Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Posted by Klaus on 18th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundes- regierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Click&Collect bleibt weiterhin möglich – Baumärkte schließen

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  • Schulen:
    • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
    • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
    • In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
    • Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
    • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
    • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:
      • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
      • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
      • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
      • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
      • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
      • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
      • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
      • Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen.
      • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
    • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
    • Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich. 
    • Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
    • Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).
    • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
    • Wer Friseurdienstleistungen wahrnemhen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
  • Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:
    • Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a)
    • Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Vorsicht bei Sperrmüll-Abholung: nur AWS holt zweimal jährlich kostenfrei

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Mit wenigen Klicks können Bürgerinnen und Bürger Sperrabfall bei der Abfallwirtschaft Stuttgart auch online anmelden. Dieser Service ist nur über den städtischen Eigenbetrieb kostenlos.

Foto, LHS

Den städtischen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) erreichen derzeit vermehrt Beschwerden über Kosten nach Sperrmüll-Abholungen, die vermeintlich im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der AWS stehen. Viele Bürgerinnen und Bürger bemängelten zudem einen irritierenden Umgang am Telefon. In Gesprächen mit Betroffenen hat sich herausgestellt, dass sie bei ihrer Internet-Suche über Suchmaschinen unter dem Begriff „Sperrmüll Stuttgart“ im ersten Eintrag auf der Seite eines privaten Unternehmens gelandet waren. Den Suchenden war offensichtlich nicht klar, dass es sich hierbei nicht um die Seite der Abfallwirtschaft Stuttgart handelt. Während die AWS pro Jahr und Haushalt sechs Kubikmeter Sperrabfall kostenlos abholt und entsorgt, fallen bei Privatunternehmen für diese Dienstleistung teils erhebliche Kosten an.

Sperrmüll-Anmeldung über die städtische Webseite

Die AWS bittet daher zu beachten, dass die Seite der  Abfallwirtschaft Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) in den Internetauftritt der Landeshauptstadt Stuttgart eingebettet ist. Zu erkennen ist die städtische Seite an der Endung „.de“ (nicht „.com“). Bei der Eingabe des Begriffs „Sperrmüll“ in das Suchfenster gelangen Sie sicher zur Online?Anmeldung der AWS?Sperrabfallabfuhr und erhalten zudem weitere Informationen über die AWS. Die Seite weist oben links das AWS?Logo und oben rechts das Stuttgart?Logo mit dem Stuttgarter Rössle auf.

Der direkte Weg zur Online?Anmeldung von Sperrmüll führt über  www.stuttgart.de/sperrmuell (Öffnet in einem neuen Tab).

Demonstrationsgeschehen in Stuttgart

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Fotos, Stuttgart

Polizeibericht 17.04.2021

Nachdem sich bis gegen 14.00 Uhr, im Anschluss an eine Fahrraddemo, Personen aus dem mutmaßlich linken Spektrum auf dem Marienplatz gesammelt hatten, marschierten diese über die Bundesstraße 14 in Richtung Österreichischer Platz. Insgesamt dürften sich bei den verschiedenen Versammlungen mit Zielrichtung gegen die Querdenker-Bewegung und deren Sympathisanten rund 400 Menschen zusammengefunden haben. Gegen 14.45 Uhr blockierten Personen aus diesem mutmaßlich linken Spektrum im Bereich einer genehmigten Versammlung am Leonhardsplatz kurzfristig die Fahrbahn. Gegen 15.20 Uhr formierte sich aus dieser Gruppierung ein Spontanaufzug und ging zum Charlottenplatz. Einsatzkräfte hielten den Aufzug der mutmaßlich linken Gruppierung am Charlottenplatz auf, um ein Aufeinandertreffen mit Kritikern der Pandemiemaßnahmen zu verhindern. Daraufhin kehrten die Teilnehmer um und gingen zurück zum Leonhardsplatz. In der Dorotheenstraße stieß ein Mann aus einer Gruppe mutmaßlich linker Personen eine Frau zur Seite. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen kurz darauf vorläufig fest. Die Ermittlungen dauern an. Auch Kritiker der Pandemiemaßnahmen sammelten sich in den umliegenden Straßen am Marienplatz. Bei Vorkontrollen wurden am Vormittag bereits drei Fahrzeuge, die den Querdenkern zugerechnet werden konnten und jeweils eine große Anzahl an Versammlungsmitteln an Bord hatten, kontrolliert und aus der Stadt verwiesen. Insgesamt dürften rund 1000 Personen, die diesen Gruppierungen zuzurechnen sind, in Stuttgart gewesen sein und sich teilweise zusammengeschlossen haben. Aus dem Personenkreis der Kritiker der Corona-Maßnahmen formierten sich plötzlich zwei Aufzüge. Einer davon ging über die Tübinger Straße in die Sophienstraße und teilte sich im Bereich der Eberhardstraße in mehrere Gruppen in der Innenstadt auf. Viele dieser Teilnehmer hielten sich nicht an die notwendigen Abstände und auch nicht an das Maskengebot. Die Polizei umschloss in der Folge mehrere Gruppen von Kritikern der Pandemiemaßnahmen in der Innenstadt. Diese waren insbesondere eine große Gruppe von mehr als 500 Personen in der Hirschstraße und eine Gruppe von fast 150 Personen im Bereich Kienestraße/Königstraße. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam, stellten ihre Personalien fest und erteilten Platzverweise. Dabei kam es zu einem Widerstand und Polizeibeamte wurden beleidigt. Die Beamten nahmen hierbei drei Tatverdächtige vorläufig fest. Auch ein namhafter Vertreter der Querdenkerszene befand sich im Bereich der Hirschstraße und versuchte, mit einem Megafon auf die Umschlossenen einzuwirken. Polizeibeamte beschlagnahmten das Megafon und erteilten ihm einen Platzverweis. Am Abend entdeckten Polizeibeamte im Bereich der Mörikestraße und Hohenstaufenstraße zwei geparkte Autos mit offenbar zerstochenen Reifen. Eines davon ist ein Zivilfahrzeug der Polizei. Die Tatverdächtigen sind derzeit unbekannt. Mit Stand 19.00 Uhr waren von mehr als 700 festgehaltenen Personen, die dem Querdenker-Bereich zugeordnet werden können oder Corona-Maßnahmen kritisch sehen und durch die Stadt zogen, die Identitäten festgestellt. Sie wurden angezeigt, erhielten einen Platzverweis und wurden anschließend zumeist entlassen. Einige von Ihnen, die sich aber auch beharrlich weigerten die Plätze zu verlassen oder Masken zu tragen, wurden zur Wasenwache verbracht, um die weitere Gewahrsamnahme zu prüfen. Die Polizei stellte bis zum Abend mehr als 1000 Maskenverstöße im Innenstadtbereich fest. Fast 400 Verstöße davon waren in Stadtbahnen und S-Bahnen bei Kontrollen festgestellt worden. Es gibt außerdem ein Dutzend Anzeigen wegen weiteren Verstößen gegen das Versammlungsrecht. Zwei Polizeibeamte wurden bei Widerstandshandlungen verletzt. Stand 19.00 Uhr

Foto, Manu’s Bilderecke

Polizeieinsatz bei Spontanaufzug am Marienplatz

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 17.04.2021

Am Freitagabend (16.04.2021) hat sich kurz nach 20.00 Uhr am Marienplatz eine Versammlung von mindestens 100, möglicherweise bis zu 200 Teilnehmern unter dem Motto „Gegen Ausgangssperren – sinnvolle Pandemie- bekämpfung jetzt“ gebildet. Die zunächst geordnet verlaufende stationäre Demonstration zog ab 21.25 Uhr in einem nicht gestatteten Aufzug vom Marienplatz über die Tübinger Straße in Richtung Österreichischer Platz. Ein Redner hatte während seines Beitrags plötzlich zu einem Aufzug aufgerufen, der mit Applaus und Zustimmungsbekundungen gestartet wurde. Während des Marsches wurde aus der Menge heraus auch Pyrotechnik gezündet, ein Versammlungsleiter des Aufzuges war nicht erkennbar. Als die überwiegend der linken Szene zuzuordnenden Teilnehmer im Bereich der Sophienstraße von Polizeikräften gestoppt werden sollten, verhielten sich einzelne Teilnehmer im vorderen Bereich an der Polizeiabsperrung unfriedlich. Die Polizei setzte Pfefferspray ein. Zum Teil verstreuten sich die Versammlungsteilnehmer später ins Heusteigviertel und in den Bereich rund um den Wilhelmsplatz in der Innenstadt. Mutmaßlich in diesem Zusammenhang dürfte eine Farbschmiererei an einem Konsulatssitz in der Olgastraße entstanden sein. Während der folgenden Einsatzmaßnahmen stoppten Einsatzkräfte eine Gruppe von rund 50 Aufzugsteilnehmern, stellten ihre Personalien fest und beschlagnahmten deren mitgeführten Spraydosen und Pyrotechnik. Ein alkoholisierter Teilnehmer versuchte in der Schlosserstraße eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen, wurde abgewiesen und fiel, so der Einsatzbericht, durch eigenes Unvermögen zu Boden. Dabei zog er sich eine Platzwunde zu, Rettungskräfte versorgten ihn vor Ort.

Foto, Archiv

Einsatzlage am Samstag den 17.04.2021

Posted by Klaus on 16th April 2021 in Stuttgart

Polizeimeldung

Die Stuttgarter Polizei bereitet sich intensiv auf die Einsatzlage am Samstag (17.04.2021) und damit erneut auf einen Großeinsatz vor. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz des Verbots der Querdenker-Versammlungen, viele Protestwillige in die Innenstadt anreisen, wird die Polizei am Samstag mit mehreren Hundert Polizeibeamten in der Innenstadt präsent sein. Neben Polizeireitern stehen auch Drohnen sowie Wasserwerfer zur Einsatzbewältigung bereit. Vor allem in der Innenstadt muss mit teils erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Polizei appelliert ausdrücklich, das Verbot der Versammlung zu respektieren. Zudem gilt am Samstag in der Innenstadt eine von der Stadt Stuttgart erlassene erweiterte Maskenpflicht (siehe städtische Allgemeinverfügung sowie die Veröffentlichungen in den sozialen Medien).

Foto, Archiv

Stadt Stuttgart verfügt für Samstag Maskenpflicht in der City

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS 15.04.2021

In der Stuttgarter Innenstadt gilt für Samstag, den 17. April, eine neue Vorgabe zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese Pflicht gilt für den sogenannten City-Ring sowie den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart Mitte) und den Marienplatz.

Foto, Leif Piechowski/Stadt Stuttgart

Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr für den City-Ring, den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart?Mitte) und den Marienplatz.

Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz von 179,9 am 14. April in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.

Download Allgemeinverfügung

Ost/ Frauenkopf – 19-Jähriger greift Arbeiter mit Messer an

Posted by Klaus on 15th April 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 15.04.2021

Staatsanwaltschaft Heilbronn und Polizei Stuttgart geben bekannt:

Polizeibeamte haben am Mittwoch (14.04.2021) einen 19 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, auf dem Gelände eines Energieversorgers im Bereich der Waldebene Ost in Stuttgart einen 60 Jahre alten Arbeiter angegriffen zu haben. Der Mitarbeiter des Energieversorgers war gegen 11.00 Uhr mit Arbeiten an einem Wasserhochbehälter beschäftigt, als er den 19-Jährigen auf dem Betriebsgelände antraf. Nachdem er ihn aufgefordert hatte, das Gelände zu verlassen, zog der Tatverdächtige ein Messer und bedrohte den Arbeiter. Diesem gelang es, den Heranwachsenden am Arm zu packen und ihm das Messer zu entwinden. Nach einem Gerangel, bei dem beide zu Boden gefallen waren, rannte der 19-Jährige in den Wald. Erst jetzt bemerkte der Arbeiter, dass der Tatverdächtige mehrere Schlüssel entwendet hatte. Der 60-Jährige hatte sich bei dem Gerangel Verletzungen zugezogen. Rettungskräfte kümmerten sich um den Verletzten und brachten ihn in ein Krankenhaus. Alarmierte Polizeibeamte fahndeten nach dem Tatverdächtigen und nahmen ihn unweit des Tatortes fest. Auch die entwendeten Schlüssel konnten bei dem Mann aufgefunden werden. Der Tatverdächtige wird im Laufe des Donnerstags (15.04.2021) mit Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn dem zuständigen Richter vorgeführt.

Foto, Archiv

Baden-Württemberg zieht geplante Notbremse des Bundes bereits ab 19. April

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.04.2021

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umsetzen.

Die angekündigte Notbremse der Bundesregierung wird vom Land Baden-Württemberg schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 15. April, in Stuttgart mit.

In der Pandemiebekämpfung zählt jeder Tag

„Für Baden-Württemberg wird sich nicht viel ändern, da wir konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt haben. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit bieten. Da wir unsere Corona-Verordnung ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet“, sagte Lucha. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“

Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, wirken nur noch in einzelnen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes verschärfend, vieles gilt in Baden-Württemberg ohnehin bereits. Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist.

Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.04.2021

Die Schulen im Land kehren ab dem 19. April zum Präsenzbetrieb zurück. Die indirekte Testpflicht gilt inzidenzunabhängig. Mit der Regelung greift Baden-Württemberg der geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vor.

Ab dem 19. April können alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in den Präsenz- bzw. Wechselbetrieb unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zurückkehren. Darüber hat das Kultusministerium die Schulen am 14. April informiert (PDF). Das Land berücksichtigt darüber hinaus die Gesetzesinitiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene, der für Stadt- und Landkreise, die über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, eine Untersagung von Präsenzunterricht vorsieht. In den Stadt- und Landkreisen mit den entsprechenden Inzidenzen wird der Unterricht ab dem 19. April auf Fernunterricht umgestellt. Hiervon sind die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung ausgenommen.

Außerdem wird die indirekte Testpflicht, die bisher nur für Stadt- und Landkreise galt, die über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, entsprechend des Gesetzesentwurfes auf Bundesebene ab dem 19. April auf eine inzidenzunabhängige Testpflicht erweitert. „Wir möchten die Regelungen für die Schulen bereits möglichst passend zur Regelung, die auf Bundesebene absehbar ist, gestalten. So soll der Aufwand für die Schulen, sich an die neuen Regelungen anzupassen, gering sein“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie begrüße es zudem, dass an den Schulen nun ausgiebig getestet werde, dies sei ein weiterer Baustein für einen sicheren Präsenzunterricht.

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Foto, Archiv

Die Planung der Villa Berg kann beginnen

Pressemeldung LHS 15.04.2021

Den Auftrag für die Planungsleistungen für Gebäude, Innenraum und die hochbaubezogenen Freianlagen für die Villa Berg erhält das Stuttgarter Büro Atelier Brückner. Es konnte mit einem kreativen Konzept und einem kompetenten Team überzeugen.

Im nächsten Schritt wird sich das Büro Atelier Brückner der ehrenamtlichen Projektgruppe Villa Berg vorstellen.

Für die Sanierung und den Anbau der Villa Berg ist im Herbst 2020 die Architektenleistung europaweit ausgeschrieben worden. In dem Verfahren nach der Vergabeverordnung über öffentliche Aufträge (VgV-Verfahren) wurden in der ersten Stufe des Wettbewerbs fünf Planungsbüros durch Kriterien wie bauliche Referenzen im Denkmal? und Kulturbereich und der Kompetenz des Planungsteams ermittelt. In der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens bekamen diese Büros die Aufgabe, in einem Auswahlgespräch erste konzeptionelle Ideen für die Sanierung und den Anbau der Villa Berg zu entwickeln und einem siebenköpfigen Vergabegremium vorzustellen. Das Gremium setzte sich aus Vertretern des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt (SWU) und des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (AKR) zusammen.
Beim Auswahlgespräch gab es von den fünf aus- gewählten Planungsbüros Konzeptideen, die allesamt wertvolle Impulse und Anregungen enthielten.

Die Entscheidung wurde auf Basis der vorgestellten Konzepte des Projektteams, der Arbeitsweise und der Erfahrung mit der neuen digitalen Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) getroffen.

„Haus für Musik und Mehr“

Die vorgestellten Konzepte gaben einen ersten Eindruck, wie mit dem Bestand der Villa Berg umgegangen werden kann. Sie behandelten die Fragestellung, wie sich der Neubau für die spätere Nutzung als „Haus für Musik und Mehr“ für die Bürgerschaft und die zukünftigen Nutzer darstellen könnte. Wichtige Kriterien für das Vergabegremium waren außerdem Lösungsansätze zum Denkmal? und Klimaschutz, der Vorschlag für die Verbindung zwischen Gebäude und Park sowie die Erfahrung und Bereitschaft des Büros hinsichtlich Bürgerbeteiligungsverfahren.

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