Archive for the ‘Stuttgart’ Category

Land fördert 126 Elektro-Sharing-Roller

Posted by Klaus on 6th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO

Das Land fördert 126 E-Motorroller für das Sharing-System „ZOOM“ mit 189.000 Euro.

Das Verkehrsministerium fördert 126 E-Motorroller mit einer Gesamtfördersumme von 189.000 Euro. Die GOVECS Sharing GmbH wird damit die elektrisch betriebenen „Schwalben“ ab Anfang Mai in einem Sharing-System namens „ZOOM“ in Stuttgart einsetzen. Wann und in welchem Umfang das Angebot in Stuttgart startet, wird das Unternehmen bekannt geben. „Im Bereich Sharing liegen unsere Wurzeln. 2015 haben wir als eines der ersten Projekte dieser Art Sharing-Roller nach San Francisco geliefert“, erzählt der Geschäftsführer von GOVECS Sharing, Thomas Grübel. „Seitdem haben wir viele Erfahrungen gesammelt, denn heute sind bereits rund 12.000 unserer Sharing-Roller unterwegs.

Moderne Mobilitätslösungen mit Sharing-Angebot

Diese Expertise nutzen wir nun, um unserer Vision von modernen Mobilitätslösungen mit einem eigenen Sharing-Angebot näherzukommen.“ Für das Schaufensterprojekt in Stuttgart hat das Unternehmen die E-Schwalbe gewählt, da sie mit dem stärksten Antrieb auf dem Markt ausgestattet ist und sich somit bestens für das hügelige Terrain eignet. „Elektrische Zweiräder sind eine umweltfreundliche und verträgliche Alternative zum Auto. Es freut uns, dass wir dazu beitragen können, dass in Stuttgart, neben den erfolgreichen Stella-Rollern der Stadtwerke Stuttgart, nun ein weiteres Angebot zum Roller-Sharing für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht“, so Verkehrsminister Winfried Hermann „Gerade in der aktuellen Corona-Situation können E-Sharing-Roller neben dem selbstaktiven Fuß- und Radverkehr, für individuelle längere Wege in der Stadt eine gute Alternative zum Verkehr mit Personenkraftwagen (PKW) darstellen.“

Möglich ist die Förderung über ein Programm im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW. Sharing-Unternehmen erhalten darüber eine Förderung pro E-Roller in Höhe von maximal 1.500 Euro.

Verkehrsministerium: Mobilität unter Strom

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Ab 12.5. wieder offen: Linden-Museum + Staatsgalerie + StadtPalais + Kunstmuseum

Posted by Klaus on 6th Mai 2020 in Fotos, Stuttgart

 

 

  • Ab 12. Mai 2020 sind unsere Ausstellungen im Lindenmuseum wieder geöffnet. Besonders freuen wir uns, dass wir die Große Landesausstellung “Azteken” bis 16. August 2020  verlängern können. https://www.lindenmuseum.de/
  • Die Staatsgalerie Stuttgart wird ab Dienstag, den 12. Mai 2020 wieder für die Besucherinnen und Besucher geöffnet sein.
    https://www.staatsgalerie.de
  • Ab 12.5. : Im Kunstmuseum Stuttgart werden die Ausstellungen “Vertigo. Op Art und seine Geschichte des Schwindels 1570-1970” und “Der Traum vom Museum ‘schwäbischer’ Kunst. Das Kunstmuseum Stuttgart im Nationalsozialismus” bis zum 23. August beziehungsweise bis zum 1. November verlängert.
    www.kunstmuseum-stuttgart.de
  • Ab 12.5. : Das StadtPalais erweitert die Laufzeiten der Sonderausstellungen “TROY – 30 Jahre Die Fantastischen Vier” und “Urban Beauties – der andere Blick auf Stuttgart” bis zum 30. August.
    www.stadtpalais-stuttgart.de
  • Ab 12.5. : Im Alten Schloss wird vorerst allerdings nur die Schausammlung „Legendäre Meisterwerke“ eröffnet. Der Eintritt ist aber frei. Di – Fr, 14 – 19 Uhr – Sa + So, 12 – 17 Uhr
    www.landesmuseum-stuttgart.de
  • Ab 12.5.: Naturkundemuseum Stuttgart + Porsche-Museum,
  • Ab 19.5. öffnet das Weißenhof-Museum

Indo

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Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs

INFO

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat den Fahrplan für eine stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen vorgestellt. Ab dem 18. Mai sollen zunächst die 4. Klassen an den Grundschulen wieder öffnen. Weitere Öffnungen folgen bis nach den Pfingstferien.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt. „Die Eltern fordern zu Recht, dass wir den Schulbetrieb weiter öffnen und auch den Kitas eine greifbare Perspektive für einen Betrieb über die erweiterte Notbetreuung hinaus geben. Mir ist deshalb wichtig, so frühzeitig wie möglich über unsere Planungen zu informieren“, betont die Ministerin und fügt an: „Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen. Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“

Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich. Als weiteren Schritt hin zu mehr Normalität begrüßt Ministerin Eisenmann, dass von heute an auch landesweit wieder die Spielplätze geöffnet haben: „Das ist für viele Kinder und Familien sehr wichtig. In den vergangenen Wochen kamen leider viele kindliche Bedürfnissen zu kurz. Das gemeinsame Spielen und der Austausch mit anderen Kindern ist aber wichtig für ihre Entwicklung und damit auch für ihre Gesundheit.“

Seit 4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt – für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.

Seit dem 27. April 2020 hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Notbetreuung deutlich ausgeweitet, um mehr Eltern entlasten zu können. Auch Kindertagespflegepersonen können seither bis zu fünf Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind, betreuen. In der erweiterten Notbetreuung in den Kitas sowie in den Schulen bis Klasse 7 sind inzwischen durchschnittlich etwa zehn Prozent der Kinder. In den Kitas sind es in Einzelfällen derzeit bereits bis zu 25 Prozent der Kinder. Für einen Vergleich: Zuvor, also bis zum 27. April, waren durchschnittlich nur etwa drei Prozent der Kinder in der Notbetreuung, in der Notbetreuung an den Schulen waren es teilweise sogar nur einzelne Kinder.

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Stuttgart virtuell geht weiter

Posted by Klaus on 6th Mai 2020 in Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Presseinfo

Die virtuellen Stadtführungen von Stuttgart-Marketing gehen in die nächste Runde

Noch mehr Stuttgart-Erlebnisse für Zuhause: Da trotz vorsichtiger Lockerungen und Öffnungen einiger Institutionen, Stadtführungen derzeit nicht stattfinden können, setzt die Stuttgart-Marketing GmbH ihr erfolgreiches Konzept der virtuellen Stadtrundgänge fort. Vier neue Touren werden gedreht, weiter geht es an diesem Donnerstag.

Mit einer Reichweite von rund 190.000 Personen und knapp 4.700 erzeugten Interaktionen auf den Kanälen der Stuttgart-Marketing GmbH (Instagram, Facebook und Youtube), erfreuen sich die im April gezeigten virtuellen Stadtführungen einer großen Resonanz und kamen genau zur richtigen Zeit. Stuttgart-Marketing hat nun nachgelegt und präsentiert in einer zweiten Reihe vier weitere virtuelle Stadtrundgänge. Gedreht wird wieder im 360-Grad-Format. Ab dem 7. Mai steht jeweils eine Tour pro Woche, voraussichtlich donnerstags ab 18 Uhr, auf der Website www.stuttgart-tourist.de und dem Youtube-Kanal www.youtube.com/user/smgstuttgart zum Anschauen bereit. Vom heimischen Sofa aus live dabei sein kann auch jeder, der Stuttgart-Marketing auf den Social Media-Kanälen folgt (Instagram und Facebook @stuttgarttourismus).

Die erste Tour zeigt das UNESCO Weltkulturerbe von Stuttgart – die beiden Häuser von LeCorbusier und die Weissenhofsiedlung. Am 14. Mai geht es durch den Stuttgarter Westen, vorbei am Feuersee und den Gründerzeithäusern aus dem 19. Jahrhundert. Der virtuelle Rundgang am 21. Mai nimmt die Zuschauer mit in die Weinberge rund um die Grabkapelle. Und im Mittelpunkt der letzten virtuellen Stadtführung am 28. Mai steht der Stuttgarter Süden mit Karlshöhe, Marienplatz und der Zacke.

Weitere Informationen unter www.stuttgart-tourist.de

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75.Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg „in Zeiten der Ansteckung“ *)

Liebe Leute,
Am 8. Mai begehen wir den 75. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg.
Wir laden als Teil eines breiten Bündnisses dazu ein, am Mahnmal für die Opfer des Faschismus am Stauffenbergplatz Blumen zum Gedenken an die Opfer niederzulegen.
Zwischen 17 und 19 Uhr wird am Freitag, 8.Mai, der Musiker Michael Hecht dort auftreten und es wird noch weitere Musik und Wortbeiträge in Form einer Toncollage vom Band geben.

Diese Aktionsform ermöglicht es einzeln an das Mahnmal heranzutreten. Dadurch werden die Hygienemaßnahmen eingehalten und der Gesundheitsschutz bleibt für alle gewahrt.
Blumen können selbst mitgebracht oder am Mahnmal gegen eine Spende erworben werden.

Den  Aufruf findet Ihr/finden Sie  auf unserer Website: http://hotel-silber.de/?p=3795
Radiosendung im Freien Radio: 07. Mai 2020 10:00 Uhr Arbeitsweltradio:
8. Mai 1945: Der Tag der Befreiung vom faschistischen Terror und vom Krieg
Im Gespräch mit Cuno Hägele, Geschäftsführer des ver.di Bezirks Stuttgart.
https://www.freies-radio.de/programm/vorschau
Auch das Bündnis Vielfalt für alle ruft zu der Aktion am Mahnmal auf.
In einer eigenen Erklärung dazu wird außerdem besonders auf die Bedeutung des 8. Mai 1945 für die lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen aufmerksam gemacht, deren Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung nach 1945 weiterging. Die ganze Erklärung steht hier zum Nachlesen https://vielfaltfueralle.info/ oder auf unserer Website: http://hotel-silber.de/?p=3849
Den 8. Mai zum Feiertag machen
Die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano hat in ihrer Petition „Den 8. Mai zum Feiertag machen“ dazu aufgerufen, zur Bekräftigung des Anliegens Gedenkorte für die Opfer des Naziregimes zu besuchen und dort Blumen abzulegen. Ihre Petition und ihren Aufruf unterstützen wir:
Mehr Information dazu hier auf unserer Website: http://hotel-silber.de/?p=3804
DIE VIELEN  ( Zusammenschluss von Kunst- und Kulturschaffenden Institutionen und Einzelpersonen) organisieren am 8. und 9. Mai 2020 GLÄNZENDE AKTIONSTAGE, um den 75. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Gedenken würdig zu feiern sowie am folgenden Tag, dem Europatag, ein offenes EUROPA DER VIELEN zu proklamieren. Verbunden mit den Aktionstagen ist die Idee, die beiden Daten als Erinnerungs- und Gedenktage im kollektiven Bewusstsein zu verankern.
Die Aktionen finden aus bekannten Gründen jetzt hauptsächlich im virtuellen Raum statt.
Mehr Info hierzu auf unserer Website:  http://hotel-silber.de/?p=3783
Internationale Befreiungsfeier des KZ Mauthausen:
75 Jahre nach der Befreiung wird es eine virtuelle Internationale Befreiungsfeier
am 10. Mai 2020 mit Zeitzeug
*innen-Statements, Videobeiträgen und Musik geben
Infos: www.mkoe.at/
Zusätzlich wird die Internationale Befreiungsfeier von 26. April bis 20. Mai 2020
von virtuellen Gedenkwochen umrahmt.
Solidarität mit Geflüchteten
Das passt nicht zusammen. Die Bundesregierung schwört uns alle in der Corona-Krise auf Solidarität ein – aber in den Flüchtlingscamps an Europas Grenzen überlässt sie Zehntausende Menschen ihrem Schicksal. Jetzt können Sie Haltung zeigen: Bestellen Sie bei Campact kostenfrei eine Gesichtsmaske mit dem Aufdruck „Schutz auch für Geflüchtete“.
So schützen Sie die Menschen um sich herum – und senden zugleich ein starkes Zeichen der Solidarität mit Geflüchteten.
Mehr zu dieser Aktion finden Sie/findet Ihr unter: https://blog.campact.de/2020/04/mehr-als-ein-mundschutz-solidaritaets-maske/?pk_vid=d4d33c7501cda14e1588687502d6298c
Herzliche Grüße – und bleibt gesund!
Elke Banabak, Friederike Hartl und Harald Stingele
*) „In Zeiten der Ansteckung“ ist der Titel des sehr nachdenklichen kleinen Buches des italienischen Schriftstellers Paolo Giordano, das vor wenigen Tagen in deutscher Übersetzung erschienen ist. Sehr empfehlenswert!

Ärzte und Kliniken nehmen Regelbetrieb schritt- weise wieder auf

Posted by Klaus on 5th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO

Niedergelassene Arztpraxen, Psychotherapeuten und Krankenhäuser im Land kehren schrittweise wieder zur Regelversorgung zurück. Hierzu hat sich das Sozialministerium mit den beteiligten Akteuren auf gemeinsame Eckpunkte verständigt.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch in Baden-Württemberg in niedergelassenen Arztpraxen und Krankenhäusern sogenannte nicht dringliche Behandlungen aufgeschoben worden. Die Angst an Corona zu erkranken und das Herunterfahren des medizinischen ambulanten und stationären Regelbetriebes haben aber auch dazu geführt, dass viele Patienten dringend erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen nicht wahrgenommen haben. Nun kehren die Ärzte und die Kliniken im Land schrittweise wieder zur Regelversorgung zurück. Dadurch sind auch wieder Behandlungen möglich, die zwar medizinisch notwendig, aber keine akuten Notfälle sind. Hierzu hat sich das Sozialministerium jetzt mit den beteiligten Akteuren auf gemeinsame Eckpunkte verständigt.

„Wir haben in den vergangenen Wochen zusammen mit unseren Partnern enorme Anstrengungen unternommen, um die Versorgungskapazitäten im Zusammenhang mit COVID-19 auszubauen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Nun können wir schrittweise wieder in die Regelversorgung einsteigen. Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, notwendige medizinische Behandlungen langfristig zu verschieben. Sollte sich die Situation erneut verschärfen, sind die Arztpraxen und die Kliniken im Land aber auch darauf vorbereitet. Generell gilt: Niemand sollte aus Angst vor einer Infektion keine medizinische Hilfe im Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt aufsuchen.“

Eckpunkte mit beteiligten Akteuren beschlossen

Das Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Universitätskliniken, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen haben sich auf folgende Eckpunkte zur schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern sowie Arzt- und Psychotherapeutenpraxen verständigt:

  • Die Partner appellieren an die Patientinnen und Patienten, bei akuten und chronischen Erkrankungen sowie in Notfällen unbedingt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies nicht aus Sorge vor einer Infektion zu unterlassen und dadurch schwere Gesundheitsschäden zu riskieren.
  • Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sorgen durch ein Terminmanagement dafür, dass die Zahl der Patienten in den Praxen so gestaltet wird, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Die niedergelassenen Praxen verfügen schon bisher auch über ein eigenes staatlich überwachtes Hygienemanagement für die Patientinnen und Patienten
  • Durch ein hausindividuelles infektiologisches Management etablieren die Krankenhäuser unter anderem ein Screening- und Testkonzept für Personal sowie für die Patientinnen und Patienten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den gefährdeten Patientinnen und Patienten.
  • Die neu geschaffenen zusätzlichen Intensivbehandlungskapazitäten ebenso wie die ambulanten Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen sollen im Stand-by und aktiven Modus auch in den kommenden Monaten (bis zum 30. September 2020) zur Verfügung stehen und der begonnene Ausbau der Beatmungskapazitäten fortgesetzt werden.
  • Für die Behandlung intensivpflichtiger COVID-19-Patientinnen und Patienten steht ein Anteil in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Verfügung.

Ressourcenplanung, Testkonzept und Schutzmaßnahmen

Um die individualmedizinische Behandlung sicherzustellen, führen die Krankenhäuser bei steigender Auslastung frühzeitig gemeinsam mit dem Rettungsdienst Patientenverlegungen durch. Die beiden Register COVID-19-Ressource-Board und DIVI bieten inzwischen einen tagesaktuellen Überblick über freie Intensivkapazitäten und erleichtern somit die Planung frühzeitiger Verlegungen. Zur überregionalen Koordinierung von Verlegungen stehen die Oberleitstelle Baden-Württemberg und die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) zur Verfügung. Auch die zusätzlichen Kapazitäten in kooperierenden Rehabilitations- und Vorsorgekliniken können weiter abgerufen werden. Eine Nutzung von Behelfskrankenhäusern beispielsweise in Hallen soll nur in einer extremen Versorgungssituation erfolgen. In sämtlichen Krankenhäusern erfolgt eine klare Trennung zwischen Infektions- und Nicht-Infektionsbereichen. Die Krankenhäuser setzen ferner ein Testkonzept entsprechend dem aktuellen Wissensstand um und treffen Schutzmaßnahmen, um Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie Personal zu minimieren.

Minister Lucha bittet die Patientinnen und Patienten sich bei Besuchen in den Arztpraxen vorher telefonisch anzumelden und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gleichzeitig appellierte er an die Menschen im Land, weiterhin in den Praxen und Krankenhäusern die erforderlichen Hygieneregeln strikt einzuhalten, um auch bei den schrittweisen Lockerungen die Infektionsraten nicht weiter ansteigen zu lassen.

Gemeinsame Erklärung des Sozialministeriums, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft, der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbands der Ersatzkassen und der Landesärztekammer zur schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern (PDF)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Sabine

Stadt beginnt mit Wiedereröffnung ihrer Spiel- plätze – Hygieneregeln beachten

Posted by Klaus on 5th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

INFO LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt jetzt, ihre 580 Spielplätze zu eröffnen. Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, sagte am Dienstag, 5. Mai: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich darauf, morgen früh die ersten Spielplätze wiederzueröffnen. Dazu werden sie nach und nach bei allen Spielplätzen die Sperrbänder und -zeichen entfernen. Sie werden zudem die neuen Regeln aushängen. Diese Regeln ermöglichen das Spielen, schützen aber bestmöglich vor einer Ansteckung.“
Zu den Regeln zählen ein Mindestabstand von 1,5 Metern, das Betreten ist nur ohne Symptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen erlaubt, das Händewaschen nach dem Spielen wird geraten wie auch gegenseitige Rücksicht oder das Vermeiden von Kontakt zu Risikogruppen. Abschließend heißt es: „Für die Einhaltung der Regeln sind Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich, bitten meiden Sie überfüllte Spielplätze.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts kontrollieren vor Wiederöffnung die Spielgeräte. Schirner unterstrich: „Wir haben die vergangenen Wochen genutzt, um die Plätze zu reinigen und die Geräte wieder in Stand zu setzen. Die Plätze sollen der Erholung dienen, das geht nur mit Sicherheit. Dafür haben wir unser Bestes getan.“

Maria Haller-Kindler, Kinderbeauftragte der Stadt, sagte: „Ich bin sehr glücklich, dass die Kinder endlich mehr Freiraum bekommen und wieder auf die Spielplätze dürfen. Ihnen wurde mit geschlossenen Kitas und Schulen wie auch dem fehlenden Vereinssport viel zugemutet. Sie haben viel Rücksicht genommen und sind zu Hause geblieben. Ich bin zuversichtlich, dass sie auch weiterhin auf sich und andere Acht geben werden.“

Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, betonte: „Es dürfen nur geöffnete Spielplätze betreten werden. Erst mit dem Hinweis der neuen Regeln und deren Beachten wird das Spielen sicher und verantwortbar.“ Sie verwies darauf, dass die Regeln der Landesverordnung weiter gelten. „Es dürfen sich nur zwei Personen in der Öffentlichkeit treffen, die nicht in einem Haushalt leben. Im Privaten nur fünf. Einfach gesagt: Einzeln oder mit einer Freundin zu spielen ist okay, aber zu zehnt kicken, das ist leider nicht erlaubt.“

Foto, Blogarchiv Klaus

1. Mai-Wochenende verläuft zufriedenstellend

Posted by Klaus on 5th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO

Die Bilanz des verlängerten 1. Mai-Wochenendes ist aus Sicht der Polizei zufriedenstellend. Die Bürgerinnen und Bürger halten die Corona-Verordnung weitestgehend ein. Die Verstöße sind weiterhin rückläufig.

„Die Zahlen belegen eines: Die Menschen lassen weiterhin Vorsicht walten und sind umsichtig genug, um sich weitestgehend an die notwendigen Beschränkungen zu halten. Darüber bin ich sehr froh, denn wir dürfen uns durch einen Silberstreif am Horizont nicht in Sicherheit wiegen lassen, wir müssen nach wie vor Disziplin und einen langen Atem beweisen“, sagte Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz des vergangenen 1. Mai-Wochenendes.

Zahl der Beanstandungen nimmt weiterhin ab

Auch am Wochenende um den 1. Mai-Feiertag legte die Polizei einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Regelungen der Corona-Verordnung. Während am 2. Mai weitere Lockerungen beschlossen wurden, nimmt die Zahl der Beanstandungen weiterhin ab. Von Freitag bis Sonntag kontrollierte die Polizei landesweit insgesamt 15.399 Personen. Von ihnen sehen 941 einer Anzeige entgegen. Der Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei weiterhin auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ in Gruppen von mehr als zwei Personen.

„Damit wird deutlich, wie sehr die Menschen in Baden-Württemberg verstanden haben, wie eminent wichtig die Einhaltung der Regeln ist, um so schnell wie möglich mehr und mehr Normalität in unseren Alltag zu bekommen“, so der Innenminister weiter. Besonderes Augenmerk, wie regelmäßig in der Zeit um den 1. Mai, richtete die Polizei auf das häufig mit dem „Tag der Arbeit“ in Verbindung stehende Demonstrationsgeschehen.

Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen

Während in der Nacht zum 1. Mai die Einsatzlage der Polizei überschaubar blieb und die Ordnungshüter nur vereinzelt Verstöße gegen die Corona-Verordnung ahnden mussten, wurde die Polizei am 2. Mai gefordert.

Am Samstag versammelten sich mehrere Tausend Personen zu einer Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart. Abgesehen von Wortgefechten und einer Rangelei zwischen Personen des linken und rechten Spektrums verlief die Kundgebung störungsfrei. Auch die Abstandsregeln der Corona-Verordnung wurden weitestgehend eingehalten.

„Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein hohes Gut in unserer Demokratie und muss auch in Zeiten von Corona von uns gewährleistet werden. Klar ist aber auch, dass selbst dabei der Infektionsschutz eine wichtige Rolle spielt und Demonstrationsteilnehmer mit Einschränkungen umgehen müssen,“ betonte Innenminister Thomas Strobl.

Innenminister bezüglich weiterer Lockerungen optimistisch

Mit Blick auf die weiteren anstehenden Lockerungen ist der Innenminister optimistisch: „Die bisherige Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger ist absolut bemerkenswert und zeigt mir, dass unsere Bemühungen unterstützt werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Zahl der Verstöße gegen die Verordnung auch angesichts der heutigen und bevorstehenden Lockerungen nicht wesentlich ansteigen wird. Ich hoffe inständig, dass dies auch bei den Infektionszahlen der Fall sein wird.“

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie,Blogarchiv

Museen dürfen unter Auflagen wieder öffnen

INFO 4.05.2020

Auch die Museen und Ausstellungshäuser im Land können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dabei müssen die Museen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten.

Mit den neuesten Lockerungen der seit Wochen geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen auch die Museen und Ausstellungshäuser ab Mittwoch, 6. Mai 2020, wieder öffnen. „Wir mussten lange auf die Kunst verzichten – umso mehr freuen wir uns jetzt wieder auf unsere Museen, Freilichtmuseen, Kunstvereine und andere Ausstellungsorte. In verschiedenen Öffnungsschritten präsentieren sie sowohl Dauer- wie auch Sonderausstellungen und machen so deutlich, dass ein gemeinschaftliches Kunsterlebnis auch in Corona-Zeiten möglich ist“, sagte Kunst- staatssekretärin Petra Olschowski.

Gesundheits- und Hygieneschutz steht im Vordergrund

Die Öffnung jetzt biete den Besuchern auch die Chance, einige unterbrochene Sonderausstellungen doch noch sehen zu können, betonte Olschowski. Die jäh unterbrochene und vor den Einschränkungen sehr erfolgreiche Azteken-Ausstellung im Stuttgarter Linden-Museum etwa konnte bis in den August verlängert werden. Auch die Ausstellung „Drucksache Bauhaus“ ist in der Staatsgalerie Stuttgart noch zu sehen, ebenso wie die Alexander-Kluge-Ausstellung im Württembergischen Kunstverein. „Einige Ausstellungen konnten nicht mehr durch Vernissagen eröffnet werden. Jetzt hat das Publikum endlich die Gelegenheit, sie zu sehen.“ Vorgabe für die Öffnung der Museen ist die Einhaltung der üblichen Hygiene- und vor allem der Abstandsregeln. „Insbesondere zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bis auf Weiteres eine Maskenpflicht für die staatlichen Museen“, sagte Petra Olschowski. Weiteren Museen, Freilichtmuseen und Ausstellungshäusern werde das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes empfohlen.

Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sicherstellen und das notwendige Aufsichtspersonal engagieren zu können, öffnen fast alle Staatlichen Museen in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Baden-Baden und Konstanz in der Woche vom 11. Mai 2020 an. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den staatlichen Häusern sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Beschäftigten Vorschrift sein. Ferner müssen die Museen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können. Zudem muss der Besucherstrom an der Kasse entsprechend geregelt sein sowie nach Möglichkeit Ein- und Ausgänge getrennt voneinander ausgewiesen werden.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Sich vor Corona schützen

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Kultureinrichtungen öffnen schrittweise

INFO

Die Staatlichen Schlösser und Gärten öffnen wie auch die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg stufenweise. Bei den Öffnungen steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund.

Nach der Möglichkeit der langsamen Öffnung auch von bestimmten Kultur­einrichtungen in der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes hat das Finanzministerium einen Stufenplan für die Wiederaufnahme des Betriebs der ihm zugehörigen Einrichtungen vorgelegt.

„Wir können verstehen, dass jetzt viele Menschen am liebsten schnell raus und etwas erleben wollen. Die Einrichtungen des Landes sind attraktive Ziele. Nach der langen Pause müssen wir aber sicherstellen, dass es nirgendwo einen zu großen Andrang gibt, bei dem sich Menschen leicht mit dem Coronavirus infizieren könnten. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen sofort voll durchstarten können. Es gilt auch weiter: Bitte halten Sie Abstand. Nur so können wir die Angebote in den kommenden Wochen und Monaten offenhalten“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Schrittweise Öffnungen

In einem ersten Schritt wird am Montag, 4. Mai 2020, der Karlsruher Schlossgarten wegen der verkehrlichen Bedeutung für Fußverkehr und Fahrrad wieder geöffnet. Um abendliche Treffen zu vermeiden ist er vorerst von 6 bis 19 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, 6. Mai, macht das Blühende Barock in Ludwigsburg (BlüBa) die Pilot-Öffnung, dortige Erfahrungen werden bei den weiteren Terminen berücksichtigt. Ab Donnerstag, 7. Mai, folgen die weiteren Gärten wie der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Schwetzingen und die Außenanlagen des Botanischen Gartens Karlsruhe. Die Außenanlagen der weiteren Schlösser, Burgen und Klöster waren auch bislang zugänglich. Der Märchengarten des BlüBa und das Freigelände um die Grabkapelle auf dem Württemberg folgen voraussichtlich ab Montag, 11. Mai. Die Grabkapelle selbst, sowie die Innenräume der weiteren Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten werden ihre Pforten ab Dienstag, 12. Mai, für Gäste öffnen. Die Wilhelma in Stuttgart beginnt ab Montag, 11. Mai, ihre Wiedereröffnung mit einer beschränkten Besucherzahl, die über ein Online-Ticket-System gewährleistet werden soll.

„Damit steht die erste Stufe der Wiedereröffnung für alle Einrichtungen fest. Die zweite Stufe folgt jeweils, wenn die erste sicher geklappt hat. Darüber wird in der jeweiligen Einrichtung entschieden und die nächste Lockerung spätestens am Vortag online angekündigt“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen werden ihre Erfahrungen beim Wiederanlaufen untereinander und auch mit den Landesmuseen teilen, damit sich mögliche Schwierigkeiten nicht wiederholen, gute Ideen durchsetzen und weitere Lockerungen passend erfolgen. Bei sämtlichen weiteren Lockerungen wird die Infektionsentwicklung im Land berücksichtigt.

Außenanlagen und Parkanlagen

Sämtliche Außenanlagen und die Parkanlagen der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten können ab Donnerstag, 7. Mai, wieder besucht werden. Dazu gehören der Schlossgarten Weikersheim (bis 400 Personen zeitgleich) und der Schlossgarten Schwetzingen (maximal 800 Personen zeitgleich). Die Innenräume der Monumente sind ab Dienstag, 12. Mai, wieder zu besichtigen. An Engstellen in den eintrittspflichtigen Gartenanlagen und Innenräumen gilt dann eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab sechs Jahren. In der Weite der Gärten können Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt. „Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam. Da die Situation in den einzelnen Monumenten möglicherweise angepasst werden muss, sollten sich Gäste vorab online erkundigen, ob es dort spezielle Einschränkungen gibt. Wenn der Andrang an Monumenten wie beispielsweise an der Grabkapelle auf dem Württemberg an Wochenenden wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten“, sagte Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schösser und Gärten. Welche der mehr als 60 Monumente wann genau wieder zugänglich sind, wird bis Dienstag veröffentlicht.