Tipps zur Erkennung von Fake-Shops im Internet

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung 5.03.2021

Das Verbraucherschutzministerium gibt Tipps zur Erkennung von Fake-Shops beim Online-Shopping. Die Beschwerden über betrügerische Onlineshops nehmen zu.

„In Pandemie-Zeiten weichen viele Verbraucherinnen und Verbraucher zum Einkaufen ins Internet aus. Fake-Shop-Betreiber reagieren schnell und bieten im Netz auf eigenen Internet-Seiten oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay scheinbar besonders günstige Artikel an, die gerade gefragt sind. Das Problem nimmt weiter zu, weil die betrügerischen Shopping-Angebote immer professioneller werden und täuschend echt aussehen – umso wichtiger ist es daher, besonders aufmerksam zu sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Im Vergleich zum Vorjahr sind bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits deutlich mehr Verbraucherbeschwerden eingegangen.

Irreführung von Verbrauchern mit Fake-Shops immer raffinierter

Das heimtückische an Fake-Shops sei, so der Minister weiter, dass sie ihre Internetadressen schnell wechseln, sehr flexibel in der Aufmachung sind und schnell auf saisonale Kaufbedürfnisse eingehen. Geworben wird zunehmend in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram und Co und auch in Shopping-Apps wie Wish. Außer derzeit begehrten Masken und Desinfektionsmitteln zum Schutz vor Corona-Infektionen, bieten Fake-Shops gefragte Elektronikartikel oder zum Frühjahr auch wieder beliebte Modeartikel an, liefern aber trotz Bezahlung keine oder minderwertige Ware.

Bei Fake-Shops geht es angeblichen Onlinehändlern nicht nur darum, mit vermeintlichen Schnäppchen Geld zu kassieren, sie wollen auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln. „Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk. Besonders wichtig sei es daher, sich vor der Auswahl eines der verblüffend günstigen Angebote über die Bezahlmöglichkeiten zu informieren.

Augen auf bei Bezahlung mit Vorkasse

„Bei Shops, die nur Vorkasse anbieten, sollten sofort die Alarmglocken schrillen, denn das Geld ist dann im Zweifel weg. Verbraucher sollten auch stutzig werden, wenn anfangs scheinbar mehrere Zahlmethoden zur Auswahl stehen, am Ende jedoch plötzlich nur noch Vorkasse funktioniert“, betonte der Verbraucherminister. Andere Anhaltspunkte wie ein fehlendes Impressum, unvollständige Kontaktinformationen, falsche Adress- und Handelsregisterangaben oder Übersetzungsfehler fallen immer seltener ins Auge, weil sie inzwischen meist perfekt gefälscht werden und auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen sind.

Zunehmend kaufen Verbraucher auch mit Smartphones online ein. Hier werden die Adresszeilen (Domain) verkürzt oder gar nicht mehr angezeigt. Gekaperte Internetadressen, die bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt worden sind, machen deshalb in diesen Fällen nicht sofort stutzig. Verbraucher sollten die Adressen dennoch prüfen, zum Beispiel ist es unwahrscheinlich, dass unter der Internetadresse eines Klempners Badewäsche verkauft wird. Oft handelt es sich bei Fake-Shop-Betreibern nicht mehr um Einzelpersonen, sondern um professionell aufgestellte Netzwerke, die die Internetangebote und die Abwicklung der Vorkasse steuern. Teilweise bieten die Shops auch einen Service per E-Mail und als Telefon-Hotline an, hinter dem professionellen Callcenter im Ausland stehen. Die geschulten Mitarbeiter haben die Aufgabe, den Anrufer hinzuhalten und beispielsweise Lieferschwierigkeiten vorzutäuschen. Wiederholte Anrufe laufen häufig ins Leere.

Täuschungsversuche mit gefälschten Gütesiegeln und gekauften Bewertungen

Fake-Shop-Betreiber versuchen potentielle Kunden oft mit gefälschten Gütesiegen zu täuschen und damit eine seriöse Kaufabwicklung vorzugaukeln. „Ob das Siegel echt ist, lässt sich leider nur auf der Internetseite des Siegelanbieters herausfinden. Dort sind alle Firmen gelistet, die tatsächlich über das Zertifikat verfügen“, erklärte der Minister. „Ein weiteres Indiz, dass mit einem Shop etwas nicht stimmt und man misstrauisch werden sollte, sind die Bewertungen. Da die Internet-Adressen von Fake-Shops schnell wechseln können, gibt es entweder sehr wenige oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen“, betonte der Minister. Zahlreiche gute und sehr gute Bewertungen sind häufig ebenfalls Fake, das heißt sie sind manipuliert oder automatisch generiert. Es empfiehlt sich daher, im Netz nachzusehen, ob andere Nutzer schon negative Erfahrungen mit diesem Shop gemacht haben.

Verbraucher, die vermuten, auf einen Fake-Shop hereingefallen zu sein, sollten schnell handeln und sich mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen, um eine Überweisung des Geldes an die Fake-Shop-Betreiber zu verhindern. Auf jeden Fall sollten Verbraucher sofort Strafanzeige stellen. Diese ist auch im Internet über ein Online-Formular möglich, so dass die Strafverfolgungsbehörden bei gehäuften Beschwerden zum gleichen Fake-Shop gezielter vorgehen können. „Wer auf Nummer sichergehen will und zugleich die lokalen Einzelhändler in der Corona-Pandemie unterstützen will, kann auch den Click-and-Collect-Service nutzen. Bei online oder telefonisch gekauften Waren gelten die gleichen Bedingungen wie beim Onlineshopping“, sagte Hauk abschließend.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Fake Shops

Einigung auf Anwendung regionaler Inzidenz bei Öffnungsschritten

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung 4.03.2021

Bei möglichen Lockerungen im Rahmen des von Bund und Ländern vorgelegten Öffnungskonzepts soll in Baden-Württemberg als Maßstab die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten.

Der Beschluss der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat ein Öffnungskonzept vorgelegt, das, über die Maßnahmen im zweiten Öffnungsschritt hinaus, unterschiedliche Lockerungen ermöglicht bei Sieben-Tage-Inzidenzen unter 50 und Inzidenzen, die sich zwischen 50 und 100 bewegen.

Hierbei wurde offen gelassen, ob von einer landesweiten oder regionalen Inzidenzen („…in dem Land oder einer Region…“) ausgegangen werden soll.

Regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen als Maßstab

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu das Einvernehmen mit dem Koalitionspartner in der Landesregierung gesucht und gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Eisenmann vereinbart, dass die Landesregierung bei den Maßnahmen die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten lässt. Sie nimmt damit nicht die Landesinzidenz zum Maßstab.

Das bedeutet, entlang des MPK-Beschlusses, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel geöffnet werden kann unter Einhaltung der im MPK-Beschluss definierten Quadratmeterfläche pro Kundin oder Kunde. Des Weiteren können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen soll im Außenbereich möglich sein.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist in den betreffenden Stadt- und Landkreisen „click&meet“ möglich. Das heißt die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte terminshopping-Angebote mit der im MPK-Beschluss dargestellten Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind möglich.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine überregionale oder kreisübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Näheres wird am Freitag, 5. März 2021, in der Regierungsinformation von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Plenum des Landtags von Baden-Württemberg ausgeführt.

Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirats Ost am 17.03.2021

E i n l a d u n g
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am Mittwoch, 17. März 2021 um 18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den Kleinen Sitzungssaal (3.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Die neue Sachbearbeiterin für Kinderbeteiligung und Kinderrechte im Sachgebiet Innere Stadtbezirke und Jugendbeteiligung stellt sich vor
2. EnBW-Areal „Der neue Stöckach“ aktueller Stand der Überarbeitung
– mündlicher Bericht –
3. Zwischennutzung für Parkplatz beim Depot ermöglichen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
4. Digitaler Versand der Sitzungsunterlagen für den Bezirksbeirat (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
5. Hundeauslauf im Klingenbachpark: Komplett umzäunen und instand setzen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
6. Tischtennisplatte(n) im Klingenbachpark (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
7. Zugeparkte Fußwege – Mehr Kontrollen und weitere Maßnahmen (gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen-Ost und Die FrAKTION-Ost)
8. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Foto, Klaus

Weitere Öffnungsschritte für Schulen ab dem 15. März

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 15. März sollen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Darauf haben sich heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mir war wichtig, dass wir den ersten Öffnungsschritt bei den Grundschulen und Kitas machen. Denn die Kleinsten und ihre Familien leiden am meisten unter dem Lockdown. Wir wollen Grundschülern jetzt mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ein Stück ihres normalen Schulalltags zurückgeben. Das ist pandemisch verantwortbar, weil die Schüler in kleinen Klassen und festen Gruppen sind. Wir haben versprochen, dass wir im Rahmen weiterer vorsichtiger Öffnungen auch die weiterführenden Schulen in den Blick nehmen wollen. Deshalb machen wir in Klassen 5 und 6 jetzt den nächsten vorsichtigen Schritt. Mir ist aber wichtig zu betonen: Wir müssen ganz behutsam und immer schrittweise vorgehen – das sind wir unseren Kindern und Lehrern schuldig. Mit den Möglichkeiten zu verstärktem Testen haben wir ergänzend zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Schritte begleitet.“

Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen

„Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht durch nichts zu ersetzen. Auch ein gemeinsames Lernen vor Ort und der direkte Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften sind unverzichtbar. Der Unterricht im Klassenverband ist deshalb pädagogisch geboten und auch mit Blick auf die seelische Gesundheit der Kinder sowie Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Lernschwierigkeiten von zentraler Bedeutung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.

Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.

„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten“, so Eisenmann.

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Thilo Scholpp in Karins Presse Ecke am 5. März

Posted by Klaus on 4th März 2021 in Allgemein

Am Freitag, 5. März 2021, kommt der FDP-Landtagskandidat Thilo Scholpp für den Stuttgarter Osten in Karins Presse Ecke. Ab 13 Uhr steht er im Kandidaten-Talk allen Kundinnen und Kunden Rede und Antwort in der Gablenberger Hauptstraße 1. Dass Politiker und Kandidaten bei Karin und Rainer in ihrem Kult-Kiosk Station machen hat schon Tradition: Günther Oettinger war genauso da wie Martin Körner, Karin Maag oder der CDU-Fraktionsvorsitzende  Wolfgang Reinhardt.

Thilo Scholpp hat das Thema „Corona und Öffnungsideen für Hande, Gastro und Dienstleistung“ ausgewählt. Kundinnen und Kunden des Zeitungs-Kiosks können ihn dazu befragen oder von eigenen Erfahrungen berichten! Aber natürlich ist der FDP-Kandidat offen für alle Themen, die Menschen auf dem Herzen haben. “Es können auch lokale Probleme wie Parkknot in Gablenberg oder Nahversorgung und Homeschooling an mich herangetragen werden”, sagt Dr. Thilo Scholpp, 53, der selbst in Gablenberg wohnt. WICHTIG: Es gelten alle Corona-Vorschriften inklusive Maskenpficht. Kurze Wartezeiten und eine Einlasskontrolle sollten einkalkuliert werden)

Termin: Freitag, 5. März, ab 13 Uhr, Karins Presse Ecke, Gablenberg

(Quelle: FDP Stuttgart-Ost)

Foto, Klaus

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stgt Wangen am 15. März 2021

18:30 Uhr Wangener Kelter

Hinweis: Die Sitzung findet, Stand 1. März, unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften statt. Für Besucher sind fünf, für die Presse zwei Plätze reserviert. Wir bitten die stellvertretenden Mitglieder des Bezirksbeirats und die Mitglieder des Gemeinderats um Anmeldung.
Ggf. erfolgen Pandemie bedingt Änderungen kurzfristig.

T a g e s o r d n u n g

1. Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS), Abschlussbericht “URBAN SANDWICH – Steigerung der Flächeneffizienz durch Stapelung gewerblicher Nutzungen”
Berichterstattung: Amt für Stadtplanung und Wohnen

2. Forschungsprojekt TransZ – Transformation Urbaner Zentren: Vorstellung Umfrage-Ergebnisse “Perspektive Wangen” und Projektbericht zu Schwerpunkten des Anschluss- vorhabens
Berichterstattung: Amt für Stadtplanung und Wohnen

3. Schriftliche Anträge – Antrag 3.1 der CDU Fraktion – Einbahnstraße Bozelen
Antrag 3.1 Tiefbauamt Parkplatz Waldebene Ost;

4. Stellungnahmen der Verwaltung – Wangener Berg

5. Informationen der Verwaltung

6. Mündliche Anfragen und Anträge der Fraktionen

7. Termine und Verschiedenes

Beate Dietrich, Bezirksvorsteherin

Siehe auch Urban Sandwich und TransZ im Bezirksbeirat Wangen

Foto, Archiv

Deutsche Post sucht Deutschlands schönste Briefmarke 2020

Posted by Klaus on 2nd März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Dazu startet das Unternehmen ab heute erstmals eine Online-Befragung.

  • Briefeschreiber und Marken-Liebhaber können ab sofort online für ihre Favoriten abstimmen

Bonn – Die Deutsche Post sucht Deutschlands schönste Briefmarke des Jahres 2020. Dazu startet das Unternehmen ab heute erstmals eine Online-Befragung, bei der alle Briefeschreiber und Marken-Liebhaber für ihre drei Favoriten des vergangenen Jahres abstimmen können. „Briefmarken waren und sind ein Spiegel ihrer Zeit und gehören zu unserem Kulturgut. Umso wichtiger ist es, dass sie gesellschaftlich relevante Themen abbilden und ansprechend gestaltet sind. Damit wir mit den von uns selbst gestalteten Motiven auch weiterhin den Nerv der Zeit und den Geschmack der Kunden treffen, möchten wir von ihnen wissen, welche Briefmarken ihnen im letzten Jahr am besten gefallen haben und welche Motivwünsche sie für die Zukunft haben. Die direkte Kundenrückmeldung ist ein wichtiger Gradmesser für uns“, so Ole Nordhoff, Leiter Marketing und Vertrieb der Deutschen Post.

In der anonymen Online-Befragung werden die Teilnehmer auch gefragt, wofür sie Briefmarken nutzen, d.h. privat oder geschäftlich, wie wichtig ihnen die Motive beim Kauf sind und warum sie sich für ihre drei Lieblingsmarken entschieden haben. Außerdem haben sie die Möglichkeit, Wünsche für Themen und Motive künftiger Briefmarken anzugeben. Wer möchte, nimmt an einem Gewinnspiel mit Preisen rund um Post und Briefmarken teil. Die Befragung endet am 23. März 2021.

Jedes Jahr erscheinen 52 neue Briefmarken. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Themen für ein Briefmarkenmotiv vorschlagen. Diese werden im sogenannten „Programmbeirat“ besprochen und festgelegt, anschließend entscheidet der „Kunstbeirat“ über die jeweiligen Motive. Beide Gremien sind mit Politikern, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Post sowie Philatelisten besetzt, der Kunstbeirat zusätzlich mit Grafikprofessoren. Einen Teil der Motive gestaltet die Deutsche Post mit eigenen Grafikern selbst. Offizieller Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen.

Hier geht es zur Online-Befragung: www.deutschepost.de/briefmarke2020

Grafik, DP DHL

Stgt Wangen Begegnungsstätte – Bei Termin- vereinbarung für Coronaimpfung unterstützen

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Anmeldeverfahren sehr aufwendig sind, können nur sehr wenigen Senioren ab 80 Jahren eigenständig einen Impftermin vereinbaren. Wir möchten nicht, dass auf das Impfen unfreiwillig verzichtet werden muss.

Auf ehrenamtlicher Basis werden wir dienstags und donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr bei der Terminvereinbarung unterstützen. In diesem Zeitraum kann man sich unter der Nummer 0711 426133 telefonisch oder persönlich an die Begegnungsstätte wenden.

Viele Grüße

Jacqueline Traub

Foto, Klaus

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 – In Stuttgart gibt es immer weniger Straftaten

Posted by Klaus on 2nd März 2021 in Stuttgart

„Das Jahr 2020 geht in die Geschichte ein: Ein Jahr geprägt von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – aber auch durch den spürbaren Rückgang in der Kriminalitätsrate“, so Polizeipräsident Franz Lutz über die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020. Der Stuttgarter Polizei ist es erneut gelungen, Straftaten auch unab- hängig der coronabedingten Auswirkungen einzu- dämmen und für die Stadt ihren Platz als eine der sichersten Großstädte zu behaupten. Im bundesweiten Vergleich ist Stuttgart eine der zehn sichersten Großstädte, im landesweiten Vergleich ist die Landeshauptstadt sogar auf Platz 3. „Im Hinblick auf die Häufigkeitszahl lässt es sich hier sicher leben. Mit 7.978 Straftaten pro 100.000 Einwohner ist Stuttgart auf einem historisch niedrigen Wert, den besten Wert seit 20 Jahren,“ sagte Lutz. Während sich in den letzten Jahren die Gesamtzahl auf knapp unter 55.000 eingependelt hatte, sind die Gesamtstraftaten im vergangenen Jahr um 6,6% auf 50.736 Fälle gesunken. Im Jahr 2015 gab es einen Höchststand von 66.450 Straftaten, 2019 einen Rückgang um rund 18,2%, 2020 sind es sogar 23,6%. „Der erfreuliche Rückgang ist ganz besonders bemerkenswert, da er doppelt so hoch ausfällt, als der Vergleich mit dem Land. Ein Teil ist sicher der Pandemie geschuldet“, erklärte Lutz. In den Deliktsbereichen Diebstahl und Beförderungserschleichung kam es demnach zu einem rapiden Rückgang, der auch auf den Lockdown und Home-Office-Regelungen zurückzuführen ist.

„Der Stuttgarter Polizei ist es wichtig, dass sich alle in der Landeshauptstadt sicher fühlen können, ob zu Hause, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Wir werden keine Angsträume entstehen lassen. Die Sicherheitskonzeption Stuttgart ist dabei ein unbestrittenes Erfolgsmodell,“ erläuterte Polizeivizepräsident Markus Eisenbraun. In Kooperation mit der Stadt, der Bundespolizei und dem Polizeipräsidium Einsatz sorge das Präsidium der Landeshauptstadt seit 2016 tagtäglich für eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz in der Stadt. „Mehr als 160.000 Personalstunden haben wir in der Innenstadt mit unserer Sicherheitskonzeption sowie rund um die Sonderlage am Eckensee investiert, um übers ganze Jahr ununterbrochen und ganz speziell präsent zu sein. Dabei sind unsere Streifen der Reviere noch gar nicht mitgezählt“, so Eisenbraun.

In der Aufklärungsquote lässt sich ein deutlicher Zuwachs verzeichnen. Während sie im letzten Jahr noch knapp 60% betrug, ist sie dieses Jahr auf 67,2% angestiegen. „Die hohe Aufklärungsquote spiegelt eine erfolgreiche Polizeiarbeit wider und zeigt, dass sich Stuttgarter Bürger auf die professionelle Arbeit ihrer Polizei verlassen können,“ sagte Franz Lutz. Zwei weitreichende Ermittlungserfolge im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind hierfür unter anderem ursächlich. Der Kriminalpolizei ist es in diesem Jahr gelungen, über 1.400 Fälle aus den Jahren 2015 bis 2018 nachträglich aufzuklären. Nichtdestotrotz ist die Hilfe aller Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Die Stuttgarter Polizei ist dankbar für jeden Hinweis, auch wenn er noch so unbedeutend erscheint.

Rückgang bei Diebstählen – Wohnungseinbrüche statistisch auf gleichbleibenden Niveau Obwohl Diebstahlsdelikte insgesamt um 13,3% auf 12.060 abgenommen haben, ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Stuttgart mit 467 statistisch gleich geblieben. Dies ist auf den ersten Blick überraschend, da die Zahlen in diesem Bereich landesweit um etwa 27% zurückgegangen sind und sich bundesweit sogar halbiert haben. „Das hohe Engagement unserer Ermittlerinnen und Ermittler ist auch hier spürbar, denn die Fälle konnten schneller als sonst abgeschlossen werden und erscheinen somit früher in der Statistik“, erläutert der Leiter der Kriminalpolizeidirektion Rüdiger Winter. „Während die Ermittlungsdauer pro Fall in der Regel viereinhalb Monate beträgt, waren es im Jahr 2020 durchschnittlich nur etwas über drei Monate.“ Bemerkenswert im Vergleich zu 2014: „Vor sieben Jahren hatten wir noch über 1.200 Einbrüche, die Zahl hat sich nun um 63,4% reduziert“, resümiert Winter.

In mehr als 50% der Fälle blieb es bei einem Versuch der Einbrecher. „Dies zeigt uns, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnungen entsprechend unseres Rats sichern“, so Hermann Volkert, Leiter des Referats Prävention. Jeder bzw. jede zweite Geschädigte eines Einbruchs habe ein kostenloses Beratungsangebot nachträglich angenommen. „Darüber hinaus hat die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle mehr als 1.300 Beratungen im Bereich der mechanischen und elektronischen Sicherungstechnik sowie zum Schutz gegen Einbruch durchgeführt.“

Trickbetrüger sind weiterhin aktiv

Telefontrickbetrüger haben auch im vergangenen Jahr intensiv versucht, an das Hab und Gut von Senioren zu kommen. Neben den bekannten Maschen „Enkeltrick“ und „Falsche Polizeibeamte“ haben sie auch die Corona-Pandemie genutzt, um Ängste zu schüren. Die Täter kombinieren die verschiedenen Maschen, was es selbst aufmerksamen Opfern schwierig macht, den Betrug zu erkennen. Opfer werden massiv unter Druck gesetzt und haben kaum die Möglichkeit, in Ruhe nachzudenken oder Abstand davon zu nehmen. Während es im Jahr 2019 zu 38 Übergaben mit einem Gesamtschaden von knapp 2 Mio. Euro kam, ist es den Betrügern letztes Jahr 17 Mal gelungen, die Seniorinnen und Senioren mit perfiden Maschen zu täuschen und so an rund 900.000 Euro zu gelangen. Zu einem Großteil erkannten die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger jedoch den Betrugsversuch und legten auf. Intensive Präventionsarbeit, insbesondere auch bei Mitarbeitern von Bankinstituten und eine offensive Berichterstattung sowie das aktive Kümmern von Angehörigen zeigten offenbar Wirkung. So rät die Polizei auch, sich auf gar keinen Fall unter Druck setzen zu lassen und beim geringsten Zweifel an der Echtheit Verwandte und Vertrauenspersonen anzurufen oder die Polizei unter 110.

Straßenkriminalität gesunken

Die Straßenkriminalität ist in diesem Jahr um 9% auf 6.567 Fälle gesunken.

Besonders auffallend und klar nachvollziehbar ist dabei der pandemiebedingte Rückgang im Bereich Bad Cannstatt. Durch den Wegfall von diversen Veranstaltungen im Bereich Neckarpark und Wasen sind die Straftaten um 16,1 % zurückgegangen. Auch die sexuelle Belästigung haben in diesem Zusammenhang um 61% deutlich abgenommen.

Kaum Einfluss hatte die Pandemie auf die Straffälligkeit im innerstädtischen Bereich. Obwohl Gastronomiebetriebe nur bedingt geöffnet waren, trafen sich Vergnügungssuchende an Wochenendabenden in den Sommermonaten auf öffentlichen Plätzen und konsumierten dort mitgebrachten Alkohol. Das Personenaufkommen bot in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum eine Vielzahl an Tatgelegenheiten. Auch wenn im Bereich der Straßenkriminalität im Stadtgebiet ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, so denkt man bei diesem Stichwort doch zwangsläufig an die sogenannte „Stuttgarter Krawallnacht“. „In einem bisher nie erlebten und unvorstellbaren Ausmaß hat sich in dieser Juninacht ein erschreckendes Maß an Aggression und Gewalt sowie eine bis dahin in Stuttgart nicht vorstellbare Zerstörungsorgie gegen das Eigentum anderer gezeigt. Durch umfangreiche und professionelle Ermittlungsarbeit konnte ein Großteil der Tatverdächtigen ermittelt werden. In den anschließenden Tagen haben wir als Stuttgarter Polizei durch intensive Kontroll- und Präsenzmaßnahmen mit unzähligen Einsatzkräften Wochenende um Wochenende bewiesen, dass wir weiterhin ein Garant für die Sicherheit dieser Stadt sind,“ so Lutz.

Die Beamtinnen und Beamten der Sicherheitskonzeption waren ebenfalls vermehrt im innerstädtischen Bereich unterwegs. Im Vergleich zum Jahr 2019, wo sie 34.000 Personen kontrolliert hatten, überprüften sie im Jahr 2020 an die 3000 Personen mehr. Die Corona-Verordnung stellt ein neues Handlungsfeld für die Polizei dar. Neben der Kontrolle von bestehenden Regelungen haben die Beamtinnen und Beamten auch die Einhaltung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen überprüft und sie benötigten bei jedem Einzelfall ein gutes Fingerspitzengefühl. Dabei stellten sie mehr als 2.000 Straftaten fest, erteilten über 5.600 Platzverweise und ahndeten fast doppelt so viele Ordnungswidrigkeiten wie im vergangenen Jahr, mehr als 2.200 Ordnungswidrigkeiten. Die erhöhte Zahl lässt sich auf die Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückführen.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nimmt zu Im Jahr 2020 ist erneut eine Steigerung der Widerstandsdelikte zu erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich hier eine Steigerung um 5,2 % auf 786 Fälle. 2.317 Polizeibeamte sind Opfer von Gewalttaten, rund drei Viertel der Täter standen dabei unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschgift. Im mehrjährigen Vergleich zeigt sich, dass es seit Erfassungsbeginn des Tatbestands des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im Jahr 2018, zu einer Verdopplung der statistisch erfassten Widerstandsdelikte kam.

Prävention

Trotz der Pandemie hat die Stuttgarter Polizei 2.433 Veranstaltungen im Rahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention durchgeführt und über 25.000 Personen beraten. Die Kriminalprävention an Schulen nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Über 16.000 Schülerinnen und Schüler wurden über Drogen aufgeklärt, rund um das Thema Gewalt und den sicheren Umgang mit digitalen Medien informiert. Da die Schulen aufgrund der Pandemie schließen mussten, konnten im Vergleich zum Vorjahr weniger Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Deshalb erstellte das Referat Prävention zu den Schwerpunktthemen zum einen Medienhandbücher und Mitmachaufgaben. Darüber hinaus ließen sie sich während der Teillockerungsphase live ins Klassenzimmer bzw. seit den erneuten Schließungen sogar live ins Kinderzimmer schalten. – Die Prävention wurde sozusagen digital. Nach der „Krawallnacht“ im Juni führten die Beamtinnen und Beamten ein neu konzipiertes Programm unter dem Blickwinkel „Herausforderung Gewalt“ durch. In einem offenen Dialog sollen Vorurteile und Vorbehalte abgebaut werden, die Sichtweise der Polizei aufgezeigt und den Jugendlichen Gehör verschafft werden. An dem von der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft entwickelte Projekt `15 Fragen 15 Antworten` nehmen Polizeibeamte in Form von Videobotschaften teil, geben Statements ab und stellen den Jugendlichen Fragen. Die Jugendlichen antworten ebenfalls per Video und stellen ihrerseits Fragen an die Polizisten. Dies ist einer der Ansätze zur Steigerung gegenseitigen Verständnisses und der Kommunikation.

„Meinen Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich die unterschiedlichsten Einsätze zu bewältigen haben und dabei oft genug zwischen allen Stühlen stehen, drücke ich meine höchste Wertschätzung aus. Sie verdienen Respekt für Ihren unermüdlichen Einsatz, denn sie leisten hervorragende Arbeit, 24 Stunden, 7 Tage die Woche, und halten die Sicherheit in der Landeshauptstadt für alle, die hier leben und arbeiten, auf einem sehr hohen Niveau“, erläuterte der Polizeipräsident. „Gleichzeitig sind es die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sehr aufmerksam sind und mit ihren Hinweisen an uns und oftmals auch klaren Haltungen gegenüber Tätern Zivilcourage leben. Dafür danken wir Ihnen“, schloss Franz Lutz.

Die polizeiliche Kriminalstatistik 2020 finden Sie im Internet unter ppstuttgart.polizei-bw.de/statistiken/

Foto, Archiv

Tag des Artenschutzes

Posted by Klaus on 2nd März 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Am 3. März ist der Tag des Artenschutzes. In Baden-Württemberg gibt es 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. 40 Prozent davon sind gefährdet. Mit dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ nimmt Baden-Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Jetzt im Frühling erwacht die Natur – und der Drang der Menschen nach draußen zu gehen. Wer auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, am Bodensee oder im Schwäbischen Wald spazieren geht, erkennt die Schönheit von Baden-Württemberg. Er sieht, riecht und schmeckt sie. Das Land ist Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten. Alleine in den Streuobstwiesen tummeln sich mehr als 5.000 Arten.

Aber gleichzeitig müssen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger feststellen, dass sich in Baden-Württemberg schon einiges verändert hat. Der Wald und die Streuobstwiesen leiden genauso wie die Bienen, Schmetterlinge und Regenwürmer. Fast 40 Prozent unserer heimischen Arten sind gefährdet. Der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März bietet jedes Jahr eine gute Gelegenheit, um an ihre Gefährdung zu erinnern.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Menschheitsaufgabe, die wir entschlossen angehen und bewältigen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller am 1. März in Stuttgart. „Wir müssen erhalten, was uns erhält. Und jede Bürgerin und jeder Bürger können ihren Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu sichern, indem wir unseren eigenen Lebensstil hinterfragen. Auch in Baden-Württemberg hat sich der Verlust der biologischen Vielfalt enorm beschleunigt. Wir müssen alle mithelfen, unsere schöne Heimat zu schützen“

Baden-Württemberg hat bundesweite Vorreiterrolle

Die Landesregierung sei sich dieser besonderen Verantwortung bewusst, betonte Untersteller. „Wir schauen dem Artenverlust nicht tatenlos zu, sondern versuchen, ihn aufzuhalten.“ Unter anderem mit dem bundesweit einmaligen „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Das Aktionsprogramm habe seit 2018 mehr als 2.300 Projekte initiiert, beispielsweise beim Biotopverbund, bei Moorrenaturierungen oder bei speziellen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

„Das Sonderprogramm war zudem Wegbereiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, mit dem das Land das bundesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“, hob der Umweltminister hervor.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Reduzierung der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent.
  • Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent.
  • Insektenfreundliche Beleuchtungen.
  • Verbot von Schottergärten.
  • Ausbau des Biotopverbundes.
  • Erhaltung von Streuobstbeständen.
  • Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von Grünflächen der öffentlichen Hand.

„Das Sonderprogramm und das Biodiversitätsstärkungsgesetz unterstreichen gleichermaßen den starken Willen des Landes, Ziele gemeinsam im Dialog mit der Gesellschaft und den Landnutzenden zu formulieren und vor allem gemeinsam umzusetzen“, führte Untersteller aus. Für den Minister spiele dabei die Zusammenarbeit mit den Landnutzerinnen und Landnutzern eine entscheidende Rolle. Der Verlust der biologischen Vielfalt könne nur aufgehalten werden, wenn bei allen Landnutzungen an einem Strang gezogen werde.

Untersteller hatte zum „Tag des Artenschutzes“ noch einen besonderen Wunsch: „Ich hoffe, dass in Zukunft der ‚Tag des Artenschutzes‘ nicht mehr auf die Gefährdungslage, sondern auf den guten Erhaltungszustand und die vielfältigen Gemeinwohlleistungen der biologischen Vielfalt für uns alle hinweist.“

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt besteht seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

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