Stuttgart Süd: Fahrradtransport mit der Zahnradbahn eingeschränkt

Posted by Klaus on 29th Dezember 2016 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info der SSB

Der Fahrradvorstellwagens ist wohl repariert.

Seit 29.12.2016, 14:45 Uhr

S-Zacke-mit-RädernWegen eines defekten Fahrradvorstellwagens ist die Fahrradmitnahme mit der Zahnradbahn ab Marienplatz nur zu den Minuten ´15 und ´45 möglich.

Bitte weichen Sie gegebenenfalls auf die Stadtbahnen ab Marienplatz aus.
Bitte beachten Sie dabei die Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme. Mo – Fr: 06:00 Uhr – 08:30 Uhr und 16:00 Uhr – 18:30 Uhr.
Pro Türbereich ist jeweils die Mitnahme von zwei Fahrrädern gestattet.

Dauer der Störung: Derzeit nicht bekannt. Wir melden es, wenn die Störung beendet ist.

Foto, Klaus

Stuttgart Bad Cannstatt/ Ost/ Sillenbuch – Wohnungseinbrüche

Posted by Klaus on 29th Dezember 2016 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart
Polizeimeldung

Polizei Stuttgart SpurensicherungUnbekannte Täter sind am Mittwoch (28.12.16) in zwei Häuser an der Abelsbergstraße und am Hermann-Löns-Weg eingebrochen. Bei einem Haus am Primelesweg blieb es beim Versuch, die Terrassentür aufzuhebeln. In der Abelsbergstraße hebelten die Einbrecher zwischen 16.45 Uhr und 18.40 Uhr die Eingangstüre des Hauses auf, durchwühlten alle vorhandenen Schubladen und Schränke und stahlen eine Spielkonsole und Schmuck. Am Hermann-Löns-Weg versuchten die Täter zwischen 17.45 Uhr und 22.00 Uhr zunächst die Eingangstür und die Terrassentür aufzuhebeln. Als dies misslang, kletterten sie auf einen Balkon im ersten Stock. Hier gelang das Aufhebeln der Balkontür. Die Einbrecher durchsuchten das Haus und stahlen Schmuck.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5778 zu melden.

Foto, Polizei-Beratung

Baufreigabe für Einrichtung des Erinnerungsortes im ehemaligen Hotel Silber

Posted by Klaus on 29th Dezember 2016 in Stuttgart

"Hotel Silber" Dorotheenstraße 10Das Ministerium für Finanzen hat die Baufreigabe für die Einrichtung des Erinnerungsorts im ehemaligen Hotel Silber in der Dorotheenstraße in Stuttgart erteilt.

„Der Erinnerungsort im ehemaligen Hotel Silber wird zu einem Ort des Bekenntnisses zu demokratischen Grundrechten und zu einem Ort lebendiger Erinnerungskultur“, so Finanzstaatssekretärin Gisela Splett.

Kunstministerin Theresia Bauer stellte den beispielhaften Bürgerbeteiligungsprozess heraus, in dem das Projekt konzipiert und umgesetzt wird: „Hier arbeiten das Land und das Haus der Geschichte Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger konstruktiv zusammen, um demokratische Werte und Regeln, Grund- und Menschenrechte sowie die Prinzipien des Rechtsstaats zu vermitteln. Der Lern- und Gedenkort soll, anknüpfend an seine historische Vergangenheit, Besucherinnen und Besucher für Fragen der Demokratie und Gesellschaft in der Gegenwart und Zukunft sensibilisieren“, so Bauer.

Der Erinnerungsort wird auf rund 1.000 Quadratmetern in der Osthälfte des Gebäudes eingerichtet. Die Dauerausstellung erhält durch die bedrückende Atmosphäre, die durch die Behandlung der Oberflächen der Wände, Decken und Böden entsteht, einen eindrucksvollen Rahmen. Der Haupteingang wird an die Ecke zur Holzstraße verlegt. Der einstige Eckturm des Gebäudes wird durch ein durchscheinendes Banner wieder aufgenommen, das weithin sichtbar auf die neue Nutzung hinweist. Der Veranstaltungsbereich im Erdgeschoss bietet Raum für ein lebendiges Zentrum der Erinnerungs- und Bildungsarbeit und steht auch für Eigenveranstaltungen der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V. zur Verfügung. Im ersten und zweiten Obergeschoss entstehen Flächen für Dauer- und Wechselausstellungen. Im Untergeschoss werden die erforderlichen Nebenflächen des Erinnerungsorts geschaffen.

Die Gesamtbaukosten für den Umbau betragen rund 4 Millionen Euro. Der Umbau beginnt im Frühjahr 2017. Die Eröffnung ist für das zweite Halbjahr 2018 geplant.

Weitere Informationen

Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Erinnerungsorts in dem Gebäude der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH werden ausschließlich vom Land im Rahmen der Flächenanmietung getragen. Die laufenden Sach- und Personalkosten des Betriebs des Erinnerungsorts belaufen sich auf jährlich rund 500.000 Euro. Diese laufenden Kosten wie auch die laufenden Kosten der Flächenbewirtschaftung und die einmaligen Kosten für Vorbereitung, Ausstellungsplanung und -einrichtung mit weiteren rund 3 Millionen Euro tragen je zur Hälfte die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. Stadt und Land haben hierzu am 15. Januar 2016 eine Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung, die künftige Organisation des Erinnerungsorts in der Trägerschaft des Hauses der Geschichte und die Mitwirkung der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V. regelt.

Quelle, Ministerium für Finanzen

Siehe auch SWR/erinnerungsort-hotel-silber-in-stuttgart-jetzt-kann-gebaut-werden

Foto, Klaus

Sanierungsarbeiten im Weinbaumuseum Stuttgart – Der Januar bleibt geschlossen

Posted by Klaus on 29th Dezember 2016 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Presseinformation Stuttgart-Marketing GmbH

WeinbaumuseumSanierungsarbeiten im Weinbaumuseum Stuttgart – Der Januar bleibt geschlossen

Das Weinbaumuseum Stuttgart in Uhlbach bleibt aufgrund von Sanierungsarbeiten den gesamten Januar 2017 geschlossen. Ab Februar 2017 öffnet das Weinbaumuseum seine Pforten wieder. Mit der Wiedereröffnung im Februar gelten folgende neue Öffnungszeiten:

Donnerstag (November bis Februar) geschlossen
Donnerstag (März bis Oktober) 14-20 Uhr
Freitag 14-20 Uhr
Samstag 14-18 Uhr
Sonn- und Feiertag 11-18 Uhr

Weinbaumuseum Stuttgart
Uhlbacher Platz 4
70329 Stuttgart
www.weinbaumuseum.de

Stuttgart Mitte: Haltestelle Schlossplatz gesperrt

Posted by Klaus on 29th Dezember 2016 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info der SSB

31.12.2016 – 01.01.2017

42, 44, N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10

HybridbusDie Zufahrt zum Schlossplatz wird von Samstag, 31. Dezember 2016, etwa 15:00 Uhr bis Sonntag, 01. Januar 2017, etwa 12:00 Uhr auf polizeiliche Anweisung gesperrt. Daher können die Busse der Linien 42 und 44 sowie die Nachtbusse aller Linien die Haltestelle Schlossplatz in dieser Zeit nicht anfahren.

Linien 42 und 44:
Die Busse Richtung Erwin-Schoettle-Platz und Westbahnhof halten ersatzweise an der Haltestelle Charlottenplatz, Position 5, vor dem Neuen Schloss.
Die Linie 42 endet an der Haltestelle Charlottenplatz. Zur Weiterfahrt ab Charlottenplatz bitte die Stadtbahnen nutzen.
Fahrgäste, die zwischen den Buslinien 42 bzw. 44 und den Stadtbahnen umsteigen möchten, nutzen bitte die Haltestelle Charlottenplatz.

Es kann zu Fahrplanabweichungen kommen.

Nachtbusse N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10
Die Nachtbusse werden um 01:20 Uhr, 02:00 Uhr, 2:30 Uhr, 03:10 Uhr und 3.40 Uhr ersatzweise im Bereich des Karlsplatzes, entlang der Dorotheen- und Münzstraße, aufgestellt.
Der erste Bus steht im Bereich Dorotheenstraße, vor der Einmündung in die Holzstraße. Alle nachfolgenden Busse reihen sich dahinter auf. Die Reihenfolge der Busse hängt von der Ankunft der Fahrzeuge ab. Das Aufstellen von Haltestellenschildern ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Fahrzeugbeschilderung und finden Sie sich rechtzeitig im Bereich der Abfahrten ein!

Alle nachfolgenden Haltestellen werden regulär bedient, es kann jedoch auf allen Linien durch die Umleitung zu leichten Fahrplanabweichungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen einen guten Start ins neue Jahr 2017!

Downloads

Baumfällungen in Hedelfingen – Steinenbergschule

Posted by Klaus on 28th Dezember 2016 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Info der Stadt Stuttgart

K-Steinenbergschule-12Im Stadtbezirk Hedelfingen müssen an der Steinenbergschule für die Umgestaltung des Spielbereichs im hinteren Pausenhof zwei Kiefern und zwei Hängebirken gefällt werden. Eine der Birken ist bereits abgängig und hätte entfernt werden müssen. Als Ersatz werden auf dem Grundstück der Schule zwei Kiefern und zwei Schwarzbirken gepflanzt.

Foto, Klaus

Termin des Freundeskreis der schwäbischen Albbahn 6.01.2017

Flyer, Freundeskreis der schwäbischen Albbahn
Foto, Klaus

Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Posted by Klaus on 28th Dezember 2016 in Allgemein

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern – Informationsblatt der Polizei klärt auf

SilvesterImmer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennun-gen und Ver- letzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Ge- brauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum be-kannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvester-feuerwerk.
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zuge-lassene Böller. „Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, so Klotter weiter.
Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, z.B. auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Spreng-stoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.
Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, son-dern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.
Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:
– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlge-zündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: polizei-beratung.de/medienangebot

112--1

 

 

Notrufnummer

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste

 

Fotos, Blogarchiv

Reste vom Festessen in leckere Gerichte umwandeln

Posted by Klaus on 27th Dezember 2016 in Allgemein

Essen-Marbach-N„Wenn an den Feiertagen Familie oder Freunde zusammenkommen, hat gutes Essen einen hohen Stellenwert und trägt zur festlichen Stimmung bei“, sagte Friedlinde Gurr-Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Doch auch von den besten Leckereien bleiben häufig Reste übrig – weil es einfach zu viel ist oder die Lust darauf vergeht. Leider werden viele dieser Reste letztendlich weggeworfen und tragen so zu den rund elf Millionen Tonnen Lebensmitteln bei, die jährlich in Deutschland im Müll landen“, so die Staatssekretärin.

Dabei lässt sich aus fast allem noch etwas schmackhaftes Neues zaubern – sofern es nicht einfach direkt in die Tiefkühltruhe wandert und zu gegebener Zeit wieder auf den Tisch kommt. „Der Phantasie sind auch bei der weihnachtlichen Resteküche kaum Grenzen gesetzt. Häufig hat man nach den Feiertagen auch mal Zeit und Ruhe, etwas Neues auszuprobieren und beim Kochen zu experimentieren“, so die Staatssekretärin.
Reste vom Feste

Knödel vom Vortag etwa ergeben mit Zwiebeln und Ei ein leckeres Pfannengericht. Auch für Aufläufe – zusammen mit Gemüse und überbacken mit Käse – eignen sich klein geschnittene Knödel hervorragend. Rotkohlreste vom Festmahl können zum Beispiel als Belag für einen herzhaften Kuchen verwendet werden. Dazu den Kohl vorher abtropfen lassen, damit der Teig nicht durchweicht. Mit Gemüsebrühe und Gewürzen püriert und mit Sahne oder Crème fraîche verfeinert, ergibt Rotkohl auch eine leckere Suppe. Reste von sonstigem Gemüse, Kartoffeln, Gans oder anderem Fleisch ergeben zusammen einen deftigen, aber einfachen Eintopf – genau das Richtige nach den oft aufwändigen Festtagsgerichten. Oder wie wäre es mit Reste-Raclette? In den kleinen Pfännchen lassen sich die Reste zusammen mit übrig gebliebenem Käse schnell und nach individuellem Geschmack zubereiten.
Süßes mal anders

Wer am Weihnachtsmann aus Schokolade keine Freude mehr hat, kann diesen zusammen mit etwas Sahne einschmelzen. Gemischt mit gehackten Nüssen und Cornflakes und in kleinen Häufchen auf Backpapier gesetzt, ergibt er abgekühlt eine zeitlose Nascherei. Oder die Schoko-Sahne-Mischung erlebt als Schoko-Fondue mit Obst oder übrigen Plätzchen zu Silvester ein gefeiertes Comeback. Stollenreste finden Wiederverwendung in leckeren Desserts, beispielsweise geschichtet mit Apfelmus oder statt Löffelbiskuit im Tiramisu. Wer sich an diese Zubereitungen nicht ohne Anleitung heranwagt, findet im Internet entsprechende Rezepte.
Verderblichkeit beachten

Frische Mahlzeit-Reste sollten direkt nach dem Essen kalt gestellt werden, damit sie nicht verderben. Ganz besonders gilt dies für Fleisch- und Fischwaren. Solche leicht verderblichen Produkte tragen ein Verbrauchsdatum und dürfen nach Erreichen dieses Datums nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist dagegen kein letztes Verzehrdatum und die Lebensmittel sind meist auch darüber hinaus verwendbar. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel unbedingt entsorgt werden. Vor der weiteren Verwendung sollte man alle Produkte auf ihre Genießbarkeit überprüfen. Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr.

„Jeder kann genießbare Lebensmittel vor dem Müll retten und damit einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klima- und Umweltschutz leisten. Das gilt nicht nur für die Tage nach Weihnachten, sondern ist auch ein guter Vorsatz für das neue Jahr,“
betonte Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Lebensmittelverschwendung

11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland weggeworfen. Rund 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. 65 Prozent dieser weggeworfenen Lebensmittel sind sogenannte vermeidbare Abfälle, also Lebensmittel, die zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar sind. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Lebensmittelverschwendung hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit – beginnend in Kindergarten und Kita – möchte sie auf dieses Thema aufmerksam machen und ein Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel schaffen.

Umfangreiche Informationen dazu sowie entsprechende Bildungsangebote der Landesanstalten und Veranstaltungen finden sich unter Ernährung BW sowie im Veranstaltungskalender auf Machs Mahl.

Info, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken
Foto, Klaus

Rettungsgassen retten Leben

Posted by Klaus on 27th Dezember 2016 in Allgemein
Rettungsgasse

Bei einem Unfall oder Notfall zählt jede Sekunde – eine richtige Rettungsgasse rettet Leben. Umso wichtiger, dass auch Rettungsfahrzeuge bei Stau oder stockendem Verkehr schnell zu den Menschen kommen, die Hilfe benötigen. Auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer daher eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei ohne Behinderungen zum Einsatzort kommen können.

Mit dem Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 14. Dezember 2016 ist nun eindeutig klargestellt, wann und wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. Fahrzeugführer müssen demnach eine Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!

Foto und Info: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration