Archive for the ‘Allgemein’ Category

Polizeiliche Corona-Bilanz der Weihnachts- feiertage

Posted by Klaus on 28th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 28.12.2020

Die Polizei hat auch zwischen dem 24. und 27. Dezember 2020 die Einhaltung der Corona-Vorschriften kontrolliert. Alles in allem sind die Tage aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen.

„Alles in allem sind die Tage zwischen Heiligabend und Sonntag aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg ist vorsichtig und vernünftig – aber jeder einzelne Verstoß ist ein Verstoß zu viel. Der Beginn der Impfungen ist zwar ein Silberstreif am Horizont, wir alle freilich brauchen nach wie vor Disziplin und Geduld. Es ist deshalb mehr als bedauerlich, dass Einzelne den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen haben. Jeder einzelne Verstoß ist ein Zeichen von mangelnder Solidarität gegenüber der gesamten Gesellschaft“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Montag, den 28. Dezember 2020 zur polizeilichen Bilanz an den Weihnachtsfeiertagen.

Insgesamt wurden zwischen dem 24. und 27. Dezember 2020 durch den Polizeivollzugsdienst nahezu 3.300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Davon bezogen sich rund 1.200 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen gab es nahezu 500 Verstöße. Darüber hinaus wurden mehr als 1.200 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Zu einer unschönen Szene kam es am Samstagabend in Schwäbisch Gmünd. Ausgehend von einer Ruhestörung wurde eine größere Feier festgestellt und entsprechende Verstöße gegen die Corona-Verordnung mussten geahndet werden. Dabei zeigten sich die Gäste der Feier uneinsichtig und verweigerten die Personalienangabe, zudem leistete der Wohnungsinhaber Widerstand gegen die getroffenen Maßnahmen.

Starker Andrang an beliebten Ausflugszielen

Auch der starke Besucherandrang an beliebten Ausflugszielen unter anderem im Schwarzwald musste durch die Polizei überwacht und reglementiert werden. Zwar wurden hier nur wenige Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, entlang der Schwarzwaldhochstraße (B500) wurden jedoch so viele Fahrzeuge verkehrswidrig geparkt, dass im Notfall ein Durchkommen von Polizei- und Rettungskräften kaum möglich gewesen wäre. In beiden Konstellationen werden hier Menschenleben aufs Spiel gesetzt: Nicht nur das Freihalten von Not- und Rettungswegen rettet Leben, sondern auch das Meiden von stark frequentierten Ausflugszielen verhindert chaotische Verhältnisse. Innenminister Thomas Strobl: „Mit Vernunft und vorheriger Information erspart man sich auch selber unschöne Erlebnisse.“

„Von mir gibt es in dieser ernsten Lage keinerlei Verständnis dafür, wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt. Solche Verstöße sind keine Kinkerlitzchen, sondern rechtswidrige Taten. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen. Das Corona-Virus stellt nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch das Gesundheitssystem auf die Probe. Es geht auch darum, diejenigen zu schützen und zu entlasten, die sich tagtäglich aufopferungsvoll im gesamten Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen zum Wohle der Gesellschaft einsetzen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Foto, Klaus

Impfstart in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 26.12.2020

Erste Terminvergaben für Covid-19-Impfungen für über 80-Jährige sind ab sofort möglich. Die Verfügbarkeit des Impfstoff zu Beginn ist sehr begrenzt.

Derzeit befindet sich die erste Lieferung mit knapp 10.000 Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer auf dem Weg nach Baden-Württemberg.

Gleichzeitig können ab sofort über die Impftermin-Servicehotline des Landes, die über die Rufnummer 116 117 zu erreichen ist, Termine für folgende Zentrale Impfzentren (ZIZ) gebucht werden: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Klinikum Stuttgart (Standort Liederhalle), Rot am See, Heidelberg, Mannheim und Freiburg. Auch die Vergabe von Terminen in den Impfzentren Tübingen, Ulm, Offenburg und Karlsruhe soll in Kürze möglich sein. Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Es werden nach und nach mit weiteren Impfstofflieferungen neue Termine angeboten. Zum 15. Januar gehen dann neben den ZIZ auch die Kommunalen Impfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb.

Zwei Impf-Termine sind notwendig

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Terminvergabe

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Zentrale Webplattform zur Terminvereinbarung (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)

Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember nehmen in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See sowie das Impfzentrum Mannheim die Arbeit auf. Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die insgesamt rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll dann die Verimpfung in der Regelversorgung (in den niedergelassenen Arztpraxen) stattfinden.

An diesem Wochenende (26. und 27. Dezember 2020) soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für das Land geplant (78.000 Impf-Dosen). Ab Ende Dezember sollen dann zunächst 87.750 Dosen dieses Corona-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.

Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren

Foto, Manu

Restlos gut essen nach den Feiertagen

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Lebensmittelreste

Aus übrig gebliebenen Weihnachtsleckereien lassen sich schmackhafte, kreative Speisen zaubern. Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen.

„Egal ob leckerer Lebkuchen, saftiger Stollen oder ein feiner Festtagsbraten – gutes und reichhaltiges Essen gehört in der Weihnachtszeit einfach dazu und gerade in diesen schwierigen Zeiten wollen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest kulinarisch etwas gönnen. Sind die Feiertage erst einmal vorbei, bleibt die Frage nach der Resteverwertung. Ein guter Zeitpunkt, um in der Küche Neues auszuprobieren“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch. In Reste-Rezepten finden sich viele traditionelle Gerichte, denn zahlreiche klassische Speisen sind eigentlich Restegerichte. „Arme Ritter oder Ofenschlupfer zum Beispiel dienen der Verwertung von altbackenem Brot und in Eintöpfen lassen sich verschiedenste Lebensmittelreste zu einer leckeren Mahlzeit vereinen“, erklärte die Staatssekretärin.

Wertschätzung für Lebensmittel und Landwirtschaft

Nicht nur das Brot von den Vortagen, auch Braten, Gemüse und Obst sind durch ihre begrenzte Haltbarkeit häufige Zutaten in der Resteküche. Die Überbleibsel vom Festtagsbraten schmecken auch am nächsten Tag noch köstlich und lassen sich hervorragend zu einem Salat weiterverarbeiten oder auch kalt und in Scheiben geschnitten, auf einem Brot. Für ein schnelles Nudelgericht beispielsweise lässt sich die klassische Tomatensoße mit allerlei fein geschnittenem Gemüse verfeinern. „Auch ein selbst gemachter Gemüsefond als Basis für verschiedene Speisen ist eine gute Verwertungsmöglichkeit, insbesondere dann, wenn das Gemüse schon ein wenig schrumpelig ist“, so die Staatssekretärin.

In Aufläufen lässt sich übrig gebliebenes Gemüse ideal mit Käseresten kombinieren. Äpfel oder Birnen eignen sich übrigens auch für herzhafte Speisen und geben eine fruchtige Note, selbst wenn sie schon ein wenig zu reif sind. Zu einem Smoothie püriert und mit Zimt verfeinert, ist überreifes Obst auch eine leckere Alternative zu anderen süßen Weihnachtsnaschereien. Und auch die Weiterverarbeitung zu Kompott, das sich – heiß und in saubere Gläser gefüllt – über längere Zeit hält, ist eine gute Alternative, um das Obst noch zu retten. Stollenreste finden einfache Wiederverwendung in Schicht-Desserts mit einer Joghurt-Quark-Creme. Und auch übrig gebliebene, vielleicht schon etwas trocken gewordene Lebkuchen, können sehr gut in herzhaften Soßen weiterverarbeitet werden. „In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen und ihr Wert misst sich nicht nur an ihrem Preis. Die Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise stecken viel Mühe, Zeit und Herzblut in die Produktion ihrer Erzeugnisse. Darum ist ein bewusster und achtsamer Umgang mit den Produkten so wichtig. Werden Lebensmittelreste richtig gelagert und weiterverwendet, kann jeder einen Beitrag zu ihrer Wertschätzung und zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen leisten. Dabei kommt auch der Genuss nicht zu kurz – ob in der Weihnachtszeit oder im Rest des Jahres“, betonte die Staatssekretärin.

Lebensmittel richtig lagern

Viele Reste von fertigen Speisen oder Lebensmitteln können auch einfach eingefroren werden. Dies sollte möglichst schnell passieren, denn so bleiben sowohl die Qualität, als auch der Geschmack der Produkte erhalten. Wichtig ist auch, die Gefrierdosen oder -beutel gut zu verschließen und zu beschriften, damit auch nach einigen Wochen oder Monaten ersichtlich ist, welche Leckerei sich darin versteckt. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden.

Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch- und Fischwaren dürfen nach Erreichen dieses Datums allerdings nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher gut durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Alle Produkte sollten vor ihrer weiteren Verwendung auf ihre Genießbarkeit überprüft werden. „Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel allerdings unbedingt entsorgt werden“, sagte die Staatssekretärin abschließend.

Lebensmittelabfall in Deutschland

Jährlich werden in Deutschland rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Etwa 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Ein großer Teil davon ist dabei zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Dialog mit dem Lebensmittelhandel und Vertretern der Außer-Haus-Verpflegung möchte sie das Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel stärken und einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten. Das Land Baden-Württemberg setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für eine Reduzierung von Lebensmittelverlusten ein. Unter dem Motto „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ fand in diesem Jahr zum zweiten Mal die landesweite Aktionswoche zur Lebensmittelwertschätzung als Teil der Strategie des Landes zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung statt.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken

Bahn- und Flugreisen während erweiterter Ausgangsbeschränkung

Posted by Klaus on 24th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Für Reisende sind nur wenige Ausnahmen möglich.

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Das heißt, wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.

Buchungszeitpunkt ist entscheidend

Wer vor dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. Dezember 2020 bereits eine Zug- oder Flugverbindung gebucht hat, kann diese auch während der Ausgangssperre antreten. Die Voraussetzung ist allerdings, dass eine Umbuchung der Verbindung nicht zumutbar ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn für die Umbuchung hohe Kosten entstehen würden oder keine Verbindungen zur Weiterreise verfügbar sind. Die Tatsache, dass ursprünglich ein Sonder- oder Sparangebot gebucht worden ist und nach der Umbuchung nur noch Zugverbindungen zum regulären Preis zur Verfügung stehen, macht die Umbuchung jedoch nicht pauschal unzumutbar. Für Zug- oder Flugverbindungen, die nach dem 16. Dezember 2020 gebucht wurden, gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht.

Für die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen ist grundsätzlich jeder und jede selbstverantwortlich. Verbindungen müssen von den Reisenden so gebucht werden, dass sie vor dem Start der erweiterten Ausgangsbeschränkung ihren jeweiligen Zielort in Baden-Württemberg erreichen. Dies gilt auch für Einreisende aus anderen Bundesländern mit einem Zielort im Land. Etwaige günstigere Ticketpreise und Sparangebote während der Sperrzeiten sind kein Grund, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen.

Verspätungen und Durchreise als triftiger Grund

Eine Ausnahme gibt es bei Verspätungen im Bahn- oder Flugverkehr. Sind Verbindungen ohne das Zutun des Reisenden so stark verspätet, dass der Zielort nicht vor dem Start der Ausgangssperre erreicht wird, liegt ein triftiger Grund vor. In diesem Fall können die Reisenden bis zum Zielort weiterfahren. Sollte es zu Nachfragen kommen, kann als Beleg für die unverschuldete Verspätung beispielsweise die Fahrkarte vorgezeigt werden.

Reisende, die lediglich durch Baden-Württemberg durchreisen, können dies auch weiterhin während der geltenden Ausgangsperre. Ein Umstieg an den Bahnhöfen und Flughäfen im Land ist für sie weiter möglich. Über die Ausgangsbeschränkungen zur Ankunftszeit am Zielort außerhalb Baden-Württembergs haben sich die Reisenden eigenständig zu informieren.

Reisen an den Weihnachtsfeiertagen

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für private Feiern geben. Das heißt, dass die An- und Abreise mit Bahn- und Flugzeug auch zwischen 20 und 5 Uhr möglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen und zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Klaus

Hinweise zum Schulbetrieb nach den Weih- nachtsferien

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2020 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Pressemeldung 22.12.2020

Die Schulen haben vom Kultusministerium erste Hinweise zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien erhalten. Darin sind auch Informationen zu den Halbjahreszeugnissen, zur Anmeldung an weiterführenden Schulen sowie zum weiteren Umgang mit außerunterrichtlichen Veranstaltungen enthalten.

Das Kultusministerium hat den Schulen am 21. Dezember 2020 erste Hinweise zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (PDF) zukommen lassen. Dabei hat das Kultusministerium angekündigt, dass konkretere Informationen dazu, wie der Unterricht nach dem 10. Januar 2021 fortgesetzt werden kann, erst nach der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 folgen können.

„Unser grundsätzliches Ziel ist, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten. Der Lernerfolg ist im Präsenzunterricht am größten. Zudem dürfen wir soziale und psychologische Aspekte nicht vergessen. Schule gibt Kindern und Jugendlichen gerade in der schwierigen Pandemiesituation Struktur und Halt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie betont: „Deswegen brauchen wir Perspektiven und bereiten bereits ein Konzept für den Wiedereinstieg nach dem 10. Januar vor. Dieses Konzept soll ein flexibles Handeln ermöglichen, je nach regionaler Infektionslage und nach Alter der Kinder.“

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kann später im Februar erfolgen

In dem gestrigen Schreiben hat das Kultusministerium die Schulen außerdem darüber informiert, dass die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse beziehungsweise Halbjahresinformationen, die normalerweise bis zum 10. Februar erfolgen muss, auch noch später im Februar erfolgen kann. Hintergrund ist, dass in der Zeit vom 16. bis zum 23. Dezember teilweise Klassenarbeiten angesetzt waren, die nicht geschrieben werden konnten. „Um die Lage an den Schulen etwas zu entspannen, haben wir entschieden, den Schulen mehr Zeit für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu geben. Damit können Klassenarbeiten gegebenenfalls im Januar noch nachgeholt werden, wenn sie für die Notenbildung unbedingt erforderlich sind“, erklärt Eisenmann.

Die Dauer des Schulhalbjahres per se ändert sich durch diese Verschiebung nicht. Von der Ausweitung des Zeitfensters ausgenommen sind diejenigen Klassen, bei denen eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn ansteht. Eine Verschiebung würde in diesen Fällen dazu führen, dass der Zeitplan der Entscheidung für eine Schullaufbahn nicht eingehalten werden kann. Das betrifft die vierte Klasse in der Grundschule, wo die Grundschulempfehlung ansteht, sowie die Klasse acht und neun der Gemeinschaftsschulen, in denen ebenfalls eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn erfolgt.

Anmeldung an weiterführender Schule auch elektronisch möglich

Weiterhin hat das Kultusministerium den Schulen folgende Informationen zukommen lassen:

  • Eine Anmeldung an den weiterführenden Schulen kann wie im vergangenen Schuljahr auch elektronisch oder telefonisch erfolgen.
  • Die Regelung, dass keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen vorzusehen sind, wird bis zum 30. April 2021 verlängert.
  • Auch für den Zeitraum nach dem 30. April 2021 sind Planungen und Buchungen nur so vorzunehmen, dass bei Absage keine Stornokosten anfallen.
  • Das Kultusministerium hat die Schulen noch einmal an die Regelungen erinnert, die für die Leistungsfeststellung und die Versetzung in diesem besonderen Schuljahr nach der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung gelten.

Die Schulen nutzen den Übergang auf die weiterführende Schule auch gerne dazu, Tage der offenen Tür anzubieten, um die eigene Schule mit dem Profil und den entsprechenden Angeboten vorzustellen. Aufgrund der aktuellen Situation rät das Kultusministerium dazu, diese Tage der offenen Tür derzeit nicht durchzuführen.

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen: Hinweise für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (PDF)

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Corona-Pandemie

Kultusministerium: Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv

Städtische Verwaltungsgebäude für Besucher- verkehr geschlossen

Posted by Klaus on 22nd Dezember 2020 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info LHS

Vor-Ort-Termine nach Terminabsprache teilweise möglich

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist die Landeshauptstadt Stuttgart zu weitreichenden Eingriffen in das öffentliche Leben gezwungen. Davon betroffen sind auch die städtischen Verwaltungs- gebäude, diese sind für den Besucherverkehr geschlossen, aber telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Teilweise ist auch ein Vor?Ort?Termin nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Stadt hat jetzt eine Übersicht mit den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten der einzelnen Ämter veröffentlicht. Diese ist aufrufbar unter:  stuttgart.de/service/oeffnungszeiten/informationen

Der Dienstbetrieb im Bezirksamt Hedelfingen wurde pandemiebedingt eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerhaus ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich. Weiterhin ist das Bezirksamt im Zeitraum vom 28. bis 30. Dezember, telefonisch nicht erreichbar. Es ist ein stundenweiser Notdienst eingerichtet, der wie folgt erreichbar ist: per E-Mail  standesamt.hedelfingen@stuttgartde, per Fax 216-57260. Im Zeitraum von Montag, 4., bis Donnerstag, 7. Januar, ist das Bezirksamt telefonisch nur vormittags erreichbar.

Geänderte Öffnungszeiten folgender Bürgerbüros im Zeitraum 28. Dezember bis 8. Januar 2021

Das Bürgerbüro

  • Münster ist von 28., bis 30. Dezember, geschlossen.
  • Botnang ist von 30. Dezember bis 5. Januar, geschlossen.
  • Stammheim ist am 4. und 5. Januar, geschlossen.
  • Plieningen ist am 4. und 5. Januar, geschlossen. Am Donnerstag, 7., und Freitag, 8. Januar, ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine bitte telefonisch unter Telefon 216-98537/-98835, vereinbaren.
  • Untertürkheim hat im Zeitraum 4., bis 8. Januar nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Termine bitte nur telefonisch unter der Rufnummer 216-91075.

Alle anderen Bürgerbüros haben wie gewohnt geöffnet.
Einige der Leistungen können auch online, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden. Dazu gehören u.a. Wohnsitz an-, ab-, ummelden, Abgabe der Wohnungsgeberbescheinigung, Bezahlung mit der Familiencard, Landesfamilienpass beantragen, Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen, Bewohnerparkausweise beantragen u.a.

Nähere Informationen hierzu unter www.Stuttgart.de.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Posted by Klaus on 18th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 18.12.2020

Bahnen fahren im Weihnachts-Lockdown weiter nach Plan

Posted by Klaus on 18th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Mit wenigen Ausnahmen fahren die Züge im regionalen Nahverkehr im zweiten Corona-Lockdown nach Fahrplan. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in Baden-Württemberg sollen weniger Nachtzüge des Freizeitverkehrs in der Zeit der Beschränkungen verkehren.

Die Züge im regionalen Nahverkehr fahren mit wenigen Ausnahmen im zweiten Corona-Lockdown nach Fahrplan. Eine Ausdünnung von Fahrten im Schienenpersonennahverkehr findet trotz der erwarteten geringen Fahrgastzahlen tagsüber nicht statt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein wichtiges Signal für alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Auf die Züge im Regionalverkehr ist während des Lockdowns Verlass. Das ist besonders wichtig für alle systemrelevanten Berufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Angestellten im Lebensmittelhandel und unsere Polizistinnen und Polizisten leisten, wie viele andere, während dieser schwierigen Zeit wirklich Herausragendes. Ihnen wollen wir den Weg zur Arbeit auch weiterhin ohne Einschränkungen ermöglichen.“

Verkehrsminister Hermann lobte in diesem Zusammenhang die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht und neue Hygienekonzepte, mussten von den Betreibern innerhalb kürzester Zeit eingeführt werden. „Dieses Jahr war für alle eine Herausforderung. Für Sie ganz besonders. Wer einen Zug fährt, der kann nun mal nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Deswegen möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihren Einsatz auch während der Feiertage bedanken.“

Nächtliche Freizeitverkehre am Wochenende werden eingestellt

Die nächtlichen Ausgangssperren erfordern, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Hause bleiben und nächtliche Freizeitaktivitäten am Wochenende nicht stattfinden können. Daher befindet sich die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg im Auftrag des Verkehrsministeriums derzeit in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, um Nachtzüge des Freizeitverkehrs für die Zeit der Beschränkungen aus dem Fahrplan zu nehmen. Die Zugangebote für Berufspendler am Abend und am Morgen sind hiervon aber nicht betroffen.

Die Corona-Pandemie hinterlässt auch im Nahverkehr ihre Spuren. Die Fahrgastzahlen sind dieses Jahr im Schienenverkehr deutlich zurückgegangen. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Ticketpreise. Einzel-, Tages- und Kombitickets im bwtarif bleiben nach dem Fahrplanwechsel 2020/21 gleich günstig. Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir denken natürlich schon an die Zeit nach der Pandemie. Der öffentliche Nahverkehr wird auch in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Mit stabilen Preisen sorgen wir dafür, dass der Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr besonders attraktiv bleibt.“

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Wochenmärkte über die Feiertage und zum Jahreswechsel

Peresse LHS

Die Wochenmärkte Marktplatz, Schillerplatz auf der Oberen Königstraße sowie die Märkte Wilhelmsplatz, Bismarckplatz, Ostendzentrum, Nord Mittnachtstraße, Bad Cannstatt, Giebel, Hedelfingen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim und Weilimdorf sind an Heiligabend und Silvester, von 7 bis 12 Uhr geöffnet.

Die Märkte Markt- und Schillerplatz auf der Oberen Königstraße, in Bad Cannstatt, Degerloch und in Heumaden, sind am Dienstag, 5. Januar, von 7 bis 13 Uhr, geöffnet.

Der Markt auf dem Bismarckplatz, in Vaihingen und in Weilimdorf ist am Dienstag, 5. Januar, von 7 bis 12.30 Uhr, geöffnet.

Der Markt auf dem Marienplatz und in Uhlbach ist am Dienstag, 5. Januar, von 10 bis 18 Uhr, der Markt auf dem Hans Scharoun Platz in Stuttgart Rot, von 8 bis 13 Uhr, in Gablenberg und Wangen, von 7 bis 12 Uhr, und schließlich der Markt in Steinhaldenfeld, von 8 bis 12 Uhr, geöffnet.

Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten siehe unter  www.maerkte?stuttgart.de.

Fotos, Archiv

DHL startet internationale Auslieferung von COVID-19-Impfstoffen

Posted by Klaus on 15th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 15.12.2020

Zusätzlich zu den ersten Flügen nach Israel plant DHL im Dezember und darüber hinaus weitere Flüge mit Impfstoffen.

  • Erste Impfdosen in Israel angekommen
  • Bis Jahresende 2020 und darüber hinaus mehrere Flüge in weitere Länder geplant
  • DHL ist mit 9.000 Spezialisten und seinem Logistiknetzwerk in über 220 Ländern und Territorien auf den internationalen Transport vorbereitet

Bonn – DHL beginnt mit der internationalen Auslieferung von COVID-19-Impfstoffen. In der vergangenen Woche nahm die israelische Regierung die ersten Impfdosen zur Versorgung ihrer Bevölkerung entgegen. Die Vakzine wurden von DHL Express und DHL Global Forwarding nach Israel geflogen. Das erste Flugzeug von DHL Express landete vergangenen Woche Mittwoch am internationalen Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv und wurde von Premierminister Benjamin Netanyahu in Empfang genommen. DHL Global Forwarding, der Spezialist für internationale Frachttransporte von Deutsche Post DHL Group, organisierte einen weiteren Charterflug für eine zusätzliche Ladung Impfdosen, der am 10. Dezember um 15 Uhr Ortszeit am Flughafen Ben Gurion eintraf. Weitere werden folgen.

Foto, DP DHL

„Nach mehreren Monaten der Vorbereitungen freuen wir uns, dass die Impfstoffauslieferung jetzt begonnen hat und wir mit unserer Logistikexpertise und unseren Ressourcen dazu beitragen können, dass Menschen überall auf der Welt Zugang zum COVID-19 Impfstoffen erhalten“, sagt Travis Cobb, Head of Global Network Operations and Aviation bei DHL Express. „Die aktuelle Krise hat gezeigt, wie unverzichtbar internationale Logistiknetzwerke für die Versorgung mit Schutzausrüstung und Testkits und damit für die öffentliche Gesundheit sind. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt in unserem gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus. Unsere Teams in über 220 Ländern und Territorien und unser Netzwerk als Rückgrat der grenzüberschreitenden Expresslogistik stehen bereit für die Auslieferung – zu jeder Zeit, an jeden Ort.“

 „Mit der Entwicklung eines Coronavirus-Impfstoffs sehen wir jetzt einen Silberstreif am Horizont und wir sind stolz, als globaler Logistikanbieter ein Stück weit aktiv dazu beitragen zu können, den Menschen wieder Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität zu geben. Mit unserer umfassenden Expertise in der Life-Sciences- und Healthcare-Logistik und unseren engagierten und passionierten Mitarbeitern, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Corona-Pandemie schon bald Geschichte ist. Ganz im Sinne des Unternehmenszwecks von Deutsche Post DHL Group – Menschen verbinden und Leben verbessern“, sagt Thomas Mack, Head of Global Airfreight bei DHL Global Forwarding.

Zusätzlich zu den ersten Flügen nach Israel plant DHL im Dezember und darüber hinaus weitere Flüge mit Impfstoffen von seinen weltweit operierenden Drehkreuzen.

Mehr als 9.000 Experten sind in dem globalen Netzwerk von DHL tätig, damit Pharmaunternehmen, medizinische Gerätehersteller, klinische Test- und Forschungseinrichtungen, Großhändler und Vertriebsunternehmen sowie Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister miteinander vernetzt werden, angefangen von der klinischen Studie bis hin zum praktischen Einsatz am Behandlungsort.

Das DHL Portfolio für die Healthcare-Branche und seinen mehr als 150 Kunden aus der pharmazeutischen Industrie umfasst 20 Depots für klinische Studien, 100 zertifizierte Stationen, 160 GDP-zertifizierte Lager, 15 GMP-zertifizierte Standorte und 135 medizinische Express-Standorte.

Mit einer Flotte von mehr als 260 Flugzeugen, einer Vielzahl von Partnerfluggesellschaften und einem Netzwerk von Hubs und Gateways, das mehr als 220 Länder und Territorien abdeckt, ist DHL für die weltweite Verteilung der COVID-19-Impfstoffe optimal gerüstet und vorbereitet.

Die weltweiten Logistikanbieter stehen insgesamt vor der Herausforderung, schnell medizinische Lieferketten aufzubauen, um ein nie zuvor gesehenes Volumen von mehr als zehn Milliarden Impfdosen weltweit auszuliefern, wobei auch die rund drei Milliarden Menschen erreicht werden müssen, die in Regionen mit einer weniger gut entwickelten Logistikinfrastruktur leben. Um in den nächsten zwei Jahren eine weltweite Versorgung mit COVID-19-Vakzinen sicherzustellen, werden rund 200.000 Palettenlieferungen, 15 Millionen Lieferungen in Kühlboxen sowie 15.000 Flüge in den unterschiedlichen Lieferketten erforderlich sein.

Foto, vaccine DP DHL

In der Vergangenheit mussten in der Regel rund fünf bis 20 Jahre für die Impfstoffentwicklung eingeplant werden. Mit beschleunigten Entwicklungs- und Testverfahren, die innerhalb eines Jahres zur Zulassung erster Präparate geführt haben, haben die COVID-19-Impfstoffentwickler alle Rekorde gebrochen. Da im Fall von COVID-19-Impfstoffen teilweise Studienphasen übersprungen wurden, werden an bestimmte Vakzine möglicherweise besonders strenge Temperaturanforderungen von bis zu -80°C gestellt, um ihre Wirksamkeit während des Transports und der Lagerung sicherzustellen.