handy laden kann. Einen digitalen Personalausweis, mit dem man sich online einfach ausweisen kann – beim Onlineshopping oder auf dem virtuellen Bürgeramt,“ sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung im Bundesrat.

Identitätsnachweis allein mit dem Handy

Das „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ hat das Ziel, die sichere Identifizierung einer Person mittels des elektronischen Identitätsnachweises nutzerfreundlich weiterzuentwickeln. Dazu wird der elektronische Identitätsnachweis allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht. Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Mai 2021 verabschiedet. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats haben sich die Länder einstimmig für das Gesetz ausgesprochen. Damit kann es nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden.

Sicherheit des Identifizierungsmittels ist wichtig

„Der Bundesrat hat heute einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die Nutzerfreundlichkeit ist dabei entscheidend. Und hier kommen wir ein gutes Stück voran, wenn wir für den elektronischen Identitätsnachweis ein mobiles Endgerät nutzen können. Wichtig ist dabei freilich, dass wir für die Sicherheit des zusätzlichen Identifizierungsmittels sorgen. Jede und jeder muss darauf vertrauen können, dass seine Identität sicher geschützt wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür enthält der Gesetzentwurf schon. Mit der Einführung des digitalen Personalausweises für Smartphones gehen wir einen weiteren Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung – auch in der öffentlichen Verwaltung. Der Bürger geht künftig nicht mehr aufs Amt, sondern das Amt kommt zum Bürger“, erklärte Digitalisierungs- und Innenminister Thomas Strobl in der heutigen Sitzung des Bundesrates für das Land Baden-Württemberg in einem Debattenbeitrag.

Neue digitale Seminarreihe im Projekt „Blühende Naturparke“

Posted by Klaus on 25th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Projekt „Blühende Naturparke“ vermittelt Wissen zur Anlage und Pflege von Insektenlebensräumen. Die neue digitale Seminarreihe startet am 1. Juli. Die Naturparke im Land sind innovative Taktgeber, wenn es darum geht, Mensch und Natur zusammenzubringen.

„Seit dem Start des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Jahr 2018 engagieren sich unsere sieben Naturparke im Land auch im Projekt ‚Blühende Naturparke‘ erfolgreich für die Artenvielfalt: Mehr als 300 Projektteilnehmer haben in den vergangenen drei Jahren auf insgesamt 900 Flächen heimische Wildblumenwiesen geschaffen. Das ist ein sehr schöner Erfolg, der sich sehen lassen kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Unabhängig von der Größe könne jede Wildblumenwiese einen wichtigen Trittstein für Insekten darstellen. Insgesamt seien durch das Projekt bislang knapp 780.000 Quadratmeter blühender Flächen zusammengekommen. Insekten, Vögel und andere Kleinlebewesen würden direkt oder indirekt von diesen Flächen profitieren.

Naturparke unterstützen vor Ort

„Auch die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich für die Stärkung der biologischen Vielfalt zu engagieren. Die Naturpark-Geschäftsstellen beraten innerhalb ihrer jeweiligen Gebietskulissen kostenfrei zu den Themen Flächenvorbereitung, Aussaat und Pflege. Jeder kann seinen eigenen kleinen Beitrag zugunsten der Artenvielfalt leisten“, betonte Minister Hauk.

Je nach Zustand einer Fläche kann durch reine Pflegeumstellung oder eine Einsaat gebietsheimischer, mehrjähriger Wildblumen Insektenlebensraum geschaffen werden. Wichtig ist die fachgerechte Umsetzung: Sowohl die Flächenvorbereitung als auch die Pflege sind für das langfristige Bestehen einer artenreichen Wiese entscheidend. Ebenso wichtig ist es, Kenntnisse über die Lebensweisen und Bedürfnisse der Insekten bei Jung und Alt zu stärken.

Liegen die Flächen im Gebiet der Naturparke, wird auch die dazugehörige umweltpädagogische Arbeit durch die Naturparke unterstützt – so können etwa Kindergärten zur Einsaat eingeladen werden. Ab dem 1. Juli 2021 bieten die Naturparke eine kostenfreie virtuelle Seminarreihe für pädagogisch Tätige, Lehrkräfte und Interessierte an. In vier Modulen werden spannende Einblicke in das Thema Biodiversität ermöglicht. Viele Anwendungsbeispiele, praktische Ideen, passende Spiele und Geschichten werden vorgestellt, damit die Inhalte auch im Arbeitsalltag an Kinder zu vermitteln sind.

Pflege und Erhaltung der einmaligen Kulturlandschaften

„Einmal mehr zeigt sich, dass unsere sieben Naturparke im Land innovative Taktgeber sind, wenn es darum geht, Mensch und Natur zusammenzubringen. Unsere Naturparke stehen für eine nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums und die Pflege und Erhaltung unserer einmaligen Kulturlandschaften“, sagte Minister Hauk.

Anmeldungen für die Seminarreihe sind an info@bluehende-naturparke.de zu richten.

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg besteht seit 2018 und ist bundesweit einmalig. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Blühende Naturparke

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Foto, Sabine