Land unterstützt Mobilität junger Menschen

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in Allgemein

Info und Foto

©Verkehrsministerium

Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums geht in die zweite Runde. Junge Menschen in ländlichen Regionen können die Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec ab sofort bei der landeseigenen L-Bank einreichen.

„Bye-Bye, Stubenhocken!“ und „Bye-Bye Elterntaxi! – unter diesem Motto geht die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums in die zweite Runde. Ab dem 1. Juni 2020 heißt es für junge Menschen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs: Rechner hochfahren und Antrag stellen. Das Land fördert die Anschaffung elektrischer Zweiräder mit pauschal 500 Euro. Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec können junge Menschen von 15 bis 21 Jahren bei der landeseigenen L-Bank einreichen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir wollen die Mobilität junger Menschen auch fern der Städte stärken. Hier ist das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel eingeschränkter, auch gibt es weniger Sharing-Angebote als zum Beispiel in Stuttgart oder Mannheim. Die eigene Mobilität ist jedoch zentral und ein wichtiger Schritt in ein selbständiges Leben. Sie stellt die Weichen für das künftige Mobilitätsverhalten. Das möchten wir unterstützen. Nach der erfolgreichen Förderrunde im Jahr 2018, freue ich mich, dass wir wieder ein Programm auflegen konnten. Das Land stellt insgesamt 500.000 Euro bereit.“

Die Nachfrage ist hoch

Die Landesförderung wird mit einer Öffentlichkeitskampagne flankiert mit dem Ziel, jungen Leuten elektrische Mobilitätsoptionen aufzuzeigen. Die Homepage informiert über die Antragstellung und die förderfähigen Fahrzeuge und deren Besonderheiten hinsichtlich Zulassung, Führerscheinpflicht, Laden und vieles mehr. „Antragsteller müssen schnell sein, da das Budget begrenzt ist“, unterstrich der Verkehrsminister. Bei der ersten Runde im Jahr 2018 war die Nachfrage so groß, dass die Fördersumme bereits innerhalb weniger Tage ausgeschöpft war.

L-Bank: Elektrozweiradförderung für Junge Leute

Positive Bilanz zum Pfingstwochenende

Info

Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.

„Mit jeder Woche, in der wir die Ausbreitung des Corona-Virus mehr und mehr erfolgreich bekämpfen, kommen wir einem gewohnten Leben ein Stück näher. Wahr ist freilich, die Realität ist auf absehbare Zeit ein Leben mit Corona, nicht eines ohne Corona. Aber an diesem Pfingstwochenende können wir sehen und spüren: Die Menschen genießen das gute Wetter. Es gilt aber glasklar: achtsam bleiben und mit den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen den Weg zu einer neuen Normalität finden“, zeigte sich der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei einer ersten Bewertung des bisherigen Pfingst-Wochenendes zuversichtlich.

Polizei kontrolliert über 7.000 Personen

Auch am Samstag und Pfingstsonntag legte die Polizei einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Regelungen der Corona-Verordnung und im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Zahl der Verstöße insgesamt kontinuierlich rückläufig. An den beiden Tagen kontrollierte die Polizei landesweit insgesamt 7.306 Personen. 237 Personen hielten sich nicht an die Regeln und sehen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige entgegen. Der Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei weiterhin auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ in Gruppen mit zu vielen Personen.

 „Je mehr wir weiter die gebotenen Regeln beachten, umso schneller kommen wir gemeinsam ans Ziel. Das gilt für alle Lebenslagen. Dass es bei der Lockerung der einschränkenden Maßnahmen dem ein oder anderen nicht schnell genug gehen kann, ist nachvollziehbar. Sich für eine schnellere Rückkehr einzusetzen, dafür zu demonstrieren, ist auch in Ordnung. Das ist in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft selbstverständlich möglich. Aber man muss sich dabei an die Regeln und Auflagen halten – wie alle anderen an allen anderen Orten eben auch“, sagte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das Demonstrationsgeschehen an den beiden Tagen.

Landesweit fanden 53 Versammlungen, davon allein 51 mit Bezug zur Thematik „Grundrechte und Coronavirus-bedingte Beschränkungen“, statt. Insgesamt nahmen rund 7.100 Personen friedlich an den Versammlungen teil. Die zuständigen Polizeipräsidien setzten 1.180 Kräfte ein, davon 509 des Polizeipräsidiums Einsatz.

Versammlung in Stuttgart mit 2.000 Teilnehmern

Die größte Versammlung fand am Pfingstsonntag in der Landeshauptstadt Stuttgart mit 2.000 Teilnehmern statt. Der Anmelder hatte im Vorfeld 10.000 Teilnehmer angemeldet, woraufhin die zuständige Versammlungsbehörde Stuttgart infektionsschutzbezogene Auflagen erließ. Unter anderem begrenzte sie die Teilnehmerzahl auf 5.000 Personen. Gegen den Auflagenbescheid legte der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart vor, welcher abgelehnt wurde. Die anschließenden Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Bundesverfassungsgericht blieben ebenfalls erfolglos.

Bei einer am Tag zuvor angemeldeten Demonstration auf dem Cannstatter Wasen, ebenfalls mit einer auf 5.000 begrenzten Teilnehmerzahl, fanden sich nur rund 150 Personen ein. Die größte Versammlung fand hingegen am Samstag mit rund 1.150 Personen in Ravensburg statt.

„Ob in Ravensburg, Stuttgart oder in anderen Städten des Landes, die Polizei berichtet von friedlichen und störungsfreien Versammlungen, bei denen wohl überwiegend die Auflagen eingehalten wurden – damit bin ich zufrieden. Wir werden aber weiterhin auch ein waches Auge darauf haben, ob Extremisten oder Verschwörungstheoretiker hier ihre perfiden Ansichten verbreiten und die Menschen verführen wollen. Wir werden unseren Rechtsstaat und unserer Demokratie schützen.“, so Innenminister Thomas Strobl.

Landesweit nur 17 Staukilometer registriert

„Dass wir eine erfreuliche Entwicklung haben, zeigt sich doch daran: Mit dem Start der Pfingstferien und den in mehreren Bundesländern eingetretenen Lockerungen der Reisebeschränkungen war mit starkem Reise- und Ausflugsverkehr zu rechnen. Landesweit wurden jedoch insgesamt nur 17 Staukilometer sowie sieben Kilometer stockender Verkehr registriert. Das macht deutlich, wie vernünftig und umsichtig die Menschen mit der Situation umgehen“, sagte der Innenminister abschließend.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Manu’s Bilderecke

Das Außengelände der Grabkapelle wird heute um 18 Uhr schon geschlossen

Das Außengelände der Grabkapelle wird heute um 18 Uhr bereits geschlossen.

Grund dafür ist das Streaming-Konzert, dass auf Facebook ab 18.30 Uhr im Live Stream verfolgt werden kann. Gute Unterhaltung!

Info Grabkapelle auf dem Württemberg

Foto, Blogarchiv

Bürgermeister Schairer äußert sich zu Vorfällen auf dem Kleinen Schlossplatz: „Polizisten mit Flaschen zu bewerfen, weil sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln hinweisen, ist inakzeptabel“

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

In der Nacht des 31. Mai ist es auf dem Kleinen Schlossplatz aus einer Menge von 500 bis 600 Personen zu Übergriffen auf Polizeibeamte gekommen. Anlass waren Aufforderungen der Polizei, die Hygienevorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, hat dazu am Sonntag, 31. Mai, Stellung genommen.
Schairer sagte: „Die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus dienen dazu, uns alle zu schützen. Gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft wie alte und chronisch kranke Menschen kann eine Infektion lebensbedrohlich verlaufen. Das sollte mittlerweile jedem bekannt sein.“

Der Bürgermeister betonte, die Polizei kontrolliere die Einhaltung der Vorgaben zu Eindämmung des Coronavirus und sei dabei selbst einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt. Schairer: „Es ist inakzeptabel, dass Polizisten in der vergangenen Nacht u.a. mit Flaschen beworfen und beleidigt wurden, weil sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln  hingewiesen haben.“

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Polizeieinsätze in der Innenstadt

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Zu mehreren größeren öffentlichkeitswirksamen Polizeieinsätzen kam es in der Nacht auf Pfingstsonntag in der Innenstadt.

Während einerseits mehr als 500 junge Menschen und Feierwillige am Kleinen Schlossplatz die Corona-Regeln missachteten und sich die Situation trotz Polizeiaufforderung nicht besserte, täuschte nach den bisherigen Feststellungen ein 18-jähriger im Bereich der Theodor-Heuss-Straße einen Messerangriff vor und provozierte seine Festnahme sowie das Anlegen von Handschließen, während er am Boden lag.

1. Einsatz
Am Samstag kurz vor 24.00 Uhr beobachteten Kräfte der Sicherheitskonzeption Stuttgart eine Menge von rund 500 Personen auf und um die Treppen am Kleinen Schlossplatz, die in der überwiegenden Mehrzahl das Abstandsgebot nicht einhielten und den Platz vermüllten.

Als die Streifen nach Mitternacht begannen, die Personen auch mit Lautsprecherdurchsagen anzusprechen, wurden aus der Menge heraus Flaschen auf die Beamten geworfen. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Allerdings wurde ein Streifenwagen an mehreren Stellen leicht beschädigt.

Nachdem die Personen keine Einsicht zeigten und gegen die Beamten verbal aggressiv waren und den Anweisungen trotzig und ablehnend missachteten, bedurfte es schließlich des Einsatzes von mehr als einem Dutzend Streifenwagenbesatzungen, darunter Hundeführer, Gruppen der Sicherheitskonzeption und Kriminalbeamten, um die Menge vom Kleinen Schlossplatz zu drängen und sie im Bereich der Theodor-Heuss-Straße und dem Rotebühlplatz aufzulösen.

2. Einsatz
Gegen 02.00 Uhr meldete schließlich ein Anrufer eine Auseinandersetzung mit Messerangriff in der Büchsenstraße. Ein Mann habe ihn angesprochen und mitgeteilt, er sei „abgestochen“ worden und benötige einen Krankenwagen

Nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Schnell eintreffende Streifenbesatzungen nahmen sich dem angeblichen Opfer an. Das 18-jährige vermeintliche Opfer, selbst zu Verletzungen befragt, gab zu verstehen, dass er sich einen Spaß erlaubt habe.

Nachdem vom vorgeblichen Opfer nun, wegen des Vortäuschens einer Straftat, die Personalien erhoben werden sollten, gab es tumultartige Szenen. Der Mann schrie um sich und sperrte sich gegen die Polizeimaßnahmen. Erst am Boden liegend konnten ihm Handschließen angelegt werden.

Das Polizeipräsidium Stuttgart geht beim derzeitigen Ermittlungsstand davon aus, dass der 18-jährige polizeibekannte Dunkelhäutige die Situation absichtlich herbeigeführt hat.
Die mehreren hundert Schaulustigen solidarisierten sich, offenbar ohne konkrete Kenntnis des Sachverhalts sofort mit dem 18-Jährigen, kreisten die eingesetzten Beamten ein und beschimpften sie u.a. als Rassisten.

Mehr als 30 Streifenwagen waren vom Lagezentrum zu dieser aggressiven Menschenmenge beordert worden, um die Lage in den Griff und Ruhe in die Situation zu bekommen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und wertet unter anderem auch vorhandene Aufnahmen von Bodycams der eingesetzten Streifen aus.

Zeugen werden gebeten, sich unter ? 0711 8990-5778 zu melden.

Info und Foto, Polizei BW

Saisoneröffnung des Ziegelmuseums in Bad Herrenalb

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Die Saisoneröffnung im Ziegelmuseum Bad Herrenalb ist dieses Jahr am 31. Mai ab 14 Uhr. Danach hat das Museum sonntags 14 – 17 Uhr und jeden dritten Mittwoch im Monat (17. Juni, 15. Juli, 19. August, 16. September) 14 – 17 Uhr geöffnet.

Fotos Blogarchiv

 

Stuttgart – Polizeieinsatz wegen Kundgebungen

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Ploizeibericht 31.05.2020

Polizeibeamte waren am Samstag (30.05.2020) wegen mehrerer angemeldeter Demonstrationen in Stuttgart im Einsatz. Im Bereich der Innenstadt fanden am Kleinen Schlossplatz sowie im Oberen Schlossgarten zwei Kundgebungen statt. Ab 14.00 Uhr startete am Kurpark in Bad Cannstatt ein Aufzug mit Versammlungs- teilnehmern in Richtung des Wasengeländes. Ab 15.30 Uhr fand dort eine weitere Kundgebung unter dem Thema „Für das Grundgesetz und die Freiheit“ statt. Alle angemeldeten Kundgebungen verliefen störungsfrei.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Private Feiern sollen wieder erlaubt werden

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in Allgemein

INOF

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen ab dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.

Der Verordnung wurde Mitte März wohlweislich eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.

Corona-Verordnung soll vereinfacht werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir sind in der guten Lage, in den letzten und den kommenden Wochen viele der Restriktionen wieder zurücknehmen zu können – natürlich bis auf weiteres unter Beibehaltung der Hygienemaßnahmen, der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen. Ein gründlicher Frühjahrsputz gewissermaßen.“

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz weiter: „So verständlich wie möglich, so rechtsklar wie nötig – nach diesem Grundsatz sollen sich Rechtsverordnungen richten. Ich habe daher in der heutigen Sitzung vorgeschlagen, die bestehende Verordnung zunächst über den 15. Juni hinaus zu verlängern und die alte Fassung in einer neuen Version zu entzerren, zu verschlanken und zu vereinfachen.“

CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Wolfgang Reinhart ergänzte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“

„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“

Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen

Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es gemäß den Ausnahmen § 3, Absatz 2 der Corona-Verordnung keine Begrenzungen.

Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Wohnen beispielsweise vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen.

Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen

Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden. Dies können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Personenzahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen zum 9. Juni in Kraft treten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann meinte: „Den privaten Bereich zu regeln, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Aber wir haben, glaube ich, eine vernünftige Regelung gefunden. Der Koalitionsausschuss ist einverstanden mit meinem Vorschlag, private Feierlichkeiten in angemieteten Räumlichkeiten gleichzusetzen mit kulturellen Veranstaltungen und wir erlauben unter Einhaltung der Hygienekonzepte eine Teilnahme von bis zu 99 Personen. Zugleich müssen wir aus infektiologischen Gründen sehr vorsichtig bleiben, gerade weil wir wissen, dass just die schönen feuchtfröhlichen Feierlichkeiten sehr leicht zu Infektionsherden werden. Das zeigen Ischgl, Heinsberg und andere virale Beispiele. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, Hauspartys auf 20 zu begrenzen.“

„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“

Der Koalitionsausschuss hat heute eine Grundsatzentscheidung zu privaten Feiern getroffen. Die Details werden jetzt in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet und sobald sie vorliegen hier veröffentlicht.

Land legt bei Fahrverboten Rechtsmittel ein

In Bezug auf die gerichtlich angeordnete Ausweitung der Fahrverbote auf Diesel mit Euronorm V/5 wird das Land eine Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich ein einstweiliger Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir akzeptieren selbstverständlich die Gerichtsurteile. Aber wir machen auch von unserem Recht gebrauch, Rechtsmittel einzulegen.“

Der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz sagte: „Unsere Maßnahmen wirken – die Luft wird immer besser. Niemand will weitere Fahrverbote und wir halten zumindest weitere zonale Fahrverbote angesichts der guten Entwicklung der Emissionswerte in Stuttgart für nicht erforderlich. Deshalb die Vollstreckungsgegenklage, bei der die neuesten Erkenntnisse vor Gericht vorgetragen werden können.“

„Unsere Maßnahmen haben gewirkt. Der Grenzwert ist in Sicht, er wird sogar verschiedentlich unterboten. Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Faktenlage das Gericht davon überzeugen werden, dass wir auf weitere Fahrverbote verzichten können“.

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Gaisburg – Rollerfahrerin schwer verletzt

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 30.05.2020

Schwere Verletzungen zog sich eine 31-jährige Rollerfahrerin bei einem Verkehrsunfall am Freitag (29.05.2020) in der Wangener Straße zu. Sie war gegen 19.15 Uhr mit ihrem Piaggio-Roller in Richtung Wangen unterwegs. Kurz vor der Landhausstraße musste ein vor ihr begleitet fahrender 17-Jähriger mit seinem Pkw Dacia wegen einer roten Ampel abbremsen. Die Rollerfahrerin fuhr aus Unachtsamkeit leicht auf den Dacia auf und stürzte. Sie kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus. Es entstand nur geringer Sachschaden.

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Ihr Stadtteil aktuell Juni 2020 ist online

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Monatsmagazin für Berg • Frauenkopf • Gablenberg • Gänsheide • Gaisburg • Ostheim • Stöckach • Uhlandshöhe

Ausgabe 5  Juni 2020  Heft 162

oder mehere Ausgaben unter gablenberg-online.de/zeitschrift

 

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