Archive for the ‘Allgemein’ Category

Polizei für anstehende Europameisterschaft bestens vorbereitet

Posted by Klaus on 11th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei in Baden-Württemberg ist bestens vorbereitet für die anstehende Fußball-Europameisterschaft. Trotz guter Public-Viewing Alternativen ist der deutliche Appell an alle Fußballfans: Mit Abstand feiert es sich sicherer!

„Mit der Fußball-Europameisterschaft findet endlich wieder ein großes internationales Sportfest statt. Damit hält auch gefühlt ein Stück Normalität Einzug in unser Leben. Mit den sinkenden Infektionszahlen kann an vielen Spielorten zumindest eine reduzierte Anzahl an Zuschauern wieder live in den Stadien dabei sein. Auf diese Fußballstimmung freuen wir uns – und die nehmen auch die Fans hinter den Bildschirmen gerne mit. Und trotzdem: Die Pandemie ist noch immer nicht überstanden und die bestehenden Corona-Verordnungen haben weiterhin Gültigkeit: Deshalb können zum Beispiel keine unbegrenzten Public-Viewing-Veranstaltungen, wie wir sie aus früheren Zeiten gewohnt sind, stattfinden. Wir müssen trotz aller berechtigen Freude über den Rückgang der Infektionszahlen noch immer vorsichtig sein – sonst setzen wir unsere mühsam erzielten Erfolge aufs Spiel“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft.

Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 wird die Endrunde der UEFA EURO 2020 in zwölf verschiedenen Ländern Europas ausgetragen. Der Spielort München ist der einzige vorgesehene Austragungsort in Deutschland. Dort sollen alle drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft sowie ein Viertelfinale ausgetragen werden. Die Fußball-Europameisterschaft sollte bereits vor einem Jahr stattfinden und ein Fußballfest mit Fanreisen quer durch Europa werden, doch die Corona-Pandemie machte dies unmöglich.

Sicherheit hat Vorrang

Die Polizei in Baden-Württemberg ist bestens vorbereitet und geht davon aus, dass mit den mittlerweile bei Veranstaltungen dieser Art fast schon traditionellen Autokorsos und Jubelfeiern spielanlassbezogen zu rechnen ist. Die Einhaltung der bewährten Sicherheitsstandards wird von der Polizei in enger Kooperation mit den örtlichen Sicherheitspartnern und Kommunen durchgeführt. Dies schließt die Überwachung der Regelungen der Corona-Verordnung und die daraus resultierenden Kontrollmaßnahmen, insbesondere im öffentlichen Raum, mit ein.

„Wir werden schon nach dem Auftaktspiel Türkei gegen Italien sehen, wo die Reise hingeht und wie eng die Polizei entsprechende Veranstaltungen begleiten muss. Dieses Spiel wird der erste Gradmesser sein. Wir fahren hier einen ganz klaren Kurs: Bei allem Verständnis für die Begeisterung und Freude der Fans, aber gewaltsame Auseinandersetzungen, Angriffe oder gar Ausschreitungen sowie Sachbeschädigungen werden nicht geduldet. Die Polizei wird hier konsequent und niederschwellig gegen Gewalttäter und Randalierer vorgehen. Auch dürfen wir jetzt nicht die bisherigen Erfolge der Pandemiebekämpfung leichtsinnig aufs Spiel setzen“, stellte Innenminister Thomas Strobl klar.

Gute Alternative zum Public-Viewing

Das klassische Public-Viewing kann aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Öffentliche TV-Übertragungen, etwa in einem Biergarten, werden analog zu Kulturveranstaltungen behandelt, sind also unter den jeweiligen Auflagen der Corona-Verordnung möglich. So dürfen etwa Gastronomen Fußballübertragungen zeigen. Zu beachten sind dabei die für die Gastronomie geltenden Regelungen, also etwa die Begrenzung der Gäste-Zahl oder die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Je nach Inzidenz gelten auch hier die 3G: genesen, getestet oder geimpft.

Einhaltung der Regeln gilt für alle

„Neben der Fußball-Europameisterschaft liegt auch weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit auf den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Die Polizei Baden-Württemberg beteiligt sich durch ihre Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der jeweils gültigen Corona-Verordnung in einem hohen Maß an der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 6. Juni 2021 wurden von der Polizei Baden-Württemberg insgesamt mehr als 308.000 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen festgestellt, davon rund 166.000 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. Knapp 50.000 Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Am vergangenen Wochenende (4. bis 6. Juni 2021) hat die Polizei alleine rund 3.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, davon knapp 1.300 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. Rund 400 der Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, führte Innenminister Thomas Strobl aus.

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Foto, Archiv

Mehr als 44 Millionen Euro für die Feuerwehren im Land

Posted by Klaus on 10th Juni 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Das Land fördert die Feuerwehren im Jahr 2021 mit mehr als 44 Millionen Euro. Investiert wird in Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Einsatzgeräte und Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in den Gemeinden.

„Wir fördern in diesem Jahr die Feuerwehren in unseren Städten und Gemeinden mit mehr als 44 Millionen Euro! Das ist gut angelegtes Geld in die Sicherheit unseres Landes“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Investition in die Sicherheit des Landes

Im aktuellen Jahr unterstützt das Land Investitionen der Feuerwehren in Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser im Umfang von rund 32,6 Millionen Euro. Damit können alle gestellten Anträge berücksichtigt werden. Hinzu kommen nochmals 11,6 Millionen Euro als pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in den Gemeinden sowie für die Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren.

„Wir werden auch weiterhin die Mittel der Feuerschutzsteuer vollumfänglich für das Feuerwehrwesen verwenden: neben der Förderung der Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser in den Städten und Gemeinden etwa für den Betrieb und den Ausbau der Landesfeuerwehrschule, für Leistungen an Feuerwehrangehörige, die im Dienst schwer verunfallt sind, für Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband und auch für die Brandschutzforschung,“ führte Minister Thomas Strobl weiter aus. Die Feuerschutzsteuer wird auf der Grundlage des Feuerschutz- steuergesetzes als Versicherungsentgelt aus Feuerversicherungen erhoben; Steuerschuldner sind die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Im Jahr 2021 entfallen auf Baden-Württemberg voraussichtlich 69 Millionen Euro.

Zentrale Rolle im Bevölkerungsschutz

„Die Feuerwehren haben nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie eine zentrale Rolle im Bevölkerungsschutz übernehmen. Allen Feuerwehrangehörigen gebührt Dank und Anerkennung für die hervorragende Arbeit in unserem Land“ betonte Innenminister Thomas Strobl.

Innenministerium: Feuerwehr

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Freizeitparks können ab 8. Juni landesweit öffnen

Posted by Klaus on 8th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Angesichts sinkender Inzidenzen und aufgrund des erfolgreich durchgeführten Modellprojekts im Europa-Park können ab 8. Juni 2021 wieder alle Freizeitparks in Baden-Württemberg öffnen. Zugangsvoraussetzungen sind die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.

Ab Dienstag, dem 8. Juni 2021, können vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen und aufgrund des erfolgreich durchgeführten Modellprojekts im Europa-Park in Baden-Württemberg wieder alle Freizeitparks öffnen. Zugangsvoraussetzungen sind – wie beim entsprechenden Modellprojekt auch – die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist.

„Wir sind froh, dass das Modellprojekt erfolgreich verlaufen ist und wir der Branche insgesamt nun Öffnungen ermöglichen können“, sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl. „Weiterhin gilt, dass alle Menschen gefragt sind, Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.“ Dem Ministerium sei im Zusammenhang mit dem Modellprojekt im Europa-Park bislang kein nennenswertes Infektionsgeschehen bekannt geworden.

Sehr schöne Parkanlage

Mögliche Schwachstellen identifiziert

Im Zeitraum des Modellprojekts wurden mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher befragt, eine weitere Befragung ist im Rahmen der engen wissenschaftlichen Begleitung des Projektes im Nachgang des Besuchs geplant.
„Das Modellprojekt hat gezeigt, dass die Öffnung von Freizeitparks mit Abstands- und Hygienekonzepten gut funktioniert. Gleichzeitig konnten mögliche Schwachstellen identifiziert werden“, so Dr. Lahl. So sind insbesondere die Wartezeiten an den Hauptattraktionen und die damit verbundenen Menschenansammlungen eine große Herausforderung. Zudem kam der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung zu dem Schluss, dass die Oberflächendesinfektion der Fahrgeschäfte aufgegeben werden kann, wenn dadurch kürzere Wartezeiten möglich sind und das Angebot an selbständigen Desinfektionsmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher insgesamt erhöht wird. Der Europa-Park hat hier bereits Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen. So wurden weitere Hygieneangebote bereitgestellt und verstärkt Sicherheitspersonal an kritischen Stellen eingesetzt. So konnte am Ende eine bessere Steuerung der Besucherströme erreicht werden.

„Die Betreiberinnen und Betreiber von Freizeitparks sind nun aufgefordert, sich die Ergebnisse des Modellprojekts genau anzuschauen und in ihre individuellen Hygiene- und Schutzkonzepte einzubeziehen“, so Amtschef Dr. Lahl.

Freizeitparks in Stadt- und Landkreisen, die bereits seit fünf Tagen unter einer Inzidenz von 50 liegen, können auf Grundlage der seit heute geltenden Corona-Verordnung des Landes unabhängig von der heute im Zusammenhang mit Freizeitparks getroffenen Entscheidung des Gesundheitsministeriums öffnen.

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Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag.

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Wesentliche Änderungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

    Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

    Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.

  • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
  • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
  • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
    • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
    • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
    • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
    • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
  • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
  • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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Organisiertes Verbrechen wird konsequent bekämpft

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei Baden-Württemberg geht flächendeckend und konsequent gegen das Organisierte Verbrechen vor. Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Freiburg gelang ein bedeutender Rauschgiftfund.

„Der Erfolg des Polizeipräsidiums Freiburg macht einmal mehr deutlich, dass wir landesweit sehr schlagkräftige Strukturen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg haben. Nach dem Schlag des Polizeipräsidiums Mannheim gegen das organisierte Verbrechen letzte Woche zeigt sich nun auch im südbadischen Raum, dass die Polizei entschieden gegen kriminelle Strukturen vorgeht. Ich gratuliere der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Freiburg zu diesem bedeutenden Rauschgiftfund und bedanke für mich die tolle und beharrliche Ermittlungsarbeit“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt

In dem aktuellen Fall der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg wurden große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt. Mehr als acht Kilogramm Kokain, über 40 Kilogramm Amphetamin und knapp neun Kilogramm Ecstasy machen die Bedeutung dieses Ermittlungserfolgs deutlich.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim eine Tätergruppierung aus dem Rhein-Neckar-Kreis dingfest gemacht, denen neben einem umfangreichen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz vorgeworfen wird. Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Durchsuchungen führten zum Auffinden von Marihuana im dreistelligen Kilogrammbereich sowie weiterer großer Mengen von Haschisch, Kokain und Amphetamin.

Konsequentes Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität

„Die beteiligten Behörden haben großartig ermittelt und den Verbrechern das Handwerk gelegt. Die Polizei wird auch weiter alles daransetzen, hochkriminelles, organisiertes Treiben zu beenden, kriminelle Strukturen zu zerschlagen und organisierten Banden ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Baden-Württemberg ist für Kriminelle ein heißes Pflaster und wird es auch in Zukunft bleiben“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Fotos, Polizei BW, Klaus

Deutsche Post DHL Group weist auf wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland.

  • Ab Juli entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und für jede dieser Warensendungen sind künftig Abgaben fällig
  • Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch die Deutsche Post vom Empfänger kassiert
  • Ausnahmen: Niedrigpreisige Waren mit Einfuhrumsatzsteuer unter 1 Euro

Foto, DP DHL Internationales Postzentrum

Bonn – Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist die Deutsche Post DHL Group ihre Kunden frühzeitig hin, um böse Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an. Solche Servicepauschalen für die Verzollung wie die Auslagepauschale der Deutschen Post sind auch in anderen Ländern üblich, derzeit in einigen Ländern wie z.B. Österreich und Niederlande mit 10 Euro oder darüber.

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zur Mitte des Jahres ist zudem der Zeitpunkt: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro gemäß der neuen Vorschriften beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Anmeldung der Sendung beim Zoll in Deutschland. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind. So wird z.B. eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer E-Commerce-Plattform bestellt wurde und die aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden, wenn sie bis zum 30. Juni in Deutschland eintrifft und dem Zoll angemeldet werden kann. Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die  zusammen mit der oben genannten Auslagepauschale bei Zustellung kassiert werden.

Weitere Informationen unter:
.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021

Radfahren ist klimafreundlich, praktisch und gesund

Posted by Klaus on 2nd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Anlässlich des Weltfahrradtags am 3. Juni wirbt Verkehrsminister Winfried Hermann erneut für das Fahrradfahren. Das Fahrrad ist das klima- freundliche Verkehrsmittel der Stunde. Radfahren ist praktisch und gesund. Das Verkehrs- ministerium fördert den Radverkehr durch zahlreiche Aktivitäten.

Das Fahrrad ist nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann das klimafreundliche Verkehrsmittel der Stunde. Anlässlich des Weltfahrradtags (World Bicycle Day) an diesem Donnerstag, 3. Juni, sagte Minister Hermann: „Fahrradfahren leistet nicht nur einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz, sondern trägt durch die körperliche Aktivität auch zur allgemeinen Gesundheit und Fitness bei. Wer öfter mit dem Fahrrad unterwegs ist, sorgt zudem für lebenswertere Städte und Gemeinden mit weniger Lärm und mit sauberer Luft.“ Am 3. Juni ist seit 2018 auf Beschluss der Vereinten Nationen (UN) jährlich Weltfahrradtag und bereits seit 1998 der Europäische Tag des Fahrrads.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Verkehrsministeriums halten es über 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg für angebracht, aus Klimaschutzgründen mehr Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Der positive Trend im Fahrrad- und E-Bike-Markt zeigt, dass immer mehr Menschen diese Einstellung auch leben. Allein im Jahr 2020 wurden nach Angaben der Zweirad-Industrie in Deutschland rund fünf Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft. Dies entspricht einem Zuwachs der Gesamtstückzahl an Fahrrädern um rund 17 Prozent. Diese Entwicklungen zeigen, wie groß der Bedarf für mehr und bessere Radwege sowie Radabstellmöglichkeiten ist.

Verdopplung des Radverkehrsanteils auf 20 Prozent bis 2030

Das Verkehrsministerium fördert den Radverkehr durch zahlreiche Aktivitäten. Es hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil im Land bis 2030 im Vergleich zu 2017 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Neben dem Bau von Radwegen in eigener Baulast sowie der raschen Verwirklichung von mehr Radschnellwegen gehört hierzu vor allem die Förderung des Ausbaus kommunaler Radwege sowie von Radabstell- möglichkeiten durch das Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Insgesamt enthält das aktuelle Förderprogramm für den Rad- und Fußverkehr für die Jahre 2021 bis 2025 mehr als 500 Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 490 Millionen Euro. Dadurch entsteht ein flächendeckendes Radwegenetz, das hohen Qualitätsstandards für Sicherheit und Komfort entspricht.

Ausbau des Radverkehrs Schwerpunkt im neuen Koalitionsvertrag

Der weitere Ausbau des Radverkehrs bildet auch einen Schwerpunkt in der neuen Koalitionsvereinbarung von Grünen und CDU. Minister Hermann betonte: „Unser Ziel ist ein durchgängiges, sicher befahrbares Radverkehrsnetz in Baden-Württemberg. Das ist im Koalitionsvertrag festgehalten und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Dazu gehören die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des RadNETZ BW sowie die Realisierung von 20 Radschnellwegen für Pendlerinnen und Pendler sowie für Alltagsradler bis 2030. Außerdem ist eine weitere Stärkung der Kommunen im Bereich Radverkehr vereinbart, zum Beispiel durch verbindlich vorgesehene Kreiskoordinatorinnen und -koordinatoren für den Radverkehr.“

Die stetig wachsende Bedeutung des Fahrrads als alltägliches Verkehrsmittel zeigt sich auch an den steigenden Zahlen an Nutzerinnen und Nutzern des JobBike BW. JobBike BW ist das Radleasing-Angebot des Landes Baden-Württemberg für seine rund 170.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Das Angebot ist eine von mehreren Maßnahmen, mit der das Land seine Verwaltung klimafreundlich modernisiert und eine nachhaltige Mobilität erfolgreich umsetzt. Mit dem JobBike BW soll das Fahrradfahren auf dem Weg vom Wohnort zur Dienststelle attraktiver werden. Rund sieben Monate nach dem Start von JobBike BW ist die Nachfrage bei den Landesbediensteten groß. Mehr als 10.000 Bedienstete nutzen bereits das Radleasing-Angebot.

Ministerium für Verkehr: Radverkehr

Fotos, Archiv Klaus

Ausgezeichnete Wasserqualität der Badeseen im Land

Posted by Klaus on 1st Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung .1.06.2021

Das Gesundheitsministerium hat die Badegewässerkarte 2021 veröffentlicht. Erneut weisen die Badeseen im Land eine ausgezeichnete Wasserqualität auf. Mehr als 300 Badestellen in Baden-Württemberg bieten eine gute bis sehr gute Wasserqualität.

Erneut weisen nahezu alle Badegewässer in Baden-Württemberg eine hervorragende Wasserqualität auf. Die neue Badegewässerkarte 2021 enthält Informationen zu den 316 im vergangenen Jahr hygienisch überwachten Badestellen.

„Auch in diesem Jahr bieten mehr als 300 Badestellen im Land ausgezeichnete Wasserqualität“, sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl..

Das Baden in freier Natur gehört zu den beliebtesten Freizeitvergnügen in den Sommermonaten. Damit dies möglich ist, muss die Wasserqualität in natürlichen Gewässern hygienisch einwandfrei sein. Überwacht werden die gemeldeten Badestellen in Baden-Württemberg nach den Vorgaben der Europäischen Union. Im europäischen Vergleich erzielte Baden-Württemberg erneut überdurchschnittliche Ergebnisse. Von den 316 in der Badesaison 2020 regelmäßig kontrollierten Badestellen im Land seien 301 Badestellen (94 Prozent) zum Baden „sehr gut“ geeignet. Mit einer „guten Bewertung“ schnitten neun Badestellen ab. Diese sind besonders zum Baden geeignet.

Eine Badestelle sei zeitweilig wegen hygienischer Belastungen mit mangelhaft bewertet worden. Ursächlich für die schlechtere Wasserqualität sei eine große Anzahl von Wasservögeln. Diese Badestelle bleibt in der Badesaison 2021 geschlossen. Die weiß gekennzeichneten Badestellen wurden neu in die Beprobung aufgenommen. Eine Einstufung erfolgt erst nach vier Jahren oder nach 16 Probeentnahmen.

Qualität der Badestellen wird regelmäßig kontrolliert

Damit die Gesundheit durch das Baden in der freien Natur nicht beeinträchtigt wird, entnehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison, die in Baden-Württemberg in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. September dauert, mindestens einmal im Monat Wasserproben und veranlassen eine Untersuchung im Labor. Dadurch werde auch in der laufenden Saison die Qualität der Badestellen regelmäßig kontrolliert.

Aktuelle Ereignisse wie Wolkenbrüche können zu Einschwemmungen von Keimen oder Schadstoffen in die Gewässer führen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration rät daher, zusätzlich die an Badeseen aufgestellten Hinweise und Badewarnungen zu beachten. Aktuelle Informationen zur Wasserqualität während der Badesaison können auch der online veröffentlichten Badegewässerkarte entnommen oder bei den zuständigen Gemeinden und Gesundheitsämtern erfragt werden.

Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent einhalten

Vom Baden in Flüssen rät das Ministerium weiterhin ab, da diese – abgesehen von wenigen ausgewiesenen Badestellen – nicht zum Baden geeignet sind und amtlich auch nicht kontrolliert werden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass in diesen Gewässern mikrobiologische Verunreinigungen oberhalb der geltenden Grenzwerte vorliegen. Ebenso mahnt das Gesundheitsministerium angesichts der pandemischen Lage dringend die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, der geltenden Kontaktbeschränkungen, der Bestimmungen der Gemeinden und Betreiber vor Ort sowie der aktuellen Corona-Regelungen an, um eine Überfüllung der Badestellen und gegebenenfalls eine Schließung zu vermeiden.

„Zwar nimmt das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg derzeit ab, aber es besteht noch kein Anlass zur Entwarnung. Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Nehmen Sie bitte aufeinander Rücksicht, damit alle Badegäste eine schöne und sichere Badesaison genießen können“, so Dr. Uwe Lahl abschließend.

Die gedruckte Badegewässerkarte kann kostenlos beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bestellt werden. Auf der Website der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg finden Sie auf einer interaktiven Karte während der gesamten Saison regelmäßig aktuelle Informationen zu den Badegewässern.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Badegewässerkarte

Landesanstalt für Umwelt: Interaktive Karte

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Land fördert Forschungsprojekt zum Rettungs- dienst

Posted by Klaus on 1st Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 1.06.2021

Wenn Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg die 112 wählen, gehen sie davon aus, dass ihnen schnell geholfen wird – und so soll es auch zukünftig bleiben. Das Innenministerium fördert daher ein Forschungsprojekt, das Kriterien zur landesweit einheitlichen Beplanung von Rettungsdienststrukturen entwickeln soll. 

„Wenn es darauf ankommt, können sich die Menschen in Baden-Württemberg schon bislang auf einen funktionierenden und reaktionsschnellen Rettungsdienst verlassen. Damit das so bleibt, bleiben wir nicht stehen, sondern gehen den nächsten Schritt. Vor wenigen Tagen haben wir einen Grundstein für die weitere Entwicklung der Rettungsdienstlandschaft im Land gelegt – und zwar durch Spitzenforschung aus Baden-Württemberg“, freut sich der Staatssekretär im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Wilfried Klenk.

Einheitliche Beplanung von Rettungsdienststrukturen

Baden-Württemberg ist unterteilt in 35 Rettungsdienstbereiche. In diesen Einheiten wird zumeist auf Basis rechnerischer Gutachten festgelegt, wie viele bodengebundeneRettungsmittel – also insbesondere Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge – auf lokaler Ebene vorzuhalten sind. Diese Gutachten werden von den Bereichsausschüssen jeweils eigenverantwortlich bei Drittanbietern in Auftrag gegeben. In Anbetracht knapper Ressourcen an Personal und Rettungsmitteln bei gleichzeitig wachsenden Herausforderungen, etwa durch die Zentralisierung von Klinikstrukturen, kommen derartige Planungen auf rein lokaler Ebene jedoch an ihre Grenzen. Gleichzeitig finden rettungsdienstliche Innovationen wie die telenotärztliche Patientenbegleitung und die Nutzung der erweiterten Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in den bisherigen Planungsgrundlagen nur begrenzt Berücksichtigung.

Am Health Care Lab (HCL) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wird seit Jahren im Bereich Digitale Rettungskette und speziell zur logistischen Leistung von Rettungsdienstsystemen geforscht. Diese Forschung soll nun ausgebaut und auf die Situation in Baden-Württemberg zugeschnitten werden – auch unter Nutzung von Daten, die die Selbstverwaltung über die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) zur Verfügung stellt. Ziel ist es, Planungskriterien zur landesweit einheitlichen Beplanung von Rettungsdienststrukturen zu entwickeln, die auf einer Betrachtung der gesamten Rettungskette basieren und die dem Stand von Wissenschaft und Praxis entsprechen. Perspektivisch sollen die neuen Planungskriterien dann in jedem Rettungsdienstbereich zur Anwendung kommen.

Land fördert Forschung mit 220.000 Euro

Das Land beteiligt sich an dem Forschungsprojekt finanziell mit einer Zuwendung in Höhe von voraussichtlich etwa 220.000 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Staatssekretär Wilfried Klenk ist hochzufrieden über die Forschungsansätze aus Karlsruhe: „Im Rettungsdienst geht es um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Da kann man nicht einfach im laufenden Betrieb experimentieren. Deswegen freue ich mich, dass die Forscher am KIT die Basis für ein leistungsfähiges Simulationsmodell entwickeln – damit lassen sich die Auswirkungen etwa von Standortverlegungen oder Vorhalteerweiterungen präzise simulieren, bevor sie in der realen Welt umgesetzt werden.“

Innenministerium: Rettungsdienst

Fotos, Archiv

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 31st Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung 31.05.2021

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

DIe Lockerungen der Corona-Regelungen führten in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf dem Stuttgarter Schlossplatz zu einem Großeinsatz der Polizei. In Heidelberg auf der Neckarwiese wurde mit einem großen Polizeiaufkommen etwaigen Vorkommnissen entgegengewirkt. Die Lage blieb dort entspannt.

„Die Polizei hatte die Lage in Stuttgart in der Nacht auf Sonntag rasch unter Kontrolle. In der Nacht auf Montag hat die Polizei dafür gesorgt, dass es in der Stuttgarter Innenstadt ruhig geblieben ist. Frühsommerliche Temperaturen und sinkende Inzidenzwerte sind doch im Grunde gute Voraussetzungen dafür, dass nach und nach wieder ein Stück Normalität Einzug in unser Leben halten kann. Völlig inakzeptabel ist es freilich, wenn Störenfriede mit überhitzten Gemütern und unter Einfluss von Alkohol weder Anstand noch Respekt gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten zeigen. Die Straßen und Plätze in unseren Städten sind keine rechtsfreien Räume und wer sich gegenüber Polizistinnen und Polizisten beleidigend und gewalttätig aufführt, darf sicher sein, dass die Polizei dieses Verhalten weder duldet noch toleriert. Straftaten werden durch die Polizei konsequent verfolgt, Tatverdächtige werden wir hartnäckig, akribisch und mit langem Atem ermitteln und der Justiz übergeben!“, sagte der stellvertretenmde Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Vorkommnisse auf dem Stuttgarter Schlossplatz

Das vergangene Wochenende war für die Polizei des Landes arbeitsintensiv: Eine größere Einsatzlage für die Polizei gab es in der Nacht zum Sonntag in der Landeshauptstadt Stuttgart. In der gut besuchten Innenstadt kam es am Samstag ab circa 23.00 Uhr zu vermehrten Verstößen gegen die Corona-Verordnung sowie gegen das Alkoholkonsumverbot. Auf mehrfache Ansprachen und Lautsprecherdurchsagen wurde nicht reagiert. Daher sollte gegen 24.00 Uhr die Freitreppe im Bereich des Schlossplatzes wie bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag mit rund 600 Besuchern geräumt werden. Gegen diese Maßnahmen solidarisierten sich ein Großteil der anwesenden Personen, welche die Einsatzkräfte der Polizei beleidigten und mit Flaschen bewarfen.

Die Polizei war gut vorbereitet und hatte die Lage rasch unter Kontrolle. Durch das Zusammenziehen starker Kräfte und unter Einsatz von Pfefferspray gelang es der Polizei die Menge abzudrängen, so dass sich gegen 01:30 Uhr die Lage rasch wieder beruhigt hatte. Durch Flaschenwürfe wurden vier Beamte leicht und eine Beamtin mit einem Splitter im Bein schwerer verletzt. Des Weiteren wurden zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei sowie mehrere Blumenkübel und Schaufensterscheiben im Bereich des Schlossplatzes beschädigt. Die Polizei nahm insgesamt 17 Personen vorläufig fest. Gegen sechs davon wurden Ermittlungen unter anderem wegen Landfriedensbruch, tätlichem Angriff und Beleidigung eingeleitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart setzte zur Lagebereinigung 211 Kräfte ein, davon 105 des Polizeipräsidiums Einsatz.

„Die Nacht von Sonntag auf Montag verlief in Stuttgart ruhig, dank einer hohen polizeilichen Präsenz. Mit Blick auf den kommenden Feiertag am Donnerstag, Fronleichnam und die kommenden Wochenenden wird die Polizei weiterhin verstärkt Präsenz zeigen und bei Ordnungsstörungen und Straftaten konsequent einschreiten. Wir haben hier in Stuttgart eine sehr verlässliche Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Stuttgart und dem Polizeipräsidium Stuttgart. Innerhalb dieser Partnerschaft werden wir dort, wo es angezeigt ist, die bestehenden Absprachen und Maßnahmen noch weiter verfeinern. Zu den Überlegungen zu einem Verweil- und Aufenthaltsverbot sowie Sperrungen bestimmter Bereiche besteht ein enger Dialog zwischen der Stadt Stuttgart und dem Polizeipräsidium Stuttgart“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Verstärkte Präsenz auf der Heildelberger Neckarwiese

Auch in Heidelberg war die Polizei gefordert: Nachdem es dort in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai 2021 auf der Neckarwiese in Heidelberg zu Angriffen auf die Polizei gekommen war, hatte die Stadt Heidelberg ein nächtliches Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese erlassen. Die Polizei war am vergangenen Wochenende mit starken Kräften vor Ort, um dieses Verbot zu überwachen. Dabei kam es zu keinen Störungen. In der Altstadt von Heidelberg war ein erhöhtes Personenaufkommen festzustellen, sodass die Polizei auch dort ihre Präsenzmaßnahmen verstärkte und konsequent handelte. Insgesamt war die Stimmung ausgelassen, teilweise auch aufgeheizt. Der Polizei wurden einzelne Schlägereien bekannt, wegen denen Ermittlungen eingeleitet wurden.

„Gewaltsame Ausschreitungen, Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten oder Sachbeschädigungen sind nicht akzeptabel. Sie richten sich ganz klar gegen unseren Staat, unser Gemeinwesen, unseren freiheitlichen Grundkonsens – und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Eine konsequente Verfolgung mit allen Mitteln des Rechtsstaats ist hier die einzig richtige Antwort. Den verletzten Polizisten wünsche vor allem schnellstmögliche Genesung“, so Innenminister Thomas Strobl.

Polizeilich begleitete Versammlungen am Wochenende

Landesweit wurden am vergangenen Wochenende (28. bis 30. Mai 2021) zudem 36 Versammlungen mit rund 3.230 Personen polizeilich begleitet. Davon hatten 18 Kundgebungen mit rund 1.250 Teilnehmenden einen Bezug zur Corona-Pandemie, drei Versammlungen mit rund 580 Personen thematisierten den „Nahost-Konflikt“. Alle Versammlungen verliefen größtenteils störungsfrei und unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln. Über das gesamte Wochenende waren im Rahmen des Versammlungsgeschehens 635 Kräfte eingesetzt, davon rund 200 Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte des Polizeipräsidiums Einsatz.

Allgemeine Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Neben dem Versammlungsgeschehen konzentrieren sich die polizeilichen Maßnahmen weiter auf die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Die Polizei bilanzierte zwischen Freitag (28. Mai 2021) und Sonntag (30. Mai 2021) landesweit insgesamt rund 4.800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich mehr als 2.200 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und rund 780 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

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