Archive for the ‘Allgemein’ Category

Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung für 2019 präsentiert

Posted by Klaus on 3rd August 2020 in Allgemein

Pressemeldung 3.08.2020

v.l.n.r.: v.l.n.r.: Petra Mock, Leiterin Referat Lebensmittelwesen, Lebensmittel, Wein- und Trinkwasserüberwachung, Verbraucherschutzminister Peter Hauk und Marcus Mockler, Vorsitzender der Landespressekonfenz (Bild: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

v.l.n.r.: Petra Mock, Leiterin Referat Lebensmittelwesen, Lebensmittel, Wein- und Trinkwasserüberwachung, Verbraucherschutzminister Peter Hauk und Marcus Mockler, Vorsitzender der Landespressekonfenz

Verbraucherschutzminister Peter Hauk hat den Jahresbericht der Lebensmittel- überwachung für 2019 vorgestellt. Bis auf seltene Ausnahmen ist die Sicherheit der Produkte im Land insgesamt gewährleistet.

„Bei der Überwachung von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln und Verbraucherprodukten wie Kosmetika oder Bedarfsgegenständen ist auch 2019 wieder hervorragende Arbeit geleistet worden. Mit viel Engagement und Tatkraft arbeiten die Expertinnen und Experten an ihren vielfältigen Aufgaben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land können sich darauf verlassen, dass die Kontrolle der Lebensmittel, des Trinkwassers und der Futtermittel im Land gut funktioniert“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 80.146 Betriebe kontrolliert. Bei 117.958 Kontrollbesuchen wurden in rund 16 Prozent der Betriebe Verstöße festgestellt. Etwa 48.000 Proben an Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen haben die Sachverständigen unter die Lupe genommen. Von diesen wurden etwa 19 Prozent beanstandet, aber nur 0,3 Prozent als gesundheitsschädlich beurteilt. „Insgesamt ist die Sicherheit der Produkte im Land, bis auf seltene Ausnahmen, gewährleistet. Diese Ausnahmefälle zeigen jedoch, wie wichtig eine funktionierende Überwachung ist, die Missstände aufdeckt und behebt“, sagte der Minister.

Kontaminanten und Fremdbestandteile in Oregano

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat bei der Untersuchung von gerebeltem Oregano gleich mehrere Problemfelder aufgedeckt. 71 Prozent der untersuchten Proben wurden wegen auffällig hoher Gehalte an leberschädigenden und möglicherweise krebserregenden Pyrrolizidinalkaloiden (PA) als nicht sichere Lebensmittel eingestuft. Die Ursache hierfür sind vermutlich versehentlich mitgeerntete Unkräuter, die PA enthielten.

Außerdem ergaben weitere Untersuchungen Überschreitungen der Höchstmengen für Pestizide. Die zu hoch mit PA belasteten Waren haben die betroffenen Lebensmittelunternehmer selbst bzw. die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden aus dem Verkehr genommen. „Neben dem Gesundheitsschutz ist der Täuschungsschutz das zweite Hauptziel der Lebensmittelüberwachung. Bei jeder fünften Oregano-Probe stellten die Kontrolleure eine Verbrauchertäuschung durch Beimengung von minderwertigem Fremdpflanzenmaterial fest“, erklärte Hauk.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel in Pangasiusfilets

Bei Untersuchungen verschiedener Fischprodukte am CVUA Freiburg waren Pangasiusfilets wegen Rückständen von Chlorat und quartären Ammonium­verbindungen (QAV) auffällig. Die genannten Substanzen gelangen bei der Verarbeitung in die Produkte, beispielsweise, wenn nach der Reinigung von Arbeitsgeräten und -flächen die QAV-haltige Desinfektionsmittel nicht mit ausreichend Wasser wieder weggespült werden.

Zwei der 17 Proben wurden wegen der sehr hohen Gehalte an Chlorat beziehungsweise QAV als gesundheitsschädlich beurteilt, drei Proben mit Chloratgehalten zwischen 2,0 und 2,7 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) als nicht zum Verzehr geeignet. Die Waren wurden aus dem Verkehr genommen.

Blaues Wasser in Heidelberg

Am 7. Februar 2019 musste das Gesundheitsamt wegen einer ungewöhnlichen Blaufärbung für rund sechs Stunden den Konsum des Trinkwassers im Stadtgebiet von Heidelberg untersagen. Das hatte weitreichende Folgen. Mensen mussten über 6.000 mit dem Wasser gekochte Essen entsorgen, Kliniken verschoben kurzfristig Operationen, Schulen und Kindergärten schlossen. Parallel begann eine intensive Ursachensuche. Nach umfangreichen Untersuchungen und einer eingehenden Risikoabschätzung hob der zentrale Krisenstab das Konsumverbot wieder auf.

Letztendlich wurde nachgewiesen, dass höchstwahrscheinlich ungelöste kleinste Kalkpartikel die Ursache für die Verfärbung des Trinkwassers waren. Ein solches optisches Phänomen ist in Baden-Württemberg auch durch den „Blautopf“, eine Quelle mit auffallend blauem Wasser, bekannt. „Insgesamt bestätigen auch die Trinkwasseruntersuchungen von 2019 wieder, dass die Trinkwasserqualität in Baden-Württemberg hervorragend ist. Bei rund 6.300 Proben, die risikoorientiert erhoben wurden, wurden nur knapp acht Prozent beanstandet“, so der Minister abschließend.

Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2019 (PDF)

Tatü tata, die Post ist da

Posted by Klaus on 3rd August 2020 in Allgemein

Pressemeldung 3.08.2020

  • Neue Sonderpostwertzeichen erinnern an historische Feuerwehrfahrzeuge von VW, Mercedes-Benz und IFA
  • Für den guten Zweck: Einnahmen aus Briefmarken-Zuschlägen unterstützen Kinder- und Jugendprojekte

Bonn – Liebhaber historischer Feuerwehrfahrzeuge können sich auf den 6. August freuen: An diesem Tag erscheinen drei neue Briefmarken mit den Bildern der alten Löschfahrzeuge „VW Typ 2 T1“, LF 16 von Mercedes-Benz und TLF 16 W 50 des Industrieverbands Fahrzeugbau IFA. Bei den drei Marken handelt es sich um Sonderpostwertzeichen, die neben dem normalen Porto noch einen Zuschlag für einen guten Zweck erheben. In diesem Fall gehen die Einnahmen aus den Zuschlägen an die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V., die diverse Kinder- und Jugendprojekte unterstützt (www.jugendmarke.de). Das Sonderpostwertzeichen mit dem Motiv des VW-Bulli hat den Wert 80 Cent + 40 Cent Zuschlag, das Motiv des Mercedes-Benz LF 16 ist als 95 Cent-Marke + 45 Cent Zuschlag erhältlich und den „TLF 16 W 50“ gibt es als 155 Cent-Marke + 55 Cent Zuschlag. Die drei Sonderpostwertzeichen zusammen kosten 470 Cent, erhältlich sind sie in ausgewählten Postfilialen oder telefonisch im Shop der Deutschen Post (Tel.: 0961 – 3818 – 3818). Foto, Sabine

Der von Volkswagen hergestellte VW Typ 2 T1, der legendäre „Bulli“, war das erste Modell der VW-Bus-Reihe und gilt als Symbol des deutschen Wirtschaftswunders. Er wurde ab 1948 entwickelt und von 1950 an in Serie produziert. Bis Juli 1967, als die Produktion endete, liefen 1,8 Millionen Exemplare in verschiedenen Ausführungen vom Band. Denn der Bulli konnte nicht nur als Lieferwagen, sondern auch für andere Zwecke, zum Beispiel als Campingwagen, genutzt werden. Die deutsche Feuerwehr setzte den Volkswagen Typ 2 T1 seit den 1950er-Jahren mit entsprechender Ausstattung als Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) ein. Tragkraftspritzenfahrzeuge sind zur Brandbekämpfung mit einer entnehmbaren Feuerlöschkreiselpumpe (der Tragkraftspritze) und mit Gerätschaften zur einfachen technischen Hilfeleistung ausgestattet.

Fotos unter shop.deutschepost.de/briefversand/briefmarken/neuerscheinungen

Das Löschgruppenfahrzeug (LF) 16 von Mercedes-Benz (LF 16 MB) basierte auf dem zwischen 1959 und 1984 gefertigten Modell Mercedes Benz L 1113. Der mittelschwere zweiachsige Lastwagen wurde in den 1960er- und 1970er-Jahren mit den notwendigen technischen Modifizierungen versehen und von der deutschen Feuerwehr als Standard-Löschgruppenfahrzeug (LF 16) genutzt. Die Zahl 16 gibt die Leistung der im Wageninnern verbauten Feuerlöschkreiselpumpe in 100 Litern Wasser pro Minute bei 8 bar Druck an. Das LF 16 MB konnte folglich eine Nennförderleistung von mindestens 1600 Litern Wasser pro Minute bei einem Ausgangsdruck von 8 bar fördern.

Grundlage des Tanklöschfahrzeugs (TLF) 16 W 50 war der Vielzweck-Lastkraftwagen W 50 (Werdau 50 dt), der zwischen 1965 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik gebaut wurde. Die Feuerwehr der DDR nutzte den LKW mit entsprechender Ausstattung, der seit 1969 in Serie produziert wurde, als Tanklöschfahrzeug. Es zeichnete sich durch einen großen Löschwasserbehälter und eine fest eingebaute und an den Tank angeschlossene Feuerlöschpumpe aus. Zudem wurden die Fahrzeuge zur besseren Brandbekämpfung mit einem Wendestrahlrohr versehen.

Zusätzlich zu den drei neuen Briefmarken wird es am 11. August 2020 einen Sonderstempel der Deutschen Post mit dem Bild des VW Typ 2 T1 geben. Freunde der Philatelie können diesen in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr im Feuerwehrmuseum Berlin, Veitstraße 5, 13507 Berlin, vom Erlebnis-Team Briefmarken der Deutschen Post erhalten.

Unwetterwarnung für Teile von Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 1st August 2020 in Allgemein

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unwetterzentrale/badenwuerttemberg

dwd/Das aktuelle Wetter in Deutschland

Foto, Blogarchiv

Na endlich – Land untersagt Tiertransporte in weit entfernte Drittstaaten

Posted by Klaus on 30th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land verbietet Tiertransporte in weit entfernte Drittstaaten. Hintergrund sind unzulängliche Transport- bedingungen sowie fehlende Versorgungs- möglichkeiten für Nutztiere.

„Nach aktueller Kenntnis kommt es derzeit zu Covid19-bedingten Beschränkungen bei der Abfertigung von Tiertransporten an Außengrenzen der Europäischen Union. Für lange Beförderungen insbesondere in Richtung Russische Föderation und daran anschließende Staaten wie Kasachstan oder Usbekistan, in die Türkei sowie beim Verladen von Tieren in Häfen zum Weitertransport über das Mittelmeer sind unzulängliche Transportbedingungen und/oder fehlende Versorgungsmöglichkeiten für Nutztiere bekannt geworden. Ich habe deshalb die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden angewiesen, solche langen Beförderungen von Nutztieren in weit entfernte Drittstaaten bis auf Weiteres nicht mehr abzufertigen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Foto, Klaus

„Naturportal Südwest“ startet

Posted by Klaus on 29th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Das „Naturportal Südwest“ des Naturkunde- museums Stuttgart ist ein Web-Portal und eine Datenbank zur Artenvielfalt Baden-Württemberg. Mit der digitalen Sammlung öffnet sich das Museum neuen Zielgruppen.

Baden-Württemberg ist aufgrund seiner abwechslungsreichen Landschaft Heimat für eine enorme natürliche Artenvielfalt. So lebt weit mehr als die Hälfte der über 71.000 aus ganz Deutschland bekannten Arten von Pflanzen, Tieren und Pilzen im Land – auf nur einem Zehntel der Fläche der Bundesrepublik. Neben dem Erhalt dieser Artenvielfalt legt die Landesregierung einen großen Schwerpunkt auf die Digitalisierung und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Das vom Naturkundemuseum Stuttgart entwickelte und vom Kunstministerium mit fast 200.000 Euro geförderte digitale „Naturportal Südwest“ verbindet diese drei Bereiche.

Tiere und Pflanzen digital bestimmen

„Das Naturportal Südwest lässt uns digital teilhaben an der Artenvielfalt Baden-Württembergs. Mit dieser interaktiven Plattform öffnet sich das Museum auch in Richtung neuer Zielgruppen. So stärken wir die Artenkenntnis in der Gesellschaft und eröffnen Beteiligungsmöglichkeiten und alternative Zugänge zu Natur- und Museumsthemen. Das Naturkundemuseum Stuttgart setzt seinen Bildungsauftrag über das neue digitale Tool vorbildlich um“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Gemeinsam mit Museumsdirektorin Prof. Dr. Eder stellte die Staatssekretärin das neue Angebot im Rosensteinpark und im Museum vor und eröffnete die digitale Sammlung mit dem ersten hochgeladenen Objekt – dem Foto einer Graugansfeder.

Über das neue Web-Portal können Interessierte künftig Tiere und Pflanzen unterwegs digital bestimmen. Registrierte „Citizen Scientists“ können mit ihren Fundmeldungen die Datenbank bereichern. Die neue Arten-Bestimmungsstation im Museum steht allen offen, um Fundobjekte digital erfassen und bestimmen zu lassen.

Digitales Tool zur Biodiversität im Land

Prof. Dr. Johanna Eder sagte: „Das Naturkundemuseum hat mit seinen einzigartigen Sammlungen und mit den am Haus tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine herausragende Kompetenz im Bereich der Taxonomie und Artenkenntnis. Unter anderem leiten wir seit Jahren große Teile der landesweiten Bestandsaufnahme heimischer Pflanzen und Tiere. Auf dieser Grundlage stellen wir nun mit dem Naturportal Südwest interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die Biodiversität in unserem Land besser kennenzulernen. Wir hoffen auf rege Beteiligung, denn alle digitalen Fundmeldungen über dieses neue Portal helfen dem Museum ganz wesentlich, die Vielfalt der Arten und deren räumliche Verbreitung in Baden-Württemberg immer vollständiger zu erfassen.“

Das Kunstministerium sieht es als eine Hauptaufgabe, die Kulturinstitutionen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft im Rahmen der umfassenden Landesdigitalisierungsstrategie digital@bw zu begleiten. Das Kunstministerium hat das Naturportal über das Programm „Digitale Wege ins Museum“ gefördert.

Zeitgemäße Vermittlung und echte Partizipation

„Digitale Wege bedeutet zugleich neue Wege der Vermittlung, um andere Zielgruppen zu erreichen“, so Olschowski weiter. Das Naturportal Südwest sei in doppeltem Sinne der Öffnung beispielhaft: „Es erfüllt den Bildungs- und Vermittlungsauftrag des Museums in einer zeitgemäßen Weise, indem es spannend und spielerisch die Bestimmung von Tieren und Pflanzen ermöglicht. Damit erweitert es das Wissen um die biologische Vielfalt und fördert das Bewusstsein für deren Erhalt“, so Olschowski.

Darüber hinaus biete das Portal den Menschen die Möglichkeit, ihr neues Wissen einzubringen, das heißt: selbst wissenschaftlich aktiv zu werden, indem sie relevante Daten an das Forschungsmuseum weitergeben. „Das ist Citizen Science in Reinform – die Besucherin und der Besucher werden zum Wissenschaftler. In dieser Verbindung von zeitgemäßer Vermittlung und echter Partizipation ist die Öffnung des Museums in bemerkenswerter Weise umgesetzt“, betonte die Staatssekretärin.

Das Erfolgsprogramm „Digitale Wege ins Museum“

Corona war und ist die Bewährungsprobe für die digitalen Strukturen unserer Landeseinrichtungen, eine Probe, die wir, wie die letzten Wochen gezeigt haben, bestehen. Es wird nun offensichtlich, wie wichtig und wie richtig die Entscheidung für eine digitale Großoffensive des Landes im Rahmen von digital@bw war“, betonte Olschowski.

Im Fokus der Förderung im Kunstbereich stehen die Museen, die wichtigste Förderlinie ist das genannte Programm „Digitale Wege ins Museum“. „Insgesamt rund 4 Millionen Euro haben wir den Landesmuseen für die Entwicklung digitaler Vermittlungsprogramme und digitaler Strategien zur Verfügung gestellt“, so Olschowski weiter. Das Ministerium verstetige sein Engagement und investiere jährlich 2,5 Millionen Euro, um die staatlichen Museen wie auch die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart und das Landesarchiv für die digitale Zukunft zu ertüchtigen. Dauerhaft etabliert werden damit auch 20 Digitalexpertinnen und -experten in den Landesmuseen, zwei davon im Naturkundemuseum Stuttgart, um digitale Kompetenz auch langfristig in den Häusern zu verankern.

Land beschließt weiteres Hilfsprogramm

Posted by Klaus on 29th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung hat ein weiteres Hilfsprogramm im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Das Hilfsprogramm richtet sich an das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe.

Die Landesregierung hat am Dienstag, 28. Juli 2020, den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm freigemacht. Das Programm soll Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen. „Schausteller tragen mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in unserem Land bei. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Die beschlossene Hilfe ist deshalb existenziell wichtig für sie“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung schätzt den Mittelbedarf für die Hilfe auf insgesamt rund 92,2 Millionen Euro.

Entlastung durch direkten Tilgungszuschuss

Die Überbrückungshilfe des Bundes könne Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes zwar unterstützen, sie greife aber zu kurz, so die Ministerin. „Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur mit in der Regel wenig Beschäftigten und oft hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf für Fahrgeschäfte oder für Bühnentechnik kann die Überbrückungshilfe die Betriebe nicht vor der Insolvenz sichern. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir hier eine passgenaue Lösung finden und die bislang bestehenden Förderlücken schließen. Das ist uns gelungen: Durch den direkten Tilgungszuschuss können wir sie wirkungsvoll entlasten.“

Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Der Tilgungszuschuss Corona soll nun schnellstmöglich mithilfe eines Dienstleisters umgesetzt werden.

Fotos, Blogarchiv

Deutsche Post, GMX und WEB.DE starten Briefankündigung

Posted by Klaus on 27th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung 27.07.2020

Der Service ist kostenfrei und kann ab dem 27. Juli 2020 auf Wunsch von allen GMX und WEB.DE Nutzern aktiviert werden.

  • Ab 27. Juli verfügbar für alle 34 Millionen Nutzer von GMX und WEB.DE
  • Höchste Sicherheitsstandards nach deutschem Datenschutz
  • Digitale Kopie der Briefinhalte ab 2021

Bonn,Karlsruhe – Morgens schon wissen, was später im Briefkasten liegt: Mit der Briefankündigung starten Deutschlands meistgenutzte E-Mail-Anbieter GMX und WEB.DE einen neuen Service in Kooperation mit der Deutschen Post. Registrierte Nutzer können sich vorab bequem per E-Mail über eingehende Briefpost informieren lassen. Im Anhang der Benachrichtigungs-E-Mail wird ein Foto des Briefumschlags mitgesendet. So sind die Nutzer jederzeit im Web und in den Smartphone-Apps von WEB.DE und GMX darüber informiert, welche Post sie erhalten. Der Service ist kostenfrei und kann ab dem 27. Juli 2020 auf Wunsch von allen 34 Millionen GMX und WEB.DE Nutzern direkt in den Einstellungen des eigenen E-Mail-Kontos aktiviert werden. Die Briefankündigung steht damit jedem zweiten deutschen Internetnutzer zur Verfügung.

„Mit dem neuen, weltweit einmaligen Service der Briefankündigung gestalten wir den Briefempfang für unsere Kunden noch bequemer und flexibler. So haben die bei GMX und WEB.DE registrierten Kunden künftig die Möglichkeit, sich jederzeit und überall über eingehende Briefe zu informieren und nun auch ihre Offline-Korrespondenz digital zu archivieren. Zudem erhalten sie damit mehr Transparenz über die Zustellqualität der Deutschen Post“, sagt Tobias Meyer, Konzernvorstand Post & Paket Deutschland von Deutsche Post DHL Group.

 „Mit der Briefankündigung führen wir E-Mail- und Brief-Verkehr in einem Postfach zusammen, was vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikation ein wegweisender Schritt ist. Das E-Mail-Postfach ist bereits heute die zentrale Schaltstelle für die Online-Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden. Hier gehen neben privater Korrespondenz Bestell- und Versandbestätigungen, Rechnungen oder Vertragsunterlagen ein. Künftig wird der Nutzer die Möglichkeit haben, alle relevanten Informationen von Unternehmen und auch Behörden übersichtlich an einem Ort zu organisieren und zu archivieren“, sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer der E-Mail-Anbieter GMX und WEB.DE.

Einfache Anmeldung in zwei Schritten

Voraussetzung für die Nutzung der Briefankündigung ist die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers, die ganz bequem in zwei Schritten in den Einstellungen der E-Mail-Konten von GMX und WEB.DE erfolgt. Eingeloggte Nutzer klicken auf den Menüpunkt „Briefankündigung“ und geben im ersten Schritt ihre Postadresse an. Zur Verifizierung versendet die Deutsche Post anschließend einen Brief mit einem Bestätigungscode an diese Adresse. Durch Scannen des darin enthaltenen QR-Codes oder manuelle Eingabe des zwölfstelligen Bestätigungscodes im E-Mail-Postfach kann der Nutzer im zweiten Schritt seine Adresse bestätigen und den Registrierungsprozess so abschließen. Der neue Service ist Teil des Intelligenten Postfachs von WEB.DE und GMX, das viele automatisierte Funktionen bietet. Damit werden in der nächsten Ausbaustufe auch das schnelle Auffinden wichtiger Mails und Briefe, eine Termin-Erinnerung sowie Sortier-, Archivierungs- und Antwortfunktionen möglich sein.

Sichere Datenübertragung und -verarbeitung

Die Fotos der Briefpost entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den hochmodernen Sortierzentren der Deutschen Post. Eine Verzögerung findet durch das Anfertigen der Aufnahmen nicht statt, die Briefe bleiben im Sortierprozess und werden wie gewohnt an die Hausanschrift des Empfängers zugestellt. Einmal erstellte Briefumschlagfotos werden nach dem Versand an die Empfänger aus den Systemen der Deutschen Post gelöscht.

Alle Briefankündigungen werden von der Deutschen Post elektronisch signiert. WEB.DE und GMX prüfen diese Signatur und stellen so sicher, dass die E-Mails wirklich von der Deutschen Post versandt werden. Für den Nutzer sind Briefankündigungen an der Einblendung des E-Mail-Siegels von WEB.DE bzw. GMX sowie am Marken-Logo der Deutschen Post eindeutig erkennbar.

Die elektronische Übertragung der Daten zwischen Deutscher Post und den E-Mail-Postfächern der Nutzer von GMX und WEB.DE ist mit einer durchgehenden Transportverschlüsselung geschützt. Die Erhebung und Verarbeitung aller Daten erfolgt in abgesicherten IT-Systemen und deutschen Rechenzentren. Für ein zusätzliches Maß an Sicherheit können GMX und WEB.DE Nutzer ihr Postfach kostenfrei mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen. Die gesamte Datenverarbeitungskette erfüllt die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

Digitale Kopie der Briefinhalte ab 2021

Im kommenden Jahr sollen GMX und WEB.DE Nutzer zusätzlich die Möglichkeit erhalten, digitale Kopien auch der Briefinhalte per sicherer E-Mail zu empfangen. So lassen sich eingehende Briefe schon am PC oder auf dem Smartphone lesen, bevor sie physisch im Briefkasten zugestellt werden. Für diesen Service ist die Teilnahme der jeweiligen Briefversender sowie die explizite Einwilligung des Nutzers Voraussetzung. Zusätzlich werden die Partner im Nachgang zur Markteinführung dieses Service auch eine Option zur sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der digitalen Zustellung anbieten. Nutzer können die digitale Kopie der Briefpost dann auf Wunsch mit dem international anerkannten und bewährten Verschlüsselungsstandard PGP zusätzlich schützen. PGP ist optional bereits heute kostenfrei und einfach in alle Postfächer von WEB.DE und GMX integrierbar.

Weitere Informationen zur Briefankündigung erhalten Nutzer auf folgenden Produktseiten:

Deutsche Post: www.deutschepost.de/briefankuendigung

WEB.DE: https://www.web.de/email/briefankuendigung 

GMX: https://www.gmx.net/mail/briefankuendigung

Foto, DP DHL

Mehr Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer

Posted by Klaus on 25th Juli 2020 in Allgemein, Fotos

Presemeldung

Die Urlaubssaison darf nicht zum Auslöser einer der zweiten Coronavirus-Welle werden. Durch Testmöglichkeiten an allen Flughäfen in Baden-Württemberg und stichprobenartigen Kontrollen in Grenzgebieten sollen Reiserückkehrer flächendeckend getestet werden.

Reiserückkehrende und sonstige Einreisende aus Risikogebieten im Ausland sollen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich nach ihrer Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Testung wird geprüft. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.

Das Land setzt damit einen entsprechenden Beschluss um, auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern verständigt haben. Das Sozialministerium erarbeitet nun unter Hochdruck eine entsprechende Kabinettsvorlage, die zeitnah dem Ministerrat vorgelegt werden soll. Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Ich freue mich, dass Bund und Länder sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei diesen komplexen Fragen einigen konnten. Es wäre verheerend, wenn durch die anstehende Reisezeit eine zweite Coronavirus-Welle bei uns im Land losgetreten würde. Deshalb sollten sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten unbedingt testen lassen. Dafür schaffen wir jetzt die entsprechenden Möglichkeiten.“

Testmöglichkeiten an Flughäfen

Testmöglichkeiten sollen an allen Flughäfen im Land mit entsprechendem Flugverkehr geschaffen werden. Auch für Reisende, die beispielsweise mit dem Auto oder dem Fernbus einreisen, soll es die Möglichkeit für einen COVID-19-Test geben. Die Laborkosten werden auf Grundlage der Testverordnung des Bundes von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Infrastrukturkosten für die Testungen an den Flughäfen sollen von den Ländern getragen werden.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder und der Bundesminister für Gesundheit bitten die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, eine einvernehmliche Finanzierung sicherzustellen. Perspektivisch sollen diese Kosten über die Flughafengebühren mittelbar auf die Ticketpreise umgelegt werden. Hierfür prüft der Bund die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Betreiber der Flughäfen werden aufgefordert, entsprechende Räume für die Durchführung der Tests zur Verfügung zu stellen. Sollten die Testkapazitäten an den Flughäfen und Seehäfen überlastet sein, können die Testungen auch an anderen Orten durchgeführt werden.

Stichprobenhafte Kontrollen im grenznahen Bereich

Für den Straßen-, Bahn- und Busverkehr aus Risikogebieten im Ausland sollen im grenznahen Bereich verstärkt stichprobenhafte Kontrollen mit der Möglichkeit der Erhebung von Personendaten durchgeführt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gebeten, hierbei zu unterstützen. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.

Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist nach Auffassung der Gesundheitsministerkonferenz sechs bis sieben Tage nach Testung bei Einreise ein weiterer COVID19-Test sinnvoll. Bei Auftreten von unklaren Symptomen auch nach einer negativen Testung ist unverzüglich Kontakt mit einem Arzt zur Abklärung der Symptome Kontakt aufzunehmen.

Appell an Eigenverantwortung und Vernunft der Reisenden
„Wir appellieren gerade vor dem Hintergrund der derzeit auch in Baden-Württemberg wieder ansteigenden Infektionszahlen eindringlich an die Eigenverantwortung und Vernunft aller Reisenden, sich umsichtig zu verhalten. Unter jetzigen Pandemie-Bedingungen ist beispielsweise schlicht nicht die Zeit für Partytourismus oder ausufernde, feuchtfröhliche Feiern im Ausland. Nur so können wir die Infektionszahlen auch im Herbst auf einem niedrigen Niveau halten.“

Seit der Aufhebung der Reisewarnung für die Länder der Europäischen Union und einige weitere europäischen Staaten am 15. Juni wurden insgesamt 225 reiseassoziierte Covid-19-Fälle an das Landesgesundheitsamt übermittelt. Rund 32 Prozent der Fälle gehen auf Serbien als Infektionsland zurück.

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Sozialministerium: Aktuelle Risikogebiete

Sich vor Corona schützen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

 

„schwimmfit“ Kurse für Kinder zum ersten Mal in den Sommerferien

Pressemeldung LHS

Mit Beginn der Sommerferien am 30. Juli beginnen im Hallenbad Feuerbach neue Anfänger-Schwimmkurse.

Die 24 Angebote von Stuttgarter Schwimmvereinen und Schwimmschulen sind auf der Internetseite www.schwimmfit-stuttgart.de aufgelistet. Interessierte können sich jetzt anmelden.

„Nachdem die Anbieter von Schwimmkursen monatelang auf dem Trockenen saßen, darf in Stuttgart nun wieder Schwimmen unterrichtet werden“, sagt Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport. „Um keine weitere Zeit zu verlieren, gibt es dieses Jahr erstmalig Kurse in den Sommerferien. Das städtische schwimmfit-Programm ermöglicht eine rasche Zusammenführung von Anbietern und Lernwilligen, so dass Schwimmkurse kurzfristig geplant und gebucht werden können“, ergänzt der Sportbürgermeister.

Die 24 Kurse finden im Hallenbad Feuerbach, Wiener Straße 53, statt. Pro Gruppe sind aufgrund der Corona-Verordnung nur sechs Teilnehmer zugelassen, die Benutzung der Umkleideräume und Duschen ist unter Einhaltung der momentan gültigen Abstandsregelung möglich. Die Übungseinheiten dauern bei den meisten Kursen 45, bei Intensivkursen 90 Minuten. Alle Angebote richten sich an Anfänger.

„schwimmfit – sicher schwimmen in Stuttgart“ ist ein Kooperationsprogramm des Amts für Sport und Bewegung, des Schulverwaltungsamts, der Bäderbetriebe, Sportvereine und privaten Schwimmschulen. Mit dem Programm sollen Kinder schon früh an den Umgang mit Wasser gewöhnt und ihre Schwimmfähigkeit verbessert werden.

Üblicherweise beginnen neue „schwimmfit“-Kurse in den Schwierigkeitsstufen Wassergewöhnung, Anfänger und Fortgeschrittene jeweils nach den Sommer-, Weihnachts- und Osterferien. In welchem Umfang die Kurse dieses Jahr zu Schuljahresbeginn angeboten werden können, steht noch nicht fest. Interessierte für Kurse nach den Ferien sollten sich deshalb rechtzeitig vor dem Ende der Sommerferien auf www.schwimmfit-stuttgart.de informieren. Dort sind alle Informationen zu „schwimmfit“ zu finden. Auskunft gibt zudem beim Amt für Sport und Bewegung Sören Otto, Telefon 216-25642, E-Mail soeren.otto@stuttgart.de.

Foto, Sabine<

Landtag berät neues Polizeigesetz

Posted by Klaus on 24th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Nachdem der Ministerrat das neue Polizeigesetz beschlossen hat, berät nun der Landtag von Baden-Württemberg über das Gesetz.

„Diese Landesregierung, mit mir als Innenminister, sorgt für die Polizei – mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und effektiven rechtlichen Befugnissen. Mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte des Landes fangen wir die kommende Pensionierungswelle ab. Mit der Bodycam steht unseren Polizistinnen und Polizisten die modernste Ausstattung zur Verfügung. Heute und in den weiteren Beratungen sorgen wir dafür, dass auch die rechtlichen Befugnisse auf die Höhe der Zeit kommen. Die Änderung des Polizeigesetzes ist rechtlich notwendig, und sie wird darüber hinaus auch die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erleichtern und ihnen den Rücken stärken. Jetzt helfen wir unserer Polizei“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Anlass war die Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zur Änderung des Polizeigesetzes.

Wirksame rechtliche Handhabe für die Polizei

„Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen unterstützen die Polizei tatkräftig mit der Änderung des Polizeigesetzes. Zum Ersten wird endlich der Einsatz der Bodycam auch in geschlossenen Räumen und Wohnungen möglich sein. Die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land hat ergeben, dass rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten in Betriebsräumen und Wohnungen stattfinden. Die Beamten müssen derzeit also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Und genau das müssen und werden wir jetzt ändern, das sind wir den Beamtinnen und Beamten schuldig. Zweitens schaffen wir eine neue Befugnis, Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchzuführen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen. Das ist zum Beispiel bei Hochrisikofußballspielen ein wichtiges Mittel, verstärkt Personenkontrollen durchzuführen, um potentielle Straftäter aus ihrer Anonymität zu holen und auf diese Weise Straftaten zu verhindern. Drittens setzen wir die EU-Datenschutzrichtlinie um und passen nun das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an. Dazu ergibt sich Änderungsbedarf für das Polizeigesetz auch durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ein Urteil befasst sich mit dem Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Das andere Urteil betrifft den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Und dann sollen Gefährderansprachen und Gefährderanschreiben, die seit Jahren ein wichtiges Einsatzmittel zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen, ausdrücklich in das Polizeigesetz aufgenommen werden. Unsere Polizei braucht eine wirksame rechtliche Handhabe – und die bekommt sie jetzt auch“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Innenministerium: Fragen und Antworten zum neuen Polizeigesetz

Beteiligungsportal: Anpassung des Polizeigesetzes

Pressemitteilung vom 14. Juli 2020: Baden-Württemberg wird noch sicherer

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