Archive for the ‘Allgemein’ Category

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Posted by Klaus on 28th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen.

Änderungen zum 29. August 2020

  • Corona-Verordnung Einreise, Quarantäne und Testpflicht:
    • Verordnung wurde komplett neu gefasst.
    • Einführung von Begriffsbestimmungen Risikogebiet und ärztliches Zeugnis in Anlehnung an die Bundes-Testpflicht-Verordnung des Bundes (§ 1, Absatz 1 und 2)
    • Begründung der Vorlagepflicht des ärztlichen Zeugnisses für Einreisende aus Risikogebieten. Dadurch wird die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten verbindlich festgeschrieben (§ 2).
    • Gleiche Ausnahmen von der Testpflicht und der Pflicht zur Quarantäne.
    • Aussteigekarte wird als ausreichende Information der zuständigen Behörde qualifiziert (§ 3 Absatz 2 Satz 3).
    • Streichung von § 2 Absatz 1 Ziffer 2, Ausnahmeregelungen der Quarantänepflicht für systemrelevante Berufe.
    • Streichung von § 2 Absatz 1 Ziffer 4, der Ausnahmeregelung der Quarantänepflicht für Schülerinnen und Schüler.
    • Einführung einer Ausnahme der Quarantänepflicht für Angehörige der alliierten Streitkräfte (§ 4 Absatz 3 Nr. 2).
    • Anpassung der entsprechenden Ordnungswidrigkeitenregelungen (§ 6).
    • Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 7).
  • Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:
    • Redaktionelle Anpassungen*
    • Anpassung der Symptome von COVID-19. „Husten“ wurde in „trockener Husten“ geändert. (§ 2, Absatz 3, Nr 2.; § 3, Absatz 6, Nr. 2; § 4, Abstaz 4, Nr. 2; § 5, Absatz 4, Nr. 2; § 6, Absatz 1, Nr. 2).
    • Anpassung der Ordnungwidrigkeiten (§ 7).
    • Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 8).
  • Corona-Verordnung Messen:
    • Redaktionelle Anpassungen*
    • Der § 2, Absatz 2 „Besucherinnen und Besuchern soll auf Messen, Ausstellungen und in Ausstellungsbereichen von Kongressen an einzelnen Ständen, soweit möglich, ein fester Platz zugewiesen werden. Sitz- und Stehplätze sind, beispielsweise durch Freilassen oder durch Herstellen eines ausreichenden Abstandes zwischen den Sitz- oder Stehplätzen, so anzuordnen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann.“ wurde gestrichen
    • Ausnahmen von der Maskenpflicht sind nun an die Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes gekoppelt § 3 (2) Nr. 2 (medizinische Ausnahmen) und § 3 (2) Nr. 6 (gleichwertiger baulicher Schutz, etwa durch Plexiglaswände).
    • Regelungen aus der Messen-Verordnung die auf die Corona-Verordnung des Landes verweisen bleiben in Kraft, auch wenn die jeweilige Regelung in der Corona-Verordnung nicht mehr gilt (§ 6).
    • Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 7). Die geplanten Aufhebungen der § 2, § 3 Absatz 1 und §§ 4 und 5 am 31. August 2020 entfallen.
    • Corona-Verordnung Datenverarbeitung:
    • Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 4).
  • Corona-Verordnung Kinder- und Jugendsozialarbeit und sonstige Angebote:
    • Ab dem 14. September gilt eine Empfehlung, dass Personen ab 11 Jahren auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen (§ 3, Absatz 3).
    • Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 5).
  • Corona-Verordnung Beherbergungsverbot:
  • Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten:
    • Anpassung der Symptome von COVID-19. „Husten“ wurde in „trockener Husten“ geändert (§ 4, Absatz 1, Nr. 2)
    • Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 5).
  • Corona-Verordnung Bäder und Saunen:
    • Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 15).
  • Corona-Verordnung Sport:
    • Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 7).
  • Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen:
    • Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 4).
  • Corona-Verordnung Reisebusse:

*Redaktionelle Anpassungen sind lediglich textliche Änderungen, die die Regelungen der Verordnung nicht beeinflussen.

Übersicht der Corona-Verordnungen des Landes

Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen in Baden-Württemberg

Alle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Denkmalpflege in Baden-Württemberg 3/2020 erschienen

Posted by Klaus on 24th August 2020 in Allgemein, Es war einmal

INFO

Mit Beiträgen zu:

Die Krankensiedlung Ziegelklinge in Stuttgart – Eine Innovation der 1920 Jahre für Tuberkulosekranke und Ihre Familien

Symbole Ihrer Zeit – Architektonische Relikte des Tankstellenbaus von den Anfängen bis in die 1950er Jahre in B-W

Bürgerpreis 2020 für den Öchsle Schmalspurbahn e. V.

Europäisches Kulturerbe-Siegel für die Stuttgarter Weissenhof- siedlung

Und einiges mehr

Foto, Klaus

Steigende Corona-Zahlen: Gesundheitsamt appelliert eindringlich an die Selbstdisziplin der Bürgerinnen und Bürger

Posted by Klaus on 22nd August 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung LHS 22.08.2020

Besondere Vorsicht im medizinischen und pflegerischen Bereich nötig

Aktuell steigen die Corona-Fälle stark an: In Stuttgart hat es in den vergangenen sieben Tagen 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegeben. Bei 35 ist eine Vorwarnstufe erreicht, bei 50 müssen zum Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung drastische Schritte bis hin zu erneuten Lockdown-Maßnahmen ergriffen werden.

Daher appelliert das Gesundheitsamt eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein und die Selbstdisziplin der Bürgerinnen und Bürger. Besonders im medizinischen und pflegerischen Bereich sei große Vorsicht geboten, um vulnerable Personen, aber auch Mitarbeitende nicht zu gefährden, so das Amt.

Dr. Florian Hölzl, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts, sagte am Samstag, 22. August: „Die Lage bereitet uns zunehmend Sorge. Wir haben bei den Neuinfektionszahlen einen deutlichen Anstieg. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Menschen weiterhin mitziehen und die geltenden Regeln befolgen – wie Maskenpflicht, Abstand halten und Reduktion der sozialen Kontakte.“

Dass die Zahlen derart in die Höhe gehen, liegt nach Angaben des Gesundheitsamts zu einem großen Teil an den Reiserückkehrern: Unter allen Infektionsfällen seit Mitte Juni machen sie 42 Prozent aus – Tendenz steigend. Hölzl: „Vor allem für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, aber auch für Reisende aus anderen Ländern ist Vorsicht geboten. Daher ist es absolut sinnvoll und empfehlenswert, dass sich Rückkehrer aus dem Ausland immer testen lassen – auch wenn es eine Pflicht nur für Risikogebiete gibt.“

Bis zum Erhalt des Ergebnisses sollte dringend eine Kontaktreduktion erfolgen, um sowohl im persönlichen Umfeld als auch auch an der Arbeitsstelle niemanden unnötig in Gefahr zu bringen.

Virus von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fernhalten

Wie das Gesundheitsamt mitteilt, hat es in jüngster Zeit auch Reiserückkehrer gegeben, die ohne das Ergebnis ihres Corona?Tests abzuwarten, wieder bei der Arbeit erschienen sind – und infiziert waren. Dabei hätten Betroffene zum Teil auch keine adäquate Ausrüstung zum Schutz des Umfelds getragen. Dies sei äußerst problematisch, denn gerade im medizinischen und pflegerischen Bereich könne dies eklatante Folgen haben, warnte Hölzl. Er sagte: „Es hat sich gezeigt, dass das Virus gerade bei älteren und kranken Menschen zu schweren Krankheitsverläufen führen und mitunter tödlich enden kann.“

Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt jetzt Alten- und Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste sowie Behinderteneinrichtungen und den medizinischen Bereich angeschrieben, um für das Thema nochmals zu sensibilisieren. Florian Hölzl sagte: „Es gilt dringend, ein Übertreten des Infektionsgeschehens aus der Allgemeinbevölkerung in die Einrichtungen zu verhindern. Dies kann aber nur gelingen, wenn insbesondere auch die Mitarbeitenden sich entsprechend verhalten und die Verantwortlichen die Risiken verringern.“

Der stellvertretende Amtsleiter gab darüber hinaus zu bedenken, dass die Tests nach der Rückreise nur eine Momentaufnahme liefern und keine vollständige Sicherheit bieten. Hölzl mahnte: „Rückkehrer, auch wenn sie nicht aus einem Risikogebiet kommen, sollten in den 14 Tagen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise die sozialen Kontakte auf das erforderliche Minimum reduzieren. Zudem ist es ratsam, sich in Quarantäne zu begeben, wenigstens bis ein negatives Testergebnis vorliegt, und den Test nach fünf bis sieben Tagen zu wiederholen. Denn der einmalige Test kann gerade bei einer sehr frischen Infektion noch falsch?negativ sein.“

Wie der erste Test ist auch der zweite Test nach einer Auslandsreise derzeit kostenlos.

Foto, Andy

DHL Freight mit dem ersten nachhaltigen Premiumservice für Stückgut

Posted by Klaus on 18th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Die durch Eurapid-Sendungen verursachten CO2-Emissionen werden über anerkannte Klimaschutzprojekte vollständig kompensiert.

  • Eurapid-Sendungen von DHL Freight sind jetzt vollständig klimaneutral, ohne Zusatzkosten für Kunden
  • Qualitativ hochwertiger Service deckt ab sofort 95% aller Geschäftsadressen in 25 europäischen Ländern ab
  • Ab sofort Lieferung-vor-10 und erweiterte Abdeckung für taggleiche Abholung sowie Lieferung-vor-12

Bonn – DHL Freight hat die Marktabdeckung von Eurapid, seines Premiumprodukts für Stückgut (LTL), weiter verbessert und um neue Optionen ergänzt. Der Service ist nun für 95 Prozent aller Geschäftsadressen in 25 Ländern Europas buchbar. Dabei sind nicht nur eine taggleiche Abholung sowie eine Lieferung-vor-12 für noch mehr Postleitzahlengebieten verfügbar, sondern nun auch optional eine Lieferung-vor-10. Die größte Neuerung ist jedoch, dass alle über Eurapid gebuchten Services jetzt zu hundert Prozent umweltfreundlich sind. Die durch Eurapid-Sendungen verursachten CO2-Emissionen werden über anerkannte Klimaschutzprojekte vollständig kompensiert, wodurch Kunden ohne Mehrkosten einen zertifizierten klimaneutralen Transport erhalten. Foto, DP DHL

„Bei dem anhaltenden Wachstum des Welthandels steigt auch der Bedarf an umweltfreundlichen Lösungen. Um dem Wettbewerb immer einen Schritt voraus zu sein, sind auch der Schutz der Umwelt und nachhaltiges Handeln entlang der gesamten Lieferkette wichtig. Mit DHL Freight Eurapid erhalten unsere Kunden einen hochmodernen und umweltfreundlichen Premiumservice für Stückgut“, erläutert Uwe Brinks, CEO DHL Freight. „Die neuen Optionen sind ein weiterer Beleg für unser Bestreben, mit unseren Services höchstmögliche Qualität, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit zu bieten und dabei zeitgleich unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern. Entsprechend unserer ‚Mission 2050 – Zero Emissions‘ sind wir bereits jetzt in der Lage, Emissionen vollständig auszugleichen und eine zertifizierte Klimaneutralisierung für alle Eurapid-Sendungen anzubieten.“

DHL Freight Eurapid wird grün

Das Rückgrat von DHL Freight Eurapid bildet das internationale Freight Euroconnect Netzwerk: Mit mehr als 2.000 Transportverbindungen in ganz Europa steht das Netzwerk für einen nahtlosen und kosteneffizienten Door-to-Door-Service. Im Rahmen der Neuerungen bei Eurapid kann DHL Freight seinen Kunden einen vollständig klimaneutralen Transport anbieten. Die grüne Option ist automatisch inbegriffen und ohne Zusatzkosten in allen Dienstleistungen enthalten. Die CO2-Emissionen, die für die Abwicklung und den Transport einer Sendung entstehen, einschließlich der vorgelagerten Emissionen für die Energiebereitstellung, werden anhand eines verifizierten Messverfahrens berechnet. Zum Ausgleich dieser Emissionen werden CO2-Zertifikate aus anerkannten Klimaschutzprojekten gekauft, über die die CO2-Emissionen in der Atmosphäre reduziert werden. DHL Freight möchte mit dieser Initiative zu einer zertifizierten Klimaneutralisierung entlang der Lieferkette des Kunden beitragen. Die Zertifizierung basiert auf den Kriterien des „Clean Development Mechanism“ des Kyoto-Protokolls und erfüllt CDM-Standards und/oder trägt den „Gold Standard“ oder „Voluntary Carbon Standard“ in Kombination mit „The Climate, Community and Biodiversity Project Design Standards“. Die unterstützten Projekte lassen sich in die Kategorien Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Aufforstung/Wiederaufforstung einteilen und werden in enger Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern wie Climate Partner und Climate Bridge ausgewählt.

Erweitertes Netzwerk und Zustellung-vor-10 für bestimmte Postleitzahlgebiete

DHL Freight Eurapid bietet eine priorisierte Transportabwicklung und täglichen Haus-zu-Haus-Service für 25 Länder, bei garantiert höchster Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit. Damit verbindet der Service die wichtigsten europäischen Wirtschaftsregionen mit einem taggenauen Service, der mehr als 95 Prozent aller Geschäftsadressen repräsentiert. DHL Freight Eurapid garantiert die priorisierte Abwicklung von Sendungen und bietet Kunden dadurch extrem kurze Lieferzeiten. Die Verfügbarkeit der Optionen Abholung am selben Tag sowie Zustellung-vor-10 wurde ausgebaut. Darüber hinaus bietet der Premiumservice für Sendungen mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Tonnen nun auch eine Zustellung-vor-10 als buchbare Zusatzleistung. Die Innovationen stehen ab August 2020 zur Verfügung.

Als weltweit führender Logistikanbieter und Teil von „DHL’s Family of Divisions“ evaluiert DHL Freight kontinuierlich die Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden, um so den höchsten Qualitätsansprüche gerecht zu werden. Die Serviceerweiterungen von Eurapid sind ein weiterer Beleg für das konsequente Streben nach Qualitätsführerschaft durch Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks bei gleichzeitiger Reduzierung der Laufzeiten.

Speiseeis ist von insgesamt guter Qualität

Posted by Klaus on 18th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Auch in diesem Sommer haben die Chemischen und Veteri- näruntersuchungsämter Speiseeis untersucht. Dem sommerlichen Eisgenuss in Baden-Württemberg steht nichts im Weg, keine Probe wurde als gesundheitsschädlich oder als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

„Sommer, Sonne und Urlaubszeit. Gerade bei den heißen Temperaturen, die wir derzeit erleben, ist der Genuss von Eis für die meisten Menschen ein Muss. Damit der leckeren Erfrischung nichts entgegensteht, haben die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Baden-Württemberg auch in diesem Sommer Speiseeis untersucht und die Nachricht ist wie erhofft: Einem sorgenlosen Eisgenuss steht nichts entgegen“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.

Speiseeis auf vor allem auf Keime untersucht

Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Speiseeis liegt der Schwerpunkt vor allem auf Keimen, die zur Bewertung der Produktionshygiene geeignet sind und unter Umständen auch gesundheitlich bedenklich sein können. Auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie die Probenanzahl im laufenden Jahr geringer als sonst ausfällt, wurden an den vier CVUAs bisher 120 Proben Speiseeis auf verschiedene Mikroorganismen untersucht, davon wurden 17 wegen kleinerer Hygienemängeln beanstandet (14,2 Prozent). Keine Probe wurde aber als gesundheitsschädlich oder als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Von 2015 bis 2019 wurden in Baden-Württemberg rund 1.700 Proben Speiseeis, überwiegend aus handwerklicher Herstellung, mikrobiologisch untersucht, davon wurden durchschnittlich rund elf Prozent beanstandet. Auch hier gab es keine Beurteilung als gesundheitsschädlich, allerdings vier Mal als nicht zum Verzehr geeignet.

8,9 Prozent der Speiseeisproben wiesen im damaligen Probezeitraum einen zu hohen Gehalt an Indikatorkeimen für die Betriebs- und Personalhygiene (Enterobacteriazeen, sogenannte Darmkeime) auf, zwei dieser Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Für eine hohe Keimbelastung mit diesen Indikatorkeimen kann es mehrere Ursachen geben, wie zum Beispiel die Verwendung kontaminierter Rohstoffe, eine nicht ausreichende Erhitzung der Eismasse vor dem Ausfrieren oder eine mangelhafte Produktionshygiene. Darauf wird in den Kontrollen deshalb besonders geachtet.

Hygieneanforderungen werden eingehalten

Ein weiterer Hygieneindikator sind bestimmte (koagulase-positive) Staphylokokken, die bei 30 bis 50 Prozent der gesunden Normalbevölkerung als natürliche „Besiedler“ zum Beispiel auf der äußeren Haut vorkommen. Sie können über Lappen, Tücher, Arbeitsflächen und -geräte im Betrieb verschleppt werden oder durch entsprechend hoch belastetes Ausgangsmaterial ins Speiseeis gelangen. Einige dieser Bakterien können bei hohen Temperaturen Giftstoffe bilden. Bei 15 Proben (sieben Prozent) zwischen 2015 und 2019 waren Staphylokokken der Beanstandungsgrund.

Dieses weit verbreitete Bakterium kann Gifte (Toxine) bilden und zum Beispiel durch Rohstoffe wie Obst oder Nüsse ins Eis gelangen. Sehr niedrige Gehalte sind unbedenklich, mittlere Gehalte sind ein Hinweis für Mängel zum Beispiel in der Qualität der Rohstoffe und hohe Gehalte führen zur Einstufung als nicht zum Verzehr geeignet oder gar gesundheitsschädlich. In der aktuellen Beprobung wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. „Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sich die – risikoorientierte – amtliche Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle der Speiseeishersteller bewährt hat. Die Hygieneanforderungen werden weitgehend eingehalten“, so der Minister

Hygienischer Umgang in Eisdielen und Cafés

Darüber hinaus appellierte der Minister an die Betreiber von Eisdielen und Cafés: „Ein hygienischer Umgang in Eisdielen und Cafés notwendig ist, da auch nachträglich zum Beispiel durch unsaubere Portionierer oder Vorratsbehälter Keime auf das Eis gelangen können. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass sowohl in der Produktion, als auch im Verkauf sehr sensibel mit Eis umgegangen wird. Aktuell ist das der Fall“, so Hauk.

Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittel- und Produktsicherheit

Foto, Sabine

Ab sofort Veranstaltungskalender zum digitalen Tag des offenen Denkmals®

Pressemeldung 17.08.2020

Deutsche Stiftung Denkmalschutz ruft zur Anmeldung auf

Der Tag des offenen Denkmals am 13. September 2020, Deutschlands größtes Kulturevent für die Denkmalpflege, findet im Corona-Jahr digital statt. Ab sofort können Veranstalter ihre digitalen Denkmal-Formate in den Veranstaltungskalender zum digitalen Tag des offenen Denkmals eintragen. Damit bündelt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als bundesweite Koordinatorin alle digitalen Angebote und macht sie für die Besucher sichtbar.

Veranstalter können ab sofort ihr digitales Denkmalformat im Veranstaltungskalender der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eintragen und ihr Angebot dadurch allgemein und leicht zugänglich sichtbar machen. Links leiten Besucher am Tag des offenen Denkmals auf die jeweiligen Kanäle, in denen die Denkmalformate eingebettet sind. Der Veranstaltungskalender ersetzt in diesem Jahr das Programm zum Tag des offenen Denkmals, das die Stiftung traditionell zum Aktionstag veröffentlicht. Der Kalender bündelt die digitalen Denkmalformate ersatzweise.
Die Anmeldefrist hierzu läuft bis zum 7. September 2020

Anmeldelink: https://registrierung.tag-des-offenen-denkmals.de/login..

Foto, Tag des offenen Denkmals 2020 digital

Die Stiftung baut mit ihren Bemühungen auf die Bereitschaft der Denkmaleigentümer und auf die Neugier der Besucher, dieses Jahr neue Wege mitzugehen. Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erklärt: „Wir sehen durchaus die Chance, auch in den Folgejahren das Live-Event durch die in diesem Jahr entwickelten digitalen Formate zu bereichern. Davon profitieren alle Menschen, die aus welchem Grund auch immer nicht persönlich einen Blick ‚hinter die Fassaden‘ werfen können“.

Handreichungen, Anleitungen und Tipps zur Umsetzung unter www.tag-des-offenen-denkmals.de.
Das digitale Angebot ersetzt in diesem Jahr 2020 das bundesweite Online-Programm und die bekannte App zum Tag des offenen Denkmals.

Knapp zehn Millionen Euro für 131 Kultur- denkmale im Land

Posted by Klaus on 14th August 2020 in Allgemein

Presseinfo

Im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 fördert das Wirtschaftsministerium mit knapp zehn Millionen Euro die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 131 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg.

Mit knapp zehn Millionen Euro fördert das Wirtschaftsministerium in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 131 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Ich freue mich sehr, dass wir in der zweiten Tranche der Denkmalförderung 131 Vorhaben unterstützen können. Denn mit dem Erhalt eines Denkmals ist meist großes Engagement verbunden, welches wir damit weiter fördern wollen. Die Bau- und Kunstdenkmale in unserem Land sind ein wichtiger Teil unserer Identität. Sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz.

Zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2020

Unter den 131 Kulturdenkmalen, die in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2020 unterstützt werden, sind 51 private. Hinzu kommen 53 kirchliche und 27 kommunale Denkmale. Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaß- nahmen an Kirchenbauten, wie etwa dem Freiburger Münster, der Katholischen Pfarrkirche St. Stefan in Freiburg-Munzingen, der Evangelischen Kirche Heiligkreuz in Weinheim-Heiligkreuz oder der Russisch-Orthodoxen Kirche in Stuttgart.

Förderschwerpunkte sind Fassaden- und Fenster- sanierungen, Dachinstandsetzungen und Innen- sanierungen. Darunter sind denkmalfachlich und handwerklich interessante und zugleich herausfordernde Maßnahmen sowohl an bekannten als auch an eher unscheinbaren Baudenkmalen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Herstellung von zwei prototypischen Klassenräumen des Hohenstaufen Gymnasiums in Göppingen, die Instandsetzung und Ertüchtigung der Fassade des historischen Lokschuppens in Ochsenhausen dazu.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private Vorhaben, wie etwa Gut Berneck (ehemalige Villa Junghans) in Schramberg, hier soll unter anderem das Haupthaus umgebaut und saniert werden. Für die Fassaden- und Dachsanierung einer Gewerbeimmobilie in Heidelberg ist ebenfalls eine Förderung vorgesehen.

Denkmalförderung des Landes

Das Wirtschaftsministerium entscheidet über die Aufstellung des Denkmalförderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar, zu richten.

Wirtschaftsministerium: Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben 2020 unter 20.000 Euro (PDF)

Wirtschaftsministerium: Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben 2020 über 20.000 Euro (PDF)

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Wirtschaftsministerium: Denkmalpflege – vom Land unterstützt

Foto, Klaus

Mehr Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer

Posted by Klaus on 13th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung 13.08.2020

Baden-Württemberg weitet die Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer an Bahnhöfen, Autobahnen und Flughäfen weiter aus. Wer aus einem Risikogebiet einreist muss sich verpflichtend testen lassen.

Baden-Württemberg ergänzt die Testmöglichkeiten auf das Coronavirus um weitere Angebote. Bereits seit dem vergangenen Wochenende können sich Reiserückehrende an den Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe und Friedrichshafen testen lassen, seit Donnerstag, 13. August gibt es auch eine Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof. Von Freitag, 14. August an, können sich Reiserückkehrende außerdem an der A 5, Autobahn-Raststätte Neuenburg-Ost, auf das Coronavirus testen lassen.

„Innerhalb kürzester Zeit haben wir an wichtigen Verkehrsknotenpunkten im Land eine Testinfrastruktur auf die Beine gestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die das ärztliche Personal zur Verfügung stellen wird, dem Deutschen Roten Kreuz für die Bereitstellung des Hilfspersonals und auch beim Technischen Hilfswerk, ohne dessen Unterstützung wir die Infrastruktur nicht in diesem Tempo hätten einrichten können“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Eröffnung der Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof.

Aufruf an alle die Teststationen bei der Einreise zu nutzen

„Ich bin froh, dass wir in so kurzer Zeit die erste Teststation an einem baden-württembergischen Bahnhof einrichten konnten. Wer aus einem Risikogebiet in Stuttgart ankommt oder umsteigt, kann und sollte sich testen lassen. Ich hoffe, viele Fahrgäste nutzen diese Gelegenheit: als Vorsorgemaßnahme und zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus. Mit Test, Abstands-, Masken- und Hygieneregeln haben wir ein wirksames Bündel von Abwehrmaßnahmen. Bitte an alle: Mitmachen!“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.

„Auch im Namen von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann danke ich dem THW, dem DRK, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Deutschen Bahn für die tatkräftige Unterstützung beim Aufbau der Teststation am Hauptbahnhof Stuttgart. Es ist inzwischen das vierte Zentrum und das fünfte an der A5 – Autobahn-Raststätte Neuenburg-Ost – steht in den Startlöchern. Diese Infrastruktur für die Reiserückkehrenden in kurzer Zeit bereitzustellen, erfordert große Anstrengungen aller Beteiligten. Die Teststationen sind ein weiterer wichtiger Baustein in unserer Strategie, die Infektionszahlen über den Sommer möglichst gering zu halten und einen weiteren Lockdown zu verhindern. Wir appellieren an die Menschen, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Für Einreisende aus Risikogebieten ist es verpflichtend.“ so der Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann.

Testpflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten

Die Einrichtung der neuen Testmöglichkeiten war notwendig geworden, nachdem im Bund eine Testpflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten beschlossen worden war. Minister Lucha: „Wir stehen vor großen Herausforderungen. Unser oberstes Ziel ist es, dass wir gerade während der Reisezeit das Coronavirus weiter unter Kontrolle halten können, um eine mögliche zweite Infektionswelle flach zu halten. Das schaffen wir nur, wenn alle sich anstrengen und die wichtigsten Regeln beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und vor allem nach der Einreise aus einem Risikogebiet die verpflichtenden Testmöglichkeiten wahrnehmen.“ Lucha wies darauf hin, dass die Verantwortung für die Testpflicht bei den Bürgerinnen und Bürgern liege, nicht beim Staat. Dieser schaffe hierfür jedoch die notwendige Infrastruktur und das kostenlose Angebot.

Die Teststationen stellten im Übrigen nur ein zusätzliches Angebot dar, sich schnell und relativ unkompliziert nach der Rückkehr testen zu lassen. Ungeachtet dieser Möglichkeit kann ein Test innerhalb von 72 Stunden auch entweder in den Corona-Abstrichzentren und -Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt vorgenommen werden.

Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sagte: „Wir unterstützen das Sozialministerium gern mit unserem Know-how und bei der Organisation des medizinischen Personals für die Teststation an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen. Die Möglichkeit für Auslandsreisende, sich auf das Coronavirus testen zu lassen, ist einer von vielen, aber ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Der wichtigste Baustein bleibt aber die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere das Tragen von Masken. Die Covid-Erkrankung ist schwerwiegend und oft tödlich. Jede Vorsorge ist daher richtig und schützt. Freiheit bedingt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des Anderen einschränkt und gefährdet. Masken und Hygieneregeln mit unstrittig erwiesener Wirksamkeit sind eine Freiheitspflicht.“

Betriebszeiten der Teststationen

Die Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof befindet sich neben dem Bahnhofs-Gebäude im Schlossgarten (in unmittelbarer Nähe des dortigen Biergartens). Hinweisschilder führen von den Gleisen direkt zur Teststation, diese wird täglich von 9 Uhr bis 1 Uhr betrieben.

Die Teststation an der Autobahn-Raststätte Neuenburg-Ost wird täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr betrieben.

Beide Teststationen sind so konzipiert, dass sie auch kurzfristig ausgebaut werden können – je nach Bedarfslage. Im einem nächsten Schritt könnten, abhängig von den ärztlichen Kapazitäten, weitere Teststationen eingerichtet werden.

Alle Informationen zum Corona-Virus in Baden-Württemberg

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Polizei kontrolliert Maskenpflicht im Nahverkehr

Posted by Klaus on 12th August 2020 in Allgemein

Pressemeldung 12.08.2020

Das Innenministerium hat die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, die Einhaltung der Maskentragepflicht im Nahverkehr gezielt zu überwachen. Den Auftakt macht am 13. August 2020 das Polizeipräsidium Aalen mit Kontrollen im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall.

„Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist eine sinnvolle und einfache Möglichkeit, die Ansteckungsgefahr im Alltag zu minimieren. Es hat etwas mit Verantwortung, Respekt und Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen zu tun, Mund und Nase zu bedecken – gerade in Bussen und Bahnen, wo oft der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Mehrheit der Fahrgäste trägt Maske und kommt so verantwortungsbewusst der Maskenpflicht an Haltestellen und in Bahn und Bus nach. Einzelne weigern sich oder gehen sorglos mit der Tragepflicht um, daher wird die Polizei in nächster Zeit gezielt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrollieren“, kündigte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl die verstärkten Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr an.

Nachdem sich die Fallzahlen bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in Baden-Württemberg seit Mitte Mai 2020 auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau bewegt haben, nimmt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen Wochen wieder zu. Mit der steigenden Zahl an Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, rückt die bereits seit dem 27. April 2020 in Baden-Württemberg in bestimmten Bereichen geltende Maskenpflicht wieder verstärkt in den Fokus. Dem Tragen sogenannter Alltagsmasken kommt im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen eine große Bedeutung zu. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.

Verstoß gegen Maskenpflicht kann mit Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden

Mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht ist ein Rückgang der Akzeptanz festzustellen. Deshalb hat das Innenministerium Baden-Württemberg die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen. Den Auftakt macht am 13. August 2020 das Polizeipräsidium Aalen im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall. Die polizeilichen Kontrollen werden eng mit den Ortspolizeibehörden, den regionalen Verkehrsverbünden sowie mit der Bundespolizei abgestimmt. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

„Mir ist bewusst, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung unsere persönliche Lebensgestaltung leider deutlich beschränken. Aber die Vorgaben sind zwingend erforderlich, um letztlich Menschenleben zu schützen. Mit Augenmaß wird die Polizei dafür sorgen, dass die Regeln der Corona-Verordnung eingehalten werden. Wer allerdings unverbesserlich die Regelungen missachtet, muss mit einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens rechnen. Ich appelliere daher an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, denn Verstöße sind keine Bagatelldelikte! Jede und jeder muss und kann seinen Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten. Wer den Mund-Nasen-Schutz richtig trägt, schützt seine Mitmenschen“, so Minister Thomas Strobl.

Maskenmuffel haben in Bus und Bahn keinen Platz

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Klaus

Coronavirus: 25 Neuinfektionen nach Privatfeier in Club – Eindringlicher Appell an Gastronomen

Posted by Klaus on 12th August 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung LHS

Bürgermeister kündigt Kontrollen und Konsequenzen an

Nach einer Feier hat das Stuttgarter Gesundheitsamt 25 Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt. Anfang des Monats hatten sich etwa 40 Menschen in einem Club getroffen, um privat einen Geburtstag zu feiern.

Mehrere Teilnehmer waren zuvor in Kroatien, wo sie sich offenbar infiziert hatten. Neben 24 Teilnehmern ist nun auch eine Kontaktperson eines Infizierten positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am Mittwoch, 12. August: „Wir leben in einer Pandemie, das Virus macht keinen Urlaub. Die Lockerheit Einiger kann zu einem Lockdown für Alle führen. Das wollen wir verhindern und das öffentliche Leben weitest möglich aufrechterhalten.“ Er hat daher Gastronominnen und Gastronomen in der Stuttgarter City angeschrieben und an ihre Verpflichtungen erinnert.

In dem Schreiben heißt es: „Die Gastronomiebetriebe bilden als attraktive Treffpunkte für die Menschen die Basis für die Wiederherstellung der urbanen Lebenskultur in unserer Stadt. Damit kommt dieser Branche eine zentrale Verantwortung hinsichtlich der Verhinderung der Ausbreitung des Virus zu.“ Die Vorgaben der CoronaVerordnung seien daher zwingend einzuhalten oder umzusetzen. Schairer appelliert eindringlich an die Gastronomen ihrer „besonderen Verantwortung in der aktuellen Situation bewusst“ zu werden und im „eigenen Interesse ihren Teil zur Überwindung dieser beispiellosen Krise“ beizutragen.

Als zentrale Punkte werden aufgeführt:

die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Gästen, der nur bei nahen Verwandten, Angehörigen des eigenen Haushalts und deren Partnern sowie bei bewusstem Zusammentreffen von bis zu 20 Personen nicht gilt,
die Begrenzung der Gästezahl, so dass diese Mindestabstandsregeln innerhalb der Gasträume oder in der Außenbewirtschaftungsfläche eingehalten werden können,
die regelmäßige und nachhaltige Lüftung von Gasträumen,
die regelmäßige Reinigung oder Desinfektion von häufig berührten Oberflächen und Gegenständen wie etwa den Tischflächen und den Speisekarten,
die Erhebung der Kontaktdaten der Gäste und
die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt.

Die Stadt erreichen immer wieder Hinweise oder Berichte, wonach es zum Teil schwerwiegende Verstöße gegen diese Auflagen gibt. Schairer schreibt: „Vor diesem Hintergrund wird auch die Landeshauptstadt Stuttgart als zuständige Infektionsschutzbehörde ihrer Verpflichtung zum Schutz der Bürgerschaft nachkommen und gegen die Missachtung der geltenden Vorschriften mit der gebotenen Härte des Rechts – erforderlichenfalls bis hin zur Schließung einzelner, grob regelwidrig geführter Betriebe – vorgehen.“

Dr. Florian Hölzl, der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamts, unterstützt diese Vorgehensweise: „Das neuartige Coronavirus lässt sich nur eindämmen, wenn wir Infektionswege nachvollziehen und damit auch unterbrechen können. Wenn sich Restaurant? und Barbetreiber oder ihre Gäste nicht an die Vorgaben der CoronaVerordnung halten, erschwert uns dies die Nachverfolgung oder macht sie gar unmöglich, denn die Netze von Kontakten werden zunehmend komplexer. Dies könnte einer unkontrollierbaren Ausbreitung des Virus Tür und Tor öffnen. Gezielte Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen sind dann auch nicht mehr ausreichend. Das zu verhindern – durch Einhaltung hygienischer Grundregeln – ist auch Aufgabe jedes Einzelnen.“