Mercedes-Benz Konzertsommer auf Juli 2021 verlegt

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung 15.05.2020

Tickets für 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den neuen Zeitraum vom 8. bis 11. Juli 2021
· Alvaro Soler (9. Juli 2021) und Sido (11. Juli 2021) stehen bereits wieder fest
· 2019 besuchten mehr als 30.000 Menschen das Musikfestival und den parallel stattfindenden großen Kinder- und Familientag

Stuttgart. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt in diesem Jahr leider aus. Die gute Nachricht jedoch:

Die Veranstalter ermöglichen den Auftritt von Alvaro Soler und das ausverkaufte Konzert von Sido im kommenden Jahr beim nächsten Konzertsommer (8. bis 11. Juli 2021). Alvaro Soler wird am Freitag, 9. Juli 2021, auftreten, und Sido kommt am 11. Juli 2021 auf die große Festivalbühne am Mercedes-Benz Museum.

Bereits gekaufte Tickets des Konzertsommers 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den entsprechenden Nachholtermin in 2021 und müssen hierfür nicht umgetauscht werden. Alternativ können sie an den ursprünglichen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Mit Wanda, der Wiener Rockband, befindet sich der Veranstalter in enger Abstimmung und arbeitet an einer Lösung, die in Kürze bekannt gegeben wird. Der beliebte große Kinder- und Familientag ist für den 11. Juli 2021 geplant. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Programm sind auch auf der Website www.konzertsommer.com zu finden.

Großveranstaltungen dürfen in Deutschland aufgrund der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 bis mindestens 31. August 2020 nicht stattfinden. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt unter diese Regelung, er zieht regelmäßig mit Top-Acts die Fans von nah und fern an.

Das Musikfestival hatte 2017 Premiere. Zu den Highlights gehörten bisher unter anderem Freundeskreis (2017) und Clueso (2018). 2019 standen Andreas Bourani, Cro, Max Herre und Walk off the Earth auf der Festivalbühne. Insgesamt mehr als 30.000 Menschen besuchten 2019 das Musikereignis und den am Sonntag ebenfalls stattfindenden großen Kinder- und Familientag.

Foto, Daimler – 6.000 Fans jubelten Rapper Cro beim Mercedes-Benz Konzertsommer 2019 zu.

Zusätzliche Ausweich­möglichkeiten für Frauen- und Kinderschutzhäuser

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Damit Frauen- und Kinderschutzhäuser auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume bieten können, wird das Sozialministerium die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen mit einer Nothilfe unterstützen.

„Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens der vergangenen Monate führten dazu, dass in Frauen- und Kinderschutzhäusern teilweise weniger Anfragen auf Aufnahme eingingen als im Vergleichszeitraum der vergangenen Jahre. Bundesweit rechnen die Fachleute allerdings damit, dass mit den weiteren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auch die Opfer von häuslicher Gewalt wieder sichtbarer werden und sich diese nun an die bestehenden Hilfeeinrichtungen wenden werden. Wir wollen ein klares Signal senden, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume bieten. Daher werden wir die Frauen- und Kinderschutzhäuser regional unterstützen, um Infektionsschutzmaßnahmen oder Quarantänemaßnahmen bedarfsgerecht sicherstellen zu können“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

„Die Landesregierung wird Frauen- und Kinderschutzhäusern unter die Arme greifen, wenn es zu Corona-Fällen in diesen Schutzeinrichtungen kommt, indem die Anmietung von Ausweichquartieren bezuschusst wird. Sollten die regionalen Kapazitätsgrenzen der Schutzplätze erreicht sein, ist ebenso eine Unterstützung des Landes bei der Anmietung von neuen Schutzräumen zeitlich befristet möglich“, betonte die Staatssekretärin.

Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume

Erfreut zeigt sich Mielich über die guten und praktikablen Lösungen vor Ort, um das Angebot an Schutzplätzen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder hoch zu halten und im Notfall auf andere Unterbringungsmöglichkeiten ausweichen zu können: „Wenngleich es die Aufgabe der Kommunen ist, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen, übernimmt das Land Verantwortung, um passgenaue Angebote vor Ort zu unterstützen. Mit einer Nothilfe in Höhe von bis zu 275.00 Euro sollen die Frauen- und Kinderschutzhäuser einen Landeszuschuss für die Miete von Ausweichquartieren und neuen Schutzräumen erhalten.“

Die Staatssekretärin macht deutlich: „Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt und können auch in der Corona-Pandemie die gute Beratung und Betreuung sicherstellen. Niemand muss Gewalt im eigenen Zuhause aushalten. Schützen Sie sich und Ihre Kinder.“

Mit der Soforthilfe für die Frauen- und Kinderschutzhäuser hat das Sozialministerium bereits im April 2020 die Corona bedingte Umstellung der Arbeit hin zur digitalen Beratung und geschützten Betreuung von Betroffenen unterstützt. Hier konnten Aufwandsentschädigungen für die deutlich intensivere, telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder einschließlich der Zuschüsse für technische Ausstattungen (PC- und Telefonanlagen) beantragt werden. Die Soforthilfe für die Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt kann auch in wenigen Tagen beantragt werden. Die Landesregierung will mit diesen Soforthilfen in Höhe von zwei Millionen Euro die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen auch bei erhöhter Nachfrage sicherstellen.

Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“

Aktuell wird mit Hochdruck an der weiteren Konkretisierung der Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“ gearbeitet. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden in Kürze durch das Ministerium für Soziales und Integration über die Beantragung der Fördermittel informiert. Die Bewilligungsentscheidung soll nach räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken erfolgen. Die Nothilfe berücksichtigt nur die Mehrkosten durch die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen.

In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.

Bundesweites Beratungsangebot für Frauen: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Sozialministerium: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, © Sozialministerium Baden-Württemberg

Stuttgart Wangen/ Hedelfingen – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg, Stuttgart Wangen

Polizeibericht 15.05.2020

Unbekannte sind am Mittwoch (13.05.2020) oder Donnerstag (14.05.2020) in Büros an der Hedelfinger Straße und der Einödstraße eingebrochen. An der Hedelfinger Straße hebelten die Täter zwischen 15.00 Uhr und 07.30 Uhr ein Fenster auf und stahlen einen Tresor mit mehreren Tausend Euro Inhalt. An der Einödstraße stiegen die Einbrecher zwischen 16.30 Uhr und 07.30 Uhr über ein Tor auf ein Werksgelände. Dort stahlen sie aus einem unverschlossenen Container elektronische Geräte. Einen weiteren Container brachen sie auf und stahlen daraus mehrere Hundert Euro Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.

Foto, Blogarchiv

Stadt verschärft Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Stuttgart

Pm der LHS 15.05.2020

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für die Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist, verschärfte Auflagen erlassen. Das geht aus dem Versammlungs- bescheid hervor, wie die Stadt am Freitag, 15. Mai, mitteilte.
Entscheidend für die Versammlungsbehörde war, dass bei der Kundgebung der Infektions- schutz gewährleistet ist. So wie es das Bundes- verfassungsgericht und auch die Landes- verordnung verlangen. Deswegen müssen alle Teilnehmer dauerhaft den Mindestabstand einhalten können. Auf Basis der Lageeinschätzung der Polizei und des Gesundheitsamts sind höchstens 5.000 Teilnehmer für die Kundgebung auf dem Wasengelände zulässig. Gefordert werden 500 Ordner, diese müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da sie zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten. Der Zugang und der Abgang müssen so entzerrt werden, dass die Teilnehmer nicht in direkten Kontakt kommen. Die Stadtverwaltung wird von 14 bis 19 Uhr die Mercedesstraße sperren und zusätzliche Möglichkeiten zum Verlassen des Wasens schaffen, um so zu einer Entzerrung beizutragen.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wir haben intensiv abgewogen. Es war eine Abwägung von Infektionsschutz und der Versammlungsfreiheit. Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden.“
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, stellte klar: „Die Erfahrungen von größeren Veranstaltungen zeigen, dass hier ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, wenn die Abstand- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden und eine Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle von Erkrankungen nicht möglich ist. Jeder Teilnehmer muss daher für sich selbst verantworten können, ob er das Risiko einer Infektion für sich und andere eingeht und sich dorthin begibt – insbesondere, wenn man zu einer vulnerablen Gruppe gehört.“ Prof. Ehehalt forderte Interessierte auf, bei Anzeichen eines Infekts die Demonstration zu meiden. Teilnehmer müssten unbedingt die Mindestabstände einhalten und Masken bei der An- und Abreise im Öffentlichen Nahverkehr tragen.

Dies ist landesweit verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und auch auf die Haltestellen. Schairer unterstrich: „Wir haben bei der letzten Demonstration festgestellt, dass Teilnehmer ohne vorgeschriebene Maske in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Es ist unverantwortlich, so seinen Protest zu äußern. Diese Ordnungswidrigkeit wird am Samstag mit 300 Euro Bußgeld wegen vorsätzlichem Verhalten belegt.“

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Stadtbibliothek: Zweiter Öffnungsschritt

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Stadtbibliothek Stuttgart macht den zweiten Schritt in ihrem Öffnungskonzept und nimmt den Medienausleih- und -rückgabebetrieb wieder auf – Bestell- und Lieferservice bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Die Einrichtungen der Stadtbibliothek sind ab Montag, 18. Mai, sind wieder zu den gewohnten Zeiten für die Medienausleihe und -beratung geöffnet. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen, so dass je nach Einrichtung nur einer begrenzten Anzahl an Besuchern gleichzeitig Einlass gewährt werden kann. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen. Ein Verweilen – etwa zur Presselektüre, zum Lernen oder zur Nutzung der PCs – ist bis auf Weiteres nicht möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Der Einlass in die Bibliothek wird über ein Lichtsignal geregelt. Bitte informieren Sie sich vor dem Bibliotheksbesuch über die umfangreichen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen auf der Homepage www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder unter Telefon 216-91100.

„Die getroffenen Sicherheits- und Hygienemaßgaben sind sehr weitreichend, und sie gewährleisten eine möglichst sichere Nutzung unserer Bibliotheken zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter“, so Katinka Emminger, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart. Alle Einrichtungen wurden mit Plexiglasscheiben, Markierungen für Wegeführungen, Beschilderungen und Eingangskontrollen ausgestattet. Die zulässige Höchstzahl an Besuchern wird über die Ausgabe von Bibliothekskörben beziehungsweise -taschen gesteuert.

Der seit April bestehende Medienabholservice wie auch der Medienlieferdienst für Menschen, die ihre Wohnung aktuell nicht verlassen können, bleiben daneben weiterhin bestehen. Der Haltestellenbetrieb der Fahrbibliothek beschränkt sich aktuell auf vorab bestellte Medien, da in den Bibliotheksbussen die Abstandregelung von mindestens anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Medienbestellungen zur Abholung an den einzelnen Haltestellen können über ein entsprechendes Kontaktformular der Fahrbibliothek auf der Homepage oder per Telefon vorgenommen werden. Die räumlich sehr kleine Stadtteilbibliothek in Münster kann aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht geöffnet werden. Hier wird der Abholservice sowie die Medienrückgabe wie bisher über das Fenster fortgeführt – bis zur Lockerung der Hygiene- und Abstandsvorgaben.

Eine Rückgabe ausgeliehener Medien ist vorerst nicht notwendig, da die Leihfrist bis auf Weiteres verlängert wird. Medien, die dennoch zurückgegeben werden, lagern zunächst 72 Stunden in Quarantäne und sind erst danach wieder für die Ausleihe verfügbar.

Alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek sind aktuell bis Ende Mai abgesagt. Video- und Podcast-Angebote für Erwachsene mit Lesungen und Vorträgen sowie Videos mit Experimenten und Kindertheater, Anleitungen zum Basteln, Programmieren und Schreiben für Kinder sind auf der Homepage zu finden. In der „eBibliothek“ stellt die Stadtbibliothek außerdem digitale Angebote wie den eBook-Download über die Onleihe, Musik-Streaming-Dienste, eLearning oder Pressedatenbanken bereit. Ganz neu sind die Plattformen Overdrive mit über 900 fremdsprachigen eBooks und Hörbüchern, Brockhaus und Britannica.

Weitere Hinweise für den Besuch der Bibliotheken sind auf der Homepage veröffentlicht oder können telefonisch im Voraus erfragt werden:
www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder telefonisch unter 216-91100.

Siehe auch: Die Bücherbusse fahren wieder >>>>>>>

Fotos, Blogarchiv

Eingeschränkter Betrieb von Kitas und Kindertagespflege ab 18. Mai

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

INFO mit Foto

Kleinkind auf Rutsche
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können vom 18. Mai 2020 an die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am 13. Mai einem entsprechenden Vorschlag des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Damit setzt das Land den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung – für die Umsetzung vor Ort und die Konzepte dafür sind die Kommunen, Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Spielraum für individuelle Konzepte vor Ort

„Mit dem Rahmen ermöglichen wir den Einrichtungsträgern bewusst Spielräume, damit sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln können, wie sie die schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen können. Durch den Beschluss haben nun alle Beteiligten eine gute Grundlage, um gemeinsam wieder mehr Familien im Land eine Betreuung anbieten zu können. Das Land wird den Wiedereinstieg konstruktiv begleiten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“ Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich diesen Samstag notverkündet wird.

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, sagt: „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass wir mehr Eltern und ihren Kindern wieder mehr Betreuungsangebote machen können. Die Mehrheit derer, die bisher keinen Platz in der Notbetreuung hatten, werden allerdings auch bei der jetzigen Ausweitung durch die Begrenzung auf 50 Prozent der Kapazität keinen bekommen können. Auch werden wir nicht direkt am Montag die erweiterten Plätze anbieten können – die Städte und Träger müssen eine nachvollziehbare Vergabe vorbereiten und vornehmen, den Personaleinsatz planen, und die Umsetzung organisieren. Das Ministerium schafft hier die rechtliche Voraussetzung – das ist nicht gleichbedeutend mit offenen Kita-Türen am Montagmorgen. Die Umsetzung ist der zweite Schritt.“

Kommunen begrüßen Klarstellung des Kultusministeriums

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, ergänzt: „Kommunen sind in dieser Krise Garanten für eine möglichst reibungslose und sachgerechte Umsetzung staatlich beschlossener Maßnahmen. Den Verantwortlichen vor Ort ist auch bewusst, wie viele Eltern darauf warten, dass die Kitas schrittweise wieder geöffnet werden und wie wichtig es für die Kinder ist, wieder Kontakt zu Gleichaltrigen zu haben. Gerade eine schrittweise Ausweitung der Kinderbetreuung ist aber hochkomplex und braucht einen angemessenen zeitlichen und inhaltlichen Vorlauf, damit wir vor Ort alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen treffen können.

Wir begrüßen daher die nun erfolgte Klarstellung des Kultusministeriums, dass es nicht möglich sein wird, dass alle Kinder bereits am 18. Mai in ihre Kitas zurückkommen können. Dennoch müssen wir offen darauf hinweisen, dass coronabedingt auch weiterhin nicht alle Betreuungsbedarfe und -wünsche der Eltern erfüllt werden können. Für die Vorgehensweise bei weiteren Öffnungsschritten muss den Städten und Gemeinden ein ausreichender zeitlicher Vorlauf zum Inkrafttreten einer neuen Vorschrift gegeben werden.“

Auch Kindertagespflegestellen öffnen wieder

Für viele Eltern ist die Kindertagespflege ein besonders flexibles und familienfreundliches Angebot. Auch der Betrieb der Kindertagespflegestellen kann vom 18. Mai an wieder über die erweiterte Notbetreuung hinaus erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharirng).

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, betont: „Ich freue mich, dass wir mit der weiteren Öffnung der Kindertagespflegestellen auch für die Jüngsten in unserer Gesellschaft einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung zu den kommunalen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen darstellt. Mit dem heutigen Schritt leisten wir deshalb einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Eltern und Familien in Baden-Württemberg.“

Infektionsschutz hat weiterhin Priorität

„Uns ist bewusst, wie stark die Eltern durch die Schließungen der Kitas und der Kindertagespflege betroffen und belastet sind. Und auch für die Kinder waren die vergangenen Wochen nicht einfach, vielen fehlt schlicht der Kontakt mit Gleichaltrigen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir durch die strengen Hygienevorgaben auch bei der Kinderbetreuung bei weitem noch keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise haben werden“, sagt die Ministerin.

Priorität habe weiterhin der Infektionsschutz. Dies habe auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Beschluss am Montag deutlich gemacht. Für die Kindertagesrichtungen und die Kindertagespflege haben der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg deshalb Schutzhinweise entwickelt, die von den Trägern umgesetzt werden müssen.

Maximal 50 Prozent der Kinder jeweils gleichzeitig vor Ort

Darüber hinaus sieht der Rahmen für den Wiedereinstieg vor, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder – bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße – jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden können. Vorrang haben dabei weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. Sofern darüber hinaus gehende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, sollen die Träger und Einrichtungen diese für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder nutzen, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben.

Eckpunkte für Umsetzungskonzepte

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht.
  • Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um möglichst viele Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel muss sein, möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Kindertagespflegestellen: Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharing).
  • Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen.

Besuche an Stuttgarter Krankenhäusern ab 18. Mai möglich – Vorgaben machen Lockerungen möglich

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Die Krankenhäuser in Stuttgart haben ab 18. Mai neue Regeln zum Besuch von Patienten. Im Fokus dabei steht weiterhin der Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern. Die Regeln gelten einheitlich in allen Krankenhäusern, darauf haben sich das Klinikum Stuttgart, Robert-Bosch-Krankenhaus, Marienhospital, Diakonie-Klinikum, Karl-Olga-Krankenhaus, Sana Klinik Bethesda, Sana Herzchirurgie Stuttgart, Krankenhaus vom Roten Kreuz verständigt, wie die Landeshauptstadt am Donnerstag, 14. Mai, mitteilte.

Neben den bekannten Abstands- und Hygienegeboten (wie etwa das Tragen einer Mund- und Nase-Bedeckung) lauten die neuen Vorgaben:

  • Besuch ist möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von 5 Tagen übersteigt.
  • Der Besuch ist in diesen Fällen auf einen Besucher je Patient begrenzt.
  • Die Patienten benennen den Krankenhäusern vor ihrer stationären Aufnahme die Besucher.
  • Die Besuchsdauer soll eine Stunde nicht überschreiten.
  • Die Besuchszeiten sind so vorgegeben, dass Menschenansammlungen vor den Eingängen der Kliniken vermieden werden.
  • Alle Besucher müssen sich am Eingang ausweisen und werden auf Symptome einer Covid-Erkrankung befragt (nicht: untersucht).
  • Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden
In Einzelfällen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) kann nach telefonischer Klärung mit den Stationsleitungen weiterhin über begründete Ausnahmen von dieser Regelung entschieden werden. Besuche auf COVID-Station sind prinzipiell untersagt. Nur nach ärztlicher Anordnung wäre eine Ausnahme möglich.
Der Vorsitzende des Verbands der Krankenhäuser Stuttgart, Bürgermeister Thomas Fuhrmann, erklärte: „Für Patienten und deren Familie ist wichtig, dass sie sich in dieser schwierigen Zeit von Angesicht zu Angesicht sprechen können. Zugleich müssen Beschäftigte und andere Patienten bestmöglich geschützt werden. Jetzt haben wir besonnen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt diese Interessen in Einklang gebracht. Das Gesundheitsamt der Stadt unterstützt diese vorsichtige Lockerung.“
Die Krankenhäuser hatten aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Mit der Neufassung der Corona-Verordnung von der Landesregierung werden Kriterien beschrieben, die jetzt Lockerungen möglich machen.

Foto, Blogarchiv

Deutsche Post und MyPostcard kooperieren bei individualisierbaren Briefmarken

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Ab sofort bietet MyPostcard seinen Kunden über die Internetseite deinebriefmarke.de die Möglichkeit, Briefmarken individuell zu gestalten und diese zu frankieren.

  • MyPostcard verkauft ab sofort unter deinebriefmarke.de das Deutsche Post Produkt „Briefmarke Individuell“
  • Vorteile für beide Seiten: Deutsche Post mit zusätzlichem Absatzkanal, MyPostcard mit erweitertem Produktangebot

Bonn – Die Deutsche Post und der Postkarten-App-Anbieter MyPostcard kooperieren nun auch im Bereich der individualisierbaren Briefmarken. Ab sofort bietet MyPostcard seinen Kunden über die Internetseite deinebriefmarke.de die Möglichkeit, Briefmarken individuell zu gestalten und diese zur Frankierung von Briefen und Postkarten zu nutzen, die über die Deutsche Post versandt werden. Bisher war das nur exklusiv über die Deutsche Post bzw. das Postprodukt „Briefmarke Individuell“ möglich. Damit erweitern beide Unternehmen ihre seit 2018 währende Partnerschaft. Damals hatte MyPostcard die Funcard-App der Deutschen Post erworben, mit der Kunden die eigenen Fotos als echte gedruckte, personalisierte Postkarte versenden können.

Ole Nordhoff, Chief Marketing Officer Post & Paket Deutschland von Deutsche Post DHL Group, unterstreicht: „Wir freuen uns, mit MyPostcard einen agilen Partner gefunden zu haben, der unsere erfolgreiche Geschäftsidee der personalisierbaren Briefmarke nun auch für seine Kunden verfügbar macht. Wir sind davon überzeugt, dass der erweiterte Kundenkreis unserem Produkt zusätzliches Wachstum bescheren wird.“

Oliver Kray, Geschäftsführer von MyPostcard, ergänzt: „Aufgrund der langjährigen und sehr erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Deutschen Post freuen wir uns umso mehr über eine Intensivierung der Partnerschaft im Rahmen von deinebriefmarke.de. Es ist nicht selbstverständlich, eine solche Verantwortung übertragen zu bekommen, und dafür sind wir sehr dankbar. Wir werden den Markt für individualisierbare Briefmarken in Deutschland mit innovativen und kreativen Ideen bereichern und gemeinsam ein tolles Produkt mit einzigartigem Profil und Mehrwert für den Privat- aber auch Geschäftskunden etablieren.“

Mit der Briefmarke Individuell haben Postkunden die Möglichkeit, das Motiv einer Briefmarke mit eigenen Fotos und Bildern zu gestalten. Die eigens gestaltete Briefmarke ist dann auf DIN-A5-Bögen mit jeweils 10 selbstklebenden Briefmarken oder auf DIN-A4-Bögen mit jeweils 20 selbstklebenden Briefmarken über den Onlineshop unter www.deutschepost.de/individuell erhältlich – und eben künftig auch über die Seite deinebriefmarke.de.  Zusätzlich haben Kunden die Möglichkeit, über deinebriefmarke.de auch aus einer großen Auswahl von kommerziellen Lizenzprodukten Briefmarkenbögen im DIN A 4-Format mit zehn unterschiedlichen Motiven zu gestalten (z.B. Bibi & Tina, Benjamin Blümchen, Leo Lausemaus, Die Amigos u.v.m.).

Foto, DP DHL

Vorsicht beim Einkaufen im Internet und vor Fake-Shops

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

Info

Fake-Shops haben gerade in diesen Tagen Hochkonjunktur. Die Verbraucherzentralen melden derzeit einen starken Anstieg von gemeldeten Fake-Shops und Betrugsfällen im Internet-Handel.

„Gartenbedarf für den Frühlingsbalkon, Grundlebensmittel wie Hefe und Mehl oder jetzt vor allem Gesichtsmasken – der Onlinehandel hat aufgrund der Corona-Krise stark zugelegt. Immer häufiger tummeln sich jedoch täuschend echt aussehende Fake-Shops auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay. Ich kann Verbrauchern nur raten, vor dem Bestellen genau hinzusehen und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden zu lassen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Problem sei nach wie vor aktuell: Aufgrund der Maskenpflicht werde der Onlinehandel trotz der Lockerungen für Geschäfte weiter profitieren, da vielen Verbrauchern das Tragen einer Maske unangenehm sei.

Immer mehr Verbraucher melden Fake-Shops

Die Verbraucherzentralen verzeichnen einen dramatischen Anstieg der Anzahl von Verbrauchern gemeldeten Fake-Shops sowie an Betrugsfällen in Zusammenhang mit Fake-Shops. So hätten sich laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. für den Zeitraum Januar bis April 2020 im Vergleich zum Vorjahr die Anfragen der Verbraucher zum Thema Fake-Shops verfünffacht. Dabei hätten die Verbraucher angegeben, keine Lieferung erhalten zu haben. Vielfach gehe es um die Bestellung von Atemschutzmasken. „Da immer mehr Menschen im Internet einkaufen, ist damit zu rechnen, dass das Ausmaß der Fake-Shops und die damit verbundenen Probleme noch zunehmen werden. Außerdem ist zu beobachten, dass die Betrügereien mit Fake-Shops variantenreicher, vielfältiger und vor allem auch professioneller werden. Bei Fake-Shops geht es den vermeintlichen Onlinehändlern nicht nur darum, Geld zu kassieren, sie wollen auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln. Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk.

In der Regel werbe ein Fake-Shop mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung, Schuhen oder Smartphones oder eben mit heiß begehrten Corona-Artikeln. Nach Zahlung per Vorkasse komme die bestellte Ware dann entweder nie an oder besitze eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen. „Verbraucher sollten deshalb auf keinen Fall per Vorkasse bezahlen, denn das Geld ist dann im Zweifel weg“, betonte der Verbraucherminister. Bezahlt der Verbraucher dagegen per Lastschrift oder Kreditkarte, ließe sich der Betrag zurückholen oder der Kreditkartenbuchung widersprechen.

Tipp: Impressum überprüfen

„Auch wenn Fake-Shops seriös aussehen, gibt es doch ein paar Anhaltspunkte, an denen man sie erkennen kann“, sagte Minister Hauk. Erster Anhaltspunkt und leicht zu überprüfen, sei das Impressum. Bei vielen schlecht gemachten Fake-Shops fehle dieses komplett. Auch fehlende oder unvollständige Kontaktinformationen zum Verkäufer oder falsche Adress- und Handelsregisterangaben, die sich über eine Suchmaschine verifizieren lassen, sollten stutzig machen. Was die dubiosen Fake-Shops eint, sei oft ein Domainname, der zuvor bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt wurde. Dadurch könne es vorkommen, dass manche Fake-Shops den Namen eines geschlossenen Handwerksbetriebs oder Restaurants haben. „Wenn ein Klempner plötzlich Gesichtsmasken zum Schnäppchenpreis anbietet, dann sollten Verbraucher misstrauisch werden, denn das könnte ein Indiz für einen Fake-Shop sein“, so Hauk.

Schwieriger sei die Sache, wenn sich ein gefälschtes Gütesiegel auf einer professionell gemachten Fake-Shop-Seite befindet. „Ob das Siegel echt ist, lässt sich leider nur auf der Seite des Siegelanbieters herausfinden. Dort sind alle Firmen gelistet, die tatsächlich über das Zertifikat verfügen“, erklärte der Minister. Ein fehlendes Gütesiegel sei aber kein Hinweis, dass es sich um einen unseriösen Shop handelt. „Gibt es dagegen keine oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen, dann ist das ein Indiz, dass etwas nicht stimmt und man misstrauisch werden sollte“, betonte der Minister. Wer sich an diese Tipps halte, fahre auf der sicheren Seite. „Wem das Überprüfen von Internetshops zu aufwändig ist, kann auch beim lokalen Einzelhändler nachfragen. Viele Geschäfte liefern ihre Produkte zu den Kunden nach Hause“, sagte Hauk.

Die Bekämpfung von Fake-Shops

Baden-Württemberg hatte das Thema Bekämpfung von Fake-Shops zunächst auf die Verbraucherministerkonferenz (VSMK) gebracht (14. VSMK 2018 sowie 15. VSMK 2019). Die VSMK hatte sodann eine Projektgruppe (PG) unter baden-württembergischem Vorsitz gebeten, gemeinsam mit den Verbraucherverbänden, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie mit den Ermittlungsbehörden der Länder geeignete Maßnahmen zur Eindämmung von Fake-Shops zu prüfen. Aufbauend auf dem Bericht der PG und dem anschließenden Beschluss der VSMK dazu im Juni 2019 brachte Baden-Württemberg das Thema über eine Bundesratsinitiative im November 2019 in den Bundesrat ein. Ein Kernpunkt der Bundesratsentschließung war unter anderem die Bitte, eine Webseite einzurichten, auf der Verbraucher bei Zweifeln an der Seriosität eines Online-Shops nachschauen könnten, ob dieser als Fake-Shop aufgelistet werde.

Eine vom Marktwächters Digitale Welt in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter den Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018 ergab, dass bei über vier Millionen Deutschen von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden muss. Aktuell hat auch die Kommission der Europäischen Union zusammen mit dem Consumer Protection Network (CPC-Network) Maßnahmen gestartet, um betrügerische Aktivitäten insbesondere auf Online-Marktplätzen zu unterbinden.

Folgende Institutionen helfen

  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. über die E-Mail-Adresse info@vz-bw.de
  • Der Marktwächter Digitale Welt ist eines der Frühwarnsysteme der Verbraucherzentralen. Dieser analysiert die Märkte aus Verbrauchersicht und hilft Verbraucherschützern Probleme rechtzeitig zu erkennen. Arbeitsgrundlage des Marktwächters sind die Informationen aus den Verbraucherberatungen der bundesweit rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Um weitere Erkenntnisse zu sammeln, nimmt der Marktwächter ebenfalls Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.
  • Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA)

Das LKA nimmt ebenfalls Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten entgegen, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern. Die Nachricht wird dann vom Landeskriminalamt an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Als Opfer können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. wenden. Diese bietet Beratungen (in der Beratungsstelle, online oder telefonisch) an. Zu Analysezwecken bittet auch der Marktwächter Digitale Welt um die Mitteilung von Betrugsfällen über die Internetseite. Betrugsopfer sollten auf jeden Fall bei der Polizei Anzeige erstatten. Wichtig für eine Anzeige bei der Polizei ist, dass alle Beweise für den Online-Kauf gesichert wurden. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails sollten aufbewahrt und ausgedruckt werden.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg: Einkaufen im Internet

Gablenberg – Verkehrsunfall Aspergstraße

Posted by Klaus on 13th Mai 2020 in Fotos, In und um Gablenberg herum

 

Gestern Nachmittag kam es in der Aspergstraße in Gablenberg zu einem Verkehrsunfall mit einem Bus der Linie 42. Der 54-jährige Fahrer hat dabei gegen 15.25 Uhr ein an der Straße parkendes Baustellenfahrzeug touchiert. Verletzt wurde dabei niemand, es konnte nur ein geringer Sachschaden am Außenspiegel des Busses festgestellt werden. Durch den Unfall kam es zu Verkehrsbehinderungen und Staus.

Foto, Sebastian Steegmüller