Wiedereröffnung der Speisegastronomie

Posted by Klaus on 18th Mai 2020 in Allgemein

Presseinfo

Tourismusminister Guido Wolf (l.) und Gastwirtin Birgit Grupp (r.) vom Wirtshaus Paulaner am alten Postplatz in Stuttgart präsentieren eine Plakatkampagne (Bild: Justizministerium Baden-Württemberg)

Gastronomie an der Grabkapelle auf dem Württemberg eingerichtet

Presseinfo

Die neue Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ an der Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart ist eröffnet.

Wer die Grabkapelle auf dem Württemberg besucht, kann den Ausblick über das Neckartal nun bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wein genießen: Die neue Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ ist eröffnet. Ministerialdirektor Jörg Krauss hat das neue Bistro offiziell an die Pächter übergeben. Die Gastronomie mit Außenterrasse liegt im Erdgeschoss des ehemaligen Psalmistenhauses unterhalb der Kapelle. Im Obergeschoss gibt es eine Catering-Küche für kleine Veranstaltungen.

Offizielle Übergabe des Bistros

„Die Gäste der Grabkapelle Württemberg können sich nun feine Speisen, edle Weine, Kaffee und Kuchen gönnen“, sagte Ministerialdirektor Jörg Krauss bei der offiziellen Übergabe des Bistros. „Ich bin überzeugt, dass sich auch die Menschen rings um den Württemberg über das neue Bistro freuen werden. Den Bistrobetreibern drücke ich in diesen ungewöhnlichen Zeiten die Daumen, wünsche viel Erfolg und einen guten Start.“

Foto, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg – Auf eine gute Zusammenarbeit: SSG-Geschäftsführer Michael Hörrmann, Ministerialdirektor Jörg Krauss, die Pächter des „1819. Bistro am Wirtemberg“

Das 1819. Bistro am Wirtemberg startete am 14. Mai zunächst mit einem Probebetrieb, einem To-go-Verkauf. Ab 21. Mai öffnet dann auch die Außengastronomie – vorerst unter den Auflagen, die bedingt durch die Corona-Pandemie, ab dieser Woche für die gesamte Gastronomie im Land gelten. Das Bistro hat ab 21. Mai bis zum Saisonende am 1. November 2020 donnerstags bis sonntags und an Feiertagen von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat die Infrastruktur für die Gastronomie im denkmalgeschützten Psalmistenhaus baulich umgesetzt. In den historischen Remisen wurde im Erdgeschoss ein Selbstbedienungskiosk mit Küche als sogenanntes Haus-im-Haus-Modul und eine neue Gästeterrasse eingerichtet. Das Obergeschoss des Psalmistenhauses wurde mit einer Catering-Küche ausgestattet, in der Speisen für kleine Veranstaltungen und Feiern zubereitet werden können.

Pächter der neuen Gastronomie ist das „Collegium Wirtemberg“. Die beiden jungen Rotenberger Mathieu Bubeck und Ina Fischer werden das Bistro betreiben. Der Name der Gastronomie „1819. Bistro am Wirtemberg“ greift das Jahr auf, bis zu dem Königin Katharina in Württemberg lebte und wirkte. Nach ihrem frühen Tod ließ König Wilhelm I. anstelle der Stammburg der Herrscherfamilie die Grabkapelle errichten.

Baumaßnahmen

In den vergangenen fünf Jahren hat das Land insgesamt rund vier Millionen Euro in Baumaßnahmen in der Grabkapelle, an den Außenanlagen und im ehemaligen Priester- und Psalmistenhaus investiert. Neben der neuen Gastronomie wurde beispielsweise im Priesterhaus ein Besucherzentrum eingerichtet.

Die Grabkapelle auf dem Württemberg ist eines der beliebtesten Ausflugsziele in der Region Stuttgart. Mit ihrer Lage über den Weinbergen des Neckartals zieht die Grabkapelle viele Menschen an: 2019 besuchten mehr als 47.000 Menschen das Kleinod.

Grabkapelle auf dem Württemberg

Mediathek des Finanzministeriums: Bilder zur honorarfreien Verwendung mit Bildnachweis

Fotos, Blogarchiv, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Das Weinbaumuseum in Uhlbach öffnet wieder

Pressemeldung Stuttgart-Marketing

Das Museum begrüßt ab dem 23. Mai seine Besucher

Aufgrund der Corona-Verordnung war das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach seit Mitte März geschlossen. Nun öffnet es wieder seine Türen – ab Samstag, 23. Mai, können die Besucher wieder in die mehr als 2.000-jährige Weinbaugeschichte der Region Stuttgart eintauchen und kulinarische Angebote nutzen.

Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desinfektionsmittel bereit, ebenso ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Museums erforderlich. Im Museum ist nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern zugelassen. Bis auf Weiteres werden keine Weinproben und Veranstaltungen stattfinden.

Für das Weinbaumuseum gelten am 23. und 24. Mai sowie am Pfingstwochenende (30. Mai bis 1. Juni) folgende Öffnungszeiten: 11 – 18 Uhr.

Die Öffnungszeiten ab Juni finden sich dann auf der Website des Weinbaumuseums unter www.weinbaumuseum.de.

Foto, Blogarchiv

Ostheim – Mehrere Pkw beschädigt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 17th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 17.05.2020

Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht von Freitag (15.05.2020) auf Samstag (16.05.2020) in der Lehmgruben- und Luisenstraße mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Nach bisherigen Feststellungen wurde an mindestens vier geparkten Pkw mit einem spitzen Gegenstand mehrere Kratzer in den Lack geritzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.

Zeugen oder weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Cannstatter Wasen – Einsatzgeschehen in Stuttgart

Posted by Klaus on 16th Mai 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 16.05.2020

Erneut befand sich die Polizei am Samstagnachmittag (16.05.2020) anlässlich einer Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen und einer Gegendemonstration in Bad Cannstatt im Einsatz. Mehrere hundert Beamte sorgten für die öffentliche Sicherheit. Darüber hinaus kontrollierten rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSB sowie der Polizei die Maskentragepflicht in den Straßen- bahnen. Die Bundespolizei überwachte parallel dazu die Maskentragepflicht in den S-Bahnen und am Bahnhof Bad Cannstatt. Insgesamt wurden bei der An- und Abfahrt mehr als 60 Personen in den Stadtbahnen ohne erforderliche Maske angetroffen und angezeigt. Das Bußgeld beträgt 300 Euro. Außerdem gab es mehrere Anzeigen wegen nicht eingehaltenen Abstands zwischen Personen in den Bahnen und Haltestellen. Die Polizei setzte bei ihren Maßnahmen rund um die Versammlung insbesondere auf Kommunikation. Rund zwei Dutzend Kommunikationsteams aus dem ganzen Land waren auf dem Wasen und in der Mercedesstraße im Einsatz. Sie wiesen Ordner und Versammlungsteilnehmer gleicher- maßen im Wege der Deeskalation auf das Einhalten der Auflagen, die die Versammlungsbehörde im Vorfeld erlassen hatte, hin. Gegen 15.30 Uhr war die genehmigte Menge von etwa 5.000 Teilnehmern auf der Versammlungsfläche nach Einschätzung der Versammlungsbehörde und des Einsatzleiters erreicht. Den weiteren mehreren hundert hinzukommenden Teilnehmern, wurde für eine Versammlung eine Fläche auf der Mercedesstraße zugewiesen. Dies wurde vom Versammlungsleiter durchgesagt und von der Polizei gleichermaßen über Twitter veröffentlicht. Außerhalb der Versammlung im weiteren Umfeld kam es vereinzelt zu unspezifischen Auseinandersetzungen zwischen Personen des mutmaßlich linken Spektrums und Versammlungsteilnehmern. Bereits vor der Versammlung griff eine Gruppe mutmaßlich Linker in der Mercedesstraße auf Höhe der Mercedes-Benz-Arena kurz nach 14.00 Uhr drei Passanten an, die offensichtlich auf dem Weg zur Versammlung waren. Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten und brachten sie in Krankenhäuser. Die Täter flüchteten sofort, die Ermittlungen dauern an. Während der laufenden Demonstration sind in der Mercedesstraße mehrere Autoreifen an abgestellten Pkw beschädigt, mutmaßlich zerstochen, worden. Auf dem Wasengelände soll am Rand der Demonstration eine Gruppe mutmaßlich Linker Demonstrationsteilnehmer mit Gegenständen beworfen haben. Die Polizei musste bei dieser Streitigkeit kurzfristig einschreiten und Personen trennen. Verletzt wurde hierbei niemand. (Stand 19.00 Uhr)

Fotos, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Weitere vorsichtige Lockerungsschritte 16.05.

Posted by Klaus on 16th Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines einge- schränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speise- gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.

Das Kabinett hat am 16. Mai im Umlaufverfahren die erste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Entsprechend der zweiten Stufe des Stufenplans der Landesregierung wird die Kinderbetreuung ausgeweitet in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs. So sollen neben Kindern, die bereits die erweiterte Notbetreuung besucht haben, auch Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden. Darüber hinaus können weitere Kinder berücksichtigt werden, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten vor Ort. Obergrenze ist dabei die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße.

Ab dem 18. Mai kann unter Hygieneauflagen und Abstandsgebot auch die Fahrgastschifffahrt wieder betrieben werden, ebenso können Bildungs- einrichtungen jeglicher Art wieder öffnen. Wie bereits vergangene Woche angekündigt, dürfen Speisegaststätten, Cafés und Eisdielen wieder unter Auflagen öffnen.

Für den 29. Mai sieht die Verordnung die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohn- mobilstellplätzen, sowie von Freizeitparks und für Anbieter von Freizeitaktivitäten vor, auch innerhalb geschlossener Räume. Dafür gelten jeweils Hygieneauflagen und das Abstandsgebot.

Ab dem 2. Juni können dann wieder alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnlich Einrichtungen öffnen. Zudem können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Auch für diese Öffnungen gelten Hygieneauflagen und Abstandsgebot.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wiedereröffnung der Gastronomie, zum Sport, zur Maskenpflicht sowie zum Aufenthalt im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum

Corona-Verordnung des Landes

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Förderverein Hallenbad Untertürkheim feiert sein 25-jähriges Jubiläum

Unikat unter den Hallenbädern

Von Mathias Kuhn

Der Förderverein Hallenbad Untertürkheim feiert sein 25-jähriges Bestehen. Die Ehrenamtlichen führen und verantworten den Betriebs des einstigen Stadtbads – eine einmalige Konstellation im Land.

Foto, Blogarchiv

Untertürkheim – Mutmaßliche Brandstiftung auf drei Transportfahrzeuge – Zeugen gesucht

Polizeibericht 16.05.2020

Mehrere 10.000 Euro Sachschaden sind die Folgen dreier Fahrzeugbrände in der Nacht zum Samstag (16.05.2020) in Stuttgart-Untertürkheim. Anwohner meldeten gegen 02.35 Uhr mehrere brennende Fahrzeuge auf dem Gelände einer Firma für Veranstaltungstechnik an der Augsburger Straße. Bei Eintreffen der Polizei konnte festgestellt werden, dass eine Zugmaschine mit Auflieger sowie ein weiterer Lkw (7,49 t) und ein Lautsprecherwagen in Vollbrand standen. Durch die Feuerwehr konnte der Brand gelöscht werden. Verletzt wurde niemand. Zur eingeleiteten Fahndung war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz. Auf den Transporter-Fahrzeugen waren Gegenstände für eine Demonstration auf dem Cannstatter Wasen am heutigen Tage vorgesehen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

Zeugen werden gebeten, sich an die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu wenden.

Siehe auch: Bericht der Feuerwehr Stuttgart

Unbekannte sollen Technik-Lastwagen (Demo am Wasen) angezündet haben

Foto, Klaus

Eilantrag gegen Auflagen zur Durchführung einer Demonstration in Stuttgart am 16.05.2020 abgelehnt.

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info LHS

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 15.05.2020 einen Eilantrag des Veranstalters einer für den 16.05.2020 angemeldeten Demon- stration auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart gegen von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügte Auflagen abgelehnt (Az.: 5 K 2334/20). Die angegriffene Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 Personen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung für die einzusetzenden Ordner sind aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Der Antragsteller hatte eingewandt, eine größere Anzahl an Teilnehmern erhöhe das Infektionsrisiko nicht, solange die von der Landeshauptstadt Stuttgart geforderte Mindestfläche von 6,25 qm pro Teilnehmer eingehalten werde. Vor diesem Hintergrund könne bei einer Vergrößerung der Versammlungsfläche auch eine größere Anzahl an Teilnehmern zugelassen werden. Das daneben angeordnete Tragen einer Alltagsmaske oder sonstigen Mund-Nasen-Bedeckung durch die Ordner sei nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werde. Solange dieser Abstand jedoch gewahrt sei, könne das Tragen einer Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung nicht gefordert werden.

Diese Einschätzungen teilt die Kammer nicht. Sie hat in ihrer Entscheidung ausgeführt, eine verlässliche Einhaltung der Abstände erweise sich als umso problematischer, je mehr Teilnehmer die Demonstration habe. So sei dies bei einer Begrenzung auf 5.000 Teilnehmer bei einer früheren Demonstration gelungen, in der vergangenen Woche bei 10.000 Teilnehmern hingegen nicht. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Demonstrationsteilnehmer während der gesamten Dauer der Versammlung auf den ihnen zugewiesenen Plätzen blieben. Zwangsläufig komme es zu Begegnungen, die mit steigender Teilnehmerzahl häufiger würden. Schließlich müsse die An- und Abreise der Teilnehmer in den Blick genommen werden, die nach den Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen zu einem großen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolge. Insbesondere bei der Abreise in größeren Gruppen könnten die Abstände nicht mehr eingehalten werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Die den Ordnern zukommende Aufgabe, für die Einhaltung des Mindestabstands unter den Demonstrationsteilnehmern zu sorgen, werde zwangsläufig dazu führen, dass sich diese des Öfteren und über einen längeren Zeitraum anderen Personen auf unter 1,5 m annähern müssten. Insbesondere im Rahmen der Einlasskontrollen erscheine es unrealistisch, dass der Mindestabstand gewahrt werden könne. Spontanbegegnungen im öffentlichen Raum, bei denen die Corona-Verordnung auch bei erzwungener Unterschreitung des Mindestabstands keine Maskenpflicht vorsehe, seien mit dem Einsatz der Ordner nicht vergleichbar, bestehe deren Aufgabe gerade darin, mit den Demonstrationsteilnehmern in Kontakt zu treten. Der Vorschlag des Antragstellers, die Ordner könnten eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung aufziehen, sobald sie sich anderen Personen annäherten, sei aufgrund der Dynamik des Geschehens und des möglicherweise erforderlichen schnellen Handelns zur Infektionsvorbeugung nicht geeignet.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart

Fahrgastschifffahrt ab 18. Mai erlaubt

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Allgemein, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart

INFO

Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai wieder möglich. Es gilt wie im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht.

Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg wird ab dem kommenden Montag, 18. Mai, wieder ausdrücklich erlaubt. Das gaben Verkehrsminister Winfried Hermann und Tourismusminister Guido Wolf bekannt. Ein entsprechender Passus wird im Laufe des heutigen Tages in die so genannte Corona-Verordnung eingefügt und soll noch am Wochenende in Kraft treten. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgastschifffahrt ist aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehenden Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der bestehenden Maskenpflicht auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden kann.

Maskenpflicht beachten – Hygieneregeln einhalten

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist gut, dass es mit den Lockerungen bei der Fahrgastschifffahrt wieder mehr Bewegungsfreiheit gibt. Ich appelliere an alle, die das nutzen, sich an die Hygieneregeln zu halten, und wie im öffentlichen Nahverkehr auch auf den Schiffen Masken zu tragen. Dies gilt auch für die Anlegestellen und die dortigen Wartebereiche.“

Tourismusminister Guido Wolf sagte am Rande eines Vor-Ort-Termins in Überlingen am Bodensee: „Die Tourismusbranche ist von den Folgen der Corona-Krise mit voller Wucht erwischt worden. Die allermeisten Betriebe stehen seit fast zwei Monaten komplett still und sind in wirtschaftliche Existenznot geraten. Wir müssen nach wie vor alle sorgsam sein und die Hygieneregeln einhalten. Die Fahrgastschifffahrt ist ein Bereich, in dem das Infektionsrisiko relativ gering ist. Es ist daher richtig und wichtig ist, dass wir jetzt eine Wiedereröffnung ermöglichen. Ab Montag dürfen die Fahrgastschiffe auf dem Bodensee und andernorts im Land wieder ihre Ausflugsfahrten anbieten. Für Fahrgäste gilt, wie in anderen Bereichen aber auch, Masken tragen, um sich und andere zu schützen.“

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv