Archive for the ‘Allgemein’ Category

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Der weit überwiegende Teil der Menschen hat sich in Baden-Württemberg an die Corona-Regeln gehalten. Die Polizei zeigte klare Präsenz an beliebten Ausflugszielen.

„Das vergangene Wochenende war alles in allem aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich an die Regeln gehalten und, entgegen den Tagen zuvor, vorsichtig und vernünftig gehandelt. Wir werden weiterhin aufmerksam sein und akribisch darauf achten, dass der Leichtsinn keine Chance hat. Für die Menschen im Land gilt: Halten Sie sich an die Regeln – sonst wird es teuer“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur polizeilichen Bilanz des letzten Ferienwochenendes in Baden-Württemberg.

Polizei zeigt Präsenz an beliebten Ausflugszielen

„In den vergangenen Tagen mussten wir an den baden-württembergischen Ausflugszielen ein erhöhtes Besucheraufkommen verzeichnen. Nachdem in diesem Zusammenhang mancherorts die Regelungen der Corona-Verordnung missachtet sowie zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt wurden, haben die regionalen Polizeipräsidien an den beliebten Ausflugszielen einen Fokus auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gelegt – immer im engen Austausch mit den originär zuständigen Ordnungsämtern und den Straßenverkehrsbehörden. Mit verkehrspolizeilichen Maßnahmen und den präventiven Kontaktaufnahmen mit den Ausflüglern konnten chaotische Zustände wie in den Tagen davor vermieden werden“, bilanzierte der Innenminister.

Fokus auf Einhaltung der Corona-Verordnung

Die regionalen Polizeipräsidien setzten am Wochenende mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz einen personellen Schwerpunkt auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Insgesamt herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Bürger hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der CoronaVO. Der Schwerpunkt lag erneut im Bereich der Höhenlagen des Schwarzwaldes. Die abgesprochenen Verkehrskonzepte zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden haben sich insgesamt bewährt. Manche Zufahrten zu den Parkplätzen mussten stundenweise gesperrt werden. Bei zwei Unfällen auf den Rodelhängen wurden ein neunjähriges Mädchen (Römerstein/Kreis Reutlingen) und ein 18-jähriger Heranwachsender (Gaildorf/Kreis Schwäbisch-Hall) schwer verletzt. Sie mussten jeweils mit einem Rettungshubschrauber in Kliniken geflogen werden.

Über 4.600 Verstöße durch Polizei festgestellt

Am vergangenen Wochenende (8. bis 10. Januar 2021) wurden von der Polizei insgesamt über 4.600 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Etwa 1.700 Verstöße davon betrafen die Ausgangsbeschränkungen und rund 1.600 Verstöße die Maskentragepflicht. Im Zusammenhang mit Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen waren rund 730 Verstöße zu verzeichnen. In den Höhelagen des Nordschwarzwaldes, insbesondere im Bereich der beliebten Schwarzwaldhochstraße, wurden vom Polizeipräsidium Offenburg im Zusammenhang mit den Überwachungsmaßnahmen an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg knapp 65 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und rund 20 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.

„Seit heute gelten in Baden-Württemberg weiter angepasste Regeln, die wir nun konsequent annehmen müssen – wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt, dann werden wir kein Auge zudrücken. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen – nicht mehr und nicht weniger“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Umsetzung der Zwei-Test-Strategie in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.

Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Testpflicht bei Einreise fallen somit unter anderem:

  • Durchreisende
  • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen
  • Grenzpendler und Grenzgänger
  • Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.

Einreise aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland nur mit negativem Test

Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben: Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet.

Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit.

Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Einschränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist weiterhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.

Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt zu vermeiden sind.

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Übersicht der Corona-Verordnungen des Landes

Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen in Baden-Württemberg

Alle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Foto, Archiv Manu

DHL Express mit grundlegender Funktion für die europäische COVID-19 Impfstofflogistik

Posted by Klaus on 9th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.01.2021

Mit seinem engmaschigen Luftfracht Netzwerk an Hubs und Gateways ist DHL Express optimal für eine zeitkritische sowie kontinuierliche Auslieferung von COVID-19 Impfstoffen aufgestellt.

  • Zehn europäische Länder bereits mit Chargen des COVID-19-Vakzins durch die Express-Division von Deutsche Post DHL Group beliefert
  • Über 50 Flüge für inner-europäischen Impfstofftransport durchgeführt
  • Alle europäischen Länder können innerhalb von 24 Stunden über das DHL Express Netzwerk beliefert werden

Bonn – Seit Weihnachten hat DHL Express, der weltweit führende Expressdienstleister, in Europa mehr als 50 Flüge für den Transport zahlreicher Sendungen mit den dringend benötigten COVID-19 Impfstoffen durchgeführt. Die ersten Chargen der Vakzine wurden in Bulgarien, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Norwegen, Österreich, Rumänien und Schweden zur ersten Versorgung der Bevölkerung ausgeliefert. Einige dieser Länder wurden von DHL Express bereits mit weiteren Chargen versorgt, darunter Italien, Litauen, Norwegen und Rumänien. Mit seinem engmaschigen Luftfracht Netzwerk an Hubs und Gateways, das alleine in Europa mehr als 60 Länder und Territorien mit über hundert Flugzeuge umfasst, ist DHL Express optimal für eine zeitkritische sowie kontinuierliche Auslieferung von COVID-19 Impfstoffen aufgestellt. (Foto, DP DHL)

„Unser internationales Netzwerk hat seine Stabilität und Kontinuität bereits in den ersten Wochen der Pandemie unter Beweis gestellt. Selbst als nahezu alle Länder in Lockdowns gingen, stand kein einziges unserer Drehkreuze still, nicht an einem Tag“, sagt Alberto Nobis, CEO DHL Express Europa. „Es liegt in unserer DNA zu liefern – selbst in Zeiten globaler Krisen. Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere technische Infrastruktur, halten wir die Lieferketten aufrecht und ermöglichen es so unseren Kunden, ihre Geschäfte weiterzuführen. Mit internationalen Expresslieferungen der COVID-19-Vakzine unterstützen wir nun zahlreiche Regierungen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Unsere starke Präsenz in Europa ermöglicht uns medizinische Güter innerhalb von 24 Stunden zwischen allen europäischen Ländern auszuliefern.“

Neben der Versorgung europäischer Länder hat DHL Express Chargen mit COVID-19 Vakzinen nach Bahrain, Chile, Costa Rica, Israel, Mexiko, Oman und Singapur geliefert.

Mehr als 9.000 Experten sind im spezialisierten globalen Netzwerk von DHL tätig, damit Pharmaunternehmen, medizinische Gerätehersteller, klinische Test- und Forschungs- einrichtungen, Großhändler und Vertriebsunternehmen sowie Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister durch Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette miteinander vernetzt werden. Angefangen von der klinischen Studie bis hin zum praktischen Einsatz am Behandlungsort. Das DHL Portfolio der Gesundheits-Branche umfasst mehr als 150 Pharmaunternehmen, 20 Depots für klinische Studien, 100 zertifizierte Stationen, 160 GDP-zertifizierte Lager, 15 GMP-zertifizierte Standorte und 135 medizinische Express-Standorte.

Die weltweiten Logistikanbieter stehen aktuell vor der Herausforderung, schnell medizinische Lieferketten aufzubauen, um ein nie zuvor gesehenes Volumen von mehr als zehn Milliarden Impfdosen weltweit auszuliefern, wobei auch die rund drei Milliarden Menschen erreicht werden müssen, die in Regionen mit einer weniger gut entwickelten Logistikinfrastruktur leben. Um in den nächsten zwei Jahren eine weltweite Versorgung mit COVID-19-Vakzinen sicherzustellen, werden rund 200.000 Palettenlieferungen, 15 Millionen Lieferungen in Kühlboxen sowie 15.000 Flüge in den unterschiedlichen Lieferketten erforderlich sein.

Während die Entwicklung von Impfstoffen in der Vergangenheit 5-20 Jahre dauerte, ist der beschleunigte Prozess von COVID-19 innerhalb eines Jahres beispiellos. An bestimmte Vakzine werden besonders strenge Temperaturanforderungen von bis zu -80°C gestellt, um ihre Wirksamkeit während des Transports und der Lagerung sicherzustellen.

„Unser Land meistert die Herausforderung“

Posted by Klaus on 9th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.01.2021

Das Video finden Sie unter baden-wuerttemberg.de/unser-land-meistert-die-herausforderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute im Landtag die Maßnahmen zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns vorgestellt. Im Zentrum seiner Rede standen strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine positive Bilanz zum Impfstart im Land.

Übersicht der Änderungen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Übersicht über die Regelungen ab 11. Januar 2021 (PDF)

Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 11. Januar 2021) (PDF)

Hohe Infektionszahlen, volle Intensivstationen und Erkenntnisse über neue Virus-Mutationen wie B.1.1.7 aus Großbritannien – aufgrund der angespannten Pandemielage in ganz Deutschland haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel auf einen weiteren gemeinsamen Kraftakt geeinigt. Während die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden, gelten ab dem 11. Januar weitere Einschränkungen in ganz Baden-Württemberg.

Noch immer seien die Auswirkungen der Feiertage an Weihnachten und Silvester abzuwarten, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag. Baden-Württemberg sei noch weit von seinem Ziel entfernt, unter die Schwelle von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu kommen. „Aus diesem Grund haben wir entschieden, den Lockdown zu verlängern.“

Harte Maßnahmen, schnelle Wirkung

Auch werde es weitere Verschärfungen geben. „Zusätzliche Kontaktreduktionen haben eine sehr große Wirkung. Das haben uns die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch einmal sehr eindringlich vor Augen geführt.“ Der verkürzte Bremsweg des R-Werts sei ein wichtiger Richtwert, erläuterte Kretschmann: „Mit einem R-Wert von 0,9 halbiert sich die Zahl der Infektionen jeden Monat. Mit einem R-Wert von 0,7 hingegen halbiert sie sich jede Woche.“ Derzeit liegt die Reproduktionszahl im Land bei 0,82. Hinzu kommen Erkenntnisse über die Virus-Mutation B.1.1.7, welche bereits in Baden-Württemberg festgestellt werden konnte. Die Daten deuten darauf hin, dass diese Mutation wahrscheinlich sehr viel ansteckender ist als das ursprüngliche Coronavirus.

„Die Quintessenz daraus ist: Nicht vorsichtig und langsam bremsen, sondern hart und kurz. Nur niedrige Zahlen verhindern Tod und Leid. Nur niedrige Zahlen geben der Wirtschaft wieder den notwendigen Schub“, so der Ministerpräsident.

Was gilt ab dem 11. Januar?

Der Regierungschef appellierte an den Zusammenhalt und die Unterstützung des Landtags für die folgenden Beschlüsse:

  • Die bisher geltenden Beschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen. Alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Um familiäre Härten abzumildern und den Bedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden die Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Familien können sich zudem mit einem weiteren Haushalt zu einer festen Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden.
  • Lokale Behörden sind ab sofort dazu angehalten, Menschenansammlungen in tagestouristischen Hotspots im Freien (z.B. Skigebiete) einzudämmen.
  • Kantinen werden geschlossen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden deutlich dazu aufgefordert, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.
  • Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Fernunterricht wird angeboten, Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Es besteht eine Aussicht auf Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar, sollten die Infektionszahlen signifikant sinken. Eine Notbetreuung für Kita-Kinder und die Klassen 1 bis 7 wird eingerichtet.
  • Für das Jahr 2021 wird ein zusätzliches Kinderkrankengeld für 20 zusätzliche Tage pro Elternteil und 40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt. Der Anspruch gilt auch für die Betreuung der Kinder zuhause.
  • „Click & Collect“-Abholangebote im Einzelhandel sowie bei Bibliotheken und Archiven werden erlaubt.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Übersicht der Änderungen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Kultur und Wirtschaft stärken

In seiner Regierungsinformation im Landtag betonte der Ministerpräsident, dass die Entscheidung zu härteren Maßnahmen nicht leichtfertig gefallen seien: „Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Menschen verzweifelt sind, weil sie ihren Beruf nicht ausüben können und sie um ihr Geschäft bangen.“ Jedoch würden die weltweiten Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass niedrige Infektionszahlen der Wirtschaft helfen und noch größere Folgeschäden verhindern. Die Wiederbelebung von „Click & Collect“ und die zeitnahe Auszahlung der Hilfszahlungen seien demnach elementar für die Stärkung von Kultur und Wirtschaft.

Home Office sei ein wirksames und zugleich relativ schmerzarmes Mittel, um die Anzahl der Infektionen deutlich zu senken. Daher appellierte Kretschmann nochmals eindringlich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigten wo auch immer es möglich sei, von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Landesregierung werde daher auch kurzfristig Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften zu einem Home Office-Gipfel einladen.

Impfstoff historische Meisterleistung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zog eine positive Zwischenbilanz zum Start der Impfkampagne. Es habe sich als richtig erwiesen, dass Bund und Länder mit einem Impfstoff auf eine gemeinsame Langzeit-Strategie gesetzt hätten: „Über diesen historischen Erfolg sollten wir uns einfach mal freuen, statt immer nur das Haar in der Suppe zu suchen.“ Klar sei trotzdem, dass bei der Beschaffung, der Produktion und Verteilung nachgelegt werden müsse: „Dafür haben sich alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam eingesetzt.“

Stark und geduldig ins neue Jahr

Der besondere Dank des Ministerpräsidenten gelte allen Helferinnen und Helfern, die sich an dieser Kraftanstrengung beteiligten. „Unser Land meistert diese Herausforderung. Doch sind wir auf die Hilfe aller angewiesen.“ Es gehe nicht darum, Lücken für sich zu suchen, sondern sich an den Geist der Vereinbarungen zu halten. „In diesen Zeiten kommt es darauf an, stark und geduldig zu bleiben. Packen wir es gemeinsam an!“

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Quelle: red

Fahrplanangebot weiterhin leicht eingeschränkt Vom 07.01.2021 bis 31.01.2021

Info VVS

Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns fahren die Bahnen und Busse mit lediglich geringfügigen Einschränkungen in den Nachtstunden und im Schülerverkehr weiter. Damit soll in der Pandemie für ausreichend Platz in den Fahrzeugen gesorgt werden, auch wenn derzeit die Nachfrage aufgrund von Home-Office, Kurzarbeit sowie geschlossenen Geschäften und Schulen niedriger ist als normal. Da auch die nächtliche Ausgangssperre weiter gilt, entfallen bis Ende Januar die Nachtbusse in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Region. Außerdem gibt es, solange die Schulen geschlossen bleiben, im regionalen Busverkehr geringfügige Einschränkungen.

Ab Montag, den 11. Januar 2021 gilt somit folgender Fahrplan:

– S-Bahnen und Regionalzüge inklusive der Nebenbahnen fahren tagsüber wie gewohnt (Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns fahren die Bahnen und Busse mit lediglich geringfügigen Einschränkungen in den Nachtstunden und im Schülerverkehr weiter. Damit soll in der Pandemie für ausreichend Platz in den Fahrzeugen gesorgt werden, auch wenn derzeit die Nachfrage aufgrund von Home-Office, Kurzarbeit sowie geschlossenen Geschäften und Schulen niedriger ist als normal. Da auch die nächtliche Ausgangssperre weiter gilt, entfallen bis Ende Januar die Nachtbusse in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Region. Außerdem gibt es, solange die Schulen geschlossen bleiben, im regionalen Busverkehr geringfügige Einschränkungen.

Ab Montag, den 11. Januar 2021 gilt somit folgender Fahrplan:

– S-Bahnen und Regionalzüge inklusive der Nebenbahnen fahren tagsüber wie gewohnt (mit Ausnahme des Nachtverkehrs am Wochenende)

– Busse und Stadtbahnen der SSB fahren ebenfalls ganz normal (mit Ausnahme der Nachtbusse am Wochenende)

– Im regionalen Busverkehr gilt grundsätzlich der „Ferienfahrplan“, d.h. der normale Fahrplan ohne spezielle Schülerfahrten (z. B. A-Linien und Verstärkerfahrten)

In der kommenden Woche wird dann entschieden, wie die Busse und Bahnen im Schülerverkehr ab Montag, 18. Januar 2021 fahren. Dies hängt davon ab, ob und wie der Präsenzunterricht an den Schulen wieder hochgefahren wird.

Der VVS empfiehlt seinen Fahrgästen sich vor der Fahrt mit Bus oder Bahn über die VVS-Fahrplanauskunft unter vvs.de oder in der App „VVS Mobil“ zu informieren.)

:: Busse und Stadtbahnen der SSB fahren ebenfalls ganz normal (mit Ausnahme der Nachtbusse am Wochenende)

:: Im regionalen Busverkehr gilt grundsätzlich der „Ferienfahrplan“, d.h. der normale Fahrplan ohne spezielle Schülerfahrten (z. B. A-Linien und Verstärkerfahrten)

In der kommenden Woche wird dann entschieden, wie die Busse und Bahnen im Schülerverkehr ab Montag, 18. Januar 2021 fahren. Dies hängt davon ab, ob und wie der Präsenzunterricht an den Schulen wieder hochgefahren wird.

Der VVS empfiehlt seinen Fahrgästen sich vor der Fahrt mit Bus oder Bahn über die VVS-Fahrplanauskunft unter vvs.de oder in der App „VVS Mobil“ zu informieren.

Stand 08.01.2021 14:26

Foto, Klaus

 

Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach den Weihnachtsferien

Posted by Klaus on 7th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns hat das Kultus- ministerium den weiteren Fahrplan für die Schulen und Kitas vorgelegt und die Rahmenbedingungen für die Notbetreuung veröffentlicht.

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern.

„Die bundesweiten Einschränkungen zu verlängern und die Maßnahmen in Corona-Hotspots zu verschärfen ist aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen notwendig. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass wir Schulen und Kitas differenziert betrachten, denn unser Anspruch ist, allen Schülerinnen und Schülern auch in Pandemiezeiten eine gute Bildung zu ermöglichen. Gerade in der Grundschule ist digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gibt es viele Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhalten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Dass die älteren Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden und den beruflichen Schulen vorerst Fernunterricht haben sollen, ist nachvollziehbar und vertretbar. Die Grundschulen und Kitas über weitere Wochen komplett geschlossen zu halten, fände ich sehr schwierig. Deshalb ist es unser Ziel, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.“

Präsenzpflicht seit Juli 2020 aufgehoben

Dies sei auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Dies ist in Baden-Württemberg bereits seit Juli 2020 der Fall, es gilt die Regel, dass Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, dies der Schule formlos anzeigen können. „Wir haben den Eltern von Anfang an das Recht eingeräumt, ihre Kinder auch ohne Angabe von Gründen vom Präsenzunterricht entschuldigen zu können. Und die Eltern gehen mit dieser Möglichkeit sehr sorgfältig und mit Augenmaß um“, sagt Ministerin Eisenmann. Bei einer Umfrage im Herbst 2020 waren es rund ein Prozent der Schüler, die dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben. Bei einer Abfrage im Juli 2020 lag der Anteil ebenfalls bei knapp einem Prozent.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen wurden heute über die konkrete Umsetzung informiert.

Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben.

Regelungen im Einzelnen ab dem 11. Januar 2021

  • Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben (PDF). Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Kitas (PDF)

Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Schulen (PDF)

Perspektiven für Schulen und Kitas

„Es ist unerlässlich, dass wir den Schulen und Kitas weitere Perspektiven für die kommende Zeit aufzeigen. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Sie sind zudem eine enorme Belastung für die Familien in unserem Land. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, die aktuellen Beschlüsse fortwährend im Lichte neuer Erkenntnisse zu bewerten. Schulen und Kitas müssen die ersten Bereiche sein, wo wir Lockerungen vornehmen“, betont Kultusministerin Eisenmann.

Kultusministerium: Coronavirus: Informationsschreiben des Kultusministeriums

Kultusministerium: Coronavirus: Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv

Lockdown bis Ende Januar verlängert

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung

Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unablässig, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 124 immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen.

Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahlen das wirkliche Geschehen zu gering abbilden. Die Belastung des Gesundheitssystems ist weiter gestiegen.

„Wir alle sind zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg.“

Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark. Hier zeigt sich, dass neue, deutlich ansteckendere Varianten grassieren. Das bedeutet, dass sich das Virus zunehmend beschleunigend schneller verbreitet. Mit steigenden Infektionen steigen auch die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe stark an. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.

Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns

„Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns, wahrscheinlich die schwierigste der ganzen Pandemie“, so der Ministerpräsident. „Darauf müssen Sie sich einstellen, denn die Rahmenbedingungen bleiben ungünstig. Unser Leben findet weiterhin in den Innenräumen statt. Die Impfungen werden ihre allgemeine Schutzwirkung erst in einigen Monaten entfalten. Wir müssen darauf gefasst sein, dass wir mit einer neuen, aggressiven Virus-Mutation umgehen müssen. Und das medizinische und pflegerische Personal ist inzwischen an seiner Leistungsgrenze. Noch nie waren die Intensivstationen so voll wie in den vergangenen Tagen. Und noch nie sind innerhalb eines Monats so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat.“

Das Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken. So können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen.

Bei der Beurteilung der Lage betrachten wir nicht nur die 7-Tage-Inzidenz, sondern weitere wichtige Faktoren wie den Impffortschritt, die Verdoppelungszeit und die Reproduktionswerte.

Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder heute grundsätzlich auf folgendes geeinigt:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen hat eine herausragende Bedeutung für die Bildung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Einschränkungen im Schulbetrieb bleiben nicht ohne Folge für die Bildung und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen bei der Abwägung die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden. Für Baden-Württemberg bedeutet das: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen sind in der Verantwortung, die umfassende Umsetzung der Testanordnung des Bundes sicherzustellen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. Bund und Länder unterstützen die Einrichtungen dabei organisatorisch stärker. Dies gilt für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Den Eintrag von pandemieverschärfenden Mutationen wie die Variante B.1.1.7 aus Großbritannien gilt es möglichst stark einzudämmen. Daher soll auch in Deutschland bei Proben verstärkt das Erbgut des Virus sequenziert werden, um Mutationen zu erkennen und durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne die Ausbreitung im Keim zu unterbinden. Die Bundespolizei wird bei Einreisen aus Gebieten, in denen solche Mutationen verbreitet sind, die Einhaltung der Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Einhaltung der Quarantäne ebenfalls eng kontrolliert wird.
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen

„Die Folgen der Pandemie lassen sich nur dann beherrschen, wenn die Fallzahlen niedrig sind“, sagte Kretschmann abschließend in seinem Statement. „Darin ist sich die Wissenschaft einig, und darin waren wir uns auch bei unseren Beratungen einig. Dabei kommt es weiterhin auf uns alle an. Je mehr wir uns an die Beschränkungen halten, je weniger Kontakte wir haben, je vorsichtiger wir sind, desto schneller werden die Infektionszahlen sinken, und desto eher können wir mögliche Lockerungen in Betracht ziehen. Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen. Ob wir unsere Kontakte nur ein wenig oder deutlich reduzieren, entscheidet darüber, ob wir das Ziel niedriger Infektionszahlen in wenigen Wochen oder erst in Monaten erreichen.“

Die heute von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg ausgestaltet werden, stimmt sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden.

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Feuerwehren aus dem Land helfen in Kroatien

Posted by Klaus on 4th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Nach dem Erdebeben in Kroatien haben zahlreiche Feuerwehren aus Baden-Württemberg dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Innenminister Thomas Strobl dankt allen Beteiligten für ihre große Hilfsbereitschaft.

Ein Beben der Stärke 6,4 hatte am 29. Dezember 2020 Kroatien heimgesucht. Am schwersten betroffen ist die Region um die Städte Sisak, Petrinja und Glina. Im Zentrum von Sisak wird von Schäden an 90 Prozent der Gebäude berichtet. Kroatien stellte über den Katastrophenmechanismus der Europäischen Union ein Hilfeleistungssuchen an die europäischen Staaten.

„Die Feuerwehren in Baden-Württemberg beweisen aufgrund einer jahrelangen Verbundenheit mit den kroatischen Feuerwehren bereits große Hilfsbereitschaft. So haben zahlreiche Feuerwehren nach einem Aufruf durch den Landesfeuerwehrverband (LFV) dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Dieses ist teilweise schon am Samstagabend im Schadengebiet angekommen. Weiteres ist derzeit noch auf dem Weg dorthin“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend

Der langjährige Vizepräsident des LFV, Gerhard Lai, hat die Aktion federführend initiiert und koordiniert. „Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend – Danke den Feuerwehren, Danke Gerhard Lai für die tatkräftige Koordination!“, so Innenminister Thomas Strobl.

Außerdem laufe Hilfe über Gemeindepartnerschaften. So ist beispielsweise seit zwei Tagen die Feuerwehr Mengen mit Einsatzkräften vor Ort im Einsatz. Auch Hilfsorganisationen unterstützen.

„Von ganzem Herzen danke ich allen Frauen und Männern, die sich derzeit um Hilfe für Kroatien bemühen und Beispielgebendes leisten. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es – das gilt hier unmittelbar, direkt und sofort. Allen Beteiligten gilt mein ganz großer Dank. Für mich ist es freilich auch selbstverständlich, dass wir uns als Innenministerium im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens beteiligen und mit unserem Hilfsangebot über 500 Schlafsäcke einen kleinen Teil der benötigten Hilfe beisteuern können. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, Solidarität zu zeigen und den Menschen Hilfe vor Ort zu geben, dort wo sie diese Hilfe so dringend benötigen“, so Strobl abschließend.

Innenministerium: Feuerwehr

Foto, Archiv

Corona-Testzentrum Cannstatter Wasen verbes- sert Arbeitsabläufe und mietet dafür Schau- steller-Häuschen an

Posted by Klaus on 2nd Januar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS 2.01.2021

Die Zahl der Corona-Abstriche im Corona-Testzentrum Cannstatter Wasen bleibt hoch. Zudem werden dort seit Kurzem Schnelltests sowie Tests für Selbstzahler angeboten – beides ist immens gefragt.

Entsprechend gestiegen ist der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Testzentrums. Um die Abläufe zu verbessern und die Wartezeit für die Testpersonen zu verkürzen, stellt das Testzentrum nun Empfangshäuschen zur einfacheren und schnelleren Registrierung auf. Gemietet werden diese bei den Schaustellern. Am Samstag, 2. Januar 2021, sind die Häuschen geliefert worden.

Dr. Hans-Jörg Wertenauer, leitender Arzt des Corona-Testzentrums Cannstatter Wasen, erklärte: „Unsere Prozesse sind durch die zusätzlichen Angebote viel komplexer geworden. Um weiterhin effektiv und leistungsfähig arbeiten zu können, werden wir nun einzelne Arbeitsschritte unterteilen. Das heißt, dass wir die Testpersonen nun zunächst an einer vorgeschalteten Station empfangen und registrieren.“

Bei der Suche nach geeigneten Empfangshäuschen wurde Wertenauer beim Schaustellerverband fündig: „Wir mieten von den Schaustellern insgesamt zwölf ihrer Kassenhäuschen, die wir zu Empfangshäuschen umfunktionieren. Um der Solidarität mit den Schaustellern dabei noch mehr Nachdruck zu verleihen, werden wir die Häuschen genauso lassen wie sie sind – nämlich bunt – und nur mit einem Hinweisschild versehen.“

Foto: Leif Piechowski, Rechte LHS.

Die Schausteller-Häuschen werden in den nächsten Tagen mit Strom und Internet versorgt. Im Laufe der nächsten Woche gehen sie in Betrieb. Dann werden dort die ersten Bürgerinnen und Bürger empfangen.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Um einen reibungslosen Arbeitsablauf des Testzentrums zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, jetzt schnell zu handeln. Dafür steuern wir als Stadt gerne einen finanziellen Betrag bei. Dass sich Testzentrum und Schausteller gegenseitig mit der Anmietung der Häuschen unterstützen, freut mich sehr. Das ist ein schönes Zeichen in dieser schwierigen Zeit.“

Mark Roschmann, der Vorsitzende des Schaustellerverbands Südwest, ergänzte: „Der Wasen ist die Heimat der Schausteller. Ihre Kassenhäuschen stehen normalerweise hier, weil die Menschen zum Volksfest oder Frühlingsfest strömen und sich an den Fahrgeschäften drängen. Jetzt stehen die Häuschen hier, weil der Andrang auf die Corona?Tests so groß ist. Wir helfen Herrn Wertenauer und seinem Team gerne, denn wir alle wollen, dass die Pandemie bald ihr Ende findet und die Schausteller wieder auf den Wasen zurückkehren können.“

Hintergrund

Im Corona?Testzentrum Cannstatter Wasen (Parkplatz P10, Zufahrt über die Talstraße), das im Auftrag der Stadt Stuttgart und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg betrieben wird, werden Personen auf das Coronavirus getestet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich unter  corona-testzentrum-wasen.de/.

Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen gibt es auch unter  stuttgart.de/corona.

Neuer Rekord: 665.000 Kinderbriefe an Christkind, Weihnachtsmann und Nikolaus

Posted by Klaus on 31st Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Seit vielen Jahren schreiben Kinder aus der ganzen Welt Briefe und Wunschzettel an Weihnachtsmann, Christkind und Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen.

Foto, © Jens Schlüter / Viele Kinderbriefe enthielten wahre kleine Kunstwerke – so zum Beispiel liebevoll geschmückte Tannenbäume, gebastelte Rentiere mit Schlitten oder einen lustigen Weihnachtmann mit einem bunten Federbart.

  • Kinder schreiben aus allen Teilen der Welt
  • Antworten in verschiedenen Sprachen und in Blindenschrift
  • Corona-Krise dominierendes Thema

Bonn – Insgesamt rund 665.000 Kinderbriefe mit Weihnachtswünschen haben der Weihnachtsmann, das Christkind und der Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen der Deutschen Post in diesem Jahr erhalten und beantwortet. Das ist ein neuer Rekord. Dieser ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass angesichts der Corona-Beschränkungen noch mehr Kinder als sonst den besonderen Zauber des Briefeschreibens wieder für sich entdeckt haben. Im Jahr 2019 waren es 599.577 Briefe.

Auch in diesem Jahr standen Klassiker, wie Spielzeuge, Malstifte, Bücher oder Schminkzeug, auf den Wunschzetteln der Kinder. Viele Kinderbriefe enthielten wahre kleine Kunstwerke – so zum Beispiel liebevoll geschmückte Tannenbäume, gebastelte Rentiere mit Schlitten oder einen lustigen Weihnachtmann mit einem bunten Federbart. Dominierendes Thema war jedoch eindeutig die Corona-Krise. Viele Kinder drückten in ihren Briefen ihre Traurigkeit darüber aus, dass sie Spielkameraden nicht treffen oder Großeltern nicht sehen dürften.  Die Pandemie hat in diesem Jahr auch andere immaterielle Wünsche von den Wunschzetteln verdrängt. So gingen beispielsweise Klagen über Stress in der Schule zurück. Stattdessen berichteten mehrere Kinder, dass sie es blöd fänden, wenn die Schule wegen Corona ausfällt. Anders als in den Vorjahren, blieben in diesem Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen auch die Weihnachtspostfilialen für Besucherinnen und Besucher weitestgehend geschlossen.

Seit vielen Jahren schreiben Kinder aus der ganzen Welt Briefe und Wunschzettel an Weihnachtsmann, Christkind und Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen, die von der Deutschen Post unterstützt und vielfach auch organisiert werden. Insgesamt rund 170 oftmals ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen dafür, dass jeder einzelne Brief, der eine Absenderadresse trägt,  beantwortet wird. Die Briefe stammen dabei nicht nur aus Deutschland. In der Weihnachtspostfiliale  in Himmelpfort gingen beispielsweise Briefe aus 62 Ländern ein. In Engelskirchen haben Kinder aus 49 Ländern geschrieben, darunter Tadschikistan, Südafrika, Neuseeland, Mexiko oder Thailand. Beantwortet werden die Kinderbriefe in verschiedenen Sprachen und teilweise sogar in Blindenschrift. (Foto, DP DHL)

Die Zahlen 2020 im Einzelnen:

  • Himmelpfort (Brandenburg): 320.000 Briefe
  • Engelskirchen (Nordrhein-Westfalen): 150.000 Briefe
  • Himmelstadt (Bayern): 80.000 Briefe
  • Himmelsthür (Niedersachsen): 47.000 Briefe
  • Himmelpforten (Niedersachsen): 32.000 Briefe
  • St. Nikolaus (Saarland): 29.800 Briefe
  • Nikolausdorf (Niedersachsen): 6.200 Briefe

Weitere Informationen zu den Weihnachtspostfilialen finden Sie unter: deutschepost.de/de/w/weihnachtspost/weihnachtsmann-christkind