Archive for 2023

Ein kurzer Bericht zu einer kurzen Sitzung des Bezirksbeirats am vergangenen Mittwoch 3.05. von Jörg

Posted by Klaus on 4th Mai 2023 in In und um Gablenberg herum
Kurzbericht von Jörg Trüdinger
1. Der Tagesordnungspunkt über eine Machbarkeitsstudie zu einem Holzbau auf dem EnBW Areal wurde abgesetzt. Im Augenblick nicht weiter schlimm, da die EnBW die Entwicklung des Geländes gestoppt hat. Zumindest konnte sich der Bezirksbeirat mit deutlicher Mehrheit auf einen Entschluss einigen, der fordert die Entwicklung des Geländes voranzutreiben. Wir brauchen diese Wohnungen und wir brauchen auch die geplante Anzahl an geförderten Wohnungen. Eine Aufweichung der sozialen Ziele wird es mit uns nicht geben.
2. Auch die Vorentwurfsplanung zum Eduard-Pfeiffer-Platz wurde mehrheitlich beschlossen. Wir brauchen dort mehr Grün, der einmalige Charakter des Platzes muss aber auch erhalten bleiben. Hier gibt es noch einiges zu verbessern am Vorentwurf. Hoffen wir, dass es auch durch die kommende Bürgerbeteiligung eine sehr gute Lösung gibt.
3. Alle Anträge zum Bezirksbudget wurden beschlossen und genehmigt.
Archivfoto

 

Einladung zur Jugendratssitzung Obere Neckar- vororte am 11.5.2023

 18:30 – Bezirksrathaus Hedelfingen, Heumadener Str. 1

Tagesordnung öffentlich
1. Solarbank in Hedelfingen – Beschluss über Standort
2. Vorstellung der Idee “Get-Together” am Inselbad Untertürkheim im Sommer 2023 durch Zeno Milcke
3. Projektgruppen – aktueller Stand
4. Bericht aus dem JGR
5. Verschiedenes/Termine
– Mobile Bewegungsmöglichkeiten im Sommer 2023 (auf dem Karl-Benz-Platz) für Jugendliche

Beteiligungswerkstatt für Familien Stgt Ost und der oberen Neckarvororte Sa 24. Juni 2023

An Familien mit Kindern im Alter von 0 – 18 Jahren in Stuttgart Ost und in der oberen Neckarvororten

Sind Sie zufrieden mit den Familienbildungsangeboten in Stuttgart? Einladung zur Beteiligungswerkstatt für Familien in Stuttgart-Ost und in den oberen Neckarvororten.

Wir möchten mit Familien ins Gespräch kommen und ihre Meinung zur Familienbildung erfahren. Familienbildung will Eltern in ihrem Erziehungsauftrag stärken. Ziel der Beteiligungswerkstätten ist es, herauszufinden, ob die aktuellen Familienbildungsangebote zeitgemäß und passend sind.
Zu den Beteiligungswerkstätten sind alle Familien aus Stuttgart-Ost und den oberen Neckarvororten eingeladen. Wenn Sie Interesse haben, daran teilzunehmen und dort wohnen, kommen Sie gerne vorbei. Wir sind von 10 bis 14 Uhr vor Ort. Kommen Sie in dieser Zeit gerne so vorbei, wie es Ihnen passt.
Der Austausch dauert etwa 20 bis 30 Minuten.
Für Häppchen, Getränke und Kinderbetreuung ist gesorgt.

Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in den oberen Neckarvororten Sa 24. Juni 2023, 10–14 Uhr im Jugendhaus B10 Wangen, Eybacherstraße 19, 70327 Stuttgart (S-Wangen)

Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in Stuttgart-Ost
Sa 1. Juli 2023, 10–14Uhr
im Stadtteilhaus am Ostendplatz, Ostendstraße 83, 70188 Stuttgart

Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und freuen uns auf Sie!
Carmen Kühnle-Weissflog
Projektleitung: Planungsprojekt Familienbildung Stuttgart
Jugendamt Stuttgart – Jugendhilfeplanung
E-Mail: projekt-familienbildung@stuttgart.de

Tag der Feuerwehrleute

Posted by Klaus on 4th Mai 2023 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

In Baden-Württemberg gibt es 110.000 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Sie erfüllen eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für die Gesellschaft. Zum Tag der Feuerwehrleute spricht Innenminister Thomas Strobl seinen Dank für deren beeindruckenden Einsatz aus.

„Unsere Feuerwehren sind Tag und Nacht für uns im Einsatz. Ohne das starke Engagement unserer mehr als 110.000 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner wäre das nicht möglich. Sie erfüllen damit eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für unsere Gesellschaft. Ganz besonders am Tag der Feuerwehrleute, aber auch an den 364 anderen Tagen im Jahr, geht mein herzlicher Dank an alle Angehörigen der Feuerwehren für ihr besonderes Engagement. Damit verbinde ich den aufrichtigen Wunsch, dass alle Feuerwehrangehörigen gesund und unversehrt aus den Einsätzen nach Hause zu ihren Familien zurückkehren mögen“, erklärt der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Tag der Feuerwehrleute am 4. Mai 2023.

Über 35.000 junge Menschen bei Gemeindefeuerwehren

„Das Entscheidende bei der Feuerwehr sind die Menschen. Und hier gibt es eine sehr erfreuliche Entwicklung: Die Zahl der Mädchen und Jungen in den Jugendfeuerwehren ist in den vergangenen fünf Jahren um 13,5 Prozent gestiegen! Über 35.000 junge Menschen treffen sich bei den Gemeindefeuerwehren für Aus- und Fortbildungen aber auch zum kameradschaftlichen Austausch. Bemerkenswert ist hierbei, dass der Anteil der Mädchen mit einem Plus von 47,2 Prozent in den vergangenen fünf Jahren ebenfalls kontinuierlich gewachsen ist. Das ist sensationell, gerade vor dem Hintergrund, dass wir durch Corona Einschränkungen hatten und auch die Angriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte durchaus eine Bürde bei der Nachwuchsgewinnung sein können. Das Land unterstützt die Jugendfeuerwehren bei dieser Entwicklung sehr gerne mit einer pauschalen Förderung in Höhe von 40 Euro für jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Der Minister unterstrich auch: „Als Land ist uns das Ehrenamt etwas wert. Deshalb haben wir auch die Ehrenamtskarte beschlossen, die wir jetzt in den Pilotbetrieb bringen.“ Ab diesem Sommer an erhalten die vielen freiwillig Engagierten zunächst in vier Modellregionen Vergünstigungen bei Kooperationspartnern wie etwa in Schwimmbädern oder Museen und Theater.

Mit unserer starken ehrenamtlichen Feuerwehrstruktur haben wir in Baden-Württemberg ein außerordentlich erfolgreiches Modell. Mit dem für den Katastrophenschutz zuständigen Kommissar der Europäischen Union Janez Lenar?i? bin ich mir einig: Das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz und vor allem gerade auch bei den Feuerwehren, das bei uns so ausgeprägt und gewachsen ist, ist eine Erfolgsgeschichte. Es sollte auch bei den Überlegungen zur künftigen Aufstellung des Bevölkerungsschutzes auf europäischer Ebene mitgedacht werden und eine Rolle spielen. Der Vorteil der ehrenamtlichen Strukturen liegt in der Vielzahl der verfügbaren Einsatzkräfte, die landesweit flächendeckend in allen Gemeinden jederzeit vorhanden sind. Die Erfahrung aus Krisen zeigt uns, dass im Ernstfall vor Ort viele Helferinnen und Helfer benötigt werden. Mit hauptamtlichen Strukturen wäre solch ein umfassendes Hilfsangebot gar nicht möglich“, so Innenminister Thomas Strobl.

Unterstützung für die Gemeinden

Das Land unterstützt die Gemeinden kräftig bei der Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten. Neben dem Betrieb der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, wo alle Führungskräfte auf Kosten des Landes aus-, fort- und weitergebildet werden, erhalten die Gemeinden jedes Jahr finanzielle Zuwendungen. So erhalten sie beispielsweise für jeden Feuerwehrangehörigen sowie für die Beschaffung von Fahrzeugen und den Neubau von Feuerwehrhäusern finanzielle Unterstützung. Ebenso unterstützt das Land finanziell unmittelbar durch die Förderung von Feuerwehr-Leistungswettkämpfen und die Beschaffung von Feuerwehr-Ehrenzeichen, die zusätzlichen Leistungen bei der Feuerwehr- unfallfürsorge, sowie die Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.

„Ich habe mich in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht und immer erfolgreich durchgesetzt, dass die Feuerschutzsteuer komplett für das Feuerwehrwesen zur Verfügung steht. Ich werde alles dafür tun, dass das auch in Zukunft so bleibt“, so Innenminister Thomas Strobl. Mittelbar kommt das gesamte Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer dem Ehrenamt zugute. Deren Verwendung für die Einrichtung und den Betrieb der Landesfeuerwehrschule und für Zuwendungen an die Gemeinden zur Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten und beim Bau von Feuerwehrhäusern sichern eine exzellente Ausbildung und eine moderne technische Ausstattung.

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Soforthelfer bei Bränden und in Unglücksfällen

Archivfotos

Maibaum 2023 in Gablenberg

Posted by Klaus on 4th Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Fotografiert von Andy

Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografi

Stgt Ost – Gelber Sack, Abholung diese Woche erst am Freitag 5. Mai

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Betrifft Stuttgart Ost ohne Frauenkopf

StuttgartOst (ohne Frauenkopf) Fr 05.05. Do 25.05. 15.06. 06.07. 27.07. 17.08. 07.09. 28.09. 19.10.

Ab 8. Mai in Heslach: Seilbahn außer Betrieb – Ersatzverkehr mit Bussen

Presse der SSB

Von Montagmorgen, 8. Mai, bis einschließlich Mittwochabend, 17. Mai, ist die Standseilbahn Heslach – Waldfriedhof wegen Jahresprüfung und Wartungsarbeiten nicht in Betrieb. Zwischen den Haltestellen Südheimer Platz und Waldfriedhof wird ein Ersatzverkehr

mit Bussen eingerichtet. Die Busse verkehren im 30-Minuten-Takt. Erste Abfahrt ab Südheimer Platz ist um 9 Uhr, letzte Abfahrt um 18 Uhr. Erste Abfahrt ab Waldfriedhof um 9.10 Uhr, letzte um 18.10 Uhr. Eine Fahrradmitnahme in den Ersatzbussen ist nicht möglich.

Archivfoto, Sabine

Zurückschneiden von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es wieder vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit gefährden.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin. Gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden?Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstücks- eigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Bei Geh? und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege. Auch Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh? und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh? und Radwege ist bis zur Geh? bzw. Radweghinterkante bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß § 39 BNatSchG, das ansonsten untersagt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze sowie Röhricht? und Schilfbestände abzuschneiden oder zu zerstören.

Download Informationsgrafik zu Grünrückschnitt

Informationsgrafik zu Grünrückschnitt (PDF-Datei836,59 kB)

Grafik Tiefbauamt LHS

Land stärkt bürgerschaftliches Engagement

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in Allgemein, Vereine und Gruppen

Pressemeldung

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements führt die Landesregierung eine Ehrenamtskarte in ausgewählten Modellkommunen ein. Damit will das Land Wertschätzung und Anerkennung für Engagierte zum Ausdruck bringen. Sie sollen Vergünstigungen in Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen erhalten.

Etwa die Hälfte aller Menschen ab 14 Jahren im Land engagiert sich ehrenamtlich. Damit liegt Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze. Ziel der Landesregierung ist es, dieses Engagement zu fördern und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Neben entsprechenden Förderprogrammen und einem Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung wird unter anderem ab Sommer 2023 eine Ehrenamtskarte für zwölf Monate in ausgewählten Modellkommunen eingeführt.

„Bürgerschaftliches Engagement stabilisiert gerade in Zeiten zahlreicher Krisen unser Gemeinwesen und die Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen, sie braucht uns alle.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Bürgerschaftliches Engagement stabilisiert gerade in Zeiten zahlreicher Krisen unser Gemeinwesen und die Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen, sie braucht uns alle. Die Engagierten in unserem Land zeigen: Verantwortung zu übernehmen, ist nicht alleine eine Aufgabe von Anderen oder des Staates, sondern eine Aufgabe von uns allen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 2. Mai 2023, in Stuttgart. „Mit der Ehrenamtskarte wollen wir unsere Wertschätzung und Anerkennung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen, sie sollen Vergünstigungen etwa in Museen und Theatern sowie in Schwimmbädern und anderen Sport- und Bildungseinrichtungen erhalten“, so der Ministerpräsident. Die Kooperationsvereinbarung zur Ehrenamtskarte wird im Juni 2023 zwischen dem Land und den Modellkommunen unterzeichnet. Ausgewählt wurden die Stadtkreise Freiburg und Ulm sowie der Landkreis Calw und der Ostalbkreis.

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Stgt Ost – Gaststättenkontrollen – Zwei Gast- stätten vorläufig geschlossen

Posted by Klaus on 3rd Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Hauptzollamt und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizei- und Zollbeamte haben am Dienstag (02.05.2023) mehrere Gaststätten im Stuttgarter Osten kontrolliert und eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Die Beamten kontrollierten in der Zeit von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr insgesamt zwölf Gaststätten, sechs Shisha Bars und 23 Personen. Neben Brandschutzmängeln stellten die Beamten auch Verstöße gegen das Eichrecht, den Jugendschutz sowie fehlender oder nicht funktionstüchtiger Kohlenmonoxidwarnmelder fest. So waren teilweise Fluchtwege zugestellt oder unzureichend beschildert und es fehlten aktuelle Jugendschutzaushänge. Zwei Shisha Bars mussten aufgrund gravierender Brandschutz- und Hygienemängeln vorläufig geschlossen werden. Zollbeamte beschlagnahmten zudem neun Kilogramm Shisha-Tabak und 16 E-Shishas welche nicht den Steuervorschriften entsprachen. In lediglich einer Gaststätte hatten die Beamten nichts zu bemängeln. Die jeweiligen Betroffenen müssen mit entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Archivfoto