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Mit der Minigolfanlage im Kulturpark Berg wird es wohl auch nichts mehr

Posted by Klaus on 2nd Februar 2016 in In und um Gablenberg herum

Kein Wille, kein Weg, kein Geld, SCHADE – Aus den Augen aus dem Sinn.
2010 wurde mal ein Antrag gestellt 15.12.2010 Minigolfplatz im Kulturpark Berg

Beiträge bei uns im Blog Minigolf

Fotos, Klaus (Aufnahmen vom Januar 2016)

Anscheinend wurde das Projekt Minigolfplatz im Berger Kulturpark wieder fallen gelassen

Posted by Klaus on 5th Oktober 2012 in Allgemein, Fotos, In und um Gablenberg herum

Obere Reihe aufgenommen im Oktober 2012


Untere Reihe aufgenommen März 2008

Anscheinend wurde nichts oder nur sehr wenig getan, wie uns ein Anwohner mitteilte. Es wären mal ein paar Leutchen da gewesen und hätte ein wenig sauber gemacht. Mit dem Fahrzeug aber voll auf die Spielbahn gefahren, welche nun vollkommen dahin ist.

Siehe auch: 15.12.2010 Minigolfplatz im Kulturpark Berg und Beiträge bei uns im Blog Minigolf

Ist schon ein Kreuz mit dem Geld, die Stadt Stuttgart hat einfach zu wenig davon um solche Projekte zu realisieren.

Foto, Archiv

Wiederherstellung Minigolfplatz Kulturpark Berg – Thema im Bezirksbeirat am 15.12.2010

Eines der Themen am Mittwoch in der Bezirksbeiratssitzung geht um die Wiederherstellung des total verwahrlosten Minigolfplatz im Kulturpark Berg.

Wir haben 2008 dort einige Aufnahmen gemacht.

Der Kulturpark würde dadurch um eine Attraktion reicher.

Fotos, Klaus

Öffnungen in Stuttgart ab Donnerstag 27.05.

Posted by Klaus on 25th Mai 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse LHS 25.05.2021

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind ab Donnerstag, 27. Mai 2021, weitreichende Öffnungen möglich. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten.

Ausschlaggebend für die Öffnungen ist, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn? und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona?Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen geblieben ist. Das Robert Koch Institut hat am Dienstag, 25. Mai, für die Stadt Stuttgart eine Sieben-Tage?Inzidenz von 81,6 festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, außer Kraft und es gelten fortan die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden?Württemberg.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Uns allen fällt ein Stein vom Herzen. Nach mehr als sechs Monaten Lockdown haben wir nun eine Perspektive und können erstmals wieder umfassend lockern. Mich freut es für alle Bürgerinnen und Bürger, wenn die tiefgreifenden Einschränkungen Stück für Stück ein Ende nehmen, und mich freut es gerade auch für alle Beschäftigten in der Gastronomie und der Hotellerie, wenn sie jetzt teilweise wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Und endlich können wir auch wieder – wenn auch noch stark eingeschränkt – Kultur genießen.“ Gleichzeitig betonte der OB, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei: „Vorsicht und Umsicht sind weiterhin geboten. Wir müssen die Abstands- und Hygieneregeln konsequent beachten und vernünftig bleiben, damit wir auch bald die nächsten Öffnungsschritte gehen können.“

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, ergänzte: „Wir haben es miteinander geschafft, die Inzidenzzahlen wirkungsvoll zu senken. Umso mehr sind wir nun alle gemeinsam gefordert, dass dies so bleibt, und müssen umsichtig aufeinander Rücksicht nehmen. Damit nützen wir uns selbst, unseren Kindern und Jugendlichen, die von den Auswirkungen der Pandemie ganz besonders betroffen sind, sowie der gesamten Gesellschaft.“

Stufenplan des Landes Baden-Württemberg

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe. Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona?Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona?Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona?Verordnung). Für die Inanspruchnahme der Öffnungen muss ein negativer Test vorgelegt werden – Genesene und geimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Der Test-, Impf- oder Genesenen?Nachweis muss in schriftlicher oder digitaler Form vorgezeigt werden.

Lockerungen in der ersten Öffnungsstufe

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands? und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen?oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt? bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben?Tage?Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm- Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Sinkt die Sieben?Tage?Inzidenz in den nächsten 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen. Details zum Stufenplan gibt es auf der  Seite des Landes Baden?Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab).

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Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Pressemeldung 14.05.2021

Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021 ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Weiterlesen – Überblick Änderungen der Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021

Neue Freizeitkarte 2020 des Stadtmessungsamts

Info LHS

„Freizeit aktiv erleben!“, so lautet das Motto der neuen Freizeitkarte Stuttgart 2020 des Stadtmessungsamts, dem angesichts der bevorstehenden warmen Jahreszeit und der aktuell wiedergewonnenen Möglichkeiten eine besondere Bedeutung zukommt.

Die Freizeitkarte beinhaltet zahlreiche Hinweise auf die vielfältigen Freizeitaktivitäten, die sich im Stuttgarter Stadtgebiet und näheren Umfeld anbieten: Neben Sehenswürdigkeiten und kulturellen Einrichtungen sind für junge und junggebliebene Interessierte zahlreiche Wege für Wanderungen, Spaziergänge, Skaten und Waldsport mit Parkmöglichkeiten und Aussichtspunkten verzeichnet. Abgerundet wird dies durch viele Hinweise auf mögliche Aktivitäten in den Bereichen „Sport und Spiel“ wie Bäder, Minigolfplätze, Sportanlagen sowie „Natur und Freizeit“ mit Jugend- und Kindertreffs, Spiel- und Grillplätzen oder Schutz- und Grillhütten.

Die Freizeitkarte Stuttgart 2020 kostet 6 Euro und kann im Kundenzentrum des Stadtmessungsamts oder im Buchhandel erworben werden. Eine interessante Ergänzung zur Freizeitkarte bietet die Fahrradkarte Stuttgart 2018 (Preis 4,80 Euro). Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/stadtmessungsamt.

Foto, Sabine

BGS – Neues vom Förder- und Freundeskreis

Am 4. September fahren wir mit privaten PKWs auf die Minigolfanlage der Sportkultur Stuttgart nach Hedelfingen auf den Steinprügel. Es gibt dort Kaffee und Kuchen – und wir suchen unserenBGS-Meister beim Minigolf-Spielen!!! Wer sich nicht traut, darf auch zuschauen. Auf jeden Fall wird es ein schöner Nachmittag auf der Golfanlage im Wald.

Herzliche Einladung.

Treffpunkt: Begegnungsstätte S Wangen, Abfahrt: 14.30 Uhr

Fotos, Blogarchiv

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost Mittwoch, 24. April 2013

Rückansicht des Bürgerzentrums Stuttgart Ost18.30 Uhr, Bürgerservicezentrum Ost – Schönbühlstr. 65 – Bürgersaal – 3. OG

Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks sind herzlich dazu eingeladen

T a g e s o r d n u n g öffentlich:

1.  5 Minuten für Bürgerinnen und Bürger

2. Verbesserung des Wohnumfelds in S-Ost mit Hilfe der Stadtentwicklungspauschale (STEP)
A) Klingenbachanlage für Fußgänger besser erschließen Bericht über die Sitzung des Ausschusses Gaisburg vom 10.04.2013
B) Beschlussfassung über Prioritäten für die neuen Step-Projekte BB Busarello

3. Verkehrsberuhigungs- und Lärmminderungskonzept für S-Ost: Umsetzung baulicher Maßnahmen als Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel
A) Radschutzstreifen in der Neckarstraße
B) Vollsignalisierung Knotenpunkt Ulmer Straße/Talstraße und Deckensanierung
C) Planungen zum Umbau der Brendlekreuzung
Herren Dr. Chakar und Frank (T), Herr Köhnlein (ASS), Herr Milke (T), Herr Seyboth (ASS)

4. Förderung von Projekten im Stadtbezirk aus dem Verfügungsbudget des Bezirksbeirats
-> Antrag Evang. Heilandskirchengemeinde i. H.v. 1.000 € für Projekt „Internationales Gospelchortreffen“
-> Antrag Raichberg-Realschule i.H.v. 300 € für Projekt „Teilnahme des Circus Circulli an der Langen Ostnacht“
-> Antrag Mobile Jugendarbeit S-Ost i.H.v. 450 € für Projekt „Minigolfanlage Hackstraße 89“
-> Antrag Eine Welt Verein Gablenberg e.V. i.H.v. 1.000 € für Projekt „Informations- und Bildungsarbeit zu Fairem Handel in S-Ost“

5. Anträge der Fraktionen und politischen Gruppierungen im Bezirksbeirat
-> Antrag der SPD vom 10.04.2013 „Schweinemuseum“
-> Antrag der CDU vom 04.04.2013 „Gleisüberquerung Werder-/Neckarstraße“

6.  Mitteilungen u.a.:
– Belegungsliste Veranstalter Berger Festplatz 2013 BB`in Uhlig

7. Verschiedenes

Martin Körner
Bezirksvorsteher

Nachbericht zur Bezirksbeiratssitzung am 15.12.2010

Auch die Stuttgarter Zeitungen berichten in Ihrer Ausgabe S-Ost Nr. 36 am 17.12.2010 von der Bezirksbeiratssitzung.

Hier die Links zu den Beiträgen:
-kritik-am-entwurf-der-petrusgemeinde-ost
Hier soll ein neues evangelisches Gemeindezentrum mit Kindergarten sowie neue Wohnungen in der Gablenberger Hauptstraße 90-98 entstehen.

Zur Verleihung der Ehrenmünze der Stadt Stuttgart haben wir ja schon unter kurzbericht-zur-bezirksbeitragssitzung-am-15-12-2010-stuttgart-ost berichtet.

-dornroeschenkuss-fuer-den-minigolfplatz

Die Minigolfanlage befindet sich auf dem Gelände des Kulturparks Berg an der Hackstraße. Der Vorschlag kam von Jörg Trüdinger und soll nun auch umgesetzt werden.

Aus diesen Berichten kann man ersehen mit welchen Punkten sich der Bezirksbeirat befasst. Da die Sitzungen öffentlich sind können die  Bürger des Stadtbezirks an den Sitzungen teilnehmen. Die Termine werden im Amtsblatt der Stadt Stuttgart veröffentlich, teilweise auch in den Tageszeitungen. Auch wir weißen auf diese Sitzungen im Blog hin.

Fotos, Klaus

Kurzbericht zur Bezirksbeiratssitzung am 15.12.2010 Stuttgart Ost

Gestern Abend war es ganz spannend, die Diskussion um den Neubau dauerte fast zwei Stunden. Vielen Mitgliedern des Bezirksbeirats ist der Bau zu massiv, gibt es zu wenig Raum für die Jugendarbeit, sind keine weiteren Kindergartenplätze vorgesehen und die noch vorhandenen Parkplätze vor dem Haus sind uns auch ein Dorn im Auge. Im Augenblick ist ja noch alles im Fluss, mal sehen was an unseren Anregungen aufgenommen wird.

Der Antrag zum Minigolfplatz wurde mit einer Enthaltung angenommen. (wiederherstellung-minigolfplatz-kulturpark-berg-thema-im-bezirksbeirat-am-15-12-2010)

Anbei ein Foto der Verleihung der Ehrenmünze der Stadt Stuttgart, von links: Günter und Elfriede Leonberger (die vermutlich als Novum eine gemeinsame Urkunde erhielten, natürlich aber jeder eine Münze), Veronika Beck und unser Bezirksvorsteher.

Zu Günter und Elfriede Leonberger bringt das Stuttgarter-Wochenblatt heute einen Beitrag.

Foto und Kurzbeitrag Jörg

Vielen Dank Jörg, leider konnte ich an dieser Sitzung nicht teilnehmen.

gablenberger-klaus-blog/2010/12/08/naechste-oeffentlich-sitzung-des-bezirksbeirats-stuttgart-ost-15-12-2010

Und noch eine tolle Nachricht erreichte uns vom ZG zum Bockssprungbrunnen. Herr Weh teilt uns mit, dass der Bezirksbeirat aus seinem Verfügungsbudget 1000 Euro für den Bocksprung- brunnen locker gemacht hat. Darüber hinaus hat der HGV Stgt.-Ost, Herr Rudolph und Herr Härle, 500 Euro dazugegeben. Das ZG und der Stadtteil sagt herzlichen Dank. Wenn das kein Bürgersinn ist!