Stuttgart – Corona-Hotline und Bürgertelefon

Posted by Klaus on 19th März 2020 in Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart schaltet ab Donnerstag, 19. März 2020, eine Corona-Hotline, das Bürgertelefon. Dies hat das Haupt- und Personalamt bekannt gegeben. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt beantworten unter den Telefonnummern 0711/216-88888 und 0711/216-88688 Fragen rund um das Thema Corona. Der Start des Bürgertelefons erfolgt aus dem Stand, ein weiterer Ausbau ist geplant. Die Hotline wird zunächst von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein.

Allgemeine Fragen zur Landeshauptstadt Stuttgart beantwortet weiterhin das ServiceCenter der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0711/216-0 oder der Behördennummer 115.

Coronavirus - Bürgertelefon

Die Landeshauptstadt Stuttgart schaltet eine Corona-Hotline.

Foto: Hörner/Stadt Stuttgart

Coronavirus: Wertstoffhöfe bleiben vorerst geöffnet – Besucher sollen Vorgaben beachten

Posted by Klaus on 19th März 2020 in Stuttgart

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Foto, Blogarchiv Klaus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hält ihre Wertstoffhöfe bis auf Weiteres offen. Für die fünf Höfe gelten die Öffnungszeiten und Annahmebedingungen wie bisher.

Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Donnerstag, 19. März: „Wir merken derzeit einen Ansturm auf die Wertstoffhöfe. Es werden nahezu doppelt so viele Anlieferer gezählt wie bisher“. Dies führt aktuell zu einer Überlastung der Wertstoffhöfe und des Personals.
Derzeit dürfen sich höchstens zehn Fahrzeuge gleichzeitig auf dem Hof befinden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Verhaltensregeln und Hygienevorschriften im Umgang mit den Wertstoffhofbesuchern vorgegeben.

Der AWS informiert über den aktuellen Stand über die AWS-App und über die Homepage der Stadt Stuttgart (www.stuttgart.de/abfall unter aktuelle Meldungen).

Notwendige Verhaltensregel in Zeiten des Coronavirus
Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, am besten zwei Meter. Das gilt auch beim Schlangestehen. Vermeiden Sie es dringlich, Menschentrauben zu bilden. Überhaupt sollten Sie soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.

Unter www.stuttgart.de/coronavirus informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Veranstaltungen der Stuttgart Wangener Begegnungsstätte (BGS) März 2020

Gesammtprogramm März 2020

Besondere Termine

Die Leitung der Begegnungsstätte hat sich entschlossen, sämtliche Angebote, Vorträge, Kurse sowie die Fahrt „Kultur im Ländle“abzusagen

 

Der Förder- und Freundeskreis lädt herzlich ein zur Matinee am Sonntag, 8. März 2020 um 11 Uhr in die Wangener Begegnungsstätte. Es spielen Junge Virtuosen des Filum Filderstadt. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

Ortsgeschichten: Stuttgart in den 30er Jahren. Filmvorführung und Gesprächsrunde mit Elaine Blum
Dienstag 9. März 15:00 Uhr

Kultur im Ländle
Mittwoch, 18. März, Abfahrt 12.30 Uhr an der Begegnungsstätte
Über Tübingen und Mössingen geht es zur Kaffeepause nach Hechingen. Nach einem Besuch der Firma Tutto/Opal (Fabrikverkauf für Wolle) und dem Römischen Freilichtmuseum Stein fahren wir zur Abendeinkehr nach Remmingsheim. Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung der Fahrtkosten von 30,– Euroin der Begegnungsstätte.
Anmeldeschluss 13. März

Im Rahmender Reihe „Gemeinsamälterwerden–Christen und Muslime begegnen sich“ laden wir sehr herzlich am Dienstag, 31.März um 19.00 Uhr zu einem Abend mit dem Thema: „Zur Rolle der Religionen in der Quartiers- entwicklung“ein. Der Eintritt ist frei. Flyer liegen in der Begegnungsstätte aus.

Sie knüpfen gerne neue Kontakte und möchten etwas Sinnvolles tun?

Für unsere Begegnungsstätte sind wir auf der Suche nach tatkräftiger Verstärkung. Jede noch so kleine Hilfe ist willkommen! Gerne können Sie sich engagieren bei Aufgaben, wie:– Kaffeenachmittage bewirten– Orts- geschichten-Nachmittage mitgestalten und/oder durch- führen– Seniorennachmittage mitgestalten, z.B. musikalisch, literarisch, kreativ – Angebote in der Holzwerkstatt er- möglichen– oder sie haben eine ganz neue Idee.
Gerne können Sie Kontakt mit uns per Telefon (0711 426133) oder E-Mail (begegnungsstaette@wangen-evangelisch.de) aufnehmen. Und im Internet>>>>

Wir freuen uns auf Sie!

Stuttgart Wangener Begegnungsstätte (BGS)

Fotos, Blogarchiv

Coronavirus: Wer zum „Einzelhandel für Lebens- mittel“ zählt

Posted by Klaus on 18th März 2020 in Allgemein, Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart hat „Einzelhandel für Lebensmittel“, der nach der Corona-Verordnung des Landes geöffnet bleiben darf, erläutert. Damit will das Amt für öffentlich Ordnung der Branche eine Hilfestellung geben, teilte die Verwaltung am Mittwoch, 18. März, mit.

Weiterhin geöffnet bleiben dürfen demnach alle Geschäfte, deren Hauptzweck der Verkauf von Essen und Getränken ist. Dies gilt vor allem für Supermärkte und Getränkemärkte. Darüber hinaus sind aber auch Tee- und Kaffeeläden, Süßigkeitenverkauf, Gemüse- und Obsthändler, Wein- und Spirituosenhandlungen, sogenannte Tante Emma Läden und alle der Nahversorgung dienenden Lebensmittelgeschäfte nicht vom aktuellen Verbot erfasst. Diese Geschäfte dürfen zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin Kunden bedienen. Neu ist, dass auch ein Sonntagsverkauf zugelassen wird. Ebenfalls öffnen dürfen Bäckereien und Metzgereien zu den bisherigen Öffnungszeiten.

Außerdem dürfen gemäß der Landesverordnung, die am 17. März 2020 veröffentlicht wurde, geöffnet sein: Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, müssen geschlossen bleiben, auch in Einkaufszentren.

Die Verordnung des Landes knüpft an die Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März 2020 zum einheitlichen Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland an.

Fotos, Blogarchiv

Spiel- und Bolzplätze geschlossen – Stadt setzt Landesverordnung um

Posted by Klaus on 18th März 2020 in Stuttgart
Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bringt aktuell an alle Spiel- und Bolzplätzen Schilder an, die auf das Betretungsverbot aufmerksam machen. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren. Die Stadt setzt damit die „Verordnung der Landesregierung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ vom 17. März 2020 um.
Spielplätze ab 18. März geschlossen
Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen.
Foto: Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Mittwoch, 18. März: „Es ist ein harter Schnitt für alle Eltern und Kinder, gerade jetzt wo Kindergärten und Schulen geschlossen sind. Dennoch gilt, dass soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. Überall wo sich Menschen treffen, können Viren übertragen werden. Deswegen sind ab sofort unsere Spiel- und Bolzplätze geschlossen.“
Die Kinderbeauftragte der Stadt Maria Haller-Kindler appelliert an die Kinder: „Es ist wirklich hart für euch, dass ihr die Spielplätze in nächster Zeit nicht mehr besuchen dürft, jetzt wo das Wetter so schön ist. So könnt ihr aber mithelfen, dass das Virus sich nicht so schnell ausbreitet und vor allem alte Menschen, wie eure Großeltern nicht ernsthaft krank werden.“ Sie kündigte Ideen für Bewegungsspiele an. „Wir werden auf der Corona-Website Tipps veröffentlichen. Nachbarn und Mitbewohner bitte ich um Verständnis für Familien und Kinder, die in den nächsten Wochen viel Zeit in ihren Wohnungen verbringen werden. Seien Sie bitte nachsichtig, wenn es mal etwas lebhafter wird als sonst.“

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona.

Fieber-Ambulanz im Reitstadion – Offen für Patienten mit Zuweisung durch den Hausarzt – Deutsches Rotes Kreuz unterstützt Stadt und Ärzte

Posted by Klaus on 17th März 2020 in Fotos, Stuttgart

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Das Coronavirus breitet sich auch in Stuttgart rasant aus. Um möglichst viele Patienten auch bei weiter steigenden Infektionszahlen bestmöglich zu versorgen, hat das Gesundheitsamt das Deutsche Rote Kreuz beauftragt, eine Fieberambulanz im ehemaligen Reitstadion in Bad Cannstatt aufzubauen.

Dort können niedergelassene Ärzte ihre Patienten mit schwereren Infektionskrankheiten zur Abklärung vorstellen. Eine direkte Vorsprache ist nicht vorgesehen. Die Ambulanz hat am Dienstag, 17. März, ihren Dienst aufgenommen.
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt: „Diese Ambulanz dient der medizinischen Abklärung von Patienten mit schwereren Infektionskrankheiten. Niedergelassene Ärzte können nach Absprache Patienten zur Abklärung dorthin verweisen.“ Und weiter: „Dort kann in begründeten Fällen auch auf einen Befall mit dem neuartigen Coronavirus getestet werden.“

Das DRK Stuttgart setzt hier rund 60 Personen ein, gleichzeitig sind 25 im Einsatz. Ein Großteil von Ihnen ist ehrenamtlich aktiv. Ressourcen wurde frei, weil Kurse der Breitenausbildung ausfallen wie auch Sanitätsdienste bei Veranstaltungen. Das RK-Stuttgart unterstützt die Ambulanz am Städtischen Klinikum sowie die Kassenärztliche Vereinigung beim Besuchsdienst mit Fahrzeug und Fahrer.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Stärkere Kontrollen an Flughäfen

Posted by Klaus on 17th März 2020 in Allgemein

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Einreisende an den Flughäfen im Land werden künftig stärker kontrolliert. Verkehrsminister Winfried Hermann trat anderslautenden Medienberichten entgegen und betonte, dass die Grundversorgung im Flugverkehr auf- rechterhalten wird und Urlauber und Geschäftsreisende zurückkehren können.

Angesichts der rasch zunehmenden Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus soll die Einreise an den Flughäfen in Baden-Württemberg stärker kontrolliert werden. „Vorerst wird der Flugverkehr nicht gestoppt, sondern Urlaubern und Geschäftsreisenden die Rückkehr ermöglicht. Der Luftfrachtverkehr geht selbstverständlich weiter. Auch eine Grundversorgung im Flugverkehr wird in jedem Fall aufrechterhalten“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, 16. März 2020, mit und trat damit anderslautenden Medienberichten entgegen. Wer aus Risikogebieten über den Flughafen einreist, soll möglichst keine weiteren Kontakte aufnehmen und sich zu Hause 14 Tage in Quarantäne begeben selbst in Isolation gehen.

Klar sei, dass wenn zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus der Straßen- und Schienenverkehr über die Grenzen eingeschränkt wird, auch die Einreise über die Flughäfen entsprechend kontrolliert werden müsse, erläuterte der Minister. Ob in einem weiteren Schritt auch der Flugverkehr eingeschränkt wird, sei nicht beschlossen. Dazu bedürfte es einer entsprechenden Anordnung der Gesundheitsbehörden. Eine vollständige Schließung der Flughäfen sei jedoch nicht geplant, da sie auch für Rettungsdienste und Hilfsorganisationen gebraucht würden. Minister Hermann betonte abschließend: „Wir sind bei möglichen Veränderungen im Luftverkehr für eine bundesweit einheitliche Praxis. Eine Einigung dazu zeichnet sich ab. Baden-Württemberg war es wichtig, dass auf Bundesebene gehandelt wird.“

Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten

Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

Foto, Blogarchiv

Gaisburg – Einbruch in Firma – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 17th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 17.03.2020

Unbekannte Täter sind zwischen Freitagnachmittag (13.03.2020) und Montagmorgen (16.03.2020) in eine Firma an der Ulmer Straße eingebrochen. Die Unbekannten verschafften sich zwischen Freitag, 14.30 Uhr, und Montag, 07.00 Uhr, Zutritt zum Gelände und stahlen Baumaschinen im Wert von mehreren Tausend Euro. Anschließend entkamen sie unerkannt.

 

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Polizeiberatung

Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Allgemein

Pressemeldung 16.03.2020

Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes.

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Hilfeleistung an einem Hubsteiger; S-Ost, Gerokstraße

Posted by Klaus on 16th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Bericht der Feuerwehr Stuttgart

Lage
Die Zentrale der Stuttgarter Straßenbahn alarmierte die Feuerwehr zu einem Ölunfall an einem ihrem Hubsteiger. Gemäß der Alarm-und Ausrückordnung wurden die Kräfte der Feuerwache 1 und 2 alarmiert.

Maßnahmen
Durch größere Baumaßnahmen im Stuttgarter Süden werden im Bereich der Gerokstraße die Arbeiten teilweise mit entsprechenden Messpunkten überwacht. Bei der Installation von diesen Messpunkten an diversen Masten zur Überwachung evtl. auftretender Hangbewegungen brach die Hydraulikleitung des eingesetzten Hubsteigers. Da dies vom Bedienpersonal sofort bemerkt wurde, konnte die Austrittsmenge des verwendeten Bio-Öls klein gehalten werden.
Allerdings konnten hierdurch weder der Gelenkarm noch die Abstützung weiterbewegt werden.
Die Arbeiter waren dadurch in ihrem Arbeitskorb gefangen.
Durch das sofortige Sichern des Kanaleinlaufes durch die Feuerwehr konnte das Einlaufen des Öles weitestgehend verhindert werden. Die beiden Arbeiter im Arbeitskorb des Hubsteigers wurden über eine tragbare Leiter der Feuerwehr aus ihrer misslichen Lage befreit, sowie anschließend das ausgelaufene Öl mit Bindemittel aufgenommen. Abschließend wurde die Fahrbahn mit einem Reinigungsmittel vom Restöl befreit und alles nochmals nass gereinigt.

Die Fahrtrichtung stadtauswärts musste auch nach dem Ende des Feuerwehreinsatzes weiter gesperrt bleiben, da das Fahrzeug erst nach einer provisorischen Reparatur des hydraulischen Systems wegfahren kann. In dieser Zeit aus auch der Stadtbahnverkehr in stadtauswärtiger nicht möglich.

Kräfte Berufsfeuerwehr
Leitungsdienst und Löschfahrzeug Feuerwache 1, Rüstwagen-Umwelt Feuerwache 2

Fotos unter >>>>