Archive for the ‘Allgemein’ Category

Strobl zu Ermittlungen des Polizeipräsidiums Stuttgart

Posted by Klaus on 13th Juli 2020 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung

Die Wortlautabschrift der Gemeinderatssitzung in Stuttgart belegt, dass Polizeipräsident Franz Lutz in seinen Ausführungen zu keinem Zeitpunkt von „Stammbaumforschung“ redet. Anderslautende Behauptungen sind falsch.

Zu den Ermittlungen des Polizeipräsidiums Stuttgart im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Stuttgart am 20. und 21. Juni erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Die Wortlautabschrift der Gemeinderatssitzung belegt, dass Polizeipräsident Franz Lutz in seinen 16-minütigen Ausführungen zu keinem Zeitpunkt von ‚Stammbaumforschung‘ redet. Anderslautende Behauptungen sind damit nachweisbar falsch. Eine solche findet auch gar nicht statt: Es kann freilich die Nationalität der Eltern, und nur der Eltern – ich betone: nicht der Großeltern und schon gar nicht die der Urgroßeltern – von Tatverdächtigen erhoben werden. Insofern wäre ein verbales Abrüsten angebracht, wir sollten schleunigst zurück zu einer sachlichen Debatte kommen. Bei dieser Debatte habe ich freilich eine klare Position: Die Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse kann ein Teil der polizeilichen Ermittlungen sein, das ist wichtig etwa für die strafrechtliche Aufarbeitung und für geplante Präventionsmaßnahmen. Insofern stehe ich auch in diesem Punkt zur Arbeit und hinter unserer Polizei. Es bleibt dabei: Unsere Polizei arbeitet professionell und korrekt.“

Foto, Klaus

Kostenlos im Sommer durchs ganze Land

Posted by Klaus on 11th Juli 2020 in Allgemein

Presseinfo

Als Stammkunde im Sommer durchs ganze Land (Bild: Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Stammkunden des öffentlichen Nahverkehrs können zwischen 31. Juli und 13. September über alle Verbundgrenzen hinweg kostenfrei durch Baden-Württemberg reisen.

Mit dem bwAboSommer startet am Freitag, 31. Juli 2020, die größte Dankeschön-Aktion für Pendlerinnen und Pendler im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in der Geschichte des Landes. Bis Sonntag, 13. September, sind alle Jahres-Zeitkarten über alle Verbundgrenzen hinweg in Baden-Württemberg gültig. Das heißt, dass etwa 1,5 Millionen Fahrgäste während der gesamten Sommerferien zusätzlich zu ihrem gekauften Abo auf allen Strecken im Land mit Bus, Bahn und Tram kostenfrei unterwegs sein können. Und das an allen Tagen, von Montag bis Sonntag.

Stammkunden profitieren

Unter Federführung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg haben sich alle Verkehrsverbünde, alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Baden-Württemberg-Tarif-Gesellschaft auf diese einmalige Aktion verständigt. Partner sind der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verband der Omnibusunternehmen (WBO) sowie der Städtetag, der Gemeindetag und der Landkreistag. Eine gemeinsame Werbekampagne der Mobilitätsmarke bwegt und den Verbünden wird unter dem Motto „das längste Festival aller Zeiten“ diesen bwAboSommer begleiten.

„Mit dieser großen Geste wollen wir uns bei den Stammkunden bedanken, die während der Corona-Zeit ihre Abos nicht gekündigt haben und weiterhin mit dem ÖPNV unterwegs sind. Der öffentliche Nahverkehr in Baden-Württemberg ist das Rückgrat unserer Mobilitätswende. Wir setzen hier ein ganz starkes Zeichen für die Zukunft und laden dazu ein, in den Sommerferien die Heimat zu entdecken und die Straßen zu entlasten“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann. Mit dieser Treueaktion sollen die Stammkunden mit einem Zusatznutzen belohnt werden. Das Land und die Branche möchten damit auch die Treue zum Abonnement festigen und so die Einnahmen in schwierigen Zeiten stabilisieren. Hermann erklärte: „Wir glauben, dass die Aktion eine gute Investition in die Zukunft ist.“

Sommeraktion als Signal an die Fahrgäste

„Die weitreichende Sommeraktion ist gerade in diesen schwierigen Zeiten das richtige Signal an unsere Fahrgäste im ganzen Land – sie können sich auf unser attraktives ÖPNV-Angebot im Südwesten verlassen“, betonte Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der VDV-Landesgruppe Baden-Württemberg und ergänzt: „Bereits seit Ausbruch der Pandemie ziehen das Verkehrsministerium und unser Verband bei allen wichtigen Themen an einem Strang. Durch diesen Schulterschluss haben wir schon viel erreicht – insbesondere den wichtigen Rettungsschirm für den ÖPNV. So können wir den kommenden Herausforderungen für unsere Branche auch künftig schlagkräftig begegnen.“

Alle Abos, alle Züge und Busse

Die Aktion gilt für alle Jahresabonnements und Jahrestickets aller Tarifgattungen (Schüler, Auszubildende, Erwachsene, Senioren) inklusive Jobtickets und Semestertickets. Gefahren werden kann mit allen Nahverkehrszügen, also IRE, RE, RB und S-Bahn, mit Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen. Die Sonderaktion gilt in den Verkehrsverbünden innerhalb von Baden-Württemberg sowie in allen verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Baden-Württemberg-Tarifs. Kinder bis 14 Jahre fahren in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mit.

Wer jetzt noch ein Abonnement für den August oder September kauft, der profitiert in den entsprechenden Monaten von der Sonderaktion. Doch Bürgerinnen und Bürger ohne Jahresabo müssen nicht zu Hause bleiben. Sie können mit dem Baden-Württemberg-Ticket oder dem Metropol-Tagesticket mit dabei sein.

Warnung des Gesundheitsamts: „Wer jetzt in Risikogebiete reist, gefährdet sich und andere“ – Pflicht zur Quarantäne nach Rückkehr

Posted by Klaus on 10th Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung LHS 10.07.2020

Die Landeshauptstadt Stuttgart mahnt Reisende zur Vorsicht bei ihren Aufenthalten im Ausland und weist auf die Verpflichtungen hin, die sich mit ihrer Rückkehr ergeben.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Professor Stefan Ehehalt, sagte am Freitag, 10. Juli: „Wir haben in Stuttgart in den letzten Tagen insgesamt sechs Infektionen mit dem Coronavirus von Reiserückkehrern aus Serbien registriert. Serbien ist aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung genauso wie die USA, Indien oder viele Länder Lateinamerikas als internationales Risikogebiet klassifiziert.“

Ehehalt führte aus: „Die Neuinfektionen erreichen in einigen Ländern Rekordniveau. Es gilt, in Baden-Württemberg einen nochmaligen Lock-Down zu verhindern. Im Frühjahr hatten Reiserückkehrer aus den Skigebieten das Coronavirus eingeschleppt. Wer jetzt bewusst in Risikogebiete reist, gefährdet sich und andere.“

Das Auswärtige Amt hat für zahlreiche Länder eine Reisewarnung bis 31. August 2020 ausgesprochen. Ehehalt bekräftigte: „Das Robert Koch-Institut weist aktuell zwei Drittel aller Staaten als internationale Risikogebiete aus. Dort besteht eine erhöhte Gefahr, sich zu infizieren. Wer aus diesen Ländern nach Baden-Württemberg zurückkehrt, muss sich beim städtischen Ordnungsamt melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.“ Vermeiden ließe sich die Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Tests auf SARS-CoV-2. Das Gesundheitsamt empfiehlt ausdrücklich, diese Quarantäne einzuhalten. Ehehalt sagte: „Das Virus kann innerhalb von zwei Wochen zu einer Erkrankung führen und auch an Kontaktpersonen übertragen werden, selbst wenn man keine oder wenigen Symptome hat.“

Dr. Albrecht Stadler, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Wer sich nicht an die Maßgaben hält, die Quarantäne missachtet und möglicherweise Dritte infiziert, muss nach der Coronaverordnung des Landes mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 25.000 Euro rechnen.“ Rückkehrer aus Risikogebieten melden sich beim Ordnungsamt unter E-Mail: sicherheit@stuttgart.de Reiserückkehrern mit COVID-19-typischen Symptomen wird geraten, in Abhängigkeit des Allgemeinzustands telefonisch Kontakt mit dem niedergelassenen Hausarzt oder der Rettungsleitstelle aufzunehmen.

Foto, Blogarchiv

Bezirksrathaus S Wangen Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Posted by Klaus on 9th Juli 2020 in Allgemein

Zum Lesen einfach Großklicken 😉 oder hier zum Herunterladen

Leitfaden zur richtigen Nutzung von Biotonnen vorgestellt

Posted by Klaus on 7th Juli 2020 in Allgemein

Info

Um die Bioabfallentsorgung im Land zu verbessern, erhalten Städte und Landkreise sowie Hausverwaltungen eine umfangreiche Arbeitsmappe samt Leitfaden, Aktionsbausteinen und einem ergänzenden Werkzeugkasten an die Hand.

Städte und Landkreise, Immobiliengesellschaften und Haus- verwaltungen erhalten eine umfangreiche Arbeitsmappe samt Leitfaden, 23 Aktionsbausteinen und ergänzenden Werkzeugkasten an die Hand, um die Bioabfallentsorgung im Land deutlich zu verbessern. Die Arbeitsmappe ist das Resultat des Pilotprojekts „Biotonne richtig nutzen – Baden-Württemberg macht mit!“, das das Umweltministerium im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gestartet hatte.

Wichtiger Beitrag für Energiewende und Klimaschutz

„Aus Bioabfall lassen sich hochwertige Produkte wie Komposte und regenerative Energien schaffen, die wir effizient nutzen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der digitalen Sonderveranstaltung der Plattform Bioabfall. „Damit leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz.“ Im Jahr 2018 seien mehr als 550.000 Tonnen Bioabfälle in den Haushalten Baden-Württembergs gesammelt worden. „Das wollen wir weiter ausbauen“, fügte Untersteller hinzu. „Wir können beispielsweise Fahrzeuge der Müllentsorgung mit Biomethan antreiben, das Vergärungsanlagen aus Biomüll gewinnen.“ Entscheidend, hob der Minister hervor, sei dabei die Qualität des Bioabfalls und die Menge. „Fremdstoffe wie Plastik dürfen deshalb nicht im Bioabfall landen.“

Leitfaden, Aktionsbausteine und Werkzeugkasten

Die Arbeitsmappe samt Leitfaden, 23 Aktionsbausteinen und ergänzenden Werkzeugkasten wurden im vergangenen Jahr von Projektpartnern aus Abfallwirtschaftsbetreiben, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen der Städte Karlsruhe, Stuttgart und Heilbronn in Großwohnanlagen auf ihre Praxistauglichkeit erprobt. „Die aufschlussreichen Ergebnisse der Pilotphase sind nun in die Arbeitsmappe eingeflossen“, sagte Untersteller.

Die Aktionsbausteine umfassen alle Aspekte von der Stellplatzgestaltung bis zum Tonnencheck, von der Bewohnerbefragung bis zum Starterset für den Haushalt. Jeder Aktionsbaustein enthält grundlegende Informationen, etwa Ablaufbeschreibungen, Aufwandschätzungen, Tipps sowie Vor- und Nachteile der beschriebenen Maßnahmen. Zu den Werkzeugen für die praktische Arbeit gehören beispielsweise Checklisten, Ablaufpläne, Fragebögen und Vorlagen für Kommunikationsmittel wie Tonnenaufkleber, Aufkleber für Sortiergefäße, Informationsflyer oder Materialien für ein Gewinnspiel. Die Werkzeuge sind bearbeitbar und können an den örtlichen Bedarf angepasst werden.

Kostenlose Initialberatung

Zusätzlich bietet das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW eine kostenlose Initialberatung für interessierte Stadt- und Landkreise an. „Wir freuen uns, die Abfallwirtschaftsbetriebe und Hausverwaltungen in Baden-Württemberg mit der Arbeitsmappe und der Initialberatung zur praktischen Anwendung bei eigenen Projekten unterstützen zu können“, sagte die LUBW-Präsidentin Eva Bell.

Umweltministerium: Arbeitsmappe zur Bioabfallentsorgung

Leitfaden „Biotonne richtig nutzen – Baden-Württemberg macht mit!“ (PDF)

Landesanstalt für Umwelt: Kompetenzzentrum Bioabfall

Foto, Klaus

DHL verbessert Leistungsangebot für Geschäftskunden beim kleinformatigen Warenversand

Posted by Klaus on 6th Juli 2020 in Allgemein

Pressemitteilung

Die verbesserte „Warenpost“ bietet eine höhere Transparenz und Zuverlässigkeit durch eine Versandankündigung und die dokumentierte Zustellung.

  • Einfache Nutzung der Warenpost durch Integration ins DHL-Geschäftskundenportal
  • Hohe Zuverlässigkeit durch Sendungsankündigung und dokumentierte Auslieferung der Warenpost beim Empfänger
  • Warenpost künftig kombinierbar mit Empfängerservices Wunschort und Wunschnachbar
  • Kurze Laufzeiten durch Beförderung der Warenpost im Briefnetz

Bonn – DHL erweitert ab sofort das Leistungsangebot für Geschäftskunden beim kleinformatigen Warenversand. Die verbesserte „Warenpost“ bietet eine höhere Transparenz und Zuverlässigkeit durch eine Versandankündigung und die dokumentierte Zustellung. Die Integration der Warenpost ins DHL-Geschäftskundenportal macht es für registrierte Geschäftskunden künftig deutlich einfacher, den Versand ihrer Produkte als warentragende Briefsendung zu beauftragen, diese Sendungen zu verfolgen sowie Rechnungen und Reports einzusehen. Die Warenpost wird im Briefnetz der Deutschen Post befördert. Dies bedeutet in der Regel die Auslieferung der Sendung am Tag nach der Einlieferung durch den Geschäftskunden. Damit die Sendung besser beim Endkunden ankommt, kann die Warenpost zudem nun auch mit den Empfängerservices von DHL, wie „Wunschort“ und „Wunschnachbar“, kombiniert werden.

Der individuell berechnete Preis für die Warenpost hängt von der jährlichen Sendungsmenge des Geschäftskunden ab und startet bei der Mindestmenge von 200 Sendungen pro Jahr. „Die Warenpost ist in der Regel günstiger als eine vergleichbare Paketsendung“, unterstreicht Benjamin Rasch, der das Produktmanagement bei DHL Paket verantwortet. „Die Beförderung im Briefnetz ermöglicht zudem eine hohe Laufzeitqualität. So bieten wir dem Versender ein einzigartiges Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Geschäftskunden können die Warenpost auch klimaneutral mit 0,01 Euro „GoGreen-Aufschlag“ pro Sendung versenden. Außerdem können Kunden bei Unzustellbarkeit der Sendung, wenn z.B. der Empfänger nicht unter der angegebenen Adresse ermittelbar ist, den Service Filial-Routing nutzen, um unnötige Rücksendungen zu vermeiden.

Keine Veränderung gegenüber dem bereits bestehenden Warenpost-Angebot gibt es beim Gewicht (bis 1.000 Gramm) und den Höchstmaßen (L x B x H 35,3 x 25,0 x 5,0 cm).

„Der Versand von kleinformatigen und leichtgewichtigen Sendungen wächst seit einigen Jahren schneller als der von größeren Paketen“, sagt Rasch. „Dies hat uns veranlasst, die Warenpost noch stärker an den Bedürfnissen im E-Commerce auszurichten. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie in diesem wichtigen Wachstumssegment wettbewerbsfähig sind und bleiben.“

Weitere Informationen zur Warenpost: www.dhl.de/warenpost

Foto, DP DHL

Bewerbungsphase für Fußverkehrs-Checks 2020 gestartet

Posted by Klaus on 6th Juli 2020 in Allgemein

Info

Das Land möchte die Kommunen dabei unterstützen, auf nachhaltige Fortbewegungsarten zu setzen, und zugleich den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu bringen. Bis zum 21. August 2020 läuft die Bewerbungsphase für die Fußverkehrs-Checks 2020 unter dem Motto „Mehr Platz zum Gehen“.

Das Verkehrsministerium lädt ab sofort Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu ein, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2020 zu bewerben. Das diesjährige Motto lautet „Mehr Platz zum Gehen“. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 21. August 2020.

„Die Fußverkehrs-Checks haben sich zu einem sehr beliebten Planungsinstrument entwickelt. Deshalb hat das Land die Zahl der geförderten Kommunen in diesem Jahr von acht auf zehn erhöht“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann zum Start der Bewerbungsphase am 30. Juni 2020. Mit den Fußverkehrs-Checks will das Land die Kommunen dabei unterstützen, auf nachhaltige Fortbewegungsarten zu setzen, und zugleich den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu bringen.

Sichere und attraktivere Wege für Fußgänger

„Ist ausreichend Platz vorhanden, so dass sich die Menschen frei und sicher auf Wegen und Plätzen bewegen können, dann gehen sie gern und viel zu Fuß. Wege und Plätze sollten attraktiv und sicher gestaltet werden. Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger verwandelt Straßenräume in Lebensräume“, sagt Minister Hermann, „deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten, diese für Fußgänger freundlich zu gestalten.“

Seit 2015 haben mehr als 50 Kommunen in Baden-Württemberg Fußverkehrs-Checks erfolgreich durchgeführt. Gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Expertinnen und Experten analysieren dabei Bürgerinnen und Bürger im Dialog die Situation des Fußverkehrs. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können.

Bewerbung für Fußverkehrs-Checks bis 21. August 2020

Ab sofort sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu eingeladen, sich um die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2020 zu bewerben. Damit gibt es dieses Angebot in diesem Jahr schon zum sechsten Mal. Während der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. Das Land übernimmt die Kosten.

Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen.

Bewerbungsstichtag ist Freitag, 21. August 2020. Mitte September werden die zehn teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und am Montag, 5. Oktober 2020 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums öffentlich bekannt gegeben.

Verkehrsministerium: Bewerbung Fußverkehrs-Checks 2020

Verkehrsministerium: Fußverkehrs-Checks

Fotos, Blogarchiv

Baden-Württemberg ist „clever mobil“

Posted by Klaus on 5th Juli 2020 in Allgemein

Presseinfo

RadKULTUR BW

Wer die Umweltauswirkungen und die Kosten verschiedener Transportmittel kennt, kann die individuelle Mobilität darauf ausrichten. So lässt sich nicht nur Geld, sondern auch Kohlenstoffdioxid einsparen.

Umweltfreundlich mobil sein und dabei Geld sparen: Fakten und Tipps dazu stellt das MinisteriumVerkehrsministerium in der Kommunikationslinie „clever mobil“ vor. In Form eines unterstützenden Informationsangebots macht das Ministerium auf zahlreiche Möglichkeiten aufmerksam, das Mobilitätsverhalten nachhaltig und zugleich kostengünstig zu gestalten.„Viele Menschen wissen, dass sie mit alternativen Mobilitätsformen das Klima schützen können“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann. „Mit unseren Beispielen und Handlungsempfehlungen zeigen wir: Bereits mit kleinen Anpassungen des Mobilitätsverhaltens können Verkehrsteilnehmende auf das Jahr gerechnet nicht nur enorme Mengen Kohlenstoffdioxid (CO2) vermeiden, sondern auch noch kräftig dabei sparen.“

Geld und CO2 einsparen

Ob mit Bus und Bahn, mit Sharing-Angeboten oder mit dem Auto und einem angepassten Fahrverhalten: Möglichkeiten, klimaschonend unterwegs zu sein und gleichzeitig Geld zu sparen, gibt es viele. Besonders nachhaltig ist es, das eigene Mobilitätsverhalten grundsätzlich zu hinterfragen und unnötige Wege zu reduzieren. Viele Strecken sind einfach und schnell mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen. Die Inhalte richten sich insbesondere an Privatpersonen, Verbände und kleine Unternehmen. Kommunikationsverantwortliche erhalten ein Informationspaket, das sie an ihre Mitglieder weitergeben beziehungsweise an die Mitarbeitenden über die Kanäle der jeweiligen Institution ausspielen können. Darüber hinaus werden die Informationen über Social Media und berufliche Online-Netzwerke bereitgestellt. Zu den Kommunikationsmaterialien gehören ein Faktenpapier, eine Infografik zum Sparpotenzial in verschiedenen Mobilitäts-Szenarien sowie Merkbilder und Textbausteine für die Online-Kommunikation. Neben Daten und Fakten zu den Kosten und Umweltauswirkungen verschiedener Verkehrsmittel steht deren clevere Kombination im Mittelpunkt der Kommunikationslinie.

Wer die Empfehlungen beherzigt und Verkehrsmittel clever kombiniert, kann die jährlichen Kosten sowie den CO2-Ausstoß nahezu halbieren. Wer sein Mobilitätsverhalten grundsätzlich hinterfragt und weitere Anpassungen vornimmt, vermeidet im Beispiel-Szenario sogar rund 2,5 Tonnen CO2 und spart rund 3.000 Euro. Die Gestaltung der Mobilität im Alltag ist eine individuelle Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt, beispielsweise von den beruflichen Anforderungen oder dem Mobilitätsangebot im jeweiligen Wohnort. Die Kommunikationslinie berücksichtigt diese heterogenen Voraussetzungen und gibt im Faktenpapier Tipps und Empfehlungen zur Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. So können aus den Daten individuell passende und umsetzbare Veränderungen und Sparmöglichkeiten abgeleitet werden.

RadKULTURultur Baden-Württemberg: Kommunikationslinie „clever mobil“ mit Doku­menten, Gra­fi­ken und Inhalten zum Teilen

RadKULTUR Baden-Württemberg: Faktenpapier „clever mobil“ (PDF)

Foto, Blogarchiv

„Gaffer-Fotos“ von Unfalltoten künftig strafbar

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.

Neben der Strafbarkeit des so genannten „Upskirtings“, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten darf nicht geduldet werden

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“

Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.

Siehe auch>>>>>>

Porsche AG unterstützt Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in Allgemein, Stuttgart

Mit einer großzügigen Spende in Höhe von 70.000 Euro unterstützt die Porsche AG unseren Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“. Die Spendengelder kommen vor allem der Hilfe für Wohnsitzlose in der Region Stuttgart zugute. Neben der Unterstützung der Stuttgarter Tafeln konnte so z.B. die Suppenausgabe im Café 72 in Bad Cannstatt aufgestockt und im Stuttgarter Süden eine Lastenrad-Initiative ermöglicht werden, die Lebensmittel und Hygieneartikel zu wohnsitzlosen Menschen bringt. Projekte und Initiativen können bereits seit Ende März finanzielle Hilfe bei der Bürgerstiftung Stuttgart beantragen und erhalten nach einer unbürokratischen inhaltlichen Überprüfung die benötigten Gelder.

Die Bürgerstiftung Stuttgart freut sich über diese schnelle und direkte Hilfe für den Nothilfefonds. Sie zeigt, dass die seit langem etablierte und sehr gute Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen und lokalen Unternehmen auch in Zeiten großer Herausforderungen und Unsicherheit Bestand hat und weiter funktioniert.

Der Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“ wurde eingerichtet, um Menschen und Initiativen rasch und unmittelbar zu unterstützen, die sich um jene sozialen Herausforderungen kümmern, die die Corona-Krise mit sich bringt. „Wir wollen Helferinnen und Helfer stärken, gute Ideen umzusetzen oder bestehende Projekte flexibel zu verändern. So kann vielen Menschen schnell geholfen werden“, betont die Vorsitzende der Bürgerstiftung Stuttgart, Helga Breuninger.

Gefördert werden vom Gute(r)Dinge-Fonds z.B. auch die Verkäufer*innen der Straßenzeitung Trott-war, der Aufbau digitaler Lern- und Kulturangebote für Kinder beim Deutsch-Türkischen Forum e.V. oder Sport- und Bewegungsspiele für Kinder und Jugendliche in Geflüchtetenunterkünften wie z.B. in Stuttgart-Obertürkheim. Aber auch kreative Ansätze, die z.B. isolierten älteren und kranken Menschen Lebensmut geben, werden unterstützt. So unter anderem die mobilen Auftritte des Star-Organisten Cameron Carpenter vor Stuttgarter Wohneinrichtungen oder die Reihe Fenstermelodien von Zuhause leben e.V..

Lokale Kultur-Initiativen wie das Mobile Hinterhofkino zur Unterhaltung von Menschen, die unter isolierten Bedingungen leben werden ebenso aus diesem Fonds unterstützt.

Weitere Informationen zum Nothilfefonds und zu den daraus geförderten Projekten gibt es online:

buergerstiftung-stuttgart.de/guterdinge

Stuttgarter Projekte können sich per E-Mail an guterdinge@buergerstiftung-stuttgart.de für eine Förderung durch den Fonds bewerben.