Archive for the ‘Allgemein’ Category

Polizei überwacht Aufenthaltsverbot an Hotspots

Posted by Klaus on 24th Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Polizeimeldung 24.06.2021

Die Stuttgarter Polizei wird das von der Stadt Stuttgart verfügte Aufenthaltsverbot ab Samstag (26.06.2021), 24.00 Uhr, für die Bereiche Feuersee und Marienplatz im Rahmen der bisherigen Kommunikations- und Präsenzstrategie überwachen. Dabei werden die Beamtinnen und Beamten der Sicherheitskonzeption Stuttgart neben dem Feuersee und dem Marienplatz aber auch an den weiteren Hotspots in der Innenstadt rund um den Schlossplatz oder am Killesberg und am Max Eyth See für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung präsent sein.

Die Kommunikationsteams der Polizei berichten aus den vergangenen Wochenenden über viele gute Gespräche mit den jungen Menschen in der Stadt. Je weiter die Zeit in den Nächten fortschreitet und sich die Mischung des Publikums verändert, desto mehr nehmen die Einsatzkräfte aber aggressives, provozierendes und auch unkooperatives Verhalten von Teilen der jungen Stadtbesucher – häufig auch alkoholenthemmt – gegen die Ordnungskräfte wahr. Die Polizei wird deshalb ihre Einsatzmaßnahmen und ihre sichtbare Präsenz im Raum, einhergehend mit den Aufenthaltsverboten gegen auffallende, uneinsichtige und provozierende Personengruppen nun weiter verstärken.

Dabei wird die Stuttgarter Polizei bei Straftaten und bei Gewalt gegen Personen und Sachen entschieden einschreiten. Dies gilt auch für ACAB-Rufe in Sprechchören (ACAB: All cops are bastards), die zurückliegend gegen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten angestimmt wurden.

Pressemeldung der LHS

Archivfoto, LHS

Der Fußweg darf kein Hindernisparcours sein

Pressemeldung

 

16 Personen sind mit einem Porträtfoto unter der Überschrift Fußverkehrs-Checks 2021 abgebildet und halten jeweils eine Urkunde in die Kamera

Um Defiziten im Fußwegenetz auf die Spur zu kommen, unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Kommunen mit den Fußverkehrs-Checks. Sie stehen unter dem Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“.

Zugeparkte Gehwege, Radfahrerinnen und Radfahrer auf Bürgersteigen oder fehlende Zebrastreifen: Zahlreiche Hindernisse machen Fußgängerinnen und Fußgängern im Alltag das Leben schwer. Bei den Fußverkehrs-Checks des Landes werden verstärkt die allgegenwärtigen Nutzungskonflikte um den begrenzten öffentlichen Raum aus der Perspektive des Fußverkehrs in den Blick genommen. Das Ministerium für Verkehr stellt die diesjährigen Checks daher unter das Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“.

Gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Expertinnen und Experten analysieren Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fußverkehrs-Checks die Situation des Fußverkehrs vor Ort in ihrer Kommune. Dabei gibt es Workshops und Begehungen. Mit der Unterstützung eines Fachbüros werden konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer zu gestalten.

Fußverkehrs-Checks 2021 mit 15 Kommunen

Das Verkehrsministerium hatte die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg im März dazu eingeladen, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2021 zu bewerben. Im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung hat Verkehrsminister Winfried Hermann nun die diesjährigen Teilnehmer-Kommunen bekannt gegeben. 15 Kommunen, fünf mehr als im Vorjahr, wurden mit Unterstützung einer Fachjury aus den Bewerbungen ausgewählt.

  • Bad Friedrichshall
  • Bietigheim
  • Dielheim
  • Fellbach
  • Jungingen
  • Mühlacker
  • Neckarbischofsheim
  • Schwäbisch Gmünd
  • Sigmaringen
  • Simonswald
  • Singen
  • Stuttgart
  • Überlingen
  • Waiblingen
  • Walldorf

Zur Eröffnung der siebten Runde der Fußverkehrs-Checks betonte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Der neue grün-schwarze Koalitionsvertrag gibt uns den Auftrag, den Fußverkehr zu stärken. Unser Ziel sind fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden im ganzen Land. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind durchgängige, attraktive und sichere Fußverkehrsnetze. Wir helfen den Städten und Gemeinden dabei, diese umzusetzen.“

Fußverkehr in Baden-Württemberg stärken

Für die ausgewählten Kommunen trägt das Land die Kosten für die Fußverkehrs-Checks. Ziel der Checks ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken. In vielen Kommunen ist ein Fußverkehrs-Check der Einstieg in eine systematische Fußverkehrsförderung.

Dass der Fußverkehr als eigene Verkehrsart auch eine eigene, attraktive und sichere Infrastruktur und eine eigene Förderung braucht, hat man im baden-württembergischen Verkehrsministerium früher als anderswo erkannt: Bereits seit 2015 fördert das Land systematisch den Fußverkehr. Genauso lang gibt es in Baden-Württemberg auch die Fußverkehrs-Checks. Mehr als 60 Kommunen haben seither an der Maßnahme teilgenommen. 219 Städte und Gemeinden und damit mehr als 20 Prozent aller baden-württembergischen Kommunen haben sich in dieser Zeit mindestens einmal um eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks beworben und damit ihr Interesse signalisiert.

Die Nachfrage nach den Fußverkehrs-Checks ist ungebrochen. Auch in diesem Jahr haben wieder 59 Kommunen eine Bewerbung eingereicht.

Ministerium für Verkehr: Fußverkehrs-Checks für Baden-Württemberg

Siehe auch>>>>>>>

Weitere Fotos aus Stgt Wangen>>>>>

Adressqualität deutscher Unternehmen hat sich leicht gebessert

Posted by Klaus on 23rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Jede siebte Adresse in den Kundendatenbanken deutscher Unternehmen ist falsch.

  • 14,7 Prozent fehlerhafte Kundendaten: Anteil ist im Vergleich zu 2018 um 1,7 Prozentpunkte gesunken
  • Adress-Studie 2021 der Deutschen Post Direkt vergleicht die Adressqualität von 200 Unternehmen in zehn Branchen
  • Versicherungen haben die beste Adress- qualität, Touristik ist das Schlusslicht

Bonn – Kundendaten und insbesondere Adressen sind der Treibstoff im Marketing. Aber immer noch ist jede siebte Adresse in den Kundendatenbanken deutscher Unternehmen falsch. So lautet das Resümee der aktuellen Adress-Studie 2021 der Deutschen Post Direkt. Ein Lichtblick bei den Ergebnissen: Die Datenqualität hat sich im Laufe der vergangenen drei Jahre wieder leicht gebessert. Der Anteil fehlerhafter Kundendaten sank von 16,4 auf 14,7 Prozent, wie die Untersuchung zeigt. Die auf Adress- und Datenmanagement spezialisierte Tochtergesellschaft der Deutschen Post hat für die Studie eine Stichprobe der in 2020 durchgeführten Adressbereinigungs-Projekte untersucht. Dafür wurden Ergebnisstatistiken von 200 Unternehmen in zehn Branchen anonymisiert und ausgewertet.

Gepflegte Kundendaten sind unverzichtbar für das Dialogmarketing

Das Ziel der Studie besteht darin, zu untersuchen, warum Post nicht an Kunden zugestellt werden kann. Die Hauptursache mit einem Anteil von 8 Prozent liegt darin, dass eine Person ohne Bekanntgabe ihrer neuen Anschrift umgezogen oder die Person verstorben ist. 2,8 Prozent der Adressen sind zwar bei den Unternehmen nicht aktuell und wären eigentlich unzustellbar. Aber zu diesen Adressen liegen bei Deutsche Post Direkt Nachsendeaufträge oder andere Umzugs-Informationen vor. Das heißt, durch eine Adressbereinigung kann diese Ursache für Unzustellbarkeit beseitigt werden. Das gilt auch für Rechtschreibfehler. Die führen zwar nicht direkt dazu, dass ein Brief nicht zugestellt werden kann. Aber sie werfen ein schlechtes Licht auf den Absender und haben einen negativen Einfluss auf das Image. Bei durchschnittlich 6,5 Prozent der Adressen mussten Schreibfehler korrigiert werden: besonders viele in den Bereichen Touristik (10,7 Prozent) und im Einzelhandel (10,1 Prozent), besonders wenige bei Versicherungen (3,0 Prozent) und Verlagen (4,3 Prozent).

„Angesichts von knapp 15 Prozent falschen und veralteten Daten gibt es noch viel zu tun. Denn gepflegte Kundenadressen sind auch für das Dialogmarketing unverzichtbar und Voraussetzung dafür, dass Geschäftspost und Pakete zugestellt werden können“, sagt Petra Weber, Geschäftsführerin der Deutschen Post Direkt. „Die Studienergebnisse ermöglichen es Unternehmen, den Zustand der eigenen Kundendatenbank ins Verhältnis zu ihrer Branche wie auch zur Gesamtwirtschaft zu setzen. Dazu können sie den kostenfreien Adress-Check der Deutschen Post Direkt nutzen und gratis die Adressqualität testen lassen.“

Verlage und der öffentliche Sektor haben die Adressqualität deutlich verbessert

Die Studie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den zehn untersuchten Branchen. So haben Versicherungen als Gewinner des Adressqualitäts-Vergleichs annähernd 89 Prozent aktuelle und richtige Interessenten- und Kundendaten, nur 11,4 Prozent waren unzustellbar. Sie lösen auf Platz 1 die Banken ab. Deren Adressqualität hat sich im Vergleich zu 2018, als die Deutsche Post Direkt ihre letzte Adress-Studie durchführte, verschlechtert: von 7 Prozent unzustellbarer Adressen auf 13 Prozent – Platz 5. Deutlich verbessert haben sich dagegen Verlage und Versandhandel: 2018 zeigten sich hier noch eklatante Probleme bei der Adressqualität. 2021 stehen sie mit 12 Prozent (Verlage) bzw. 12,3 Prozent (Versandhandel) auf den Plätzen zwei und drei. Auch im öffentlichen Sektor hat sich die Adressqualität verbessert: Lag 2018 der Anteil unzustellbarer Adressen noch bei 26,7 Prozent, liegt er 2021 bei 14,9 Prozent. Bei Unternehmen des Touristik-Sektors dagegen sind 21 Prozent der Adressen nicht zustellbar. Sie landen wie 2018 am Schluss des Branchenvergleichs.

Ein Blick in die Statistik zeigt, dass Adressen permanenten Änderungen unterliegen. 2020 änderten sich in Deutschland 100 Ortsnamen und rund 9.000 Straßen wurden neu angelegt, aufgeteilt oder umbenannt. Zudem veralteten Adressen durch etwa 14 Millionen Umzüge, 990.000 Todesfälle sowie 370.000 Hochzeiten und 150.000 Scheidungen und die damit verbundenen Namensänderungen.

Die Studie kann unter postdirekt.de/studien heruntergeladen werden.

Archivfoto

Flagge zeigen

Posted by Klaus on 23rd Juni 2021 in Allgemein

Deutschland gegen Ungarn bei der EM 2021
Institutionen und Firmen setzen bei Twitter auf Regenbogen-Optik

Tag des öffentlichen Dienstes

Posted by Klaus on 22nd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Am 23. Juni 2021 ist der 18. internationale Tag des öffentlichen Dienstes. In Baden-Württemberg leisten rund 600.000 Menschen im öffentlichen Dienst einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit. Leider wird ein Dank für diese wertvolle Arbeit immer seltener und die Übergriffe nehmen zu.

An diesem Mittwoch, 23. Juni 2021, ist der Internationale Tag des öffentlichen Dienstes. Dazu erklärt der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Mein Dank gilt – nicht nur, aber besonders – heute den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: für ihr Engagement und ihren Einsatz für unser aller Wohl. Sie verdienen höchsten Respekt. Umso mehr ärgert es mich, wenn den Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht nur die Anerkennung für ihr Engagement versagt wird, sondern sie sich zunehmend Anfeindungen und sogar Gewalt ausgesetzt sehen. Insbesondere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind inzwischen häufig mit Gewalt konfrontiert, ihre Autorität wird in Frage gestellt. Flaschenwürfe gegen Einsatzkräfte und eine mangelnde Zivilcourage unbeteiligter Zeugen sind leider keine Seltenheit mehr. In jeder Uniform steckt eine Tochter, ein Sohn, eine Mutter oder ein Vater, die unsere Gesellschaft mit ihrer Arbeit ein Stück sicherer machen möchten.“

Öffentlicher Dienst umfasst breites Arbeitsspektrum

Am 23. Juni 2021 jährt sich bereits zum 18. Mal der internationale Tag des öffentlichen Dienstes (United Nations Public Service Day). Dieser wurde im Jahr 2003 von denVereinten Nationen unter anderem zur Honorierung der Arbeit der Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, ins Leben gerufen. In Baden-Württemberg steht er für die Arbeit von rund 600.000 Menschen, die in ganz unterschiedlichen Bereichen im öffentlichen Dienst des Landes tätig sind. Sie sorgen rund um die Uhr für Sicherheit, helfen in Notfällen, betreuen Kinder, pflegen Kranke, erhalten und verbessern die Infrastruktur und schaffen die Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze und Wohlstand. Sie setzen sich jeden Tag dafür ein, dass unser Alltag funktioniert. Dabei wird ihnen insbesondere, aber nicht nur, in Zeiten der Pandemie viel abverlangt.

Übergriffe keine Seltenheit

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vergangene Jahr 2020 einen neuen Höchstwert an Straftaten aus, bei denen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalthandlungen wurden. Ebenso bewegen sich die Straftaten gegen Rettungskräfte und die Feuerwehr auf einem anhaltend besorgniserregenden Niveau. Aber auch andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, wie Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern, Bürgerämtern, Führerscheinstellen oder kommunale Mandatsträger sehen sich immer häufiger Beleidigungen oder Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen ausgesetzt.

„Gewalt, gleich welcher Form, gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist nicht hinnehmbar. Ein Angriff auf sie ist auch ein Angriff auf uns, auf unsere demokratischen Werte, auf das Fundament unserer Gemeinschaft. Wir werden dem entschlossen entgegentreten und den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Seite stehen. Zur Unterstützung von Beamtinnen und Beamten, die Opfer von Gewalthandlungen wurden, hat Baden-Württemberg beispielsweise eine Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen geschaffen, durch die in dieser Konstellation im Bund-Länder-Vergleich mit am umfassendsten der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Betroffenen Geltung verschafft wird“, betonte Minister Thomas Strobl.

Zentralstelle für Kommunale Kriminalität

Daneben ist das Land aber auch vorbeugend tätig. So bildet Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen der Arbeitsschwerpunkte der im vergangenen Jahr gegründeten GemeinsamenZentralstelle für Kommunale Kriminalprävention, dessen Geschäftsstelle im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen angesiedelt ist. Ressortübergreifend und gemeinsam mit anderen Akteuren, wie den Kommunalen Landesverbänden oder gewerkschaftlichen Dachverbänden, sollen hier unter anderem der Überblick über die Problemlage geschärft und neue Konzepte und Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst entwickelt werden.

Berg – Cabriodach aufgeschnitten und Sonnenbrille gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 21st Juni 2021 in Allgemein

Polizeibericht

Bislang unbekannte Täter haben am Freitag (18.06.2021) das Cabriodach eines Autos am Schwanenplatz aufgeschnitten und eine Sonnenbrille sowie Bargeld gestohlen. Die Autobesitzerin parkte ihren Smart in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr am Schwanenplatz. In dieser Zeit schnitten die Täter eine Öffnung in das Cabrioverdeck und stahlen eine hochwertige Sonnenbrille vom Beifahrersitz sowie eine Geldbörse mit Bargeld aus dem Handschuhfach. Der Schaden wird auf mehrere Hundert Euro geschätzt.

Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 6 Martin-Luther-Straße unter der Rufnummer +4971189903600 zu melden.

Archivfoto

Fortschritte beim Freizeitkonzept zum Stuttgarter Wald

Posted by Klaus on 21st Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Im Planungsprozess zum Freizeitkonzept Stuttgarter Wald haben die verschiedenen Akteure erste Ergebnisse erarbeitet. Darüber informieren die Beteiligten an Infoständen vor Ort ab 14:30 Uhr am 26. Juni und 3. Juli.

Arbeitsgruppen und Interessenvertreter aus rund 20 Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, sowie Institutionen und Verwaltung haben erste Ergebnisse zum Freizeitkonzept Stuttgarter Wald erarbeitet. Darüber haben Arbeitsgruppen aus dem Prozess am Samstag, 19. Juni, Wald- besucher und Interessierte an einem Infostand im Wald am Oberen Kirchhaldenweg informiert.

(Foto Thomas Hörner/Landeshauptstadt Stuttgart)

Mit dem Freizeitkonzept für den Stuttgarter Wald analysiert die Stadt Stuttgart seit Dezember vergangenen Jahres, wie Freizeit, Naturschutz und nachhaltige Forstwirtschaft im Stuttgarter Wald nebeneinander möglich sind. Dafür haben sich verschiedene Akteure für die Erarbeitung der Freizeitkonzeption zusammengeschlossen. An den kommenden beiden Wochenenden informieren die Beteiligten jeweils von 14:30 bis 17:30 Uhr an weiteren Infoständen vor Ort; so am Samstag, 26. Juni, am Bärenschlössle und am Samstag, 3. Juli, bei den Sieben Linden, östlich von Uhlbach. Witterungsbedingt können die Veranstaltungen auch kurzfristig auf den Sonntag verschoben werden.

Erste Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden mit Fahrradfahrern und Fußgängern intensiv diskutiert: So wurden acht Gebiete bzw. Zonen in den Wäldern Stuttgarts definiert, die aus unterschiedlichen Naturschutzgründen zukünftig nicht weiter befahren oder begangen werden sollen. „Die einzelnen Maßnahmen werden gerade von den beteiligten Akteuren gemeinsam umgesetzt“, sagt Dr. Matthias Holzmann, zuständiger Projektleiter am Garten-, Friedhofs-und Forstamt und ergänzt: „Natürlich werden wir bei jeder Maßnahme auch erklären, warum es gerade hier wichtig ist, diesen Weg oder diese Zone nicht mehr zu befahren oder zu betreten. Es muss sich aber niemand Sorgen machen, dass es sich hier um großflächige Absperrungen handelt. Wir werden nur an den Orten, die aus Naturschutzgründen besonders schützenswert sind und bei denen es gleichzeitig besonders viel Erholungsverkehr gibt einschreiten. Grundsätzlich bleibt der Wald natürlich weiterhin für alle offen.“

Perspektiven für Mountainbiker

Auch für die Gruppe der Mountainbiker sind Perspektiven und konkrete Angebote greifbar. Das haben alle Akteure des Freizeitkonzepts im so genannten „Forum“ am 16. Juni vereinbart. Alle Akteure waren sich hier einig, dass eine Verbesserung im Wald nur durch eine Besucherlenkung möglich ist. Dazu plant die Stadt die Etablierung eines legalen MTB-Angebots im Stuttgarter Wald. „Das bedeutet, wir schaffen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen ein attraktives Trail-Angebot für Mountainbiker*innen, dass den Anforderungen an zeitgemäße Mountainbike-Trails entspricht. Das Trail-Angebot soll eine echte Alternative zu illegalen Mountainbike-Trails darstellen und illegale Trails verhindern und ersetzen.“, so Volker Schirner, Leiter des Garten-,Friedhofs- und Forstamtes. (Foto, Klaus Rurländer)

Im ersten Schritt werden dafür bestehende Wege für die Befahrung mit dem Mountainbike von der unteren Forstbehörde freigegeben. Dabei handelt es sich um Wege über zwei Meter Breite, die von geübten Mountainbikerinnen befahren werden können, die aber bisher nicht für eine Befahrung mit dem Fahrrad offiziell freigegeben waren. Nach einer intensiven Prüfung konnten zwei solcher Wege mit einer Gesamtlänge von rund 2,5 km im Stuttgarter Osten ausgemacht werden. „Leider gibt es in Stuttgart nur wenige solcher Wege, die einerseits von den Mountainbikern angenommen werden und gleichzeitig ohne Genehmigungsverfahren für die Befahrung mit einem geeigneten Fahrrad freigegeben werden können. Wir haben hier das Maximum herausgeholt, was die Gesetzeslage hergibt“, so Dr. Claudia Kenntner, Leiterin der Dienststelle Stadtwald am Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Prüfverfahren für legale Trails angestrengt

Für die Mountainbiker noch interessanter dürfte aber eine weitere Perspektive sein: Die zuständigen Behörden starten erstmals ein offizielles Prüfverfahren zu Legalisierung von Mountainbike?Trails im Stuttgarter Wald. Auch das ist ein Ergebnis des Votums aus dem Forum und dem bisher erfolgten Planungs- und Beteiligungsprozess. Die zu prüfenden Strecken wurden in einer Arbeitsgruppe in Kooperation zwischen Mountainbikevertretern, Naturschutzvertretern und der Verwaltung vereinbart.

Die für ein Genehmigungsverfahren notwendigen artenschutzrechtlichen Gutachten werden noch im Juni beauftragt. „Für das notwendige naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren müssen in einem ersten Schritt zur Beurteilung der Betroffenheiten eine ganze Reihe an Artengruppen abgeprüft werden, die in der Nähe der Trails vorkommen können. Das braucht seine Zeit, denn Vögel brüten nun mal nicht im Sommer, sondern im zeitigen Frühjahr.“, so Renate Kübler, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde in Stuttgart. Mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Gutachtens wird nächstes Jahr im Juni gerechnet. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens startet die untere Naturschutzbehörde dann mit dem eigentlichen Genehmigungsverfahren.

Ein Freizeitkonzept für den Stuttgarter Wald

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen 21.06.

Posted by Klaus on 19th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 21. Juni 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Schule

Stadt Stuttgart kann wegen stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35 weiter lockern

Posted by Klaus on 19th Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Info

Weitere Lockerungen für das öffentliche Leben in Stuttgart sind ab Samstag, 19. Juni, möglich, da die 7-Tages-Inzidenz in Stuttgart weiterhin stabil unter 35 liegt.

Es gilt unter anderem:

Keine Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u.a. die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.
Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.
Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben (z.B. Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen) können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.
Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos und Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich.

WICHTIG: Bitte beachten Sie auch weiterhin die Maskenpflicht und halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein!

Alle Informationen: https://www.stuttgart.de/…/stadt-stuttgart-kann-wegen…

Archivfoto

Der Startschuss für die präventive Videoüber- wachung fällt – Kameras gehen in Betrieb

Posted by Klaus on 18th Juni 2021 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

Pressemeldung 18.06.2021

Nach der sogenannten Krawallnacht am Samstag/Sonntag, 20./21. Juni 2020 vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde unter anderem auch die Prüfung der Einrichtung einer Videoüberwachung mit aufgenommen.

Nach intensiver Planung und Vorbereitung werden am Samstagabend (19.06.2021) in einem ersten Schritt an drei Standorten rund um das Neue Schloss die Kameras für eine offene, polizeirechtliche Videoüberwachung in Betrieb genommen. Die Kameras erfassen Teilbereiche des Oberen Schlossgartens und des Schlossplatzes. Hinweisschilder informieren Passantinnen und Passanten in den relevanten Bereichen über den Einsatz der Videoüberwachung.

Der Einsatz der Videokameras beschränkt sich auf die Zeiten, in denen zurückliegend eine Häufung von Straftaten festzustellen war. Die Videoüberwachung ist nur in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr in Betrieb. Bei Versammlungen im Videoüberwachungsbereich bleibt die Anlage grundsätzlich deaktiviert. Besonders schutzwürdige Bereiche, wie beispielsweise private und gewerbliche Flächen, werden von der Überwachung ausgenommen. Die Maßnahme verfolgt in erster Linie präventive Ziele. Straftaten sollen gar nicht erst begangen oder bereits bei der Entstehung entdeckt werden, so dass von polizeilicher Seite ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden kann. Das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger soll hierdurch an lokalen Brennpunktbereichen erhöht werden.

Die aktuelle Videoüberwachungsanlage stellt einen ersten Ansatz dar, um dort ab sofort noch besser auf Störungen und problematische Entwicklungen in der Stuttgarter Innenstadt reagieren zu können. In Zukunft soll gegebenenfalls eine städtische Videoüberwachung im Innenstadtbereich realisiert werden, welche sich allerdings noch in der Planungsphase befindet. Die technische Machbarkeitsstudie zur Videoüber- wachung die aus dem 10-Punkte-Plan resultiert, sieht eine mehrstufige Erweiterung der Videoüberwachung für den Oberen Schlossgarten, den Schlossplatz, den Kleinen Schlossplatz sowie die Klett-Passage vor. Für alle genannten Bereiche ist die rechtliche Prüfung für die Voraussetzungen einer Videoüberwachung bereits erfolgt.

Fotos. Polizei BW, Archiv