Archive for the ‘Allgemein’ Category

Wagenburg Gymnasium wird für 30 Millionen Euro saniert

Posted by Klaus on 21st Mai 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung LHS

Das Wagenburg Gymnasium in Stuttgart?Ost wird für Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 30,125 Millionen Euro generalsaniert. Den Baubeschluss dazu hat der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Mai gefasst.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude muss aufgrund statischer, brandschutztechnischer und haustechnischer Mängel und zur Anpassung an die Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb generalsaniert werden. (Foto, leif Piechowski/Stadt Stuttgart)

Die Arbeiten erfolgen innerhalb von drei Jahren in drei Bauabschnitten zwischen Juli 2021 und August 2024 bei laufendem Schulbetrieb. Dazu werden 14 Schulklassen in ein zweigeschossiges Provisorium auf dem Wagenburgplatz ausgelagert. Dieses wird derzeit gebaut und bis zum Beginn der Generalsanierung im Juli dieses Jahres fertiggestellt.

Unter anderem ist die Statik- und Brandschutzsanierung sowie die Sanierung der Sanitärräume des Gebäudes vorgesehen. Erneuert werden die Stark- und Schwachstromanlagen einschließlich Beleuchtung, Heizkörper und Trinkwasserleitungen. Außerdem werden eine Sprachalarmierungsanlage, dezentrale Lüftungsgeräte im ersten und zweiten Obergeschoss sowie eine zentrale Lüftung im dritten Stockwerk eingebaut. Ein außenliegender Aufzug und zwei Treppenlifte sowie der Einbau einer behindertengerechten Toilette sorgen für Barrierefreiheit. Der Mensabereich wird durch einen kleinen Anbau mit 32 Sitzplätzen verbessert.

Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes ist das energetische Verbesserungspotenzial begrenzt, sodass die Zielvorgabe eines klimaneutralen Betriebs der Schule nicht eingehalten werden kann. Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen können aus Gründen des Denkmalschutzes nicht angebracht werden.

Fotos, leif Piechowski/LHS, Klaus

Kompetenzteam „Posing“ eingerichtet

Posted by Klaus on 21st Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.

Bei der Polizei Baden-Württemberg ist das Kompetenzteam „Posing“ eingerichtet worden. Das Expertenteam tauscht landesweit Erfahrungswerte aus, vereinbart gemeinsame Kontrollen und optimiert örtliche Konzepte zur Bekämpfung der Posing- und Tuning-Szene. 

„Seit diesem Frühjahr drehen wieder überwiegend jüngere Männer mit aufgemotzten, auf ohrenbetäubende Lautstärke getrimmten Autos verstärkt ihre Runden in den Innenstädten. Mit aufheulenden Motoren, quietschenden Reifen oder kurzen Vollgas-Sprints meinen sie, imponieren zu können. Wir haben immer gesagt: Autoposing ist kein Spaß, sondern sinnlos, verantwortungslos und rücksichtslos. Deshalb schieben wir dieser Szene jetzt einen Riegel vor, mit konsequenten Kontrollen und maßgeschneiderten Konzepten sagen wir Posern den Kampf an. Mit einem Kompetenzteam Posing sorgen wir dafür, noch entschiedener, zielgerichteter und mit geballten Kräften der Posing- und Tuning-Szene flächendeckend den Saft abzudrehen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Konsequentes Vorgehen gegen Posing-Szene

„Im Kompetenzteam Posing sind Spezialistinnen und Spezialisten aller Polizeipräsidien sowie Experten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg vertreten. Im Team wird landesweit wichtiges Erfahrungswissen ausgetauscht. Zudem werden örtliche Konzepte optimiert und gemeinsame Kontrollen vereinbart.“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.

„Wir wissen sehr genau wie sich eine Posing-Szene erfolgreich bekämpfen lässt. Das zeigen die Erfolge in Mannheim und Stuttgart. Durch konsequentes und professionelles Einschreiten der Polizei konnten dort – in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden – in den letzten Jahren hunderte Fahrzeuge stillgelegt und das Posing in weiten Teilen unterbunden werden. Das dort erlangte Wissen tragen wir über das Kompetenzteam nun ins ganze Land“, machte Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz deutlich.

In den vergangenen Wochen wurden bei Schwerpunktkontrollen in Reutlingen, Böblingen und Pforzheim bereits mehrere Hundert Fahrzeuge und Personen der örtlichen Szenen kontrolliert. Es wurden dabei zahlreiche Verkehrsverstöße und auch Verstöße gegen die Corona-Verordnung zur Anzeige gebracht und die Zusammenkunft größerer Personengruppen verhindert.

Novellierung der Straßenverkehrsordnung hilft gegen Posing

„Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch die Höhe derBußgelder. Daher ist es richtig, dass durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO)  der Regelsatz für unnötiges Hin- und Herfahren von 20 auf 100 Euro erhöht werden soll. Das unterstützt unsere Bemühungen – denn in manchen Fällen ist eine Verhaltensänderung leider nur über die Geldbörse zu erreichen“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

„Steig ein, wenn du Bahnhof verstehst“

Pressemeldung 20.05.2021

Verkehrsminister Winfried Hermann hat eine neue Kampagne vorgestellt, die für den Berufseinstieg in die Eisenbahn- branche wirbt. Berufe im Bahnsektor sind zukunftssicher, leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und bieten neue Perspektiven für Quereinsteiger.

Logo, © bwegt

Jetzt als Lokführerin oder Lokführer bewerben und beruflich Strecke machen“ – Unter diesem Motto treibt Verkehrsminister Winfried Hermann die Personalsuche in der Eisenbahnbranche weiter voran. Im Rahmen einer zweiten Kampagne wird mit aufmerksamkeitsstarken Motiven auf den Personalmangel beziehungsweise den möglichen Quereisteig auf die Schienenberufe aufmerksam gemacht.

„Wir suchen weiter! Die Corona-Pandemie darf nicht den Blick darauf verstellen, dass es umfassende Maßnahmen gegen den Klimawandel braucht. Mein Ziel ist der weitere Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs. Dafür brauchen wir weiterhin engagiertes Personal. Wenn Sie Bahnhof verstehen, bewerben Sie sich bei einem der in Baden-Württemberg fahrenden Eisenbahnunternehmen. Für Quereinsteiger bietet etwa der Beruf des Lokführers oder der Lokführerin neue Perspektiven. Berufe im Bahnsektor sind zukunftssicher, und leisten einen wichtigen Beitrag, um unsere Gesellschaft auch in Krisenzeiten am Laufen zu halten“, so Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag anlässlich des Starts der Kampagne.

Karriereportal informiert über Einstiegsmöglichkiten

Mit Slogans wie „Steig bei uns ein, wenn du Bahnhof verstehst“, „Bahnfrei für deinen Berufseinstieg“, „Türen auf zum Quereinsteigen“ und „Lenk deine Karriere in sichereren Bahnen“ wirbt das Verkehrsministerium um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Branche. Unter dem Karriere-Portal auf der Webseite der Mobilitätsmarke bwegt können sich Interessierte über die verschiedenen Berufe wie Lokführerin und Lokführer oder Kundenbetreuerin und Kundenbetreuer informieren. Zielgruppe sind Auszubildende und Quereinsteiger.

Parallel läuft eine gezielte Werbe-Kampagne in Online-Medien und in Social Media-Kanälen. Auch Clip-Formate werden eingesetzt, um vor allem die junge Zielgruppe zu erreichen. In einem zweiten Schritt soll bis Ende des Jahres auf der bwegt-Webseite eine zentrale Jobbörse entstehen, in der alle offenen Stellen der baden-württembergischen Eisenbahn- verkehrsunternehmen zu finden sind.

bwegt: Karriereportal

Umbelegung von TV-Sendern am 26. Mai 2021

Posted by Klaus on 20th Mai 2021 in Allgemein

Liebe:r Vodafone-Kund:in,

bei Ihnen erfolgt am 26. Mai 2021 eine TV-Senderumbelegung. Dabei erhalten einige TV-Sender neue Frequenzplätze. Im besten Fall bemerken Sie davon gar nichts und sehen alle Ihre Sender weiter wie bisher. Falls nicht – beispielweise bei einem schwarzen Bild – starten Sie einfach einen Sendersuchlauf. So können Sie auch nach der Umbelegung wie gewohnt fernsehen.

Das sollten Sie wissen:
• Ihr TV-Receiver muss in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2021
an das Stromnetz angeschlossen sein.
• Haben Sie einen TV-Receiver von Vodafone (ehemals Unitymedia) oder Sky? Dann müssen Sie nichts weiter tun, der Sendersuchlauf startet automatisch.
• Bei anderen Geräten kann es sein, dass Sie selbst einen
Sendersuchlauf starten müssen.
• Sie finden Ihre Sender nach dem Sendersuchlauf auf denselben
Programmplätzen wie vorher.
• Haben Sie eine persönliche Favoritenliste oder programmierte Aufnahmen?
Dann richten Sie diese bitte nach dem Sendersuchlauf neu ein.
• Sie hören digitales Radio u?ber Ihren Kabelanschluss?
Dann kann auch hier ein Sendersuchlauf notwendig sein.
Sie haben noch Fragen? Hier bekommen Sie weitere Unterstützung.

Mehr Infos

Oder rufen Sie uns einfach kostenlos an (Mo. bis So. von 7:30 bis 22 Uhr).

0800 107 08 30

Freundliche Grüße
Ihr Vodafone-Team

Weltbienentag am 20. Mai

Posted by Klaus on 20th Mai 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Am 20. Mai ist Weltbienentag. Die Bestäubungsleistung von Bienen ist für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel in Baden-Württemberg von tragender Bedeutung.

„Bienen sind unabdingbar mit der Sicherstellung der Ernährung unserer Gesellschaft verknüpft. Ihre Bestäubungsleistung ist von essentieller Bedeutung für die Erzeugung von Nahrungsmitteln. In Deutschland beträgt die Bestäubungsleistung von Bienen circa 1,6 Milliarden Euro. Ein beachtlicher Wert und eine enorme Ökosystemdienstleistung, die hier von Bienen erbracht wird“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf den Weltbienentag am 20. Mai.

Bestandssituation bei der Honigbiene verbessert

In Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren viel dafür getan, die Lebens- und Naturräume für Bienen und Insekten zu verbessern. Bei der Honigbiene hat sich die Bestandssituation in Baden-Württemberg zahlenmäßig gut entwickelt. Die Anzahl der Bienenvölker wächst stetig. Im Jahr 2020 gab es nach Zahlen der zwei Imkerverbände in Baden und Württemberg rund 186.000 Bienenvölker im Land. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von rund 6.000 Völkern. In den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Bienenvölker sogar um rund 25 Prozent angestiegen.

„Diesen positiven Trend gilt es fortzusetzen. Daher fordere ich herzlich jede und jeden auf, der Interesse daran hat, Bienenvölker zu halten, sich den Imkerinnen und Imkern im Land anzuschließen und es diesen gleich zu tun: einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Bienen zu leisten“, sagte Minister Hauk.

Schutz der Wildbiene ein wichtiges Anliegen

Bei den Wildbienen sind die Bestände dagegen rückläufig. Allein in Deutschland gilt jede Dritte der 560 Wildbienenarten als gefährdet oder vom Aussterben bedroht. 39 Arten sind sogar schon ausgestorben. Ihr Schutz ist daher besonders wichtig und der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. „Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt unter anderem auch Projekte zugunsten von Wildbienen und Insekten, die Landbewirtschaftungsmethoden und -arten zur Aufwertung von Lebensräumen von Wildbienen und weiteren Insekten auf landwirtschaftlichen Flächen untersuchen. Anbausysteme mit Gemengepartnern, wie der Mais-Stangenbohnen-Gemengeanbau für Futter- und Energiepflanzen, wirken sich beispielsweise positiv auf das Vorkommen von Hummeln aus,“ so der Minister.

An den Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen wurden über das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt darüber hinaus Bienenfachberatungen etabliert. Besonders hinzuweisen ist auf die Broschüre „Biodiversität und Insektenschutz in der Landwirtschaft“ (PDF). In dieser werden einige bewährte Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität anhand von Best-Practice-Beispielen beschrieben und über deren Umsetzung und Finanzierung informiert.

„Der der Bienenschutz ist nicht nur ein Thema der Landwirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger können zum Erhalt und zur Förderung der Bienen und Insekten beitragen, zum Beispiel durch die Anlage eines arten- und blütenreichen Balkons oder Hausgartens“, betonte der Minister.

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg besteht seit 2018 und ist bundesweit einmalig. Es soll Impulsgeber sein für Maßnahmen, die die Biodiversität in verschiedensten Bereichen im Offenland und im Wald stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie des Ministeriums für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bienenweidekatalog – Verbesserung der Bienenweide und des Artenschutzes

Fotos, Archiv

Land ermöglicht weitere Modellprojekte

Posted by Klaus on 18th Mai 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Pressemeldung 18.05.2021

Aufgrund der landesweit sinkenden Inzidenz ermöglicht das Sozialministerium weitere Modellprojekte. Die Öffnungen erfolgen dabei mit Umsicht und Vorsicht. Durch Modellvorhaben sollen wertvolle Erkenntnisse für weitere Öffnungen in verschiedenen Lebensbereichen gewonnen werden.

Die landesweit sinkende Sieben-Tage-Inzidenz ermöglicht weitere Modellprojekte in Baden-Württemberg. Das Sozialministerium hat deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden bereits am vergangenen Freitag einen Aufruf gestartet und bis zum 20. Mai 2021 um Vorschläge für entsprechende Öffnungen mit Modellcharakter gebeten „Der Trend geht in die richtige Richtung, das Infektionsgeschehen nimmt auch in Baden-Württemberg stetig ab“, sagte der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Uwe Lahl. „Wir öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Mit den Modellprojekten wollen wir wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die wir in weitere Öffnungsüberlegungen und Lockerungen einbeziehen werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Modellvorhaben wissenschaftlich eng begleitet werden.“

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Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 17th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Am vergangenen Wochenende begleitete die Polizei insgesamt 78 Versammlungen, darunter Kundgebungen mit Bezug zur Corona-Pandemie und Versammlungen anlässlich des Nahost-Konfliktes. Kontrolliert wurde außerdem die Einhaltung der Corona-Verordnung.

„Die Ereignisse vom vergangenen Wochenende sind inakzeptabel. Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden dulden wir nicht auf unseren Straßen. Deshalb werden all die, die Hass, Hetze und Gewalt sähen, die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen. Die Lage im Nahen Osten ist dramatisch, wir beobachten die Entwicklung dort mit Sorge. Auf keinen Fall darf der Konflikt mit Gewalt auf unserem Boden ausgetragen werden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl  mit Blick auf das vergangene Wochenende in Baden-Württemberg.

Landesweit wurden vom 14. bis 16. Mai.2021 insgesamt 78 Versammlungen mit circa 13.500 Personen polizeilich begleitet. Davon hatten 24 Kundgebungen mit rund 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Bezug zur Corona-Pandemie. Ein polizeilicher Schwerpunkt des Wochenendes lag bei 15 Demonstrationen mit etwa 10.000 Teilnehmenden, die die Eskalation des Nahost-Konfliktes zum Anlass hatten.

Versammlungen rund um den Nahost-Konflikt

So nahmen zuletzt gestern in Heilbronn rund 700 Personen an einer Versammlung unter dem Motto „Free Palestine – Angriff auf Muslime in Palästina“ teil. In Mannheim fand gestern eine Solidaritätsbekundung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft mit 200 Personen statt. Beide Versammlungen verliefen friedlich und störungsfrei.

Einschreiten musste die Polizei hingegen am Samstag bei Kundgebungen in Stuttgart und Mannheim. In beiden Städten kippte die zunächst friedliche Stimmung, so dass die Versammlungen aufgelöst werden mussten. Es kam zu Anfeindungen und Provokationen unter den anwesenden Gruppen und teilweise auch gegenüber der Polizei. In Mannheim musste die Polizei Teilnehmende zurückdrängen, die versuchten eine Absperrung zu durchbrechen. Nach mehreren Hundert Identitätsfeststellungen und Platzverweisen müssen viele der Demonstrantinnen und Demonstranten dort nun mit Anzeigen rechnen.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Gut in unserer Demokratie. Um dieses Recht wahrnehmen zu können, muss man sich aber auch an gewisse Regeln halten. Wer Gewalt anwendet oder dazu aufstachelt, hat dieses Recht verwirkt. In Stuttgart und in Mannheim hat die Polizei mit ihrer Konsequenz ein Zeichen gesetzt. Wer bei uns demonstriert, demonstriert nach rechtstaatlichen Regeln oder gar nicht. Extremismus, Diskriminierung und Antisemitismus akzeptieren wir nicht“, so Innenminister Thomas Strobl.

Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Neben dem Versammlungsgeschehen liegt ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen nach wie vor auf den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Die Polizei bilanzierte für das vergangene Wochenende landesweit insgesamt rund 3.400 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich mehr als 1.000 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und rund 800 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

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Kreisscharfe Bewertung der Inzidenzlage bei Öffnungsschritten unerlässlich

Posted by Klaus on 17th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Gesundheitsminister Manne Lucha stellt klar, dass die kreisscharfe Bewertung der Inzidenzlage bei Öffnungsschritten unerlässlich ist. Auch wenn in touristischen Regionen die kreisscharfe Trennung nach Inzidenzen bemängelt wird, muss und wird das Land daran festhalten.

Nachdem am Wochenende einige Regionen in Baden-Württemberg bereits die ersten Öffnungsschritte vor allem im Bereich Gastronomie gegangen sind und Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gerade in der Bodenseeregion von einem „Regelwirrwarr“ sprachen und ein so genanntes „Landkreis-Hopping“ befürchteten, stellte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag, 17. Mai, in Stuttgart noch einmal klar:

„Wir haben unser Öffnungskonzept von Anfang an eng mit dem DEHOGA abgestimmt und es war uns ein großes Anliegen, der gebeutelten Branche Perspektiven zu bieten. Ich verstehe den Öffnungswillen der Gastronomen, aber klar muss auch sein: die Lockerungen können nicht willkürlich stattfinden. Hygiene- und Testkonzepte, verbunden mit der Luca-App, sind die wichtigsten Auflagen, mit denen wir ein Stück weit zur Normalität zurückkehren können. Dass wir hierbei die Inzidenzlage nicht außer Acht lassen dürfen, liegt auf der Hand. Wenn ein Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Marke 100 liegt, kann er die erste Öffnungsstufe angehen. Und wenn ein Landkreis nur wenige Kilometer weiter entfernt diese Bedingungen nicht erfüllt, dann müssen dort die Restaurants und Cafés geschlossen bleiben. Das ist die Lage und daran können und werden wir nicht rütteln. Wenn wir hier Ausnahmen zulassen, verschwimmen die Grenzen und es werden Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Landkreisen produziert. In diesem Fall könnte man zurecht von einem ,Regelwirrwarr‘ sprechen. Die Gerichte haben uns bereits bei den Ausgangssperren eine kreisscharfe Betrachtung auferlegt, davon können wir jetzt bei den Öffnungsschritten nicht abweichen. Unsere Regelungen sind diesbezüglich ganz klar und einfach zu verstehen. Mein Appell ist jetzt: nicht meckern, sondern machen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer überhaupt schon vor Pfingsten Öffnungskonzepte umgesetzt und sogar anders als im Rest der Republik die Innengastronomie unter Auflagen zugelassen. Ich wünsche mir, dass wir den eingeschlagenen Weg jetzt gemeinsam und solidarisch weitergehen. Öffnen mit Perspektive und Augenmaß – dann werden wir hoffentlich alle miteinander einen guten Sommer haben. Heute Abend werden wir gemeinsam mit dem DEHOGA die ersten Erfahrungen des vergangenen Wochenendes erörtern und selbstverständlich werden wir genau beobachten, wo künftig Ausbruchs-Cluster entstehen. Diese Erfahrungen werden wir bei weiteren Öffnungsschritten berücksichtigen.“

Pressemitteilung vom 13. Mai 2021: Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Posted by Klaus on 15th Mai 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 17. Mai 2021

Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Pressemeldung 14.05.2021

Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021 ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Weiterlesen – Überblick Änderungen der Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021