Archive for the ‘Allgemein’ Category

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2021

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Die Polizei stellte bei Corona-Kontrollen am Wochenende 4.239 Verstöße fest. Die Lage in den Wintersportgebieten hat sich entspannt.

„Am Wochenende herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Besucher hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der Corona-Verordnung. Der Schwerpunkt lag in den schneereichen Gebieten der Höhenlagen des Schwarzwaldes sowie der Schwäbischen Alb. Die zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden abgesprochenen Verkehrskonzepte haben sich bewährt. Bei Kontrollen musste die Polizei vereinzelt Bürgerinnen und Bürger auf die bestehenden Abstandsregeln hinweisen. Einige wenige uneinsichtige Personen sehen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung Anzeigen entgegen“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

4.239 Verstöße gegen Corona-Verordnung

Landesweit bilanzierte die Polizei nach Auskunft von Innenminister Thomas Strobl zwischen Freitag und Sonntag (15. bis 17. Januar 2021) insgesamt 4.239 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung. Davon bezogen sich alleine 1.407 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen verstießen 778 Personen.

„Ich bin sehr dankbar für das besonnene Verhalten der weit überwiegenden Anzahl unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit Solidarität und Rücksicht werden wir diesen Weg so lange es nötig ist weitergehen. In diesen Tagen müssen wir unser privates Leben leider wesentlich einschränken und Kontakte weiter vermeiden, um das Infektionsgeschehen nicht noch weiter zu befeuern. Wer trotzdem den persönlichen Spaß in den Vordergrund stellt und damit die Gesundheit anderer aufs Spiel setzt, muss auch die Konsequenzen tragen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Gegenseitige Rücksicht und Solidarität angemahnt

„Leider fallen bei den Kontrollen noch immer Menschen auf, bei denen jegliche Appelle an Rücksicht und Solidarität offenbar ins Leere laufen. So etwa bei fünf jungen Männern, die am Samstagabend in Stuttgart in einer vermeintlich geschlossenen Shisha-Bar angetroffen wurden. Der Gastwirt und seine Gäste konsumierten Getränke und rauchten Shishas. Keiner von ihnen trug einen Mund-Nasen-Schutz. Als besonders leichtsinnig und gefährlich stellten sich insbesondere die – vergeblichen – Versuche des Gastwirts dar, den illegalen Betrieb zu verdecken. So war die notwendige Lüftung aufgrund der damit verbundenen Geräusche nicht in Betrieb. Um ein hieraus resultierendes Auslösen der vorgeschriebenen CO-Melder zu vermeiden, waren diese demontiert oder durch Entfernen der Batterien funktionslos gemacht worden. Das ist, im wahrsten Sinne des Wortes, brandgefählich“, so Minister Thomas Strobl.

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Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.01.2021

Die Bundesregierung hat bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne heute auf dieser Grundlage nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Bund regelt Testpflicht und Einreiseanmeldung

Die Regeln zur Testung und digitalen Anmeldung bei der Einreise aus Risikogebieten hat die Bundesregierung nun bundeseinheitlich festgelegt. Dieses Vorgehen entspricht der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021 festgelegten Zwei-Test-Strategie: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wird damit grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt werden. Baden-Württemberg hatte die Zwei-Test-Strategie bereits zum 11. Januar 2021 im Land umgesetzt.

Zudem besteht zur verbesserten Kontrolle eine bundesweite digitale Meldeverpflichtung einreisender Personen aus Risikogebieten (unter anderem zur Feststellung der Identität, von Kontaktdaten und zum Vorliegen eines Negativtests), die diese vor der Einreise auszufüllen haben, sowie die Verpflichtung der Beförderer und der Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen zur Information der Einreisenden.

Schließlich legt die neue Verordnung der Bundesregierung fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.

Künftig drei Arten von Risikogebieten

Unterschieden werden künftig drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Neben den bekannten Risikogebieten wurden Gebiete definiert, von denen aufgrund besonders hoher Inzidenzen (Hochinzidenzgebiet) oder der Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht; sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten nur sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden bislang das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland und Südafrika.

Besserer Schutz vor Virus-Mutationen durch Verschärfung der Quarantänepflichten

Die Quarantänepflichten sind weiterhin von den Ländern zu regeln. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gibt es künftig in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen. Ansonsten wird bei der Quarantäne nicht zwischen einem Risikogebiet und einem Hochinzidenzgebiet unterschieden. Hierfür gelten in Baden-Württemberg weiterhin die Ausnahmen, die bislang schon für Risikogebiete bestanden.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein Point of Care-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Einreise aus Risikogebiet (das nicht Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet ist):

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (z. B. Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Pflicht, bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise im Besitz eines Negativtests zu sein. Daher kann der Test auch kurz nach Einreise nachgeholt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
    • Durchreisende
    • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen
    • Grenzpendler und Grenzgänger
    • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren
    • Personen, die für weniger als 72 Stunden zum Besuch eines Verwandten ersten Grades oder des Partners einreisen
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Allerdings mit den bislang schon geltenden Ausnahmetatbeständen, die insbesondere für die oben genannten Gruppen gelten.

Einreise aus Hochinzidenzgebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Ausnahmen von der Testpflicht nur in wenigen Fällen.
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Es gelten dieselben Ausnahmentatbestände wie für Risikogebiete.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung ohne Ausnahme.
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Keine Ausnahmen von der Testpflicht.
  • Quarantänepflicht. Nur sehr wenige Ausnahmen (z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger). Keine Verkürzung der Quarantänedauer möglich.

Robert Koch-Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten

Robert Koch-Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

FAQ zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Überblick Informationen zum Coronavirus: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer und mehr

Foto, Klaus

Land verstärkt Schutz in Alten- und Pflege- heimen

Posted by Klaus on 17th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 16.01.2021

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Für Beschäftigte und Besucher gilt künftig eine konsequente Testpflicht. Eine entsprechende Regelung hat die Landesregierung in der Corona-Verordnung aufgenommen.

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Ab dem kommenden Montag gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die vom Kabinett beschlossene und heute verkündete Corona-Verordnung aufgenommen.

 

Künftig konsequente Testpflicht für Beschäftigte und Besucher

„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag, 16. Januar, in Stuttgart. „Gerade Alten- und Pflegeheime sind Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund verstärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.“

Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt. Es gilt daher, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal weiterhin zu schützen, bis die Impfungen abgeschlossen sind.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an
    Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.
  • Testpflicht für Beschäftigte
    Neu ist die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen sich drei Mal anstatt wie bislang zwei Mal pro Woche testen lassen.
  • Ausnahmen vom PoC-Antigentests für externe Personen
    Lediglich bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend Zutritt in die Pflegeheime erhalten müssen, kann auf einen negativen PoC-Antigentest verzichtet werden, falls für den Test keine Zeit ist. Hiervon sind z.B. Notärzte oder Handwerker im Notfall umfasst.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

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Foto, Klaus

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Posted by Klaus on 16th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 16.01.2021 und 17.01.

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 18. Januar 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Umsichtiges Verhalten zum Wintereinbruch

Posted by Klaus on 15th Januar 2021 in Allgemein

Presse 15.01.2021

Verkehrsminister Winfried Hermann bittet die Menschen angesichts des starken Schneefalls in Teilen von Baden-Württemberg um umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten im Verkehr. Der Umstieg von der Bahn aufs Auto sei keine gute Alternative. 

Angesichts des starken Schneefalls in Teilen von Baden-Württemberg hat Verkehrsminister Winfried Hermann die Menschen um umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten im Verkehr gebeten. „Die ungewöhnlichen Schneemassen haben in manchen Regionen den Verkehr auf der Schiene und auf der Straße zum Erliegen gebracht oder stark beeinträchtigt. Wir bitten um Verständnis dafür, wenn sich die Lage nicht sofort verbessern lässt. Die Räumdienste arbeiten mit allen Kräften daran, die Verkehrswege so bald wie möglich wieder frei zu bekommen.“

Zugleich riet der Minister, nicht von der Bahn aufs Auto umzusteigen. „Denn auf den Straßen ist das Fortkommen mindestens ebenso schwierig wie mit der Bahn. Informieren Sie sich aktuell, bleiben Sie zu Hause und arbeiten Sie wenn möglich von dort aus.“

Für DB Regio erklärte der Vorsitzende der Regionalleitung Baden-Württemberg, David Weltzien: „Bei der Bahn sind alle Kräfte mobilisiert und arbeiten mit Hochdruck daran, Bahnsteige und Gleise frei zu räumen und die Züge bei widrigen Verhältnissen trotzdem fahren zu lassen. Wo immer es geht halten wir den Fahrplan aufrecht. Dies erfordert eine hohe Flexibilität bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für deren enormen Einsatz ich mich ausdrücklich bedanke.“

Foto, Archiv

Jahresbilanz 2020 der Polizeihubschrauberstaffel

Posted by Klaus on 15th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.01.2021

Der neue Polizeihubschrauber beim Start

Mit 2.248 geflogenen Einsätzen ist die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg auch 2020 wieder ein Leistungsträger mit breitem Aufgabenspektrum und seit nunmehr 55 Jahren wesentlicher Garant für erfolgreiche und effektive Polizeiarbeit.

„Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg ist ein absoluter Leistungsträger der Polizei, und das seit 55 Jahren. Die Anforderungen an unsere fliegende Polizei ist auch in Zeiten der Pandemie nicht geringer geworden. Ganz im Gegenteil: Die Zahlen machen deutlich, welche Herausforderungen täglich bewältigt werden müssen und wie erfolgreich die Polizeihubschrauberstaffel auch im Jahr 2020 war“, sagte der stellvertretenden Minister- präsident und Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz der Arbeit der Polizeihubschrauberstaffel im vergangenen Jahr.

Leistungsträger mit breitem Einsatzspektrum

„Die Polizeihubschrauberstaffel war im Jahr 2020 bei Sucheinsätzen nach vermissten Personen außerordentlich erfolgreich und konnte 65 Menschen lebend auffinden (2019: 57). Gleiches gilt bei der Suche nach flüchtigen Tatverdächtigen oder Fahrzeugen. Hier konnte die Staffel insgesamt 58 Fahndungserfolge vermelden (2019: 38). Das macht deutlich, wie wichtig und verlässlich die Arbeit der Hubschrauberstaffel für die tägliche Arbeit der Polizei ist“, so Minister Thomas Strobl. Die Gesamterfolge bei Sucheinsätzen durch die Polizeihubschrauberstaffel stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr auf 160 an (2019: 139).

„Die Rettung von Menschenleben oder die Festnahme von Straftätern haben Priorität. Flüge des Polizeihubschraubers in der Nacht sind stets von höchster Dringlichkeit und stehen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Suche nach vermissten Menschen oder der Fahndung nach flüchtigen Straftätern. Jede Minute zählt – daher sind unsere Pilotinnen und Piloten Tag und Nacht unterwegs. Denn wir alle wissen: Das Verbrechen schläft nicht“, unterstrich Minister Strobl, wie wichtig der Rund-um-die-Uhr-Einsatz der Hubschrauberstaffel geworden ist.

2.248 geflogene Einsätze in 2020

Im vergangenen Jahr bewältigte die Staffel insgesamt 2.248 Einsätze. Diese Einsätze wurden im Schichtbetrieb, rund um die Uhr, geflogen. Die Zahl der Flugstunden reduzierte sich hierbei im Vergleich zu 2019 um circa 297 Stunden auf circa 2.330 Flugstunden. Die Zahl der Nachteinsätze, die die Besatzungen vor ganz besondere Herausforderungen stellen, stieg dagegen im vergangenen Jahr auf 1.044 Nachteinsätze (2019: 949). Hier ist der Polizeihubschrauber mit seiner leistungsfähigen Kamera- und Wärmebildtechnik besonders effektiv, da – im Unterschied zum menschlichen Auge – Wärmequellen durch die Besatzung schnell und deutlich zu erkennen sind.

„Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg ist ein wesentlicher Garant für erfolgreiche und effektive Polizeiarbeit“, kommentierte der Präsident des Polizeipräsidiums Einsatz Ralph Papcke die Bilanz seiner Spezialisten. „Die Bandbreite der Einsatzfähigkeit geht von der Personensuche über die Fahndungen bis hin zu Gewässerüberwachungsflügen und verkehrspolizeilichen Einsätzen. Darüber hinaus unterstützen die Pilotinnen und Piloten die Spezialeinheiten des Landes bei ihren Einsätzen – gemeinsam mit diesen Einheiten verfügen wir über ein eingespieltes Team.“

Einsatzspektrum erweitert sich zusehends

Mittlerweile hat sich das Einsatzspektrum nochmals erweitert. Mit der enormen Trockenheit in den vergangenen Jahren hat beispielsweise auch die Waldbrandgefahr zugenommen. Zur Unterstützung der Feuerwehren im Land Baden-Württemberg wurde 2020 auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl ein Außenlöschbehälter vom Typ „Bambi Bucket“ mit einem Fassungsvermögen von circa 800 Kilogramm Löschmittel (Wasser) beschafft. Hierzu wurden zwei Polizeihubschrauber umgerüstet und die Besatzungen für Einsatzflüge mit Außenlasten speziell geschult. Für den Leiter der Polizeihubschrauberstaffel, Leitenden Polizeidirektor Michael Bantle, und dessen Team ist das eine Herausforderung, mit der sich die fliegenden Polizisten in den nächsten Jahren wohl vermehrt auseinandersetzen müssen.

„Wir können uns auf die Pilotinnen und Piloten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staffel verlassen, für ihre wichtige und herausfordernde Arbeit sage ich von ganzem Herzen danke“, so Innenminister Thomas Strobl. Die Polizeihubschrauberstaffel ist eine Organisationseinheit des in Göppingen angesiedelten Polizeipräsidiums Einsatz. Der Sitz der Staffel ist am Landesflughafen in Stuttgart (fünf Maschinen H 145) und an der Außenstelle auf dem Baden-Airpark in Rheinmünster-Söllingen (eine Maschine).

Das Fluggerät – H 145 von Airbus Helicopters

  • Triebwerke: zweimal Turbomeca Arriel 2E mit jeweils 575 Kilowatt (kW)
  • Höchstgeschwindigkeit: circa 280 Kilometer pro Stunde (km/h)
  • Reisegeschwindigkeit: circa 250 km/h
  • maximale Reichweite: circa 670 Kilometer (km)
  • max. Abfluggewicht: 3.650 Kilogramm (kg)
  • Länge über alles: 13,63 Meter (m)
  • Breite: 2,45 m
  • Höhe: 3,45 m
  • Hauptrotordurchmesser: elf m

Foto, Klaus

Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bleiben geschlossen

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 14.01.2021

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass angesichts der immer noch zu hohen Infektionszahlen und der dynamischen Entwicklung Kitas und Grundschulen zunächst bis zum 31. Januar geschlossen bleiben.

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg zeigen noch keine wirkliche Entspannung. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 13. Januar in Baden-Württemberg bei 133 und damit höher als noch vor einer Woche. „Heute Morgen berichtet das Robert-Koch-Institut, gestern seien 1.244 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben – die höchste Zahl seit wir von dieser Pandemie heimgesucht werden“, hob Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Beginn seines Statements hervor. Auch läge der Reproduktionswert noch immer über 1 und damit gäbe es noch keinen Abwärtstrend.

„Gleichzeitig sehen wir uns mit Mutationen des Coronavirus aus Großbritannien und Südafrika konfrontiert, die nach Aussage der Wissenschaft deutlich ansteckender sind, und wir wissen noch nicht, wann und was genau da zusätzlich auf uns zukommt“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Auch in Baden-Württemberg sind erste Fälle aufgetreten. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen durch genauere Untersuchungen, der sogenannten Sequenzierung des Virus, Erkenntnisse darüber gewinnen, ob sich die mutierte Variante in Deutschland und Baden-Württemberg ausgebreitet hat.“

Keine Lockerungen im Kita- und Schulbereich

Die aktuellen Zahlen erlauben es nicht, jetzt schon Lockerungen anzugehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist daher mit der Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann übereingekommen, dass die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorerst zu bleiben müssen. Daher bleiben Kitas und Grundschulen weiterhin zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. „Wir haben es uns dabei nicht einfach gemacht. Die Zahl der Infektionen, die Entwicklung der Pandemie, das alles ist eminent wichtig“, so Kretschmann weiter. Man habe auf der anderen Seite aber auch die Auswirkungen der Schließungen der Einrichtungen im Blick.

„Kinder können sich nicht untereinander treffen, nicht gemeinsam spielen oder Sport treiben. Gerade die Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen mehr als die Älteren den Präsenzunterricht. Und klar ist auch, je jünger die Kinder sind, desto mehr Betreuung brauchen sie, was wiederum zu Herausforderungen für die Eltern führt, wenn es zudem noch Arbeit – sei es außerhalb oder im Homeoffice – und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen gilt.“ Man wisse, dass diese Entscheidungen mit Härten verbunden sei – für Kinder und auch für Eltern, so Kretschmann.

Notbetreuung wird weiter angeboten

Für die kommende Zeit wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Ministerpräsident Kretschmann appellierte aber an die Eltern, die Kinder nur im absoluten Notfall, wenn es nicht anders ginge, in die Notbetreuung zu geben.

„Klar ist, dass wir diese Situation, die Schließung der Schulen, insbesondere für die Kleinsten, nicht für unbestimmte Zeit durchhalten dürfen“, sagte Kretschmann. „Wir brauchen eine belastbare und baldige Perspektive für unsere Kleinsten – und für die Familien im ganzen Land – nicht nur für uns in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Ländern.“ Er kündigte an, bei der der Bundeskanzlerin dafür zu werben, die Beratung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vorzuziehen und schon kommende Woche durchzuführen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir den Lockdown verlängern müssen. Umso wichtiger ist es dann, die einzelnen Maßnahmen zu gewichten. Welche neuen, weiteren Maßnahmen können wir auflegen, wo kann man effektiv verschärfen, wo ist es in der Abwägung von Nutzen und Schaden erforderlich, eine Maßnahme zu beenden,“ erläuterte Kretschmann. Er werde dafür eintreten, das Anfang Februar, sofern es die pandemische Entwicklung irgendwie erlaubt und die Zahlen nicht relevant ansteigen, Grundschulen und Kindertageseinrichtungen eine Öffnungsperspektive erhalten. „Denn gerade bei den Kleinsten drohen bei zu langer Schließung der Grundschulen und Kitas die sozialen Schäden den pandemischen Nutzen zu übersteigen.“

Deshalb bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. „Dafür wird es ein wirksames Konzept mit Maßnahmen geben, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen“, so Kretschmann.

Stadt Stuttgart will Notbetreuung ausbauen für Kinder, die digital schwer erreichbar sind

Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten

Kretschmann versprach sich an anderer Stelle für schärfere Maßnahmen einzusetzen. So sei die Homeoffice-Quote mit nur 14 Prozent gerade mal halb so hoch wie im Frühjahr. „Hier müssen wir mehr machen – die Verwaltungen, wie die Wirtschaft. Und hier geht auch mehr!“

Damit die Regeln in einem Unternehmen für alle klar sind, müssen auch Dinge wie der Arbeitsschutz geregelt sein. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung sind so wesentlich, dass ein formelles Gesetz nötig ist. Für ein solches Gesetz gilt: Hier liegen die Kompetenzen beim Bund und nicht bei der Landesregierung.

Parallel bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. Maßnahmen, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen.

Zum Schluss appellierte Kretschmann auch nochmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, auch wenn noch schwierige Monate vor uns lägen, weiter durchzuhalten. „Auch wenn es uns allen schwerfällt, mir genauso. Halten Sie sich an die Regeln, befolgen Sie bitte die Maßnahmen. Jeden Kontakt, den wir vermeiden können, behindert die Ausbreitung des Virus, verhindert Leid und Tod“, so Kretschmanns abschließende Bitte.

Quelle:/red

Ausweitung der freiwilligen Tests für Personal in Schulen und Kitas

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Ein- richtungen der Kindertagespflege kann sich bis zum Ende der Osterferien auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Tests sind, wie bisher, auch ohne Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich nun bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien

Kultusministerin Eisenmann hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird: „Das Testangebot ist ein zentraler Baustein für den Gesundheits- und Infektionsschutz an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege. Die freiwilligen Tests sollen aber auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Die Fortführung des Angebots ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Testungen bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten.

Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Handlungsleitfaden des Sozialministeriums zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen (PDF) übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.

Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv Andy

Bericht zum Sonderprogramm „Biologische Vielfalt“

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Baden-Württemberg setzt sich mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt aktiv für den Erhalt der Biodiversität ein. Das begleitende Fachgremium hat nun den Bericht für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt und ein positives Zwischenfazit gezogen.

Die drei beteiligten Ministerien des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg haben am Dienstag, 12. Januar 2021, im Ministerrat den Bericht des begleitenden Fachgremiums für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt. „Die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu stärken ist eine der drängendsten Aufgaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine intakte biologische Vielfalt sei unsere Lebensversicherung. Das ambitionierte Sonderprogramm ist neben dem im Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz die Antwort darauf, dem Rückgang von Arten und Lebensräumen entschlossen entgegenzuwirken. „Wir sind da mit unseren Anstrengungen auf dem richtigen Weg“, fügte Kretschmann hinzu.

Arten- und Lebensraumrückgang entgegenwirken

Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verkehrsministerium. Die Umsetzung des Sonderprogramms haben die acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachgremiums in den Jahren 2018 und 2019 intensiv begleitet und bewertet. „Ihr Fazit zu den ergriffenen Maßnahmen ist überwiegend positiv“, fassten Umweltminister Franz Untersteller, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Verkehrsminister Winfried Hermann zusammen. Die Mitglieder des Fachgremiums honorieren ausdrücklich, dass die Landesregierung beherzt und wirksam dem Arten- und Lebensraumrückgang gegensteuert. „Das Fachgremium würdigte die vom Sonderprogramm angestoßenen Maßnahmen und Impulse und befürwortete deren Fortführung, da erst ein mehrjähriges zielorientiertes Handeln die gewünschten Wirkungen erzielt“, führten Untersteller, Hauk und Hermann aus.

Insgesamt hatte die Landesregierung für das Sonderprogramm in den Jahren 2018 und 2019 ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt bereitgestellt. Zusätzliche sechs Millionen Euro sind in Monitoringmaßnahmen geflossen. Für die bereits begonnene Phase des Sonderprogramms 2020 und 2021 hat die Landesregierung erneut ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro zur Umsetzung von Projekten und zusätzliche sechs Millionen Euro für Monitoringmaßnahmen eingeplant.

Lebensräume schaffen, erhalten und vernetzen

Umweltminister Untersteller machte deutlich, dass es für die Anstrengungen gegen den Schwund der biologischen Vielfalt unerlässlich sei, die Mittel vom Landtag für die angestoßenen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren bewilligt zu bekommen. „Die guten Ansätze des Programms müssen fortgesetzt werden.“ Dies gelte insbesondere auch für die Monitorings. „Erst eine langfristige systematische Erfassung ermöglicht es, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu überprüfen und die Entwicklung der Arten zu beurteilen.“

Der Minister bekräftigte, dass es im dicht besiedelten Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sei, Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen zu schaffen, zu erhalten und zu vernetzen. „Wir haben in der Vergangenheit auch auf Kosten der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewirtschaftet. Das muss sich sofort ändern“, hob Untersteller hervor. Aus diesem Grund setze sich das Umweltministerium mit konkreten Projekten besonders dafür ein, Natura 2000- und Naturschutzgebiete zu pflegen und aufzuwerten, die Schutzmaßnahmen für stark bedrohte Tiere und Pflanzen zu verstärken, mehr Artenlebensräume in unserer Kulturlandschaft zu schaffen, Moore wiederzuvernässen und den landesweiten Biotopverbund auszubauen. „In den Jahren 2018 und 2019 haben wir als Umweltministerium im Sonderprogramm insgesamt 2.309 kleinere und größere Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Außerdem konnten wir unsere dringend notwendigen Artenmonitorings stärken oder auch neu starten. Wie beispielsweise das landesweite Insektenmonitoring“, erläuterte Umweltminister Untersteller.

Impulse aus der Land- und Forstwirtschaft

Das Land Baden-Württemberg sei geprägt von einer besonderen Kulturlandschaft, die maßgeblich aus der jeweiligen Landbewirtschaftung resultiere, unterstrich Landwirtschaftsminister Hauk. „Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist es uns gelungen, nachhaltige Impulse für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft im Einklang mit der Bewirtschaftung einzuschlagen.“ In den Jahren 2018 und 2019 seien erste relevante Umsetzungen aus den durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten Vorhaben erzielt worden. Zum Beispiel konnten die geförderte Flächen „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ deutlich erhöht werden. Um die Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, wurden zudem alternative Verfahren für verschiedene Kulturarten und abdriftmindernde Methoden wissenschaftlich erprobt. „Wir müssen mit den Landwirten zusammenarbeiten und diese zwingend in die Projekte einbeziehen. Es ist wichtig, dass wir umsetzbare Maßnahmen erarbeiten“, sagte Hauk.

Im Wald konnten viele angewandte, flächenrelevante Impulse etwa für Lebensräume von Insekten, Niederwild und weiteren bedrohten Arten gesetzt werden. Speziell der Waldnaturschutz im Nichtstaatswald mit zwei Dritteln der Waldfläche profitiert künftig von Konzepten und Förderangeboten, wie dem Integrierten Bewirtschaftungsplan oder dem Vertragsnaturschutz. „Methoden zur Erfassung von Waldstrukturen über Fernerkundung waren in der letztjährigen Schadsituation unerlässlich. Daher wird auch von uns der Wunsch nach Mittelverstetigung für die Monitorings bestätigt“, betonte Hauk.

Aufwertung von Grasflächen an Straßen

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die Fortsetzung des Programms: „Durch das Sonderprogramm konnten in den vergangenen Jahren rund 80 Hektar Grasflächen an Straßen aufgewertet werden. Jetzt können Insekten dort Nahrung und einen geeigneten Lebensraum finden. Durch eine Fortsetzung der Maßnahmen wird deren positive Wirkung weiter verstärkt. Mich beeindruckt das Engagement vieler Kommunen, die erkannt haben, dass auch Straßenränder, Rastplätze und Kreisverkehre mit der richtigen Gestaltung und Pflege dazu beitragen können, die biologische Vielfalt zu stärken. Unser Wettbewerb ‚Blühende Verkehrsinseln‘ mit der Auszeichnung ‚Goldene Wildbiene‘ hat dieses erfolgreiche Engagement mitangeregt und sichtbar gemacht.“

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Verkehrsministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

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Polizei überwacht Demonstrationsverbot in der Landeshauptstadt

Posted by Klaus on 13th Januar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Polizeimeldung 13.01.2021

Nach dem Verbot zweier für Mittwochabend (13.01.2021) in der Innenstadt angemeldeter Versammlungen, haben Einsatzkräfte der Landespolizei die Einhaltung der Verbote intensiv überwacht. Das Polizeipräsidium Stuttgart hatte neben Beamtinnen und Beamten der Einsatzhundertschaft und der Kriminalpolizei, mehrere Kommunikationsteams im Einsatz. Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützten zusätzlich die Kontrollmaßnahmen. Insbesondere waren der Schlossplatz, der Karlsplatz und der Marktplatz in der Innenstadt als zentrale Punkte zu überwachen. In der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.30 Uhr registrierten die Beamten rund 40 Personen, die als mögliche Versammlungsteilnehmer einzustufen waren. Sie kamen einzeln oder in Kleinstgruppen auf die Plätze, hielten aber die coronabedingt notwendigen Abstände ein. Vereinzelt hatten die Menschen keine Kenntnis von dem Versammlungsverbot und wurden sodann von den Polizeibeamten darüber informiert. Die Leiterin einer für den Karlsplatz angemeldeten und von der Polizeibehörde verbotenen Versammlung war selbst vor Ort und erläuterte ebenfalls das Verbot. Nachdem die Personen jeweils von den Einsatzkräften angesprochen und aufgefordert wurden, sich zu entfernen, verließen sie jeweils nach und nach, teilweise auch nach kurzen Diskussionen, die Örtlichkeiten. Ein Mann, der sich auf dem Marktplatz mit zwei weiteren Personen in einer Ansammlung aufhielt, wollte bei einer Kontrolle seine Personalien nicht angeben und musste mit zur Wache eines Polizeireviers. Dort gab er seine Personalien an. Es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen.

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