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Gastronomie an der Grabkapelle auf dem Württemberg eingerichtet

Presseinfo

Die neue Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ an der Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart ist eröffnet.

Wer die Grabkapelle auf dem Württemberg besucht, kann den Ausblick über das Neckartal nun bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wein genießen: Die neue Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ ist eröffnet. Ministerialdirektor Jörg Krauss hat das neue Bistro offiziell an die Pächter übergeben. Die Gastronomie mit Außenterrasse liegt im Erdgeschoss des ehemaligen Psalmistenhauses unterhalb der Kapelle. Im Obergeschoss gibt es eine Catering-Küche für kleine Veranstaltungen.

Offizielle Übergabe des Bistros

„Die Gäste der Grabkapelle Württemberg können sich nun feine Speisen, edle Weine, Kaffee und Kuchen gönnen“, sagte Ministerialdirektor Jörg Krauss bei der offiziellen Übergabe des Bistros. „Ich bin überzeugt, dass sich auch die Menschen rings um den Württemberg über das neue Bistro freuen werden. Den Bistrobetreibern drücke ich in diesen ungewöhnlichen Zeiten die Daumen, wünsche viel Erfolg und einen guten Start.“

Foto, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg – Auf eine gute Zusammenarbeit: SSG-Geschäftsführer Michael Hörrmann, Ministerialdirektor Jörg Krauss, die Pächter des „1819. Bistro am Wirtemberg“

Das 1819. Bistro am Wirtemberg startete am 14. Mai zunächst mit einem Probebetrieb, einem To-go-Verkauf. Ab 21. Mai öffnet dann auch die Außengastronomie – vorerst unter den Auflagen, die bedingt durch die Corona-Pandemie, ab dieser Woche für die gesamte Gastronomie im Land gelten. Das Bistro hat ab 21. Mai bis zum Saisonende am 1. November 2020 donnerstags bis sonntags und an Feiertagen von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat die Infrastruktur für die Gastronomie im denkmalgeschützten Psalmistenhaus baulich umgesetzt. In den historischen Remisen wurde im Erdgeschoss ein Selbstbedienungskiosk mit Küche als sogenanntes Haus-im-Haus-Modul und eine neue Gästeterrasse eingerichtet. Das Obergeschoss des Psalmistenhauses wurde mit einer Catering-Küche ausgestattet, in der Speisen für kleine Veranstaltungen und Feiern zubereitet werden können.

Pächter der neuen Gastronomie ist das „Collegium Wirtemberg“. Die beiden jungen Rotenberger Mathieu Bubeck und Ina Fischer werden das Bistro betreiben. Der Name der Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ greift das Jahr auf, bis zu dem Königin Katharina in Württemberg lebte und wirkte. Nach ihrem frühen Tod ließ König Wilhelm I. anstelle der Stammburg der Herrscherfamilie die Grabkapelle errichten.

Baumaßnahmen

In den vergangenen fünf Jahren hat das Land insgesamt rund vier Millionen Euro in Baumaßnahmen in der Grabkapelle, an den Außenanlagen und im ehemaligen Priester- und Psalmistenhaus investiert. Neben der neuen Gastronomie wurde beispielsweise im Priesterhaus ein Besucherzentrum eingerichtet.

Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist eines der beliebtesten Ausflugsziele in der Region Stuttgart. Mit ihrer Lage über den Weinbergen des Neckartals zieht die Grabkapelle viele Menschen an: 2019 besuchten mehr als 47.000 Menschen das Kleinod.

Grabkapelle auf dem Württemberg

Mediathek des Finanzministeriums: Bilder zur honorarfreien Verwendung mit Bildnachweis

Fotos, Blogarchiv, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Das Weinbaumuseum in Uhlbach öffnet wieder

Pressemeldung Stuttgart-Marketing

Das Museum begrüßt ab dem 23. Mai seine Besucher

Aufgrund der Corona-Verordnung war das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach seit Mitte März geschlossen. Nun öffnet es wieder seine Türen – ab Samstag, 23. Mai, können die Besucher wieder in die mehr als 2.000-jährige Weinbaugeschichte der Region Stuttgart eintauchen und kulinarische Angebote nutzen.

Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desinfektionsmittel bereit, ebenso ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Museums erforderlich. Im Museum ist nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern zugelassen. Bis auf Weiteres werden keine Weinproben und Veranstaltungen stattfinden.

Für das Weinbaumuseum gelten am 23. und 24. Mai sowie am Pfingstwochenende (30. Mai bis 1. Juni) folgende Öffnungszeiten: 11 – 18 Uhr.

Die Öffnungszeiten ab Juni finden sich dann auf der Website des Weinbaumuseums unter www.weinbaumuseum.de.

Foto, Blogarchiv

Weitere vorsichtige Lockerungsschritte 16.05.

Posted by Klaus on 16th Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines einge- schränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speise- gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.

Das Kabinett hat am 16. Mai im Umlaufverfahren die erste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Entsprechend der zweiten Stufe des Stufenplans der Landesregierung wird die Kinderbetreuung ausgeweitet in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs. So sollen neben Kindern, die bereits die erweiterte Notbetreuung besucht haben, auch Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden. Darüber hinaus können weitere Kinder berücksichtigt werden, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten vor Ort. Obergrenze ist dabei die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße.

Ab dem 18. Mai kann unter Hygieneauflagen und Abstandsgebot auch die Fahrgastschifffahrt wieder betrieben werden, ebenso können Bildungs- einrichtungen jeglicher Art wieder öffnen. Wie bereits vergangene Woche angekündigt, dürfen Speisegaststätten, Cafés und Eisdielen wieder unter Auflagen öffnen.

Für den 29. Mai sieht die Verordnung die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohn- mobilstellplätzen, sowie von Freizeitparks und für Anbieter von Freizeitaktivitäten vor, auch innerhalb geschlossener Räume. Dafür gelten jeweils Hygieneauflagen und das Abstandsgebot.

Ab dem 2. Juni können dann wieder alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnlich Einrichtungen öffnen. Zudem können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Auch für diese Öffnungen gelten Hygieneauflagen und Abstandsgebot.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wiedereröffnung der Gastronomie, zum Sport, zur Maskenpflicht sowie zum Aufenthalt im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum

Corona-Verordnung des Landes

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Eilantrag gegen Auflagen zur Durchführung einer Demonstration in Stuttgart am 16.05.2020 abgelehnt.

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info LHS

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 15.05.2020 einen Eilantrag des Veranstalters einer für den 16.05.2020 angemeldeten Demon- stration auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart gegen von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügte Auflagen abgelehnt (Az.: 5 K 2334/20). Die angegriffene Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 Personen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung für die einzusetzenden Ordner sind aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Der Antragsteller hatte eingewandt, eine größere Anzahl an Teilnehmern erhöhe das Infektionsrisiko nicht, solange die von der Landeshauptstadt Stuttgart geforderte Mindestfläche von 6,25 qm pro Teilnehmer eingehalten werde. Vor diesem Hintergrund könne bei einer Vergrößerung der Versammlungsfläche auch eine größere Anzahl an Teilnehmern zugelassen werden. Das daneben angeordnete Tragen einer Alltagsmaske oder sonstigen Mund-Nasen-Bedeckung durch die Ordner sei nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werde. Solange dieser Abstand jedoch gewahrt sei, könne das Tragen einer Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung nicht gefordert werden.

Diese Einschätzungen teilt die Kammer nicht. Sie hat in ihrer Entscheidung ausgeführt, eine verlässliche Einhaltung der Abstände erweise sich als umso problematischer, je mehr Teilnehmer die Demonstration habe. So sei dies bei einer Begrenzung auf 5.000 Teilnehmer bei einer früheren Demonstration gelungen, in der vergangenen Woche bei 10.000 Teilnehmern hingegen nicht. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Demonstrationsteilnehmer während der gesamten Dauer der Versammlung auf den ihnen zugewiesenen Plätzen blieben. Zwangsläufig komme es zu Begegnungen, die mit steigender Teilnehmerzahl häufiger würden. Schließlich müsse die An- und Abreise der Teilnehmer in den Blick genommen werden, die nach den Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen zu einem großen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolge. Insbesondere bei der Abreise in größeren Gruppen könnten die Abstände nicht mehr eingehalten werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Die den Ordnern zukommende Aufgabe, für die Einhaltung des Mindestabstands unter den Demonstrationsteilnehmern zu sorgen, werde zwangsläufig dazu führen, dass sich diese des Öfteren und über einen längeren Zeitraum anderen Personen auf unter 1,5 m annähern müssten. Insbesondere im Rahmen der Einlasskontrollen erscheine es unrealistisch, dass der Mindestabstand gewahrt werden könne. Spontanbegegnungen im öffentlichen Raum, bei denen die Corona-Verordnung auch bei erzwungener Unterschreitung des Mindestabstands keine Maskenpflicht vorsehe, seien mit dem Einsatz der Ordner nicht vergleichbar, bestehe deren Aufgabe gerade darin, mit den Demonstrationsteilnehmern in Kontakt zu treten. Der Vorschlag des Antragstellers, die Ordner könnten eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung aufziehen, sobald sie sich anderen Personen annäherten, sei aufgrund der Dynamik des Geschehens und des möglicherweise erforderlichen schnellen Handelns zur Infektionsvorbeugung nicht geeignet.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart

Mercedes-Benz Konzertsommer auf Juli 2021 verlegt

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung 15.05.2020

Tickets für 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den neuen Zeitraum vom 8. bis 11. Juli 2021
· Alvaro Soler (9. Juli 2021) und Sido (11. Juli 2021) stehen bereits wieder fest
· 2019 besuchten mehr als 30.000 Menschen das Musikfestival und den parallel stattfindenden großen Kinder- und Familientag

Stuttgart. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt in diesem Jahr leider aus. Die gute Nachricht jedoch:

Die Veranstalter ermöglichen den Auftritt von Alvaro Soler und das ausverkaufte Konzert von Sido im kommenden Jahr beim nächsten Konzertsommer (8. bis 11. Juli 2021). Alvaro Soler wird am Freitag, 9. Juli 2021, auftreten, und Sido kommt am 11. Juli 2021 auf die große Festivalbühne am Mercedes-Benz Museum.

Bereits gekaufte Tickets des Konzertsommers 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den entsprechenden Nachholtermin in 2021 und müssen hierfür nicht umgetauscht werden. Alternativ können sie an den ursprünglichen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Mit Wanda, der Wiener Rockband, befindet sich der Veranstalter in enger Abstimmung und arbeitet an einer Lösung, die in Kürze bekannt gegeben wird. Der beliebte große Kinder- und Familientag ist für den 11. Juli 2021 geplant. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Programm sind auch auf der Website www.konzertsommer.com zu finden.

Großveranstaltungen dürfen in Deutschland aufgrund der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 bis mindestens 31. August 2020 nicht stattfinden. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt unter diese Regelung, er zieht regelmäßig mit Top-Acts die Fans von nah und fern an.

Das Musikfestival hatte 2017 Premiere. Zu den Highlights gehörten bisher unter anderem Freundeskreis (2017) und Clueso (2018). 2019 standen Andreas Bourani, Cro, Max Herre und Walk off the Earth auf der Festivalbühne. Insgesamt mehr als 30.000 Menschen besuchten 2019 das Musikereignis und den am Sonntag ebenfalls stattfindenden großen Kinder- und Familientag.

Foto, Daimler – 6.000 Fans jubelten Rapper Cro beim Mercedes-Benz Konzertsommer 2019 zu.

STUFENWEISE ÖFFNUNG DER MONUMENTE – Grabkapelle am 12. Mai

  • Geöffnet ab: Dienstag, 12. Mai 2020; Di – So & Feiertag 11.00 bis 16.00 Uhr   
  • Besondere Hinweise: kein Führungsangebot

Zugang nur mit Mundschutz
Auch die Grabkapelle wird nun für Individualbesucher geöffnet. Allerdings mit Einschränkungen: Die Corona-Verordnung schreibt vor, wie viel Fläche ein Mensch um sich haben muss und aus dieser leitet sich die höchstzulässige Besucherzahl ab. Es werde sich daher nur eine bestimmte Anzahl von Personen im Mausoleum aufhalten dürfen. Weitere Infos >>>>>

Außenbereich

  • Geöffnet ab: Montag, 11. Mai 2020

Fotos, Blogarchiv

Kloster Maulbronn startet am 12. Mai

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info schloesser-und-gaerten.de/…/coronavirus-stufenw…

Wir öffnen stufenweise für Sie!

Ab dem 12. Mai kann das Kloster wieder täglich von 09.00 bis 17.30 Uhr besucht werden.
Bitte halten Sie sich bei Ihrem Besuch an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Wir freuen uns Sie bald wieder begrüßen zu dürfen!

Fotos, Blogarchiv

Urlaub auf dem Bauernhof ab 18. Mai wieder möglich

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Ab Montag, 18. Mai 2020, öffnen auch bäuerliche Gastgeber, Winzer- und Reiterhöfe wieder ihre Betriebe.

„Die Corona-Krise hat viele Branchen vor große Herausforderungen gestellt. Ganz besonders die Gastronomie und Hotellerie. Davon betroffen sind auch rund 1.300 bäuerliche Gastgeber, darunter 560 Betriebe, die Ferien auf dem Bauernhof, auf Winzerhöfen oder Reiterhöfen anbieten und Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg e.V. sind. Für sie alle gibt es nun endlich Planungssicherheit und sie können ab 18. Mai in den Ferienwohnungen wieder Gäste empfangen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten Jahren ein erfolgreiches zweites Standbein aufgebaut, indem sie Gäste auf ihren Höfen unterbringen und in Ferienwohnungen einen Einblick in das Leben auf dem Land geben. „Gerade Familien, aber auch Paare, die ihre Liebe zur Natur im Urlaub ausleben wollen, treffen mit dem Urlaub auf dem Land die richtige Wahl“, betonte der Minister.

Urlaub im Land

In diesem Jahr werden viele vor der Frage stehen, ob und wo sie trotz der schwierigen Lage ihre Ferien verbringen wollen. „Gast bei unseren Bauern zu sein ist eine gute Lösung. Urlaub im Land heißt kurze Wege, Erholung in herrlicher Natur und Genuss mit regionalen Produkten. Unsere Ferienhöfe sind so Vielfältig wie unser Land, da ist für jeden etwas dabei“, lobte Hauk.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Verbraucher immer genauer wissen möchten, wo ihre Produkte herkommen und wer hinter der Produktion heimischer Lebensmittel steht, ist ein Urlaub auf dem Bauernhof besonders interessant. „Wir wollen mit unserer neuen Kampagne ‚Wir versorgen unser Land‘ die Bauern vorstellen, die hinter der heimischen Nahrungsmittelproduktion stehen. Diese Menschen nicht nur in Filmen und auf Plakaten kennen zu lernen, sondern sie und ihre Arbeit live zu erleben und zu sehen, wie wichtig und vielfältig die Arbeit der Landwirtschaft ist, macht diese einzigartige Form des Urlaubs ganz besonders“, sagte Peter Hauk.

Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof: Urlaubsregionen in Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Urlaub auf dem Bauernhof

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Sabine

MUSE-O in Gablenberg öffnet jetzt wieder ab Samstag 9.05.

Pressemitteilung

Die neue Ausstellung „Stein für Stein“ erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus im Stadtbezirk und würdigt die Arbeit der Initiative Stolperstein Stuttgart-Ost. Sie konnte bisher nicht eröffnet werden, doch nun ist es so weit: Unter Einhaltung strenger Sicherheitsregeln bekommen (wenige) Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, die Präsentation anzuschauen – schon ab Samstag, dem 9. Mai.

MUSE-O folgt den Empfehlungen des Museumsbundes, die sich auch das Stuttgarter Kulturamt zu eigen gemacht hat. Daraus ergibt sich, dass sich nur jeweils vier Besucherinnen oder Besucher gleichzeitig in den MUSE-O-Ausstellungsräumen aufhalten dürfen. Es steht Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung, Plexiglasscheiben schützen die ehrenamtlichen Kassenführenden. Außerdem sollen die Gäste, wie beim Einkauf, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und noch einige andere Regeln sind zu beachten.

StolpersteinSo ausgestattet kann man sich dann den Bild-Text-Tafeln widmen, die einen Überblick über die verschiedenen Opfergruppen des NS-Regimes bieten. Anhand von ausgewählten Einzelschicksalen wird die Brutalität gezeigt, mit der die Nazis und ihre Helfer gegen politisch Missliebige, Minderheiten und Kranke vorging – gegen alle, die nicht zur so genannten „Volksgemeinschaft“ gehören sollten. Das Besondere an der Ausstellung ist, dass es der Projektgruppe gelungen ist, Exponate vor allem in Privatbesitz zu entdecken, die mit den vorgestellten Menschen in unmittelbarer Beziehung stehen: Arbeiten von ermordeten Künstlerinnen etwa, aber auch Alltagsgegenstände aus dem Besitz von Verfolgten.

Der zweite Raum dokumentiert die Arbeit der Initiative Stolperstein Stuttgart-Ost, die seit 1999 arbeitet. Auf ihre Forschungen gehen die über 140 Stolpersteine zurück, die mittlerweile im Stuttgarter Osten verlegt wurden. Sie erinnern an die während der NS-Zeit vertriebenen und ermordeten Nachbarn im Stadtbezirk; Schöpfer dieser kleinen bronzenen Kunstwerke ist Gunter Demnig, der die Steine in zwei Aktionen pro Jahr selbst verlegt.

Führungen, Exkursionen und das bereits geplante umfangreiche Begleitprogramm sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes derzeit leider nicht möglich.
Stein für Stein. Menschen ihren Namen wiedergeben. 20 Jahre Initiative Stolperstein Stuttgart-Ost. Eine Ausstellung der Initiative in Zusammenarbeit mit MUSE-O

MUSE-O, Gablenberger Hauptstr. 130, 70186 Stuttgart
Bis 28. Juni 2020, Verlängerung wahrscheinlich
Geöffnet Sa, So 14-18 Uhr
Eintritt: € 2,-, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei
Aktuelle Informationen stets unter: www.muse-o.de
MUSE-O wird institutionell gefördert vom Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Logo, Muse-o
Fotos, Klaus

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs

INFO

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat den Fahrplan für eine stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen vorgestellt. Ab dem 18. Mai sollen zunächst die 4. Klassen an den Grundschulen wieder öffnen. Weitere Öffnungen folgen bis nach den Pfingstferien.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt. „Die Eltern fordern zu Recht, dass wir den Schulbetrieb weiter öffnen und auch den Kitas eine greifbare Perspektive für einen Betrieb über die erweiterte Notbetreuung hinaus geben. Mir ist deshalb wichtig, so frühzeitig wie möglich über unsere Planungen zu informieren“, betont die Ministerin und fügt an: „Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen. Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“

Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich. Als weiteren Schritt hin zu mehr Normalität begrüßt Ministerin Eisenmann, dass von heute an auch landesweit wieder die Spielplätze geöffnet haben: „Das ist für viele Kinder und Familien sehr wichtig. In den vergangenen Wochen kamen leider viele kindliche Bedürfnissen zu kurz. Das gemeinsame Spielen und der Austausch mit anderen Kindern ist aber wichtig für ihre Entwicklung und damit auch für ihre Gesundheit.“

Seit 4. Mai 2020 findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder statt – für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.

Seit dem 27. April 2020 hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer überhaupt die Notbetreuung deutlich ausgeweitet, um mehr Eltern entlasten zu können. Auch Kindertagespflegepersonen können seither bis zu fünf Kinder von Eltern oder Alleinerziehenden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder nachweislich präsenzpflichtig außerhalb der Wohnung tätig sind, betreuen. In der erweiterten Notbetreuung in den Kitas sowie in den Schulen bis Klasse 7 sind inzwischen durchschnittlich etwa zehn Prozent der Kinder. In den Kitas sind es in Einzelfällen derzeit bereits bis zu 25 Prozent der Kinder. Für einen Vergleich: Zuvor, also bis zum 27. April, waren durchschnittlich nur etwa drei Prozent der Kinder in der Notbetreuung, in der Notbetreuung an den Schulen waren es teilweise sogar nur einzelne Kinder.

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Foto, Klaus