Archive for the ‘Allgemein’ Category

PLAUDERTELEFON – Verbunden bleiben

Posted by Klaus on 15th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemitteilung 15.12.2020

Jemandem erzählen, was einen selbst gerade beschäftigt. Neuigkeiten aus der Nachbarschaft, Geschichten aus dem Leben oder alles über den letzten Neuzugang beim VfB – Gespräche tun gut und sind derzeit wichtiger denn je!

Seit einer guten Woche ist das Plaudertelefon bereit, unter der 20 300 999 Anrufe entgegenzunehmen, um Telefonfreundschaften zu vermitteln. Die Bürgerstiftung Stuttgart, Initiatorin des Projekts, freut sich sehr über die Bereitschaft und Lust der Anrufenden sich zu engagieren.

Nun dürfen sich auch die Seniorinnen und Senioren in Stuttgart angesprochen fühlen, die gerne jemanden zum Plaudern hätten und vielleicht noch vor den Weihnachtstagen einen Plauderfreund oder -freundin vermittelt bekommen möchten. Auf Anrufe auch zwischen den Feiertagen freut sich das Plaudertelefon: 20 300 999

Bürgerstiftung Stuttgart
Olgastraße 57a
70182 Stuttgart

www.buergerstiftung-stuttgart.de 
www.palliativ-netz-stuttgart.de

Freiwillige Helfer für Corona-Impfzentren gesucht

Posted by Klaus on 14th Dezember 2020 in Allgemein

Presseinfo

Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Für den Einsatz in den Impfzentren des Landes werden freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht.

Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf eine wirksame Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung von vielen Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern ist eine Herkulesaufgabe, die alle unterstützenden Hände braucht. Wir freuen uns daher sehr, dass schon so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert haben, dass sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Das Land sucht für diese große Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer.

Hoher Personalbedarf

Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade mit Hochdruck darauf vor, unverzüglich mit der freiwilligen Schutzimpfung zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Verfügung steht. Das heißt auch, dass wir viel Personal anwerben müssen“, so der Gesundheitsminister weiter.

Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung der Bürgerinnen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie unterstützende Mobile Impfteams vor, damit rasch eine hohe Anzahl von Menschen geimpft werden kann.

Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren des Landes (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See eingerichtet. Ab 15. Januar 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten (KIZ). Zusätzlich werden Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zunächst den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen.

Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige Helferinnen und Helfer, die eine Bezahlung erhalten.

Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden?

  • Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch-Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Technische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr.
  • Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und bei der Dokumentation.

Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impfzentren des Landes und den gewünschten Standort können Freiwillige direkt bei den jeweils für ihre Region zuständigen Regierungspräsidien erklären:

ImpfhilfeBW@rpk.bwl.de (Regierungspräsidium Karlsruhe)
ImpfhilfeBW@rpf.bwl.de (Regierungspräsidium Freiburg)
ImpfhilfeBW@rps.bwl.de (Regierungspräsidium Stuttgart)
ImpfhilfeBW@rpt.bwl.de (Regierungspräsidium Tübingen)

Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Internetseiten der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestellte Einwilligungserklärung:

Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Tübingen
Regierungspräsidium Freiburg

Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei Schichten an sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Betriebszeiten der mobilen Teams werden bedarfsgerecht geregelt. Die nähere vertragliche Ausgestaltung obliegt dem Betreiber des jeweiligen Impfzentrums. Die Verantwortlichen nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten Freiwilligen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem Umfang sie eingesetzt werden möchten. Selbstverständlich können sie ihre Bereitschaft auch widerrufen.

Ärztinnen und Ärzte können sich online oder per E-Mail melden.

Das Gesundheitsministerium dankt den Freiwilligen bereits jetzt im Namen aller, die in dieser Situation Verantwortung tragen, herzlich für die großartige Unterstützung.

Fragen und Antworten zu den Impfzentren

Einwilligungserklärung für freiwillige Helferinnen und Helfer der Impfzentren des Landes (PDF)

Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF)

Foto, Archiv Andy

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 13.12.2020 mit Video

Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.

Die Lage ist sehr ernst. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen. Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Das bedeutet, dass sich die tägliche Zahl der Neuansteckungen innerhalb weniger Tage verdoppelt. „Das Virus ist stärker denn je“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.

„Diese Woche ist die Zahl der Neuinfizierten hochgeschnellt. Es haben sich in Deutschland rund 140.000 Menschen mit dem Virus angesteckt. Davon 20.000 in Baden-Württemberg. Allein gestern sind in Baden-Württemberg knapp 3.800 Neuinfizierte dazugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz – die Zahl Neuinfizierter innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Menschen – steigt Tag für Tag: Sie liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 180, und ist damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 169“, machte Kretschmann den Ernst der Lage deutlich. Mit den erhöhten Infektionszahlen stiegen auch die Todesfälle. Man sehe, dass jeden Tag immer mehr Menschen an und mit dem Virus sterben.

Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu

„Am Freitag sind in Deutschland fast 600 Menschen an das Virus verstorben. Ein trauriger Höchststand“, so Kretschmann weiter. Auch die Situation an den Krankenhäusern spitze sich kritisch zu. „In Baden-Württemberg sind es 500 schwer kranke COVID-19-Patienten. So viele wie nie zuvor. An der Uni-Klinik Heidelberg sind die Intensiv-Kapazitäten zu 90 Prozent ausgelastet. Immer mehr Ärzte und Pflegekräfte stecken sich selbst an.“

Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November habe man es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum zunächst zu stoppen, es sei aber nicht gelungen, die Infektionszahlen wie gewünscht drastisch senken. Deshalb müsse man jetzt einschneidende Maßnahmen ergreifen und das öffentliche Leben radikal herunterfahren, um die Zahl der Neuinfektionen radikal herunterdrücken, erläuterte Kretschmann in seinem Statement.

Es sei wichtig, die Zahl der Neuansteckungen radikal herunterzudrücken, weil jeder zusätzlich infizierte weitere anstecken könne und so die Pandemie weiter treibe. Nur bei niedrigen Zahlen seien die Gesundheitsämter in der Lage, die Kontakte nachzuverfolgen und die Infektionsketten zu brechen. „Ein kleines Feuer kann man schnell löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer“, machte Kretschmann deutlich.

Daher haben sich der Bund und die Länder gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren.

Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen:

Schulen und Kitas

Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann.

Mehr Informationen zu Schulen und Kitas

Einzelhandel

Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die Betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.

Nicht betroffen von der Schließung sind:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel.
  • Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
  • Banken und Poststellen.
  • Reinigungen und Waschsalons.
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Der Weihnachtsbaumverkauf.
  • Der Großhandel.

Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.

Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss“, erklärte Ministerpräsident Kretschmann die Entscheidung. Die Ausnahmen werden aber aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehen angepasst. Möglich sind Treffen mit vier Personen über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Kreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.

Der engste Kreis bedeutet:

  • Angehörige desselben Haushaltes.
  • Ehegatten.
  • Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen.
  • Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
  • Enge Freunde und Bekannte.

Kinder unter 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.

Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen aufgehoben.

Körpernahe Dienstleistungen

Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.

Silvester

Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.

Gottesdienste

Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Es gilt Maskenpflicht.
  • Der Gemeindegesang ist untersagt.

„In den kommenden Tagen werden wir Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen, um zu geeigneten Regelungen zu kommen“, kündigte Ministerpräsident Kretschmann an.

Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren

Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeberinnen auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ganz zu schließen. „Das Motto sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘“, brachte Kretschmann den Appell auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.

Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt – das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten.
„Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf jegliche Reisen zu verzichten – das gilt besonders für touristische Reisen“, sagte Kretschmann Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss 10 Tagen in Quarantäne gehen. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden.

Das Kabinett hat den Beschlusse von Bund und Ländern grundsätzlich zugestimmt am Montag behandelt der Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung. Die Details und genauen Auslegungen der Regelungen werden nun schnellstmöglich in den zuständigen Fachressorts ausgearbeitet.

Sobald weitere Details feststehen, werden wie Sie natürlich im gewohnten Umfang hier auf Baden-Württemberg.de darüber informieren und auch zeitnah wieder ein FAQ zu dem Thema bereitstellen.

Am 5. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten, um Maßnahmen ab den 11. Januar 2021 zu beschließen. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen“, so Kretschmann abschließend.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Quelle: /red

Foto, Klaus

Schließung von Schulen und Kitas ab 16. Dezember

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 13.12.2020

Nach dem aktuellen Beschluss von Bund und Ländern zu den Corona-Maßnahmen werden Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen unausweichlich.

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Drastischer Schritt unausweichlich

„Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen auf Rekordniveau unausweichlich. Wenn in Deutschland das komplette gesellschaftliche Leben heruntergefahren werden muss, ist es selbstverständlich, dass wir auch bei den Schulen und Kitas einen Beitrag zur Kontaktminimierung leisten müssen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Allerdings brauchen wir klare und verbindliche Perspektiven für die Kitas und Schulen, sie müssen prioritär wieder geöffnet werden, denn unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung.“ Die Politik dürfe nicht aus dem Blick verlieren, dass Schulschließungen mit zahlreichen negativen Folgen für die Gesellschaft, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, verbunden sind. „Deshalb sollten die Einschränkungen des Regelbetriebs so kurz wie möglich werden und auf den Zeitraum bis 10. Januar 2021 beschränkt bleiben“, so Eisenmann.

Schulen und Kitas werden geschlossen / Notbetreuung wird eingerichtet

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen werden morgen zeitnah über die konkrete Umsetzung informiert:

  • Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet (weitere Informationen siehe unten). Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Fernunterricht für Abschlussklassen

Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge werden im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschluss- prüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschluss- prüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungs- angeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs).

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Foto, Archiv Manu

Polizei überprüft die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Stadtgebiet Stgt

Rund 100 Stuttgarter Polizistinnen und Polizisten waren in der Nacht zum Sonntag (13.12.2020) im Dienst, um zum ersten Mal die Einhaltung der strikten Ausgangs- beschränkung zu überprüfen. Die Beamten richteten ab 21.00 Uhr ihr Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der verschärften Corona-Verordnung. Die Polizisten über- prüften öffentliche Plätze und richteten neun stationäre Kontrollpunkte im gesamten Stadtgebiet ein. Bei den zwei größten, einer in Bad Cannstatt und einer in Feuerbach, unterstützte das Technische Hilfswerk mit spezieller Beleuchtungstechnik die Maßnahmen der Polizei. Die Beamten überprüften annähernd 500 Fahrzeuge und 800 Personen. Dabei hatte ein Großteil der kontrollierten Personen einen triftigen Grund sich im öffentlichen Raum aufzuhalten: Die meisten Autofahrer waren auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Viele führten sogar eine Bescheinigung ihrer Arbeitgeber mit. Rund 170 Betroffene hatten keinen triftigen Grund, weshalb die Beamten sie über die bestehende Regelung aufklärten. Nach Mitternacht stellten die Beamten an den Kontrollpunkten nur noch sporadisch einzelne Fahrzeuge fest und überprüften die Ausgangsbeschränkung fortan im Rahmen des Streifendienstes. Die Polizisten meldeten bereits gegen 21.30 Uhr, dass im Bereich des Schlossplatzes und der Königstraße kaum noch Fußgängerverkehr herrschte. Die Beamten beobachteten, dass auch der Fahrzeugverkehr im Laufe des Abends rapide nachließ. Bei einer Kontrollstelle im Bereich Am Wallgraben stellten die Beamten beispielsweise in zwei Stunden lediglich 13 Autos fest. Auch in den Linienbussen und den Stadtbahnen der SSB reduzierte sich die Anzahl der Fahrgäste drastisch. Die meisten Menschen kannten die aktuellen Regelungen und zeigten Verständnis für die Kontrollen.

Ab Samstag (12.12.) ganztägige Ausgangsbe- schränkungen in ganz Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Wegen steigender Corona-Zahlen gilt in ganz Baden-Württemberg ab diesem Samstag eine Ausgangs- beschränkung. Das bestätigte Ministerpräsident Kretschmann bei einer Pressekonferenz.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist wieder in einem exponentiellen Wachstum. Seit mehreren Tagen schon liegt der 7-Tage R-Wert über 1. Das bedeutet, dass sich die täglichen Neuinfektionen innerhalb weniger Tage jeweils verdoppeln. „Das Virus breitet sich in allen Bereichen und Altersschichten aus. Es gibt keine klar erkennbaren Infektionsherde mehr, die wir gezielt bekämpfen könnten. Die Fachleute sprechen von einem diffusen Geschehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sondersitzung des Kabinetts.

Die Hoffnung, die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen zu können, habe sich nicht erfüllt, so der Ministerpräsident. „Mit dem Virus kann man leider nicht verhandeln, und keine Kompromisse schließen. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken. Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 in Baden-Württemberg müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen. Nur dann können wir die Kontakte wieder nachverfolgen und die Kontrolle über das Virus zurückgewinnen. Das geht nur mit harten, radikalen Maßnahmen“, fasste Kretschmann die Situation zusammen.

„Als zivilisierte und aufgeklärte Gesellschaft können wir nicht hinnehmen, dass Tag für Tag eine Vielzahl von Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden und hunderte von Menschen durch das Virus sterben. Oft isoliert von Angehörigen und Freunden. Menschen, von denen die meisten ohne die Pandemie noch am Leben wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in der Mitte oder ob das eher gegen Ende des Lebens geschieht. Die Menschenwürde gilt für jeden und jede Einzelnen gleichermaßen. Aber es geht auch um die Würde unserer Gesellschaft. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und die gemeinsame Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen“, so Kretschmann weiter.

Daher habe die Landesregierung entschieden, sofort weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Landesweite Ausgangbeschränkungen

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier wird sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
  • In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt werden. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
  • Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwa Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt werden.

Zudem wird der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten das Land weiter runterzufahren und einen strikten Lockdown zu verhängen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Quelle: /red

Weihnachtsfischverkauf des Württem- bergischen Anglerverein

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

12. und 19. Dezember 2020 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Corona-Infektionszahlen und einem sehr wahrscheinlich bevorstehenden harten Lockdown werden wir unseren Fischverkauf ausschließlich am 12.12.2020 durchführen. Der Termin am 19.12. entfällt. Sollten Sie die Abholung ihrer Bestellungen auf den 19.12. geplant haben bitten wir Sie dies am 12.12. zu erledigen.
Wir bitten um Verständnis.

Graved Lachs und kaltgeräucherter Lachs, Lachs aus Schottland, von uns gebeizt und kalt geräuchert.

4,50€ pro 100g

Geräucherte Schwarzwaldforelle, von uns am Samstag vormittag frisch geräuchert (ca. 300g)

7,50€

Württembergischer Anglerverein e.V.
Mühlhäuser Straße 311
70378 Stuttgart (Hofen)
Auf der Rückseite des Haus am See.

Zur Onlinebestellung

Weitere Infos auch unter WAV Stuttgart

 

Fotos, Archiv

Corona-Maßnahmen in BW

Posted by Klaus on 10th Dezember 2020 in Allgemein

Corona-Maßnahmen in BW als pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

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„Querdenken 711“ wird beobachtet

Posted by Klaus on 9th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 9.12.2020

Innenminister Thomas Strobl (l.) und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube (r.)

Innenminister Thomas Strobl (l.) und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube (r.)

Die Organisationsstrukturen von „Querdenken 711“ und seiner regionalen Ableger im Land werden vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung festgestellt.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz hat „Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land zum Beobachtungsobjekt erhoben. Es liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor, teilten Innenminister Thomas Strobl und die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Beate Bube mit.

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt. Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar“, sagte der stellvertretende  Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ und Rechtsextremismus

Die Präsidentin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes Beate Bube sieht mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus. „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, erklärte Präsidentin Beate Bube.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat. Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stehen in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren.

Anleihen an Verschwörungsideologie „QAnon“

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Nur Organisationsstrukturen betroffen

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Verfassungsschutz kommt seiner Rolle als Frühwarnsystem der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach. Und dieses Frühwarnsystem hat bei ‚Querdenken‘ hörbar angeschlagen“, so Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube.

Landesamt für Verfassungsschutz

Land sorgt für Sicherheit auf Straßen, Plätzen und im digitalen Raum

Posted by Klaus on 9th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)

Mit dem Projekt „Sicherer öffentlicher Raum“ hat die Landesregierung unter Beteiligung der Kommunen ein Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls geschnürt. Zudem bekommt Baden-Württemberg eine Cyber- sicherheitsagentur für die Sicherheit im digitalen Raum.

„Gerade in Corona-Zeiten fehlen uns die Kontakte im öffentlichen Raum. Zusammenhalt entsteht da, wo Menschen zusammenkommen – sich im öffentlichen Raum frei und ohne Angst bewegen zu können, ist wichtig für unser Gemeinwesen und für die Lebensqualität. Gegen eine Pandemie können wir im Vorfeld wenig tun, gegen Straftaten schon. Und das tun wir – im öffentlichen Raum und im digitalen Raum, mit den Ergebnissen des Projekts ‚Sicherer öffentlicher Raum‘ und mit dem Aufbau unserer Cybersicherheitsagentur“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Am Vormittag hatte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Ministerrat den Abschlussbericht der Projektgruppe „Sicherer öffentlicher Raum“ vorgelegt. Zudem hat das Landeskabinett auf seinen Vorschlag beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Cybersicherheit in den Landtag einzubringen.

Innenminister Thomas Strobl erläuterte: „Sicherheit zu schaffen, ist eine Kernaufgabe des Staates – für die Menschen in ihrem Alltag, aber auch für die Unternehmen, auch im digitalen Raum. Daher verbessern wir das ohnehin schon hohe Sicherheitsniveau im Land nun mit verschiedenen Maßnahmen weiter.“

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