Ost – Baucontainer aufgebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 26th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Unbekannte haben am vergangenen Wochenende (23.02. bis 25.02.2019) auf einer Baustelle an der Poststraße einen Baucontainer aufgebrochen und Gegenstände im Wert von mehreren Tausend Euro erbeutet. Die Täter hebelten zwischen 09.00 Uhr und 07.30 Uhr die Türen des Containers auf und entwendeten Arbeitsgeräte und Werkzeug.

Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Stuttgart Netze überprüft Strommasten

Posted by Klaus on 25th Februar 2019 in Stuttgart

Ab Mitte Februar inspiziert die Stuttgart Netze im Rahmen Ihrer routinemäßigen Wartung des Stromnetzes die rund 2.400 Freileitungsmasten.

Mehr als 97 Prozent des Stuttgarter Stromnetzes verlaufen als Erdkabel unterirdisch – doch in einigen Stadtteilen der Landes- hauptstadt wird die Elektrizität noch immer über Niederspannungs-Freileitungen verteilt. Um die Versorgungssicherheit in der Landeshauptstadt auch weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten finden im Frühjahr 2019 Inspektionen der Freileitungsmaste statt.

Bei den Arbeiten werden die rund 2.400 Freileitungsmasten einer ausführlichen Inspektion unterzogen. Dabei prüft der Dienstleister der Stuttgart Netze, die Firma Heinz Kremer, die Masten unter anderem auf Ihre Standfestigkeit und auf Beschädigungen. Masten, die in der Inspektion negativ auffallen, erneuert die Stuttgart Netze zeitnah, um auch in Zukunft eine sichere Stromversorgung zu garantieren.

Die Mastinspektionen finden ab Mitte Februar bis Ende März / Anfang April statt und umfassen das ganze Stuttgarter Stadtgebiet. Da die Strommasten oft in abgezäunten Gärten stehen, bittet die Stuttgart Netze die Grundstückseigentümer, den Dienstleister Zugang zu gewähren. Gerne dürfen sich Bürger bei Fragen an folgende Ansprechpartner der Stuttgart Netze wenden:

Matthias Kimmerle
Betriebssteuerung
Tel. 0711/86032-382
m.kimmerle@stuttgart-netze.de

Marlene Hafner
Betriebsteuerung
Tel. 0711/86032-392
m.hafner@stuttgart-netze.de

Über uns:
Die Stuttgart Netze ist für die sichere Verteilung des Stroms in Stuttgart zuständig. Wir betreiben das 5.400 Kilometer lange Stromnetz der Mittel- und Niederspannung und halten Leitungen, Netzstationen und Umspannwerke auf dem neuesten technischen Stand. Außerdem erweitern und verstärken wir das Netz, wenn zum Beispiel Ladestationen für Elektrofahrzeuge benötigt werden, Bürger Solaranlagen installieren oder neue Wohngebiete entstehen. Des Weiteren kümmert sich die Stuttgart Netze im Auftrag der Landeshauptstadt um die Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung. Perspektivisch werden wir auch den Betrieb des Gasnetzes in Stuttgart übernehmen. Höchste Priorität hat immer die Versorgungssicherheit. Dafür setzen wir auf moderne Technik, Prozesse und Materialien sowie auf die Erfahrung und Qualifikation unserer Mitarbeiter. Wir sind ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Stuttgart und der Netze BW mit rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Pressekontakt:
Stuttgart Netze
Moritz Oehl

Symbolfoto, Klaus

Ost – Baumaterial aus Rohbau gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 25th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht auf Freitag (22.02.2019) Baumaterial im Wert von mehreren Tausend Euro aus einem Gebäude in der Gänsheidestraße gestohlen. Die Täter drangen zwischen 16.00 Uhr und 08.30 Uhr in den Rohbau ein, öffneten eine Kellerverschlag und stahlen Sanitärzubehör, wie beispielsweise Armaturen, Handtuchhalter und Brause- schläuche.

Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Telefonnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Achtung bei tiefstehender Sonne

Posted by Klaus on 24th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Unfall heute in der Haußmannstraße.

Von der Sonne geblendet, Hüpfinsel übersehen.

Polizeibericht liegt leider nicht vor

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Programm Naturfreunde Wangen März 2019

Donnerstag 07.03.             Treffen im Lamm            
Die Naturfreunde Wangen treffen sich am Donnerstag, 07.03. um 20 Uhr in der ehemaligen
Gaststätte Lamm in Wangen in der Ulmer Strasse 352 zum gemütlichen Beisammensein.

Donnerstag 14.03.     Filmabend – Russland
Am Donnerstag, 14.03. um 20 Uhr zeigt Herr Gerhard Kreidler bei den Naturfreunden in Wangen in der ehemaligen Gaststätte Lamm in der Ulmer Str. 342 seinen Film Nr. 1 – von Moskau zum Baikalsee -. Interessierte Gäste sind herzlich eingeladen.

Donnerstag 21.03.              Liederabend
Am Donnerstag, 21.03. um 20 Uhr findet im ehemaligen Gasthaus Lamm in Wangen in der Ulmer Str. 342 ein Liederabend der Naturfreunde Wangen statt. Wer Freude und Spaß am Singen – oder Zuhören – hat ist herzlich dazu eingeladen.

Sonntag 24.03.                  Ausfahrt nach Rottweil
Am Sonntag, 24.03. ist eine Ausfahrt nach Rottweil geplant. Ein Besuch des Thyssenkrupp Testturmes ist vorgesehen. Der Thyssenkrupp Testturm ist ein 246 Meter hoher Aufzugstestturm für Expressaufzüge und Hochgeschwindigkeitsaufzüge. Der Turm wurde 2014 bis 2017 errichtet.
Nähere Angaben im Vereinsabend am 07.03.2019  oder bei bei Dieter Maier unter der Telefonnummer 765 71 49.

Donnerstag 28.03.             Monatsversammlung
Am Donnerstag, 28.03. um 20 Uhr treffen sich die Naturfreunde Wangen in der ehemaligen Gaststätte Lamm in Wangen in der Ulmerstrasse 352
zu ihrer Monatsversammlung für den Monat März 2019.

Mit freundlichen Grüßen
Naturfreunde Stuttgart – Wangen
Doris Zink

Foto, Blogarchiv Klaus

Ost – Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizei geben bekannt: Rabiater Dieb festgenommen

Posted by Klaus on 24th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Am Samstag (23.02.2019) haben Polizeibeamte einen 30-Jährigen in der Gablenberger Hauptstraße festgenommen. Gegen 12.45 Uhr entdeckte eine 55-jährige Imbissbetreiberin einen Radfahrer, der sich an Leergutkisten, welche im Hinterhof lagerten, bedient hatte. Der Mann hatte bereits mehrere Kisten auf sein Fahrrad geladen und wollte gerade den Hof verlassen, als die Besitzerin hinzukam. Als sie den Dieb ansprach und sich ihm in den Weg stellte, stieß der Tatverdächtige die Geschädigte weg und trat ihr mehrfach gegen das Schienbein. Erst durch zwei Gäste konnte der Täter festgehalten und an die hinzugerufene Polizei übergeben werden. Der bereits einschlägig polizeibekannte wohnsitzlose deutsche Beschuldigte wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Sonntag (24.02.2019) einem Haftrichter vorgeführt.

Foto, Blogarchiv

Bald hüpfen sie wieder – Amphibien auf dem Hochzeitszug: Fuß vom Gas! – Vorfahrt für Frösche und Kröten

Posted by Klaus on 24th Februar 2019 in Fotos, Stuttgart

Info Stadt stuttgart

Wenn im Frühling die Nächte mild und regnerisch werden, wandern Frösche, Kröten, Molche und andere Amphibien wieder zu Tausenden zu ihren Laichgewässern. Dabei müssen sie häufig Straßen überqueren. Viele von ihnen erreichen ihr Ziel leider nicht und enden überfahren auf unseren Straßen. Je mehr Fahrzeuge die Straße befahren, desto geringer ist die Chance der Lurche, diese lebend zu überqueren.

Bei den wandernden Amphibien handelt es sich vor allem um „Traditionslaicher“, zu denen Erdkröten, Grasfrösche, Bergmolche oder Feuersalamander gehören. Sie brechen in jedem Frühjahr meist zu den Gewässern auf, in denen sie auf die Welt kamen, um dort selbst für Nachwuchs zu sorgen. Diese teilweise „explosionsartigen“ Wanderungen werden bei einer Temperaturschwelle von 4 bis 5 Grad Celsius ausgelöst und durch Regen zusätzlich verstärkt. Wandernde Amphibien sind wie andere Lurcharten mindestens besonders geschützt, aber durch den Straßenverkehr auch besonders gefährdet.

Mehrere hundert bis tausende Tiere

In Bereichen, in denen mehrere hundert bis tausende Tiere erwartet werden, werden Schutzmaßnahmen getroffen, die nicht nur dem Artenschutz, sondern auch der Verkehrssicherheit dienen. Das betrifft in Stuttgart vor allem die Waldflächen um den Rot- und Schwarzwildpark, den Frauenkopf, Bereiche im nördlichen Möhringen und das Naturschutzgebiet „Unteres Feuerbachtal mit Hangwäldern und Umgebung“.

Am Kreisel an der Magstadter Straße/Mahdentalstraße sind dauerhafte Leiteinrichtungen mit Amphibiendurchlässen installiert. Ergänzend werden verkehrsbehördliche Maßnahmen getroffen. So werden Teile der Blankensteinstraße in Zazenhausen und die Bachhalde in Mühlhausen während der Hauptwanderungszeit in den Nächten gesperrt, damit die Amphibienarten unbeschadet an ihrem Laichgewässer im Unteren Feuerbachtal ankommen und die Verkehrssicherheit dort gewährleistet werden kann.

An der Solitude, dem Frauenkopf und der Falkenstraße in Möhringen errichtet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Schutzzäune. Diese hindern die wandernden Amphibien am Überqueren der Straße und die Tiere fallen in die am Zaun eingegrabenen Eimer. Die Helferinnen und Helfer des Naturschutzbund (Nabu) Stuttgart kontrollieren täglich die Wanderstrecken und tragen die Tiere morgens über die Straße. Für diese Tätigkeit sucht der Nabu noch Freiwillige, die sich unter der Telefonnummer 626944 melden können. Die Landeshauptstadt und der Nabu Stuttgart führen diese Maßnahmen zum Schutz der wandernden Amphibien jedes Jahr gemeinsam durch.

Im Naturschutzgebiet „Unteres Feuerbachtal mit umgebenden Hangwäldern“ wird die Verbindungsstraße zwischen Zazenhausen und Mühlhausen (Blankensteinstraße, Bachhalde) während der Hauptwanderzeit gesperrt. In diesem Zeitraum wenden die Busse der Linie 53 an der Haltestelle Zazenhausen Steigle. Die Haltestellen Bachhalde, Schloss und Mühlhausen werden nicht bedient. Die Sperrtage werden sofort nach der Bekanntgabe auf allen Kanälen der SSB veröffentlicht: in der VVS-Fahrplanauskunft, auf der Homepage der SSB und darüber hinaus wird die Sperrung in der elektronischen Fahrplanauskunft hinterlegt.

Appell an Verkehrsteilnehmer

Generell wird vor allem an motorisierte Verkehrs- teilnehmer appelliert, besonders von Februar bis Mai auf wandernde Amphibien zu achten. Gerade in den betroffenen Straßenabschnitten ist es wichtig – vor allem bei Regen – langsam zu fahren, auch mit Rücksicht auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die die Straße ebenfalls überqueren müssen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, auch einmal für einige Tage von der üblichen Route abzuweichen.

Die folgenden Straßen durchschneiden die Wanderstrecken der Amphibien und sind durch das Gefahrzeichen „Krötenwanderung“ kenntlich gemacht: Im Bereich des Rot- und Schwarzwildparks die Solitudestraße, die Magstadter Straße, die Mahdentalstraße sowie die Falkenstraße bei Möhringen-Sonnenberg und die Frauenkopfstraße in Stuttgart-Ost. Die Bachhalde in Mühlhausen und Teile der Blankensteinstraße in Zazenhausen werden in Nächten der Hauptwanderzeit für den Autoverkehr gesperrt.

Weitere Wege und Verbindungsstraßen, die von wandernden Amphibien überquert werden, befinden sich am Oeffinger Scillawald, am Grünen Heiner, an der Zufahrt zum Sportplatz Uhlbach und der Weg zum Aktivpark Bergheide am Robert-Bosch-Krankenhaus im Burgholzhof sowie im Bereich der Gustav-Barth-Straße in Heumaden.

Wanderstrecken in Stuttgart betreffen auch folgende Straßen: Onstmettinger Weg in Möhringen, Roßhaustraße in Degerloch, Wernhaldenstraße in Stuttgart-Süd, Hintere Weingärten in Heumaden, Christian-Belser-Straße in Kaltental und Sonnenberg, Musberger Straße in Vaihingen und die Greutterstraße in Weilimdorf, Rotwiesenstraße in Schönberg sowie die Eichenparkstraße bei Riedenberg. In der Eichenparkstraße wird während der Wanderzeit die Geschwindigkeit des Durchfahrtverkehrs auf zehn Stundenkilometer beschränkt.

Weitere Infos: nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/aktion-kroetenwanderung

Fotos, Blogarchiv

Hinweis auf unsere Kurse und Veranstaltungen 2019 – WAV Stuttgart

Wir bieten Kurse für Angelvereine, egal ob Verbandsmitglied oder nicht.

Spezielles Angebot für Angelvereine
Organisation eines Vereins. Aufgaben und Pflichten eines Vorstandes.
Wie wird die Arbeit im Verein an neue Mitarbeiter übergeben? Systeme zur Dokumentation und Organisation.

Fische richtig transportieren:
Welche Geräte sind notwendig? Welche Vorschriften sind zu beachten? Die Ladung richtig sichern? Wer darf mit welchem Führerschein welche Last fahren?
Rechtliche Grundlagen. Auswahl der Transportmittel. Notwendige Ausrüstung.

Wir organisiere ich eine aktive Homepage
Welche Inhalte sollen gepflegt werden?
Anmeldungen zum Arbeitsdienst

Anmeldungen zu Veranstaltungen

Anmeldungen zu Fischereischeinkursen

Fangliste Online

Angelkartenverkauf Online.
Kurse dazu werden rechtzeitig ausgeschrieben

Weitere Infos:

facebook.com/WurttembergischerAnglervereinEv/

wav-stuttgart.de

Fotos, Klaus

Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist unzulässig

Posted by Klaus on 23rd Februar 2019 in Stuttgart

k-württemberg-9Info der Stadt Stuttgart

Alljährlich werden im Frühjahr und im Herbst Bäume und Sträucher geschnitten und vertrocknete Pflanzenstängel, Blätter usw. im Garten aufgeräumt. Grundsätzlich sollten die anfallenden pflanzlichen Abfälle kompostiert werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass sie einfach verbrannt werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle stellt eine Beseitigungsmaßnahme im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dar. Nach § 7 KrWG gilt jedoch eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen. Die Pflicht zur Verwertung ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Da es in der Regel jedermann möglich ist, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren oder entsprechende Angebote der Stadt, wie z. B. den städtischen Kompostplatz Zuffenhausen  oder den Häckselplatz Möhringen  zu nutzen, ist eine Verwertung generell möglich. Auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, da z. B. private Benutzer Grüngut bis zu einer Menge von 2 m³ unentgeltlich bei  den oben genannten Anlagen anliefern können.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist somit grundsätzlich nicht erlaubt.

Sollte eine Verwertung im Einzelfall nachweislich wirtschaftlich nicht zumutbar sein, dann dürften im Außenbereich anfallende pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind und unter den Bedingungen, die in der Landesverordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen aufgeführt sind, verbrannt werden.

Da jedoch auch diese Bedingungen, in vielen Fällen nicht eingehalten werden können (z. B. die Einhaltung eines Mindestabstands von 50 m zu Baumbeständen), ist ein Verbrennen nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, welches bis zu 15.000 € betragen kann.

Wenn man bedenkt, dass ein größeres Gartenfeuer in sechs Stunden gleich viel Ruß und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages produziert, ist nachvollziehbar, dass dies – erst recht vor dem Hintergrund der zum Teil hohen Feinstaubbelastung in Stuttgart – nicht vertretbar ist.

Eine andere Sache, die oft mit dem Verbrennen pflanzlicher Abfälle verwechselt wird, ist das Abbrennen von Vegetationsbeständen, etwa das flächenhafte Abbrennen von Rainen und Wiesenflächen zum „schnellen Saubermachen“ von Grundstücken. Diese Unsitte ist schon seit 1976 aus Naturschutzgründen das ganze Jahr über verboten und stellt ebenfalls ordnungswidriges Handeln dar. Durch das Abflammen von Grundstücken kommen nicht nur zahlreiche Kleintiere ums Leben, es wird auch die Zusammensetzung der Vegetation ungünstig beeinflusst, da tiefwurzelnde Pflanzen einseitig begünstigt werden.

Das Verbrennen von sonstigen Abfällen (auch unbehandelter Holzabfälle) zum Zwecke der Beseitigung ist grundsätzlich verboten und muss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sofern nicht sogar eine Straftat vorliegt (umweltgefährdende Abfallbeseitigung oder unerlaubtes Betreiben einer Abfallbeseitigungsanlage).

Im Falle von Beschwerden sollte das zuständige Polizeirevier informiert werden. Die dortigen Kolleg(inn)en können dann zeitnah direkt vor Ort ermitteln und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Foto, Klaus

Freibadsaison beginnt in Stuttgart am 1. Mai

Posted by Klaus on 22nd Februar 2019 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Der Startschuss für die Freibadsaison 2019 fällt in Stuttgart in diesem Jahr bereits am Mittwoch, 1. Mai. Ab 9 Uhr werden im Höhenfreibad Killesberg und im Freibad Möhringen die Pforten für die Badegäste geöffnet.

Je nach Wetterlage und unter der Voraussetzung, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht sowie alle vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind, besteht für diese Bäder auch in diesem Jahr die Option, schon eher zu öffnen. Die Freibäder Rosental und Sillenbuch sowie das Inselbad Untertürkheim folgen am 11. Mai. Alle Stuttgarter Sommerbäder haben bis Sonntag, 15. September, geöffnet. Wie im vergangenen Jahr ist im Höhenfreibad Killesberg sowie im Freibad Möhringen bei sommerlichem Wetter eine Verlängerung der Freibadsaison möglich.

Umfangreiche Öffnungszeiten in allen Freibädern

Alle fünf städtischen Freibäder sind einheitlich unter der Woche ab 7 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ab 9 Uhr geöffnet. Im Mai und September schließen die Sommerbäder um 19.30 Uhr und im Juni, Juli sowie August um 20.30 Uhr. Die Eintrittspreise sind unverändert: Der reguläre Einzeleintritt beträgt wie im Vorjahr 4,50 Euro, der ermäßigte Eintritt kostet nach wie vor 2,70 Euro.

Freier Eintritt für Kinder – Wegfall der Altersbegrenzung bei Studierenden

Seit 1. Januar gilt bei den Stuttgarter Bädern ein neues Preiskonzept. Dies betrifft auch die Sommerbäder: Kinder bis einschließlich sechs Jahre dürfen sich über freien Eintritt freuen. Bislang galt für Kleinkinder ab drei Jahre bereits der Eintrittspreis für Ermäßigte. Von dieser Neuregelung profitieren vor allem Familien mit kleinen Kindern, die dadurch finanziell entlastet werden. Ebenfalls neu ist die Aufhebung der Altersbegrenzung bei Studierenden in allen Stuttgarter Bädern. Jeder Studierende erhält dadurch auch in den städtischen Sommerbädern ermäßigten Eintritt. Dies gilt ebenfalls für Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis, auch wenn diese keine Stuttgarter Bonuscard besitzen.

Infos: Bäderbetrieben Stuttgart

Foto, Blogarchiv