„Stuttgart 1942“ – Stadtarchiv Stuttgart setzt Geschichtsprojekt mit Medienpartnern um

Posted by Klaus on 11th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Das Stadtarchiv Stuttgart realisiert ein umfangreich angelegtes Geschichtsprojekt unter dem Titel „Stuttgart 1942“. Die Grundlage des Projekts bildet ein Bestand von rund 12.000 Fotos.
Diese wurden 1942 im Auftrag der Stadtverwaltung erstellt und vom Stadtarchiv digitalisiert. Sie dokumentieren das Straßenbild sowie Alltagsszenen von einem großen Teil des noch unzerstörten Stuttgarts. Die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten sind Kooperationspartner und werden die Fotos und Themen des Jahres 1942 in einer Artikelserie präsentieren und kommentieren. Daneben bieten sie eine Online-Bildersuche an, mit welcher der Bestand im Volltext durchsucht werden kann. Die Beiträge sind im Internet unter www.stuttgarter-zeitung.de/stuttgart-1942 abrufbar.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer dankte allen Beteiligten für dieses innovative Kooperationsprojekt: „Ich freue mich über das Engagement unserer lokalen Zeitungen für die Stadtgeschichte. Das Projekt ist ein weiterer Beweis für die digitale Kompetenz und Präsenz unseres Stadtarchivs.“

Mit dem gemeinsamen Projekt „Stuttgart 1942“ wollen das Stadtarchiv, die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten den Alltag der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zwischen Naziherrschaft und scheinbarer Normalität greifbar machen. 1942 war das letzte Jahr, bevor Stuttgart im Luftkrieg zur „Heimatfront“ wurde. Das Projekt „Stuttgart 1942“ arbeitet somit einen der Öffentlichkeit bislang kaum bekannten Bilderschatz auf und wagt gleichzeitig einen neuen Blick auf die Realität in einer deutschen Großstadt mitten im Zweiten Weltkrieg. Dazu gehört auch das, was die Bilder von dieser Realität nicht zeigen oder verschweigen.

Foto, Klaus

Rasche Verbindung zu Helfern in Not: Stuttgart testet Notrufsäule in den Oberen Schloss- gartenanlagen

Posted by Klaus on 11th Mai 2020 in Stuttgart

Info mit Foto, LHS

Zum wiederholten Male zeigen die Kriminalitätszahlen, dass Stuttgart zu den sichersten Großstädten in Deutschland zählt. Wer nachts durch Stuttgart geht, kann sich sicher fühlen. Doch in weniger frequentierten Bereichen der Stadt fühlen sich manche dennoch unwohl. Für mehr Sicherheit wurde deshalb in den Oberen Schlossgartenanlagen vom Eckensee in Richtung der Theaterpassage eine Notrufsäule installiert. Bei Bedarf können Passanten dort ab sofort einen Notruf absetzen und um Hilfe bitten.
Stuttgart testet Notrufsäule in den Oberen Schlossgartenanlagen - Dr. Schairer
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Polizeipräsident Franz Lutz (re.) und Christian Lang von der Björn Steiger Stiftung (li.) weihen die neue Notrufsäule im Oberen Schlossgarten ein.
Foto Thomas Hörner/ Stadt Stuttgart
Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer sagt: „Insgesamt herrscht in Stuttgart ein gutes Sicherheitsgefühl. Subjektiv schwingt in Parks und im Bahnhofsumfeld häufig eine gewisse Unsicherheit mit, dazu zählen wir auch den Oberen Schlossgarten. Wenngleich hier kein Kriminalitätsschwerpunkt zu verzeichnen ist, erhoffen wir uns für die Passantinnen und Passanten dadurch ein Plus an Aufenthaltsqualität durch die Verfügbarkeit eines modernen Notrufsystems. Hier gilt mein Dank allen Beteiligten: der Polizei mit ihrer Präsenz und der Entgegennahme der Notrufe, dem Finanzministerium, das als Eigentümer der Oberen Schlossgartenanlagen die Notrufsäule unterstützt, sowie der Björn Steiger Stiftung für die Finanzierung und Installation der Notrufsäule. Auch unser Städtischer Vollzugsdienst ist in das Sicherheitskonzept integriert und an den ihm bekannten Brennpunkten präsent.“

Die Schlossgartenanlagen und der Schlossplatz sind Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Dem Amtschef des zuständigen Finanzministeriums, Jörg Krauss, ist es wichtig, dass sich die Besucherinnen und Besucher der Anlagen sicher fühlen: „Das Land unterstützt den Test der neuen Notrufsäule gerne. Das ist ein weiterer Baustein für ein besseres Sicherheitsgefühl der Menschen. Wir konzentrieren uns auf mehr Polizeikontrollen und setzen dabei die erhöhten Bußgelder gegen Vermüllung durch. Ebenfalls mehr Sicherheit und Ruhe bringen helleres Licht und ein Sicherheitsdienst, der zu typischen Party-Zeiten Sachbeschädigungen an Landesgebäuden verhindern soll.“

Wer in Not ist und die Notrufsäule nutzt, erreicht den Notruf 110 des Polizeipräsidiums Stuttgart.

Polizeipräsident Lutz: „Wir sind mit unserer Sicherheitskonzeption Stuttgart als Polizeibeamte sichtbar und sorgen aktiv mit hoher Präsenz für Sicherheit. Die Notrufsäule gibt zusätzlich ein gutes Sicherheitsgefühl und bietet Hilfesuchenden und Passanten in Bedrängnis sofort einen unmittelbaren und heißen Draht in unsere Polizei-Notrufzentrale.“

Die Notrufsäule wird zunächst für dieses Jahr getestet. Unterstützt und finanziert wird die versuchsweise Installation von der Björn Steiger Stiftung, die die Säule konzipiert und aufgestellt hat und auch betreiben wird.

Christian Lang von der Stiftungs-Projektentwicklung: „Vor fast 50 Jahren stellten wir die ersten Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen auf. Wir freuen uns sehr, dass wir nun mit unserer Expertise und unserer neuen Notrufsäule für mehr Sicherheit im Stuttgarter Schlosspark sorgen können. Die Bedienung der über Solarenergie betriebenen Säule erfolgt per einfachem Knopfdruck. Die Sprachqualität ist sehr gut, Funkanbindung ist über das LTE-Netz garantiert. Zudem übermittelt die Säule per GPS ihre genaue Position.“

Ostheim – Autos beschädigt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 11th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 11.05.

Unbekannte haben am Samstag (09.05.2020) oder Sonntag (10.05.2020) an der Straße Bronnäcker neun geparkte Autos beschädigt und einen Schaden von mehreren Tausend Euro angerichtet. Zwischen Samstagabend, 18.00 Uhr und Sonntagmorgen, 09.00 Uhr zerkratzten die Täter offenbar mit einem spitzen Gegenstand die Beifahrerseiten der Fahrzeuge, welche dort am Straßenrand parkten.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

Foto, Blogarchiv

Ost – Mutmaßlicher Rauschgifthändler

Posted by Klaus on 11th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 11.05.

Polizeibeamte haben am Freitagabend (08.05.2020) einen 22 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Der Tatverdächtige hielt sich gegen 21.20 Uhr an der Talstraße im Bereich eines Spielplatzes auf und rauchte dort offenbar einen Joint. Polizeibeamte, die zu diesem Zeitpunkt zu Fuß unterwegs waren, bemerkten den Mann und kontrollierten ihn. In seiner Unterhose entdeckten sie einen Briefumschlag mit mehreren Tausend Euro Bargeld. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten weiteres Bargeld sowie über 70 Gramm Marihuana, rund 30 Gramm Kokain, halluzinogene Pilze und offenbar verbotene Potenzmittel. Die Beamten setzten den Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vorerst wieder auf freien Fuß.

Foto, Blogarchiv

Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert

Posted by Klaus on 10th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 18. Mai sollen in Baden-Württemberg wieder regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglich sein.

„Um die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, mussten die Besuchsregelungen während der ersten Infektionswelle sehr stark eingeschränkt werden. Wir wollen nun in Baden-Württemberg die Beschränkungen ab dem 18. Mai lockern. Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag (9. Mai) in Stuttgart.

Übergang zu Lockerungen umsichtig gestalten

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll. Dieser Beschluss soll in Baden-Württemberg so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit die für die Betroffenen belastenden Kontaktbeschränkungen entfallen. Lockerungen müssen aber so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwerste Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern.

„Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann“, so Minister Lucha weiter.

Änderungen treten ab 18. Mai in Kraft

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche.

Ab dem 18. Mai 2020 sollen die folgenden Besuchsregelungen für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen sowie in anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften gelten:

  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Schutzmaßnahmen:
    • Pro Bewohnerin und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung vorgesehen. Die Einrichtungen können u.a. in Abhängigkeit ihrer personellen Kapazitäten und der örtlichen Gegebenheiten die Zeiten festlegen, während denen Besuche in der Einrichtung möglich sind. Ferner kann die Einrichtung die Zeitdauer der Besuche pro Bewohner festlegen. Die Regelung bewegt sich zwangsläufig im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, allen Besuchswünschen nach Möglichkeit zu entsprechen und den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Einrichtungen.
    • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig. Besuche im Bewohnerzimmer können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn Besucherzimmer oder andere geeignete Besucherbereiche vorhanden sind. Im Falle der Sterbebegleitung oder bei bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern mit behinderungsspezifischen Bedarfen sind Besuche auch im Bewohnerzimmer zu ermöglichen.
    • Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen. Unangekündigte Besuche sind ohne Einverständnis der Einrichtung nicht möglich.
    • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
    • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten. Ausnahmen hiervon sind vorgesehen in Fällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.
  • Die Einrichtungen haben in einem einrichtungsspezifischen Besuchskonzept festzulegen, wie sie Besuche nach den vorgenannten Vorgaben ermöglichen werden.
  • Sofern Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen, gelten die vorgenannten Besuchsregelungen entsprechend.
  • Für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten Ausnahmen, sofern dort mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einer erhöhten Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner ausgegangen werden muss. In diesen Fällen gelten – wie bisher – keine Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.
  • Ab dem 18. Mai werden auch wieder Besuche der Einrichtungen aus beruflichen Gründen wie zum Beispiel durch Friseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Seelsorger unter anderem regelhaft erfolgen können, sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Für Krankenhäuser sind die folgenden Regelungen geplant:

  • Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern soll in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein. Damit sollen Menschenansammlungen in der Klinik vermieden werden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
  • Die in vielen Bereichen der Öffentlichkeit üblichen Schutzmaßnahmen wie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands sowie die hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus einzuhalten.
  • Das Krankenhaus muss für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patienten- gruppen wie beispielsweise Patienten nach Knochenmarkstransplantation weitergehende Schutzmaßnahmen veranlassen. Diese können je nach medizinischer Einschätzung bis zu einem kompletten Besuchsverbot reichen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung (9. Mai)

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

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STUFENWEISE ÖFFNUNG DER MONUMENTE – Grabkapelle am 12. Mai

  • Geöffnet ab: Dienstag, 12. Mai 2020; Di – So & Feiertag 11.00 bis 16.00 Uhr   
  • Besondere Hinweise: kein Führungsangebot

Zugang nur mit Mundschutz
Auch die Grabkapelle wird nun für Individualbesucher geöffnet. Allerdings mit Einschränkungen: Die Corona-Verordnung schreibt vor, wie viel Fläche ein Mensch um sich haben muss und aus dieser leitet sich die höchstzulässige Besucherzahl ab. Es werde sich daher nur eine bestimmte Anzahl von Personen im Mausoleum aufhalten dürfen. Weitere Infos >>>>>

Außenbereich

  • Geöffnet ab: Montag, 11. Mai 2020

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Stöckach – Unfall in der Hackstraße

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

 

Donnerstag 7.05. um 13 Uhr gab es an der Tankstelle am Stöckach einen Unfall. Um 13:30 war der Unfall wieder geräumt. Die Stadtbahnen der Linien U4 und U9 wurden gestört.

Danke für die Fotos und den Beitag, Leon Wallis

Örtliche Verkehrsbehinderung durch Schaden an einem Brückenauflager der Otto-Hirsch-Brücken

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

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Über einer Dehnungsfuge des Brückenauflagers der Otto-Hirsch-Brücken in Hedelfingen ist ein akuter Schaden am Straßenbelag aufgetreten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten dort verkehrssichernde Maßnahmen im Fahrbahnbereich ergriffen werden. Dadurch kann es im Bereich der Einmündung der Straße Am Westkai auf die Otto-Hirsch-Brücken aktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Das Tiefbauamt steht im engen Kontakt mit der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, das Eigentümer dieser Brückenkonstruktion ist, damit der Schaden zeitnah behoben werden kann. Die Betroffenen werden um Verständnis für die auftretenden Behinderungen gebeten.

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Kloster Maulbronn startet am 12. Mai

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info schloesser-und-gaerten.de/…/coronavirus-stufenw…

Wir öffnen stufenweise für Sie!

Ab dem 12. Mai kann das Kloster wieder täglich von 09.00 bis 17.30 Uhr besucht werden.
Bitte halten Sie sich bei Ihrem Besuch an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Wir freuen uns Sie bald wieder begrüßen zu dürfen!

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