Verhalten in Zeiten von Corona – OB Kuhn: „Regeln zwingend notwendig“ – Polizei kontrolliert Einhaltung der Verordnungen
Verhaltensregeln beachten
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Stadt und Land unternehmen derzeit alles, um eine noch schnellere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern. Dabei ist es besonders wichtig, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Ehehalt: „Partys sind hier nicht nur kontraproduktiv und leichtsinnig, sondern auch verantwortungslos und hochriskant. Sie stellen eine Gefahr für das eigene Leben und das Leben anderer dar.“
Um sich selbst und Risikogruppen – wie ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – zu schützen, müsse das gesellschaftliche Leben aktuell eingeschränkt werden. „Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Deshalb steigt das Risiko einer Ansteckung, je näher man sich kommt“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen und nützliche Links zum Coronavirus gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/corona.
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Die Polizei ist auch in diesen Zeiten der verlässliche Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger. Jederzeitige Erreichbarkeit ist der Polizei Stuttgart als Servicedienstleister besonders wichtig. ABER: Mehr Abstand und geregelte Bürgerkontakte sind jetzt auch in Polizeiwachen notwendig, um das Verbreiten des Coronavirus einzudämmen. Deshalb regelt die Polizei ab jetzt den Besucherverkehr in den Dienststellen und lässt nicht einfach jeden herein. Wer Kontakt zur Polizei sucht und eine Anzeige erstatten möchte oder einen Rat bzw. Hilfestellung braucht, wird gebeten, dies zunächst per Telefon zu tun und sich anzukündigen. So kann der Wachhabende im Polizeirevier auch eine Besuchszeit vereinbaren. Wann immer es möglich ist, sollten Anzeigen über die Internetwache der Polizei BW unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/aufgegeben werden. So ist ein Vorbeikommen im Polizeirevier in vielen Fällen zunächst gar nicht nötig. In Notsituationen können Bürgerinnen und Bürger sich selbstverständlich jederzeit auch persönlich bei der Wache melden. In echten Notlagen können wie bisher die Notrufe 110 und 112 gewählt werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Stuttgarter Polizeireviere finden Sie hier: https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Foto, Polizei BW
Die Landeshauptstadt Stuttgart schaltet ab Donnerstag, 19. März 2020, eine Corona-Hotline, das Bürgertelefon. Dies hat das Haupt- und Personalamt bekannt gegeben. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt beantworten unter den Telefonnummern 0711/216-88888 und 0711/216-88688 Fragen rund um das Thema Corona. Der Start des Bürgertelefons erfolgt aus dem Stand, ein weiterer Ausbau ist geplant. Die Hotline wird zunächst von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein.
Allgemeine Fragen zur Landeshauptstadt Stuttgart beantwortet weiterhin das ServiceCenter der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0711/216-0 oder der Behördennummer 115.
Die Landeshauptstadt Stuttgart schaltet eine Corona-Hotline.
Foto: Hörner/Stadt Stuttgart
Weiterhin geöffnet bleiben dürfen demnach alle Geschäfte, deren Hauptzweck der Verkauf von Essen und Getränken ist. Dies gilt vor allem für Supermärkte und Getränkemärkte. Darüber hinaus sind aber auch Tee- und Kaffeeläden, Süßigkeitenverkauf, Gemüse- und Obsthändler, Wein- und Spirituosenhandlungen, sogenannte Tante Emma Läden und alle der Nahversorgung dienenden Lebensmittelgeschäfte nicht vom aktuellen Verbot erfasst. Diese Geschäfte dürfen zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin Kunden bedienen. Neu ist, dass auch ein Sonntagsverkauf zugelassen wird. Ebenfalls öffnen dürfen Bäckereien und Metzgereien zu den bisherigen Öffnungszeiten.
Außerdem dürfen gemäß der Landesverordnung, die am 17. März 2020 veröffentlicht wurde, geöffnet sein: Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, müssen geschlossen bleiben, auch in Einkaufszentren.
Die Verordnung des Landes knüpft an die Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März 2020 zum einheitlichen Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland an.
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Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona.
Das Coronavirus breitet sich auch in Stuttgart rasant aus. Um möglichst viele Patienten auch bei weiter steigenden Infektionszahlen bestmöglich zu versorgen, hat das Gesundheitsamt das Deutsche Rote Kreuz beauftragt, eine Fieberambulanz im ehemaligen Reitstadion in Bad Cannstatt aufzubauen.
Das DRK Stuttgart setzt hier rund 60 Personen ein, gleichzeitig sind 25 im Einsatz. Ein Großteil von Ihnen ist ehrenamtlich aktiv. Ressourcen wurde frei, weil Kurse der Breitenausbildung ausfallen wie auch Sanitätsdienste bei Veranstaltungen. Das RK-Stuttgart unterstützt die Ambulanz am Städtischen Klinikum sowie die Kassenärztliche Vereinigung beim Besuchsdienst mit Fahrzeug und Fahrer.
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Das teilte die Verwaltung am Montag, 16. März, mit.
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Aus Gründen des Infektionsschutzes sind das Standesamt im Stuttgarter Rathaus sowie die Standesämter in den Bezirksrathäusern ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Montag, 16. März, bekanntgegeben.
Kundinnen und Kunden können nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Außerdem sind Eheschließungen nur noch mit maximal zehn Personen (Paar und acht Personen inklusive Trauzeugen) möglich. Die Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Die Leiterin des Standesamts Stuttgart, Verena Rathgeb-Stein, sagte: „Auch die Standesämter müssen ihren Teil dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt wird. Deshalb müssen wir den Publikumsverkehr einschränken. Wir bemühen uns, trotzdem weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, um Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle beurkunden und Urkunden ausstellen zu können.“
Die Stadt empfiehlt Paaren, die eine Hochzeit an einem Wunschort gebucht haben, persönlich mit dem Veranstalter in Kontakt zu treten, um zu klären, ob die Trauung am Wunschort stattfinden kann.
Das Standesamt Stuttgart ist unter der Rufnummer 0711-216-88852 oder per E-Mail unter standesamt@stuttgart.de erreichbar. Die Kontaktdaten der Standesämter in den Bezirksrathäusern sind unter https://www.stuttgart.de/standesaemter aufrufbar.
Die Liste der vom eingeschränkten Dienstbetrieb betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.
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