Coronavirus: 25 Neuinfektionen nach Privatfeier in Club – Eindringlicher Appell an Gastronomen

Posted by Klaus on 12th August 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung LHS

Bürgermeister kündigt Kontrollen und Konsequenzen an

Nach einer Feier hat das Stuttgarter Gesundheitsamt 25 Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt. Anfang des Monats hatten sich etwa 40 Menschen in einem Club getroffen, um privat einen Geburtstag zu feiern.

Mehrere Teilnehmer waren zuvor in Kroatien, wo sie sich offenbar infiziert hatten. Neben 24 Teilnehmern ist nun auch eine Kontaktperson eines Infizierten positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am Mittwoch, 12. August: „Wir leben in einer Pandemie, das Virus macht keinen Urlaub. Die Lockerheit Einiger kann zu einem Lockdown für Alle führen. Das wollen wir verhindern und das öffentliche Leben weitest möglich aufrechterhalten.“ Er hat daher Gastronominnen und Gastronomen in der Stuttgarter City angeschrieben und an ihre Verpflichtungen erinnert.

In dem Schreiben heißt es: „Die Gastronomiebetriebe bilden als attraktive Treffpunkte für die Menschen die Basis für die Wiederherstellung der urbanen Lebenskultur in unserer Stadt. Damit kommt dieser Branche eine zentrale Verantwortung hinsichtlich der Verhinderung der Ausbreitung des Virus zu.“ Die Vorgaben der CoronaVerordnung seien daher zwingend einzuhalten oder umzusetzen. Schairer appelliert eindringlich an die Gastronomen ihrer „besonderen Verantwortung in der aktuellen Situation bewusst“ zu werden und im „eigenen Interesse ihren Teil zur Überwindung dieser beispiellosen Krise“ beizutragen.

Als zentrale Punkte werden aufgeführt:

die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Gästen, der nur bei nahen Verwandten, Angehörigen des eigenen Haushalts und deren Partnern sowie bei bewusstem Zusammentreffen von bis zu 20 Personen nicht gilt,
die Begrenzung der Gästezahl, so dass diese Mindestabstandsregeln innerhalb der Gasträume oder in der Außenbewirtschaftungsfläche eingehalten werden können,
die regelmäßige und nachhaltige Lüftung von Gasträumen,
die regelmäßige Reinigung oder Desinfektion von häufig berührten Oberflächen und Gegenständen wie etwa den Tischflächen und den Speisekarten,
die Erhebung der Kontaktdaten der Gäste und
die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt.

Die Stadt erreichen immer wieder Hinweise oder Berichte, wonach es zum Teil schwerwiegende Verstöße gegen diese Auflagen gibt. Schairer schreibt: „Vor diesem Hintergrund wird auch die Landeshauptstadt Stuttgart als zuständige Infektionsschutzbehörde ihrer Verpflichtung zum Schutz der Bürgerschaft nachkommen und gegen die Missachtung der geltenden Vorschriften mit der gebotenen Härte des Rechts – erforderlichenfalls bis hin zur Schließung einzelner, grob regelwidrig geführter Betriebe – vorgehen.“

Dr. Florian Hölzl, der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamts, unterstützt diese Vorgehensweise: „Das neuartige Coronavirus lässt sich nur eindämmen, wenn wir Infektionswege nachvollziehen und damit auch unterbrechen können. Wenn sich Restaurant? und Barbetreiber oder ihre Gäste nicht an die Vorgaben der CoronaVerordnung halten, erschwert uns dies die Nachverfolgung oder macht sie gar unmöglich, denn die Netze von Kontakten werden zunehmend komplexer. Dies könnte einer unkontrollierbaren Ausbreitung des Virus Tür und Tor öffnen. Gezielte Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionen sind dann auch nicht mehr ausreichend. Das zu verhindern – durch Einhaltung hygienischer Grundregeln – ist auch Aufgabe jedes Einzelnen.“

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