Aktionswoche 9. – 15.8.2010

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6 Responses to “Aktionswoche 9. – 15.8.2010”

  1. haraldbreisgauer sagt:

    Liebes Gablenberger Klaus Blog,

    es geht mir langsam auf den Wecker immer und überall etwas gegen S21 lesen zu müssen. Wer sich in Berlin den neuen Bahnhof angesehen hat und den ehemaligen Todesstreifen weiss was Stuttgart mit S21 gewinnen kann. Im Bereich Neckarvororte ist K21 keine Alternative. Das hässliche Gleisvorfeld bleibt ebenfalls erhalten. Wir haben mit S21 eine herausragende städtebauliche Chance.

    Das zweite was ich noch sagen möchte hat nur indirekt mit dem Thema zu tun, aber vielleicht kennt ihr ja z. Bsp. (wahllos herausgegriffen) den Heidelberger Appell, den auch einige der „üblichen Verdächtigen“ unterschrieben haben. Es ist meineserachtens ein Skandal wie bei S21 Gegnern jetzt mit dem Urheberrecht verhindert werden soll den Bahnhofsflügel abzureissen. Wenn der Bonatz Enkel tatsächlich dieses Recht hätte, das wäre der wahre Skandal.
    Gerade als Blog, das von Leistungsschutzrecht und sonstigem Unbill des Urheberrechts bedroht wird fände ich ein wenig Sensibilität angemessen.
    Ok, das hat mit S21 K21 nicht so viel zu tun, aber es gibt eben auch Befürworter des Projekts.
    Ich bin sicher, dass es heute kein Internet geben würde wenn es möglich gewesen wäre darüber abzustimmen. Zum Abschluss noch etwas Polemik: Die Welt in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel noch drittklassiger Kabarettist noch drittklassiger Schauspieler auf. (Hoffe ich zumindest, zugegebenermaßen bin ich mir was S21 betrifft da nicht mehr so sicher, aber zumindest ich fände das Ende von S21 s e h r bedauerlich)

    Grüße Harald

  2. Thomas Rudolph sagt:

    @Harald
    Sie sprechen mir aus der Seele. Schön, daß sich mittlerweile viele Menschen die für S21 sind trauen, Ihre Meinung öffendlich zu vertreten.
    Auch wir sind das Volk!

    Freundliche Grüsse aus Stuttgart
    Thomas Rudolph

  3. BigB sagt:

    @Harald

    Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum bis 70 Jahre nach dem Tod des erschaffenden Künstlers. Da Paul Bonatz 1956 verstarb, steht es seinem Enkel, Herrn Dübbers zu, diese Rechte zu wahren und überprüfen zu lassen. Der Stuttgarter Bahnhof ist durchaus als ein architektonisches Kunstwerk, vor dem Hintergrund des Zeitraums in dem er erbaut wurde. Auch wenn die Stuttgarter Schule in den 20ern nicht die Bekanntheit der „Bauhaus“-Architekten erreichte, ist sie dennoch als eine der prägenden Gruppen ihrer Zeit wahrzunehmen.
    Sie werden verstehen dass es die Pflicht von Herrn Dübbers ist, das geistige Eigentum seines Großvaters zu schützen, wobei ich explizit erwähnen muss, dass sich Herr Dübbers niemals als S21-Gegner dargestellt hat.

    Aber ich muss sagen ich bin etwas verwirrt über Ihre Aussage bzgl. Leistungsschutzrecht (die Bestandteil des Urheberschutzes ist) und dem Blog.

    Und ich habe eine weitere Bitte an die Befürworter, die so gerne eine sachliche Diskussion (um dann am Schluss in dieselbe – nicht einmal ansatzweise unterhaltsame – Polemik verfallen, mit der die ach so bösen S21-Gegner sie beharken) führen wollen:

    Äpfel (Der Lehrter Bahnhof in Berlin ist der Bahnhof einer Weltstadt) sind mit Birnen (Der architektonisch wertvolle Bahnhof eines Provinznests (sic!)) nicht zu vergleichen.

  4. haraldbreisgauer sagt:

    @Thomas Rudolph

    Das freut mich !

    @BigB

    es tut mir leid wenn ich Sie verwirrt habe, aber das drohende Leistungsschutzrecht für Verlage ist im Moment glücklicherwise noch kein Bestandteil irgendeines Gesetzes. Es wird von Verlagen, DJV, Verdi angestrebt eine Art Pauschalgebühr für die Verwendung des Materials von Verlagen einzuziehen. Drohende Folgen wären das Blogs nicht mehr wie bisher auf Onlineangebote der Zeitschriftenverlage verlinken könnten. Sollte Sie das Thema interessieren finden Sie Informationen z. Bsp. bei Carta, Thomas Knüwer(Indiskretion Ehrensache), Niggemeyer, Netzpolitik, etc.

    Zum Urheberrechtsschutz des Bonatzbaus habe ich, wie Sie sich sicher denken können, eine andere Ansicht. Öffentliche oder private Zweckbauten müssen sich den Anforderungen der Zeit anpassen können. Der Architekt wird für seine Leistung bezahlt. Der Maurerpolier kann auch nicht verlangen, dass niemand die Steine unverändert lässt die er in seinem Leben gesetzt hat.

    Das ist für mich auch die Verbindung zu S21. Die Welt verändert sich und wir müssen diesen Veränderungen Rechnung tragen. Was früher gut und richtig war ist es heute oft nicht mehr bzw. bedarf einer Anpassung.

    Zum Thema Äpfel und Birnen:

    Ich finde die beiden Projekte ausserordentlich vergleichbar. Ein großer Teil von Unter den Linden war früher „Todesstreifen“, der neue Bahnhof ist ein Durchgangsbahnhof. Das Projekt war mit 10 Mrd auch wesentlich teurer als S21. Es gibt noch sehr viele Dinge die hier angeführt werden könnten, aber das würde m.e. zu weit führen. Deshalb noch ein wenig billige Polemik: S21 -Zukunft gestalten- des hemmer ons verdient.

    Grüße Harald

  5. BigB sagt:

    Leider ist es mit dem Urheberrecht nicht so einfach. Das Urheberrecht ist dem Verantwortlichen der Gestaltung (in welcher Rechtsform auch immer) vorbehalten, so gesehen hat ein Maurerpolier keinerlei Rechte auf geistiges Eigentum, auch wenn er als Ausführender daran beteiligt war. Die Entwürfe stammen von jemand anderem.

    Wie sie bereits richtig angemerkt haben gibt es Zweckbauten (und davon sehr viele), jedoch gibt es einen kleinen, aber signifikanten Unterschied den ein Zweckbau vom anderen unterscheidet.

    Folgendes Beispiel:

    Sie sind berühmter Architekt, planen aber dennoch hier und da funktionale Bauten. Nun stellt die Stadtverwaltung in Stadt X fest, dass für den Bau Ihrer neuen Mehrzweckhalle nicht ausreisst und will die alte Stadthalle, die Sie vor 25 Jahren geplant haben, einreissen lassen. Nun denken Sie sich: „Nun gut, es ist nur eine Stadthalle, also schön, sollen sie die doch einreissen.“
    Desweiteren haben sie auch für die Stadt Y im Auftrag der Guggenheim Foundation ein Kunstmuseum errichtet, Ihr Meisterwerk. Jetzt will Stadt Y nach 2 Jahrzehnten Ihr schönes Museum zum Teil abbrechen, um Platz zu schaffen für die neue Stadtautobahn.
    Nun frage ich Sie: Wie verarscht müssen Sie sich als Architekt vorkommen, wenn man ihr Meisterwerk amputieren will? Und bemerken Sie den Unterschied von Zweckbau A zu Zweckbau B?

    Das Leistungsschutzrecht gibt es schon, er ist bereits Bestandteil des UrhG, man findet sie dort in Teil 2 des Gesetzes. Der Passus bezieht sich meines Wissens auf den §87 UrhG. Allerdings birgt der Passus im Koalitionsvertrag reinen Sprengstoff, da er, sollte er – in der von Verlegern gewünschten Form – durchgeboxt werden, zu massiven rechtlichen Problemen führen.
    Lustigerweise ist dieser Passus auch noch ziemlich überflüssig. Manche Verlage vertreiben ihre Publikationen und Auszüge daraus über ein CRM-System kostenpflichtig. Wenn andere Verlage glauben, sie müssten Ihren content umsonst herausgeben, dann wollen sie lieber den einfachen und günstigen Weg einer dementsprechenden Gesetzgebung suchen, als den teuren eines CRM-Systems. Und genau an dieser Stelle kann man diesen Passus auch kritisieren und sogar rechtlich überprüfen lassen.

    Der Berliner Hauptbahnhof hat – an dieser Stelle muss ich Sie berichtigen – nur ca. 1 Milliarde gekostet. (Nebenbei bemerkt: sehen sie mal die Eckdaten des Berliner Haushalts an) Berlin ist eine Metropolregion mit 6 Millionen Einwohnern (Stuttgart knapp 5 Millionen) und politisches Zentrum des Landes und gibt nur ein Viertel der Kosten des Stuttgarter Bahnhofs aus. (Die Kosten der Anbindung durch ein neues Schienennetz entsprachen ungefähr der der NBS Wendlingen-Ulm, also kann man diese Kosten ad acta legen). Wo bleibt da die Relation? Deswegen auch der Vergleich mit Äpfel und Birnen.

  6. Peter Pfomann sagt:

    Ein gut über S21 informierter Bürger kann dieses Projekt nicht unterstützen, es sei denn, er verdient daran.

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